Regelwerk; Naturschutz; Bau

Ausgleich/Landschaftspflege Bundesfernstraßenbau
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1. Auswahl und Bereitstellung von Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen

1.1 Flächen der Bundesrepublik Deutschland

1.2 Flächen der sonstigen öffentlichen Hand

1.3 Flächen Privater

1.4 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

2. Herstellung von landschaftspflegerischen Maßnahmen

3. Vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen (continuous ecological functionality measures) (CEF- Maßnahmen)

4. Abgabe oder Verwaltung von landschaftspflegerischen Maßnahmen

4.1 Abgabe an die BImA

4.2 Abgabe an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechtes

4.3 Abgabe an Private

4.4 Verbleib bei der bisherigen Eigentümerin oder dem bisherigen Eigentümer

4.5 Verbleib beim Träger der Straßenbaulast

5. Wettbewerbsgrundsatz

6.