GAPRefG BW
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für EGFL- und ELER-Interventionen sowie für Fördermaßnahmen des EU-Schulprogramms
§ 3 Frist zur Vornahme von Rückforderungen
§ 4 Absehen von Wiedereinziehungen
§ 5 Absehen von der Erhebung von Zinsen
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften für ELER-Interventionen
§ 6 Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und begünstigter Person
§ 7 Erteilung einer einheitlichen Registriernummer
§ 8 Vorschriften zur Identifizierung der begünstigten Person
§ 9 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
§ 10 Behandlung offensichtlicher Irrtümer
§ 11 Umgehungstatbestand
§ 12 Verweigerung von Vor-Ort-Kontrollen
§ 13 Kürzungen und Sanktionen, die sich nicht auf die Größe der Fläche bzw. Zahl der Tiere beziehen
§ 14 Absehen von Sanktionen
§ 15 Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge
Abschnitt 4
Vorschriften für flächen- oder tierbezogene ELER-Interventionen
§ 16 Anwendung des GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes
Abschnitt 5
Vorschriften für nicht flächen- oder tierbezogene ELER-Interventionen
§ 17 Rücknahme von Erklärungen oder Anträgen
§ 18 Kürzungen des Zuwendungsbetrages um nicht förderfähige Ausgaben
§ 19 Anpassung der Bewilligungshöhe
§ 20 Sanktionen bei Verstößen gegen Zweckbindungsfristen
§ 21 Aufrechnung von Forderungen
Abschnitt 6
Besondere Vorschriften für EGFL-Interventionen für Bienenzuchterzeugnisse
§ 22 Anzuwendende Vorschriften aus den Abschnitten 3 und 5
Abschnitt 7
Verordnungsermächtigungen und Schlussbestimmungen
§ 23 Verordnungsermächtigungen