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Regelwerk

Änderungstext

Sachkunde beim Fangen und Verladen von Geflügel
- Niedersachsen -

Vom 08. November 2017
(Nds. MBl. Nr. 43 vom 08.11.2017 S. 1448)
Gl.-Nr.: 78530



Bezug: RdErl. v. 23.12.2015 (Nds. MBl. S. 1686) - VORIS 78530 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 09.11.2017 wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:

a) Am Ende der Nummer 1.2 werden die Worte "sowie die" durch ein Komma ersetzt.

b) Am Ende der Nummer 1.3 werden die Worte "sowie die" und die folgende Nummer angefügt:

"1.4 Leitlinie zum Verladen von Legehennen und Legehennen-Elterntieren zur Schlachtung sowie Umstallen von Junghennen (Anlage 3)".

2. Die bisherigen Anlagen 3 bis 5 werden Anlagen 4 bis 6.

.

Leitlinie zum Verladen von Legehennen und Legehennen-Elterntieren zur Schlachtung sowie Umstallen von Junghennen
- Stand: 21.06.2016 -
Anlage 3

Vorbereitungen zur Verladung

Tiere

Verladepersonal

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 02.10.2019)

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