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Regelwerk

Sachkunde beim Fangen und Verladen von Geflügel
- Niedersachsen -

Vom 23. Dezember 2015
(Nds. MBl. Nr. 50 vom 23.12.2015 S. 1686; 08.11.2017 S. 1448 17 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Bezug:
a) RdErl. v. 23.6.2011 (Nds. MBl. S. 565) - VORIS 78530 -
b) RdErl. v. 23.12.2015 (Nds. MBl. S. 1665) - VORIS 78530 -

1. Grundsatz 17

Der Vorgang des Einfangens und Verladens von Geflügel zur Schlachtung ist für die Tiere mit Stress verbunden. Daher sind eine sorgfältige Vorbereitung, angemessene Arbeitsbedingungen für die beteiligten Personen und eine sachkundige Durchführung von entscheidender Bedeutung. Für eine ordnungsgemäße Durchführung sind die

1.1 Leitlinie zum Verladen von Masthühnern und Masthühner-Elterntieren - Stand: 20.7.2015 (Anlage 1),

1.2 Leitlinie zum Verladen von Schlachtputen - Stand: 30.6.2015 (Anlage 2),

1.3 Managementempfehlungen zum Umgang mit Pekingenten während der Verladung zur Schlachtung - Stand 16.7.2015; Anlage 7 der Pekingentenvereinbarung (siehe Bezugserlass zu b) zu beachten sowie die

1.4 Leitlinie zum Verladen von Legehennen und Legehennen-Elterntieren zur Schlachtung sowie Umstallen von Junghennen (Anlage 3)

2. Vorbereitung

2.1 Die zuständige Behörde fragt mit der Anmeldung zur Schlachtgeflügeluntersuchung den geplanten Beginn (Uhrzeit) und die voraussichtliche Dauer der Verladung der Tiere bei der Tierhalterin oder beim Tierhalter ab.

2.2 Die zuständige Behörde kontrolliert stichprobenartig die ordnungsgemäße Durchführung der Verladung - siehe Checkliste Schlachtgeflügelverladung im Erzeugerbetrieb - Muster (Anlage 3). Dabei ist darauf zu achten, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter dafür Sorge trägt, dass das Einfangen und die Verladung der Tiere ordnungsgemäß durchgeführt werden. Hierzu gehört auch, dass sie oder er sich insbesondere von der Kolonnenführerin oder dem Kolonnenführer oder deren oder dessen Stellvertretung die Bescheinigung über die bestandene Prüfung der Sachkunde sowie die von vorgenannter Person erfolgte Unterweisung der sonstigen für das Einfangen und Verladen eingesetzten Personen vor Beginn der Verladung vorlegen lässt (vgl. Verladeprotokoll Anlage 4). Als Tierhalterin oder Tierhalter i. S. des § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (im Folgenden: TierSchG) trägt sie oder er die Verantwortung für die Tiere, solange diese sich auf ihrem oder seinem Betrieb befinden. Hieraus ergibt sich eine Anwesenheitsverpflichtung der Tierhalterin oder des Tierhalters oder einer von ihr oder ihm bevollmächtigen Person während der Verladung.

2.3 Die hierfür entstehenden Kosten können nach § 1 Nr. 1 Buchst. e i. V. m. Abschnitt V Nr. 2.6.1 der Anlage GOVV (Kostentarif) abgerechnet werden.

2.4 Über die Zahl der durchgeführten Verladekontrollen sind Aufzeichnungen zu führen.

3. Sachkunde der durchführenden Personen

3.1 Alle Personen, die mit Geflügel umgehen - ohne Tierhalterin oder Tierhalter zu sein -, müssen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen tierschutzrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Dieses ist durch eine Unterweisung der Tierhalterin oder des Tierhalters respektive durch die Kolonnenführerin oder den Kolonnenführer oder deren oder dessen Stellvertretung sicherzustellen. Die Unterweisung ist schriftlich mit Datum und Unterschrift zu dokumentieren - z.B. im Verladeprotokoll (Anlage 4). Kolonnenführerinnen, Kolonnenführer und deren oder dessen Stellvertretung sollen erfolgreich an einer vom ML anerkannten Schulung teilgenommen haben.

3.2 Der Zeitumfang für die Schulung (Theorie und praktische Übungen) soll bezogen auf eine Tierart mindestens 5 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten umfassen. Sollen während der Schulung mehrere Tierarten behandelt werden, ist zusätzliche Unterrichtszeit einzuplanen.

3.3 Die Schulung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen und schließt mit einer Prüfung ab. Der theoretische Teil der Schulung wird durch Demonstrationen und praktische Übungen vertieft.

3.4 Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.

3.5 Schulungsveranstalter sollen gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung von Bildung sein. Veranstaltungsort kann -- vor dem Hintergrund der praktischen Übungen und Prüfung - auch ein Betrieb sein, in dem Geflügel gehalten wird. Die Anerkennung eines Schulungsveranstalters erfolgt durch das ML. Eine amtliche oder beamtete Tierärztin oder ein amtlicher oder beamteter Tierarzt soll die Schulung unterstützend begleiten.

3.6 Die Prüfung ist von einer Tierärztin oder einem Tierarzt abzunehmen. Die Prüferin oder der Prüfer soll eine amtliche oder beamtete Tierärztin oder ein amtlicher oder beamteter Tierarzt sein.

3.7 Die vom Schulungsveranstalter ausgestellte Bescheinigung unter Angabe der Geflügelkategorie (Legehennen einschließlich -Elterntiere und Junghennen, Masthühner und deren Elterntiere, Puten, Wassergeflügel) gemäß Anlage 5 ist der Nachweis für die absolvierte Schulung und die bestandene Prüfung.

4. Personenkreis

Das Schulungsangebot richtet sich an Personen, die mit Geflügel umgehen, ohne Tierhalterin oder Tierhalter zu sein (z.B. als Mitglieder einer Fang- oder Impfkolonne oder Betreuungspersonal ohne landwirtschaftliche Ausbildung in der Geflügelhaltung).

5. Schulung

5.1 Der theoretische Teil der Schulung umfasst tierartbezogen insbesondere folgende Themenkomplexe:

5.1.1 Tierschutzrechtliche Vorschriften, insbesondere

5.1.2 Grundkenntnisse über die Geflügelarten:

5.1.3 Aspekte der Biosicherheit und des Arbeitsschutzes

5.2 Im praktischen Teil (Fertigkeiten) der Schulung sind

Dabei wird die theoretische Ausbildung durch Demonstrationen und praktische Übungen vertieft (z.B. mittels Nachbildungen von Geflügel). Wenn mehrere Tierarten in einer Schulung behandelt werden, ist sicherzustellen, dass mit allen Tierarten geübt wird. Die §§ 1 und 2 TierSchG sind stets zu beachten.

6. Prüfung

6.1 Die theoretische Prüfung erstreckt sich auf die in Nummer 5.1 genannten Gebiete. Sie kann im Rahmen eines Gesprächs in Gruppen von maximal fünf Personen durchgeführt werden.

6.2 Die praktische Prüfung umfasst den tierschutzgerechten Umgang mit dem Tier (vgl. Nummer 5.2); durch Fragen ist sicherzustellen, dass die Inhalte der Schulung verstanden wurden und umgesetzt werden können. Erforderlichenfalls ist eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Die §§ 1 und 2 TierSchG sind stets zu beachten.

6.3 Die Prüfung ist bestanden, wenn im theoretischen Teil mindestens 75 % der gestellten Fragen richtig beantwortet worden sind und im praktischen Teil mindestens eine den Anforderungen entsprechende Leistung erbracht worden ist.

6.4 Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der die Prüfung durchführenden Tierärztin oder dem die Prüfung durchführenden Tierarzt zu unterzeichnen ist.

6.5 Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung (vgl. Muster in der Anlage 5) über die bestandene Prüfung.

6.6 Die Bescheinigung soll mitgeführt werden, damit sich die Tierhalterin oder der Tierhalter vor Beginn der Verladung von der Sachkunde überzeugen kann (vgl. Nummer 2.2).

7. Schulungsangebot

7.1 Der von der LWK angebotene "Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für Personen, die mit Geflügel in Intensivtierhaltungen umgehen, ohne Tierhalter zu sein (z.B. Mitglieder von Fangkolonnen, Impfkolonnen)" -- Stand: 9.12.2015 - ist anerkannt.

7.2 Der vom Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi), Postfach 1469, 21487 Schwarzenbek, angebotene Kurs zum tierschutzgerechten Umgang mit und zum Nottöten von Geflügel" - hier Masthühner - Stand: 6.11.2015 - ist anerkannt.

8. Fortbildung

Neben betriebsinternen Schulungen, z.B. bei den Ausstallungsunternehmen, bietet die LWK zu relevanten Neuerungen und einschlägigen Rechtsänderungen entsprechende Fortbildungsveranstaltungen an.

9. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 24.12.2015 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 23.12.2015 außer Kraft.

.

  Leitlinie zum Verladen von Masthühnern und Masthühner-Elterntieren
- Stand 20.07.2015 -
Anlage 1

Vorbereitungen zur Verladung

Tiere

Verladepersonal

Stall

Technik

Durchführung der Verladung

Lebendgewicht
bis zu kg je Tier
Fläche je kg Lebendgewicht
cm2/kg
Mindesthöhe des
Transportbehältnisses
cm
1,0 200 23
1,3 190 23
1,6 180 23
2,0 170 23
3,0 160 23
4,0 130 25
5,0 115 25

Rechtsvorschriften

.

  Leitlinie zum Verladen von Schlachtputen
- Stand: 30.06.2015 -
Anlage 2

Vorbereitungen zur Verladung

Tiere

Verladepersonal

Stall

Technik

Durchführung Verladung

Zulässig

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

1. Fixierung des Tieres am Boden
  • rechte Hand greift linken Oberarm des Tieres körpernah
2. Fixierung am Boden
  • linke Hand greift rechten Unterschenkel oberhalb des Sprunggelenks bzw. umgekehrt
3. Transportgriff:

Diagonale Fixierung

  • rechter Flügel am Oberarm körpernah
  • linkes Bein am Unterschenkel oberhalb des Sprunggelenks
4. Transportgriff:

Dreipunkt Fixierung

  • Flügel am Oberarm körpernah
  • beide Beine am Ständer unter den Körper gewinkelt
Lebendgewicht bis zu kg je Tier Fläche je kg Lebendgewicht cm2/kg Mindesthöhe des Transportbehältnisses cm
1,0 200 23
1,3 190 23
1,6 180 23
2,0 170 23
3,0 160 23
4,0 130 25
5,0 115 25
10,0 105 30
15,0 105 35
30,0 105 40

.

Leitlinie zum Verladen von Legehennen und Legehennen-Elterntieren zur Schlachtung sowie Umstallen von Junghennen
- Stand: 21.6.2016 -
Anlage 3 17

Vorbereitungen zur Verladung

Tiere

Verladepersonal

Stall

Technik

Durchführung der Verladung

Rechtsvorschriften

.

Checkliste Schlachtgeflügelverladung im Erzeugerbetrieb - Muster Anlage 4 17


Betriebs- und Stall-Nr.: Datum/Uhrzeit:
von: bis:

Tierhalterin oder Tierhalter:
Standort (Straße, Hausnummer, Ortsteil, PLZ und Ort der Erreichbarkeit):

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Farmleiterin oder Farmleiter: Name Anschrift sofern vor Ort:

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Beförderer
(Name , Anschrift Telefon Nr.: Firma)
Ausstallbetrieb
(Name und Anschrift)



Fahrerin oder Fahrer
(Name Anschrift, Fahrzeugkennzeichen)
Vorarbeiterin oder Vorarbeiter
(Name und Anschrift)



Tierhalterin oder Tierhalter bei der Verladung anwesend: ja [ ] nein [ ]


Tierart:


[ ] Broiler [ ] Puten [ ] Enten [ ] Gänse [ ] Legehennen
[ ] Bodenhaltung [ ] Freilandhaltung [ ] Volierenhaltung

Anzahl Tiere: ____________________

Tragen von Schutzkleidung gemäß § 5 der Geflügelpest-Verordnung vom 08.05.2013

Die Tierhalterin oder der Tierhalter hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung der Geflügelpest oder der niedrigpathogenen aviären Influenza gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Tierhalterin oder der Tierhalter hat ferner sicherzustellen, dass die Schutzkleidung unverzüglich nach Gebrauch abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegkleidung, unverzüglich unschädlich beseitigt wird.

Ordnungswidrigkeit ja [ ] nein [ ]
gereinigtes Equipment sauber [ ] verschmutzt [ ]
Hebebühne sauber [ ] verschmutzt [ ]
Förderband sauber [ ] verschmutzt [ ]

Bemerkungen:

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Transportfähigkeit:
Umgang mit Festliegern (Herde; Krankenstall) Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Anhang I Kapitel I Nr. 2 Buchst. a)

Die Tiere können sich nicht schmerzfrei oder ohne Hilfe bewegen

z.B.

wurde die Transportfähigkeit der Tiere beachtet ja [ ] nein [ ]
wurden kranke Tiere aussortiert ja [ ] nein [ ]
ordnungsgemäß getötet ja [ ] nein [ ]

Bemerkungen:

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Verfahren zum Betäuben und Töten gemäß Verordnung (EG) Nr 1099/2009 Anhang I Kapitel 1 Tabelle 1 dargestellt:

z.B. Festlieger, bzw. Krankenstall

ja nein


Bolzenschussgerät [ ] [ ] ___________________
Elektrobetäubung [ ] [ ] ___________________
Genickbruch (nur nach vorheriger Betäubung, nur bis zu 5 kg Lebendgewicht) [ ] [ ] ___________________
Stumpfer Schlag auf den Kopf (nur bis zu 5 kg Lebendgewicht) [ ] [ ] ___________________
Überprüfung des Eintritts des Todes/ Fehlen von Lebenszeichen [ ] [ ] ___________________

Bemerkungen:
Hier u. a. Fabrikat der Geräte und der Typ ergänzen.

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________


Tierschutzwidriges Verhalten allgemein Ohne Mängel Mängel Bemerkungen

Unter anderem:

Fangen der Tiere [ ] [ ] ______________
Tragen der Tiere

z.B. Greifen und Tragen an nur einem Flügel

z.B. Greifen und Tragen am Hals

[ ] [ ] ______________

[ ] ______________

[ ] ______________

Verladen der Tiere

z.B. gewaltsames Stecken oder Werfen der Tiere in Behälter

z.B. rücksichtsloses Schließen der Behälter

[ ] [ ] ______________

[ ] ______________

[ ] ______________

Verhalten der Staplerfahrerinnen oder Staplerfahrer [ ] [ ] ______________

Bemerkungen:

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

System der Verladung Ohne
Mängel
Mängel Bemerkungen


Abtrennen der Herde [ ] [ ] ______________
Förderband [ ] [ ] ______________
Fest eingebaute Behälter mit zu öffnender Klappe [ ] [ ] ______________
Schubfächer [ ] [ ] ______________
Lose Behälter - zum Beladen herausnehmbar [ ] [ ] ______________

Bemerkungen:

________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Größe und Besatz der Transportbehälter Ohne Mängel Mängel Bemerkungen


Reinigungszustand des Fahrzeuges [ ] [ ] ______________
Reinigungszustand des Gabelstaplers [ ] [ ] ______________
Zustand der Transportbehälter (defekt?) [ ] [ ] ______________
Stecken in die Behälter/herausragende Körperteile [ ] [ ] ______________
Werfen der Behälter [ ] [ ] ______________
Herabfallen von Behältern [ ] [ ] ______________
Stapeln der Behälter/Umstürzen von Behälterstapeln [ ] [ ] ______________
Besatzdichte der Käfige/Fläche/Berechnung [ ] [ ] ______________

Bemerkungen: (hier bitte anführen: welche Anweisungen gegeben wurden)

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Lichtbildmappe: ja [ ] nein [ ] Bemerkungen

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Kenntnisnahme

(Tierbesitzerin, Tierbesitzer, Tierhalterin, Tierhalter, Besitzdienerin, Besitzdiener)

Behörde:

Im Auftrage

amtliche Tierärztin oder amtlicher Tierarzt

.

Verladeprotokoll Anlage 5 17


Name der Tierhalterin oder des Tierhalters Registriernummer nach VVVO
Anschrift
Telefon Kennzeichnung der Tiere laut Lieferschein
Telefax

Name des Betriebes/Farm: ________________________________________________________________

Betreuerin, Betreuer/Farmleiterin, Farmleiter: _________________________________________________

Tierart*: [ ] Broiler [ ] Puten [ ] Enten [ ] Gänse [ ] Legehennen

Beginn der Verladung (Datum/Uhrzeit) ______________________________________________________

Ende der Verladung (Datum/Uhrzeit) ________________________________________________________

Ausstallungsart *: [ ] 1. Vorgriff [ ] 2. Vorgriff [ ] Endausstallung


Anzahl verladener Tiere
Tiere pro Fach/Kiste


Name des Ausstallungsunternehmens
Anschrift
Telefon
Telefax


Nachweis der Sachkunde Intern durch Arbeitgeber
(> 12 Monate)
Extern z.B. durch LWK Durch Kolonnenführerin oder Kolonnenführer/ Tierhalterin oder Tierhalter vor Verladebeginn
Pers. Nr Name Verantwortliche
oder Verantwortlicher
oder Kolonnenführer
(in Druckschrift)
Ja* Nein* Ja* Nein* Ja* Nein* Unterschrift1



Pers. Nr Name Mitarbeiterin
oder Mitarbeiter
(in Druckschrift)
Ja* Nein* Ja* Nein* Ja* Nein* Unterschrift1


1) Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben.

Farmleiterin oder Farmleiter/Tierhalterin oder Tierhalter:

Festgestellte Auffälligkeiten und Maßnahmen während der Verladung:

In Ordnung* Nicht in Ordnung* Maßnahme
LKW
Transportbehältnisse/Technik
Ausstallpersonal
Sonstiges

Hiermit bestätige ich, dass ich die Verladung der Tiere beaufsichtigt habe:

_________________________
(Unterschrift)

*) Zutreffendes bitte ankreuzen.

.

Bescheinigung Anlage 6 17

_______________________
(Schulungsveranstalter)

Bescheinigung

Frau/Herr .................................
geboren am: ................................
Geburtsort: .................................
wohnhaft in: ...............................................................................................
hat am ............................ die Schulung für

[ ] Legehennen (einschließlich Elterntiere und Junghennen)

[ ] Masthühner

[ ] Puten

[ ] Wassergeflügel

- Zutreffendes bitte ankreuzen -

zum Erwerb der Sachkunde für Personen, die nicht Tierhalterin oder Tierhalter sind, zum ordnungsgemäßen Umgang mit Geflügel in Intensivtierhaltungen besucht und am .................. im Rahmen einer theoretischen und praktischen Prüfung den tierschutzgerechten Umgang mit dem o. g. Geflügel nachgewiesen.

................................................
Ort, Datum
...........................................................
Unterschrift des Schulungsveranstalters


ENDE

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