Regelwerk, Immissionsschutz |
Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung
über die Nutzungsbedingungen des Emissionshandelsregisters der Deutschen Emissionshandelsstelle
Vom 23. Dezember 2005
(BAnz. Nr. 19 vom 27.01.2006 S. 539)
Zuständige nationale Stelle für den Handel mit Berechtigungen im Sinne von § 3 Abs. 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). Die DEHSt führt nach § 14 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2 TEHG ein Emissionshandelsregister in Form einer standardisierten elektronischen Datenbank. Für die Teilnahme am Emissionshandel ist die Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister der DEHSt erforderlich. Die Einzelheiten zur Nutzung des Emissionshandelsregisters werden durch die nachfolgenden Nutzungsbedingungen des Emissionshandelsregisters der DEHSt geregelt.
Hierzu wird die Allgemeinverfügung des Umweltbundesamts vom 22. Februar 2005 (BAnz. S. 3149) wie folgt neu gefasst:
I
Nutzungsbedingungen des Emissionshandelsregisters
der Deutschen Emissionshandelsstelle
1. Allgemeines
Zuständige nationale Stelle für den Handel mit Berechtigungen im Sinne von § 3 Abs. 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). Die DEHSt führt nach § 14 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2 TEHG ein Emissionshandelsregister in Form einer standardisierten elektronischen Datenbank.
Für die Teilnahme am Emissionshandel ist die Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister der DEHSt erforderlich. Die Einzelheiten zur Nutzung des Registers werden mit diesen Bedingungen zwischen der DEHSt und den Nutzern des Registers geregelt.
Hinweise zur Handhabung des Registers werden in einem Handbuch beschrieben, das auf der Internetseite der DEHSt zur Verfügung gestellt wird.
2. Rechtliche Grundlagen, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Registers ist § 14 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2 TEHG. Darüber hinaus wird das Register nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über ein standardisiertes und sicheres Registrierungssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geführt.
(2) Geltungsbereich/Zuständigkeit
Die Nutzungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Nutzern des Registers und der DEHSt.
(3) Begriffsbestimmungen
Bevollmächtigter
Bevollmächtigter ist eine natürliche Person, die zur Vertretung des Kontoinhabers befugt ist.
Kontoinhaber
Kontoinhaber ist eine Person, die über ein Konto im Register verfügt.
Nutzer
Nutzer des Registers sind die Inhaber von Anlagen- und Personenkonten, vertreten durch ihre Kontobevollmächtigten.
Register
Das Register ist die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete standardisierte elektronische Datenbank im Sinne von Artikel 2 Buchstabe p der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004, die Konten für Berechtigungen und ein Verzeichnis der geprüften und berichteten Emissionen enthält.
Registerverwaltung
Die Registerverwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 ist in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 14 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2 TEHG der DEHSt im Umweltbundesamt übertragen worden.
Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne des § 3 Abs. 5 TEHG.
Virtuelle Poststelle
Für die sichere elektronische Kommunikation setzt die DEHSt Software-Komponenten auf Basis der Virtuellen Poststelle (VPS) ein, die im Rahmen der Bund Online 2005-Initiative entwickelt wurden (http:1 /www.bsi.de/fachthem/egov/vps.htm).
3. Kontoeröffnung und Kontoführung
(1) Anlagenkonten
Jeder Verantwortliche erhält für jede emissionshandelspflichtige Anlage ein Konto, in dem die Ausgabe, der Besitz, die Übertragung und die Abgabe von Berechtigungen verzeichnet werden ( § 14 Abs. 2 Satz 1 TEHG).
Die Verantwortlichen müssen ihre Identität je nach Rechtsform durch einen beglaubigten Auszug aus dem jeweiligen öffentlichen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch ein gleichwertiges Dokument (z.B. Satzung, Gesellschaftsvertrag, Errichtungsgesetz) nachweisen.
Zur Kontoeröffnung hat der Verantwortliche der Registerverwaltung die erforderlichen Informationen unter Verwendung des Formulars "Datenerhebung für die Einrichtung eines Anlagenkontos im Emissionshandelsregister der DEHSt" (Anhang 1 dieser Nutzungsbedingungen) über die Virtuelle Poststelle der DEHSt zu übermitteln. Die Übermittlung hat durch den gesetzlichen Vertreter oder durch den bevollmächtigten Vertreter zu erfolgen.
Der Verantwortliche benennt einen ersten und einen zweiten Kontobevollmächtigten, die natürliche Personen sein müssen und ihm persönlich bekannt sind. Verantwortliche können sich selbst als Kontobevollmächtigte benennen.
Die Inhaber von Anlagenkonten handeln durch ihre Kontobevollmächtigten.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen wird das Anlagenkonto im Register eingerichtet. Der Kontoinhaber und die Kontobevollmächtigten werden über die Kontoeinrichtung informiert.
Nutzername und Passwort sowie das Verfahren zur erstmaligen Anmeldung im Register werden den Kontobevollmächtigten schriftlich mitgeteilt.
Aus Sicherheitsgründen fordert das Register den Nutzer in regelmäßigen Zeitabständen auf, sein Passwort zu ändern.
(2) Personenkonten
Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TEHG erhält jede natürliche und juristische Person auf Antrag ein Konto, in dem Besitz und Übertragung von Berechtigungen verzeichnet werden.
Für jede Person können bis zu 99 Personenkonten eingerichtet werden.
Die Antragsteller werden durch geeignete Verfahren identifiziert:
Zur Kontoeröffnung hat der Antragsteller der Registerverwaltung die erforderlichen Informationen unter Verwendung des Formulars "Antrag auf Einrichtung eines Personenkontos" (Anhang 2 dieser Nutzungsbedingungen) zu übermitteln. Die Informationen sind entweder über die Virtuelle Poststelle der DEHSt oder in Papierform mit Unterschrift an die Registerverwaltung zu übermitteln.
Auf Antrag eröffnet die Registerverwaltung für einen Treuhänder .m Sinne von § 24 TEHG ein Personenkonto, sofern der Treuhänder Nachweist, dass die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 TEHG vorliegen.
Der Antragsteller wird Kontoinhaber. Er muss einen ersten und einen zweiten Kontobevollmächtigten benennen, die natürliche Personen sein müssen und ihm persönlich bekannt sind. Der Antragsteller kann sich selbst als Kontobevollmächtigten benennen.
Die Inhaber von Personenkonten handeln durch ihre Kontobevollmächtigten.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen wird das Personenkonto im Register eingerichtet. Der Kontoinhaber und die Kontobevollmächtigten werden über die Kontoeinrichtung informiert.
Nutzername und Passwort sowie das Verfahren zur erstmaligen Anmeldung im Register werden den Kontobevollmächtigten schriftlich mitgeteilt.
Aus Sicherheitsgründen fordert das Register den Nutzer in regelmäßigen Zeitabständen auf, sein Passwort zu andern.
(3) Kontoauszüge und Kontoabschlüsse (Rechnungsabschlüsse)
Die Erstellung von Kontoauszügen und Kontoabschlüssen (Rechnungsabschlüssen) für einen bestimmten Zeitpunkt erfolgt ausschließlich elektronisch. Hierfür steht eine entsprechende Download-Funktion zur Verfügung.
4. Verfügungsberechtigung
(1) Jeder Kontobevollmächtigte darf über das Konto ohne Mitwirkung des anderen Kontobevollmächtigten oder des Kontoinhabers verfügen und zu Lasten des Kontos alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen.
(2) Anweisungen im Sinne des § 16 TEHG dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Kontoguthabens erteilt werden. Anweisungen, die zu einem negativen Saldo führen, werden nicht ausgeführt.
Die Anweisung zur Übertragung von Berechtigungen durch Kontobevollmächtigte erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.
Sofern die Übertragung von Berechtigungen von einem Konto auf ein anderes eingetragen ist ( § 16 TEHG), ist die Möglichkeit, diese einseitig rückgängig zu machen, ausgeschlossen.
Die Auswahl der Berechtigungen im Register erfolgt automatisch. Eine Auswahl von bestimmten Berechtigungen für die jeweils möglichen Transaktionen im Register (z.B. Übertragung, Rückgabe von Berechtigungen) ist ausgeschlossen.
5. Haftung
(1) Die DEHSt haftet nach den Grundsätzen der Amtshaftung nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes. Hat der Nutzer durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. durch Verletzung der in Nummer 8 dieser Nutzungsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der
Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang DEHSt und Nutzer den Schaden zu tragen haben.
(2) Die DEHSt haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Angriffe von Hackern, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) den Nutzern oder Dritten entstehen.
(3) Die DEHSt haftet nicht für Schäden, die aufgrund von fehlerhaften Angaben des Kontobevollmächtigten bei der Ausführung von Transaktionen sowie dadurch entstandene Verzögerungen entstehen.
Die DEHSt übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die daraus entstanden sind, dass neben dem Kontobevollmächtigten ein Dritter in den Besitz des Passwortes und Nutzernamens gelangt ist.
Absatz 1 bleibt davon unberührt.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Alle im Register enthaltenen Informationen zu Konten und getätigten Transaktionen dürfen ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Kontobevollmächtigten nur für Zwecke der Einrichtung und Führung des Registers verwendet werden. Im Register enthaltene Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern, der Kontobevollmächtigte eingewilligt hat oder die Registerverwaltung zur Erteilung einer Auskunft über Informationen befugt ist. Jeder Kontoinhaber sowie dessen Kontobevollmächtigte haben freien Zugang zu den gespeicherten Informationen des Kontos des Kontoinhabers.
(2) Die Registerverwaltung veröffentlicht auf der Internetseite der DEHSt die im Annex XVI der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 aufgeführten Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
7. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kontoinhabers
Nach dem Tod des Kontoinhabers kann die Registerverwaltung zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlage eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen in beglaubigter, deutscher Übersetzung vorzulegen.
Die Registerverwaltung kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Registerverwaltung darf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Registerverwaltung bekannt ist, dass der dort Genannte (z.B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist.
8. Mitwirkungspflichten der Nutzer
(1) Der Kontoinhaber teilt der Registerverwaltung unverzüglich alle für die Kontoführung relevanten Änderungen der in Anhang 1 und 2 dieser Nutzungsbedingungen enthaltenen Informationen sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Registerverwaltung erteilten Kontovollmacht mit.
(2) An die Registerverwaltung erteilte Anweisungen des Nutzers müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Nutzer hat insbesondere auf die Richtigkeit der Kontonummer des Empfängers und die Anzahl der zu übertragenden Berechtigungen zu achten.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, der Registerverwaltung unverzüglich mitzuteilen, wenn er Unstimmigkeiten oder Fehler in den Daten feststellt.
9. Sperrung und Schließung von Konten
(1) Sperrung von Anlagenkonten
Nach Maßgabe von § 17 TEHG sperrt die Registerverwaltung die Übertragung aller Berechtigungen aus dem Anlagenkonto, sofern bis zum 31. März eines Jahres, erstmals in 2006, der DEHSt nicht ein den Anforderungen nach § 5 TEHG entsprechender Bericht vorliegt. Die Registerverwaltung hebt die Sperre nach Maßgabe von § 17 TEHG auf. Sie teilt dem Kontoinhaber die Sperrung des Kontos und deren Aufhebung mit. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Personenkonten, die auf Antrag eines Treuhänders im Sinne von § 24 Abs. 1 TEHG eröffnet wurden.
(2) Schließung von Konten
Die Schließung von Anlagen- und Personenkonten erfolgt nach Maßgabe der Artikel l 17 und 21 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004.
10. Einstellung der geprüften Emissionsdaten in die Tabelle der geprüften Emissionen
Das Register enthält eine "Tabelle der geprüften Emissionen" im Sinne von Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004. In diese Tabelle trägt die DEHSt die Menge der Emissionen gemäß den nach § 5 TEHG erstellten und geprüften Emissionsberichten, beginnend in 2006, ein.
Notwendige Änderungen infolge einer Prüfung der Emissionsberichte, die nach Artikel 51 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2216/ 2004 in die Tabelle der geprüften Emissionen eingetragen werden, sind dem Kontoinhaber unverzüglich mitzuteilen.
11. Gebühren
Für die Kontoeinrichtung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 und 3 TEHG ist in der Handelsperiode 2005 bis 2007 eine Kontoeinrichtungsgebühr nach § 1 Abs. 1 der Emissionshandelskostenverordnung 2007 (EHKostV 2007) in Verbindung mit Nummer 3 des Anhangs zu § 1 Abs. 1 EHKostV 2007 zu entrichten.
Bei Anlagenkonten wird die Kontoeinrichtungsgebühr mit der erstmaligen Zuteilung von Berechtigungen in der Handelsperiode 2005 bis 2007 erhoben.
Bei Personenkonten wird die Kontoeinrichtungsgebühr nach antragsgemäßer Einrichtung des Kontos für die jeweilige Handelsperiode erhoben.
12. Technische Störungen
Jeder Nutzer hat bei technischen Störungen der Registersoftware unverzüglich die Registerverwaltung zu benachrichtigen.
13. Verfügbarkeit, vorübergehende Unterbrechung des Registerbetriebs
Der Zugang zum Register ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche möglich.
Die Registerverwaltung behält sich vor, die Nutzungszeiten, z.B. für Wartung und Systempflege, einzuschränken.
Bei Störungen, die Sicherheitsverletzungen im Sinne des Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 hervorrufen können, kann der Zugang zum Register ausgesetzt werden.
Eine Unterbrechung des Registerbetriebs sowie deren voraussichtliche Dauer wird den betroffenen Kontoinhabern über deren Kontobevollmächtigte möglichst früh mitgeteilt.
Unterbrechungen der Funktionsfähigkeit des Registers werden schnellstmöglich beseitigt.
14. Vorübergehende Sperrung/Aussetzung des Zugangs zu Konten
Die Registerverwaltung führt die Aussetzung der Nutzung des Passwortes eines Bevollmächtigten für den Zugang zu Vorgängen und Konten, zu denen dieser normalerweise Zugang hätte, sowie die Aussetzung des Zugangs zum Register nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. . 2216/2004 durch.
15. Zugriff auf Registerkonten durch die Kontobevollmächtigten/ Legitimation -
Auf die Registerkonten ist der Zugriff durch die Kontobevollmächtigten nur in elektronischer und verschlüsselter Form mittels Passwort und Nutzername möglich.
II
Bekanntgabe
Die Nutzungsbedingungen und Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden mit Bekanntgabe wirksam. Die Nutzungsbedingungen gelten am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Die Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Internetseite der DEHSt veröffentlicht.
III
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Nutzungsbedingungen kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der DEHSt im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, zu erheben.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann bei der DEHSt im Umweltbundesamt unter der o. g. Adresse eingesehen werden.
.
Anhang l |
DEUTSCHES EMISSIONSHANDELSREGISTER
Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle
Zentrale Registerführung
Bismarckplatz 1 / 14193 Berlin
Telefon: 030 - 89 03 - 50 50
E-Mail: emissionshandel@uba.de
Datenerhebung für die Einrichtung eines ANLAGENKONTOS im Deutschen Emissionshandelsregister |
Hinweise zum Ausfüllen und Übersenden |
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Mitteilungsart | |||||
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Wählen Sie Erstmitteilung, wenn für Ihre Anlage noch kein Konto im Deutschen Emissionshandelsregister eingerichtet ist.
Bei Änderungen bestehender Daten wählen Sie Änderungsmitteilung und geben Sie nur die zu ändernden Daten sowie Kontokennung, Betreibername, Bezeichnung der Anlage und Aktenzeichen des Zuteilungsbescheids an. |
Betreiberdaten | |||||
Betreibername | |||||
Adresszusatz 1 * | Adresszusatz 2 * | ||||
Straße und Nr. | |||||
PLZ | Ort | Land | |||
Telefon 1 | |||||
FAX | Telefon 2 * | ||||
Muttergesellschaft | Tochtergesellschaft |
Anlagedaten | |||||
Aktenzeichen Zuteilungsbescheid | |||||
Bezeichnung | Tätigkeit | ||||
Adresszusatz 1 * | Adresszusatz 2 * | ||||
Straße und Nr. | |||||
PLZ | Ort | Bundesland | |||
EPER-Nr. | |||||
Längengrad | Breitengrad |
Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin der Anlage | ||||||
Anrede | [ ] Frau [ ] Herr | Titel * | ||||
Name | Vorname | |||||
Adresszusatz 1 * | Adresszusatz 2 * | |||||
Straße und Nr. | ||||||
PLZ | Ort | Land | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort | |||||
Telefon 1 | ||||||
FAX | Telefon 2 * |
Kontobevollmächtigte |
Der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin muß zwei Kontobevollmächtigte benennen.
Der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin handelt durch ihre Kontobevollmächtigten. |
Daten zur 1. Kontobevollmächtigten Person | ||||||
Anrede | [ ] Frau [ ] Herr | Titel * | ||||
Name | Vorname | |||||
Adresszusatz 1 * | Adresszusatz 2 * | |||||
Straße und Nr. | ||||||
PLZ | Ort | Land | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort | |||||
Telefon 1 | ||||||
FAX | Telefon 2 * |
Daten zur 2. Kontobevollmächtigten Person | ||||||
Anrede | [ ] Frau [ ] Herr | Titel * | ||||
Name | Vorname | |||||
Adresszusatz 1 * | Adresszusatz 2 * | |||||
Straße und Nr. | ||||||
PLZ | Ort | Land | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort | |||||
Telefon 1 | ||||||
FAX | Telefon 2 * |
Regelung zur Kontovollmacht |
|
*) Eingabe ist optional bei Erstmitteilung; bei Änderungsmitteilung siehe Hinweise im Feld "Mitteilungspart".
Anhang 2 |
Deutsche Emissionshandelsstelle
im Umweltbundesamt
Zentrale Registerführung
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Telefon: 030 - 89 03 50 50
Antrag auf Einrichtung eines Personenkontos im Emissionshandelsregister der DEHSt |
Hinweise zum Ausfüllen und Übersenden |
Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise zum Ausfüllen und Übersenden dieses Antrags sowie die Nutzungsbedingungen auf unserer Webseite. |
Antrag auf Kontoeröffnung und Änderungsmitteilung | ||||
[ ] Antrag auf Einrichtung eines Personenkontos | [ ] Ich besitze bereits ein Personenkonto im Emissionshandelsregister der DEHSt | |||
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ||||
[ ] Änderungsmitteilung
Bei Änderungen von Kontaktdaten eines bestehenden Kontos wählen Sie Änderungsmitteilung. Aktenzeichen, Kontonummer sowie Name und Vorname (bei natürlichen Personen) bzw. Name (bei juristischen Personen) des Kontoinhabers sind bei einer Änderungsmitteilung immer anzugeben. |
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Aktenzeichen | Kontonummer |
Angaben zum Kontoinhaber/zur Kontoinhaberin | |||||||
Ist der Kontoinhaber/die Kontoinhaberin eine natürliche Person, sind die mit 1 gekennzeichneten Felder unbedingt auszufüllen.
Ist der Kontoinhaber/die Kontoinhaberin eine juristische Person, sind die mit 2 gekennzeichneten Felder unbedingt auszufüllen. |
|||||||
Anrede1 | [ ] Frau [ ] Herr | ||||||
Titel | Vorname1 | Name1 | |||||
Institution2 | Abteilung | ||||||
Straße und Hausnummer | |||||||
PLZ | Ort1, 2 | Land1, 2 | Germany | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort1 | ||||||
E-Mail1, 2 | Telefon1, 2 | ||||||
FAX1, 2 | Mobil |
Kontobevollmächtigte |
Der Kontoinhaber/die Kontoinhaberin muss zwei Kontobevollmächtigte benennen.
Die Kontobevollmächtigten handeln gegenüber dem Emissionshandelsregister im Auftrag des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin. Der Kontoinhaber/die Kontoinhaberin kann sich selbst, sofern er/sie eine natürliche Person ist, als eine/r der beiden Kontobevollmächtigten einsetzen. |
Angaben zum 1. Kontobevollmächtigten | |||||||
Anrede 3 | [ ] Frau [ ] Herr | ||||||
Titel | Vorname 3 | Name 3 | |||||
Institution 4 | Abteilung | ||||||
Straße und Hausnummer 3 | |||||||
PLZ 3 | Ort 3 | Land 3 | Germany | ||||
Geburtsdatum 3 | Geburtsort 3 | ||||||
E-Mail 3 | Telefon 3 | ||||||
FAX1, 2 | Mobil |
Angaben zum 2. Kontobevollmächtigten | |||||||
Anrede 3 | [ ] Frau [ ] Herr | ||||||
Titel | Vorname 3 | Name 3 | |||||
Institution 4 | Abteilung | ||||||
Straße und Hausnummer 3 | |||||||
PLZ 3 | Ort 3 | Land 3 | Germany | ||||
Geburtsdatum 3 | Geburtsort 3 | ||||||
E-Mail 3 | Telefon 3 | ||||||
FAX1, 2 | Mobil |
Regelungen zur Kontovollmacht |
|
Unterschrift des/der Kontoinhabers/in (Antragsteller/in) | |
_____________________________________________ Ort und Datum |
___________________________________________________________ Eigenhändige Unterschrift bei Ausdruck und Versendung per Post Bitte Vorname und Name der unterzeichnenden Person zusätzlich eintippen |
3) Diese Felder sind unbedingt auszufüllen.
4) Diese Felder ausfüllen, wenn die angegebene Adresse die Adresse der Institution ist.
(Stand: 28.08.2023)
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