Regelwerk; Naturschutz

GAPRefG BW
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für EGFL- und ELER-Interventionen sowie für Fördermaßnahmen des EU-Schulprogramms

§ 3 Frist zur Vornahme von Rückforderungen

§ 4 Absehen von Wiedereinziehungen

§ 5 Absehen von der Erhebung von Zinsen

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften für ELER-Interventionen

§ 6 Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und begünstigter Person

§ 7 Erteilung einer einheitlichen Registriernummer

§ 8 Vorschriften zur Identifizierung der begünstigten Person

§ 9 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

§ 10 Behandlung offensichtlicher Irrtümer

§ 11 Umgehungstatbestand

§ 12 Verweigerung von Vor-Ort-Kontrollen

§ 13 Kürzungen und Sanktionen, die sich nicht auf die Größe der Fläche bzw. Zahl der Tiere beziehen

§ 14 Absehen von Sanktionen

§ 15 Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge

Abschnitt 4
Vorschriften für flächen- oder tierbezogene ELER-Interventionen

§ 16 Anwendung des GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes

Abschnitt 5
Vorschriften für nicht flächen- oder tierbezogene ELER-Interventionen

§ 17 Rücknahme von Erklärungen oder Anträgen

§ 18 Kürzungen des Zuwendungsbetrages um nicht förderfähige Ausgaben

§ 19 Anpassung der Bewilligungshöhe

§ 20 Sanktionen bei Verstößen gegen Zweckbindungsfristen

§ 21 Aufrechnung von Forderungen

Abschnitt 6
Besondere Vorschriften für EGFL-Interventionen für Bienenzuchterzeugnisse

§ 22 Anzuwendende Vorschriften aus den Abschnitten 3 und 5

Abschnitt 7
Verordnungsermächtigungen und Schlussbestimmungen

§ 23 Verordnungsermächtigungen

§ 24