Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
Moschusenten
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1. Anwendung der Moschusentenvereinbarung
1.2 Zu den Nummern 2 (Besatzdichte) und 3 (Gesundheitskontrollprogramm) der Moschusentenvereinbarung wird Folgendes geregelt:
1.2.1 Zu Nummer 2 (Reduktion der Besatzdichte)
1.2.2 Zu Nummer 3 (Gesundheitskontrollprogramm)
2. Schlussbestimmungen
Anlage 1 Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Mindestanforderungen
an die Haltung von Moschusenten
1. Sachkunde (Art. 3 lfd. Nr. 2 der Europaratsempfehlungen)
2. Besatzdichte (Art. 3 Nr. 4 und Art. 11 Nr. 3 der Europaratsempfehlungen)
3. Gesundheitskontrollprogramm
4. Kontrolle der Tiere (Art. 6 Nr. 1 und Art. 7 der Europaratsempfehlungen)
5. Aufzeichnungen (Art. 6 Nr. 2 S. 4 der Europaratsempfehlungen)
6. Auslauf (Art. 10 Nr. 2 der Europaratsempfehlungen)
7. Angebot von Badewasser (Art. 10 Nr. 2 der Europaratsempfehlungen)
8. Bodenbeschaffenheit (Art. 10 Nr. 6 der Europaratsempfehlungen)
9. Einstreu (Art. 10 Nr. 6 S. 3 und Art. 11 Buchst. 4 der Europaratsempfehlungen)
10. Klimagestaltung (Art. 12 der Europaratsempfehlungen)
11. Beleuchtung (Art. 15 der Europaratsempfehlungen)
12. Versorgung der Tiere (Art. 16 der Europaratsempfehlungen)
12.1 Fütterung
12.2 Tränken
13. Versorgungssicherheit
14. Verladung und Transport (Art. 18 der Europaratsempfehlungen)
15. Maßnahmen zur Vermeidung von Federrupfen und Kannibalismus/Eingriffe an Enten (Art. 22 der Europaratsempfehlungen)
16. Betäubung und Tötung (Art. 23 der Europaratsempfehlungen)
17. Inkrafttreten
18. Maßnahmen zur Weiterentwicklung
Anlage 1
Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Mindestanforderungen
an die Haltung von Moschusenten
Anlage 2
Moschusenten Mastbericht - MUSTER
(der EZG Enten und Gänse Niedersachsen6)
Anlage 3 Stallklima
Anlage 4 Beispiele für ein Wasserangebot zur Gefiederpflege
Anlage 5 Merkblatt
Anforderungen an Kunstlicht in Geflügel haltenden Betrieben
Anlage 6 Merkblatt mit Maßnahmen zur Verhinderung von Federpikken und Kannibalismus sowie Notfallmaßnahmen bei Auftritt von Federpicken und Kannibalismus
1. Maßnahmen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus
2. Notfallplan bei beginnendem Kannibalismus bei Moschusenten