Regelwerk


ImmSchZustLVO M-V
Inhalt =>

§ 1 Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus

§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie

§ 3 Zuständigkeiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

§ 4 Zuständigkeit der Landräte und der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

§ 5 Zuständigkeit der Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte

§ 6 Zuständigkeit der Amtsvorsteher und der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

§ 7 Zuständigkeiten des Bergamtes

§ 8 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 9 Übertragung von Ermächtigungen

§ 10