Regelwerk, Immissionsschutz

GIRL - NRW
- Inhalt =>

1 Allgemeines

2 Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen

3 Beurteilungskriterien

3.1 Immissionswerte

Tabelle 1: Immissionswerte IW für verschiedene Nutzungsgebiete

3.2 Anwendung der Immissionswerte

3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge

4 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission

4.1 Allgemeines

Tabelle 2: Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission

4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren

4.3 Ermittlung im Überwachungsverfahren

4.4 Kenngröße für die vorhandene Belastung

4.4.1 Allgemeines

Tabelle 3: Auflistung der Korrekturfaktoren k

4.4.2 Beurteilungsgebiet

4.4.3 Beurteilungsfläche

4.4.4 Messhöhe

4.4.5 Messzeitraum

4.4.6 Messpunkte

4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit

4.5 Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung

4.6 Auswertung

Tabelle 4: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten

5 Beurteilung im Einzelfall

Für die Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, ist ein Vergleich der nach dieser Richtlinie zu ermittelnden Kenngrößen mit den in Tabelle 1 festgelegten Immissionswerten nicht ausreichend, wenn

6 Anhänge, Anlagen, Muster

7. Inkrafttreten

Anhang A Datenaufnahmebogen für Geruchsbegehungen

Anhang B Angaben zur Eignung der Prüferinnen und Prüfer und zur Laboreignung für Olfaktometrie und Begehung

Tabelle 1: Ergebnismatrix des Eignungstests einer Prüferin/eines Prüfers (mindestens 10, maximal 20 Schwellenschätzungen)

Tabelle 2: Zusammenfassung der Ergebnisse der Eignungstests der Prüferinnen und Prüfer

Tabelle 3: Laboreignung (sensorische Gesamtqualität) (mindestens 10 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten)

Anhang C Anforderungen an das olfaktometrische Messverfahren zur Ermittlung von Geruchsemissionen

Begründung