Regelwerk

SächsFischVO
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vorschriften zur Fischereiausübung
Unterabschnitt 1
Regelungen zum Fischfang
§ 2 Schonzeiten und Mindestmaße
§ 3 Hegeplan
§ 4 Fischerei mit Angeln
§ 5 Fischfang mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen
§ 6 Köderfische
§ 7 Fischerei mit Reusen, Netzen und ständigen Fischereivorrichtungen
§ 8 Aalfang, Erstvermarktung von Aal
§ 9 Elektrofischerei
§ 10 Fischen in Fließgewässern
§ 11 Fangstatistik
Unterabschnitt 2 Schutz der Fische und Fischbestände
§ 12 Einsetzen und Zurücksetzen von Fischen
§ 13 Verbringen fremder Arten in Aquakulturanlagen
§ 14 Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen im oder am Gewässer
§ 15 Vorrichtungen an Anlagen zur Wasserentnahme oder an Triebwerken
§ 16 Transport und Hälterung von Fischen
§ 17 Markt- und Verkehrsverbote
Abschnitt 3 Selbstständige Fischereirechte
§ 18 Eintragungen in das Verzeichnis selbstständiger Fischereirechte
Abschnitt 4
Fischereigenossenschaft
§ 19 Genehmigung und Bekanntgabe der Satzung
§ 20 Satzung der Fischereigenossenschaft
Abschnitt 5
Fischereiprüfung, Fischerei- und Erlaubnisscheine
Unterabschnitt 1 Fischereiprüfung
§ 21 Prüfungsbehörde, Gebühren
§ 22 Zeit, Ort und Form der Prüfung
§ 23 Prüfungsgegenstand
§ 24 Zulassung zur Prüfung
§ 25 Vorbereitungslehrgang
§ 26 Ordnungsverstoß
§ 27 Prüfungsniederschrift
§ 28 Prüfungsergebnis, Prüfungszeugnis
§ 29 Wiederholung
Unterabschnitt 2 Fischereischeine
§ 30 Inhalt der Fischereischeine
§ 31 Besonderer Fischereischein
§ 32 Gastfischereischein
Unterabschnitt 3 Erlaubnisschein
§ 33 Übersicht über die Ausgabe der Erlaubnisscheine
Abschnitt 6 Fischereibeirat
§ 34 Zusammensetzung des Fischereibeirats
Abschnitt 7 Vorschriften zur Fischereiaufsicht
§ 35 Fischereiaufseherinnen, Fischereiaufseher
§ 36 Aus- und Fortbildungslehrgang
§ 37 Aufhebung der Bestellung
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 38 Ordnungswidrigkeiten
§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1)