Regelwerk, Immissionsschutz

Anleitung für das Ausfüllen von Formularen für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Rheinland Pfalz -

Vom 14. November 2005
(MBl. Nr. 2 vom 27.01.2006 S. 22)


Ministerium für Umwelt und Forsten
Kaiser-Friedrich-Straße 1

55116 Mainz

Nachfolgend einige Informationen, die Ihnen das Ausfüllen der Formulare erleichtern:

Nachfolgend einige Informationen, die Ihnen das Ausfüllen der Formulare erleichtern:

Die Formulare für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz befinden sich in einer separaten Datei "Formulare". Die vorliegende Datei "Anleitung" enthält neben einer Einführung auch die Erläuterungen zum Ausfüllen der Formulare. Zum Öffnen und Bearbeiten der Dateien benötigen Sie grundsätzlich das Textprogramm "Word 2010" oder höher.

Sollten Sie noch eine ältere Version von "Word" besitzen ("Microsoft Office Word 2003", "Word 2002" oder "Word 2000"), müssen Sie zusätzlich das sog. "Microsoft Office Compatibility Pack für Word, Excel und PowerPoint 2007-Dateiformate" und alle erforderlichen Office-Updates installieren, um die Dateien öffnen und bearbeiten zu können (zu beziehen hier: http://www.microsoft.com/de-de/download/details.aspx?id=3).

Die Formulare sind mit einem Dokumentenschutz versehen. Sie können deshalb nur an den vom Ersteller vorgesehen Stellen Eintragungen vornehmen. Auch Schriftart und Schriftgröße können nicht verändert werden.

Mittels Mausklick oder den Tasten "TAB" bzw. "Shift + TAB", "Bild Hoch" und "Bild Runter" können Sie sich von Feld zu Feld bewegen. Kästchen werden mittels Mausklick angekreuzt bzw. das Kreuz entfernt. Das gleiche Ergebnis lässt sich über Tastaturbefehle erzielen. Mittels der "Bild Hoch"- und "Bild Runter"-Tasten oder der "TAB "- Taste bewegt man sich zu dem jeweiligen Kästchen, welches dann mittels der "Leerzeichentaste" angekreuzt werden kann. Mit der Bildlaufleiste gelangen Sie von einer Seite auf die nächste Seite.

Sollten trotz Beachtung der vorstehenden Informationen bei der Handhabung der Formulare Probleme auftreten, können Sie sich während der üblichen Dienstzeiten an das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht wenden.

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Abteilung 2 "Gewerbeaufsicht"
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Telefon: 06131/60 33-12 01
Fax: 06131/67 49 20
E-Mail: poststelle@luwg.rlp.de

Bei Fragen inhaltlicher Art wenden Sie sich bitte während der üblichen Dienstzeiten an die für Sie zuständige Regionalstelle Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Str. 14
Karl-Helfferich-Straße 2
67433 Neustadt
Telefon: 06321/99-0
Fax: 06321/ 99 - 2900
E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Telefon: 0261/1 20-0
Fax: 0261/1 20-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de


Erläuterungen zum Antrag und zu den Unterlagen

Allgemeines

Die vorliegenden Formulare "Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG)" gelten für alle nach § 4 BImSchG in Verbindung mit der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen. Grundlage für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist die 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 9. BImSchV - Grundsätze des Genehmigungsverfahrens). Weitere Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren enthält die rheinland-pfälzische Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Einführung von Vordrucken für Verfahren nach § 4 Abs.1, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und 4 und den § § 8 und 9 Abs. 1 BImSchG (Fundstelle siehe Anhang 1 - Abkürzungsverzeichnis).

Der Antrag ist an die für den Standort der Anlage zuständige Genehmigungsbehörde zu richten. Diese ergibt sich aus der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind in mindestens sechs Ausfertigungen vorzulegen. Zur Beschleunigung des Verfahrens können weitere Ausfertigungen des Antrags und der Unterlagen erforderlich werden, damit die sternförmige Weitergabe an die beteiligten Stellen gewährleistet ist. Die Anzahl der Ausfertigungen ist im Einzelfall vom Antragsteller bei der Genehmigungsbehörde zu erfragen.

Hinsichtlich der Bauunterlagen ist die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) zu beachten. Die bautechnischen Nachweise gemäß § 5 der BauuntPrüfVO sind in mindestens drei Ausfertigungen vorzulegen. Die sonstigen Zeichnungen und Pläne sollen aus dauerhaftem

Material lichtbeständig hergestellt sein. Die Formate der Unterlagen und ihre Faltung sollen entsprechend DIN 824 * ausgeführt werden. Auf den Zeichnungen und Plänen, mit Ausnahme der Fließbilder, sollen der Maßstab und die Nordrichtung angegeben werden.

Bei Änderungen sind nur Angaben für die Anlagenbereiche, die von der Änderung betroffen sind bzw. auf die die Änderung Auswirkungen hat, erforderlich. Bereits vorhandene Nummern aus früheren Genehmigungsverfahren bzw. aus Emissionserklärungen sind beizubehalten. Soweit notwendig, fordert die Genehmigungsbehörde Unterlagen nach § 7

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 07.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion