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Regelwerk, Naturschutz

SächsGAPUVO - Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik

- Sachsen -

Vom 2. Januar 2023
(SächsGVBl. Nr. 2 vom 16.01.2023 S. 8)



Archiv: 2010  2016

Auf Grund

verordnet die Staatsregierung:

§ 1 Feldblock

Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 2 der GAP-InVeKoS-Verordnung genannte Referenzparzelle "Feldblock".

§ 2 Einteilung nach dem Grad der Erosionsgefährdung

(1) Die Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen erfolgt auf der Basis des Feldblocks. Die Erosionsgefährdungen durch Wasser werden gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung ermittelt, klassifiziert und festgelegt. Die Erosionsgefährdungen durch Wind werden gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung ermittelt, klassifiziert und festgelegt.

(2) Die Gebiete, die den Erosionsgefährdungsklassen nach Absatz 1 angehören, ergeben sich für Wassererosion aus den in den Anlagen 1 und 2, für Winderosion aus den in Anlage 3 angegebenen Nummern der Feldblöcke.

(3) Der Zuschnitt der Feldblöcke, die diesen jeweils zugeordneten Feldblocknummern und die feldblockbezogenen Informationen über die Einstufung in Erosionsgefährdungsklassen werden in digitaler Form im Internet im sächsischen Geo-Informationssystem "InVeKoS Online GIS" dargestellt und sind abrufbar auf der Website des § 3 Abweichende Anforderungen zur Begrenzung von Erosion

(1) Abweichend von § 16 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung dürfen Ackerflächen von Feldblöcken, die in die Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 eingestuft sind, und einzelne Schläge, die nach Absatz 2 Satz 3 in die Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 neu eingestuft sind, gepflügt werden, wenn dem Pflug kein Gerät mit bodenkrümelnder Wirkung nachläuft und die weitere Bodenbearbeitung, ausgenommen davon eine Herbstdammvorformung zu Kartoffelkulturen, nach dem 15. Februar erfolgt.

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(Stand: 07.02.2023)

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