§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verscheuchen von Wölfen
§ 3 Vergrämung von Wölfen mit auffälligem Verhalten
§ 4 Tötung von Wölfen mit für den Menschen problematischem oder aggressivem Verhalten
§ 5 Ausnahmen zur Abwendung von Übergriffen auf Weidetiere
§ 6 Besenderung von Wölfen
§ 7 Wolfshybriden
§ 8 Einschränkungen
§ 9 Berechtigte Personen
§ 10 Tötung schwer verletzter Wölfe
§ 11 Verbleib getöteter Wölfe, Wolfstotfunde
§ 12 Informations- und Beobachtungspflichten
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
(zu § 5)
Empfohlene Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen
I. Schafe und Ziegen (Lamas, Alpakas):
1. Mobile Zaunanlagen
2. Festzaunanlagen
3. Nachtpferche, Behirtung
II. Gehegewild und Laufvögel
III. Rinder und Pferde
IV. Anforderungen an das Weidezaun-Material
V. Ausnahmen