Regelwerk, Immissionsschutz

(Gasmangellage)
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1. Allgemeines
2. Vollzug der §§ 31a bis 31d BImSchG
2.1 Antrag, Verfahren, Fristen, Anwendung
2.2 Zusammenspiel mit den §§ 15, 16, 16a, 19, 23a, 23b BImSchG
2.3 Tatbestandsvoraussetzung, Nachweise
2.4 Zusammenspiel mit anderen Vorgaben, Konzentrationswirkung
2.5 Prüfung von Schutzpflichten/Immissionsbetrachtung
2.6 Befristung
2.7 Mitteilung/Berichtspflicht
2.8 Erfüllung weiterer Vorgaben (Messverpflichtungen, Schornsteinhöhe, etc.)
2.9 Besonderheiten im Hinblick auf den EU-ETS
2.10 Sonderfall Bestandsanlagen im Geltungsbereich der 44. BImSchV
2.11 Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Gasmangellage
3. Weitere Verfahrenserleichterungen im Zusammenhang mit der Gasmangellage
3.1 Überblick
3.2 Zulassung (nationaler) Ausnahmen
3.3 Verfahrensbeschleunigung
4. Brennstoffwechsel in Bereichen außerhalb der §§ 31a bis 31d BImSchG
5. Ausfall oder Beeinträchtigung der Abgasreinigung
6. Immissionsbetrachtung im Zusammenhang mit Verfahren zur Krisenbewältigung
7. Anhaltswerte für angemessene Sicherheitsabstände bei Verfahren zur Krisenbewältigung
7.1 Empfehlung
7.2 Herleitung
8. Ausnahme von Immissionswerten der Ta Lärm bei Verfahren zur Krisenbewältigung
9. Immissionsschutzrechtliche Regelungen zur kurzfristigen Ausweitung der EE-Stromproduktion
9.1 Allgemeine Vorbemerkung
9.2 Kurzfristige, temporäre Erhöhung der Kapazität von Biogasanlagen
9.3 Windenergieanlagen
10 Auswirkung der Änderung der Krisenstufe
11 Sonderfälle/Zweifelsfragen
11.1 Absenkung der Mindesttemperatur (17. BImSchV, 27. BImSchV)
11.2 Ableitbedingungen für mobile Wärmeerzeuger
11.3 Anwendung des § 28 der 13. BImSchV bei Weiterbetrieb von Kraftwerken
11.4 Brennstofflager für entzündbare Gase
Anlage
(Beispiele für Vorgehen bei Abgasreinigung)