Regelwerk, Immissionsschutz, Lärm
AV LImSchG Bln
Inhalt =>
1. Zu § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
2. Zu § 2 Immissionsschutzpflichten
3. Zu § 3 Schutz der Nachtruhe
4. Zu § 4 Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
5. Zu § 5 Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
6. Beurteilung von Geräuschen, die von Freizeitanlagen ausgehen
7. Zu § 6 Einschränkungen
8. Zu § 7 Öffentliche Veranstaltungen im Freien
9. Zu § 8 Sonstige Immissionen
10. Zu § 9 Begrenzung von Staubemissionen
11. Zu § 10 Ausnahmezulassungen
12. zu § 12 Anordnungen im Einzelfall
13. Hinweise zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
14. Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen
15. Zuständigkeit der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung
16. Befugnisse des Polizeipräsidenten in Berlin
17. Schlussbestimmungen
Anlage 1 Freizeitlärm-Richtlinie
1 Anwendungsbereich
2 Immissionsschutzrechtliche Grundsätze
3 Ermittlung des Beurteilungspegels der von Freizeit anlagen ausgehenden Geräusche
3.1 Zuschlag K für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen
3.2 Zuschlag Kr für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit
3.3 Schutz ruhebedürftiger Zeiten und der Sonn- und Feiertage
3.4 Beurteilungszeiten
4 Immissionsschutzrechtliche Bewertung
4.1 Immissionsrichtwerte"Außen"
4.2 Immissionswerte "Innen"
4.3 Maximalpegel
4.4 Besonderheiten bei seltenen Störereignissen
5 Maßnahmen
Anlage 2 Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen
1 Allgemeines
2 Anwendungsbereich
3 Beurteilungsgrundsätze
4 Beurteilung und Messung der Raumaufhellung
4.1 Beurteilung
4.2 Zeit und Ort der Messung
4.3 Anforderungen an das Beleuchtungsstärkemessgerät
5 Beurteilung und Messung der Blendung
5.1 Beurteilung
5.2 Vorgehensweise
5.3 Beurteilung mehrerer Blendlichtquellen im Blickfeld
5.4 Anforderungen an die Blendmessungen5.5 Messungen/Berechnungen
5.5.1 Beurteilung einer Blenddichtquelle
5.5.2 Umgebungsleuchtdichte
5.5.3 Raumwinkel der Blendlichtquelle
5.5.4 Kamera als Messeinrichtung
5.5.5 Leuchtdichtemesskamera als Messeinrichtung