Regelwerk, Immissionsschutz

ImSchZV
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§ 1 Grundsatzzuständigkeit des Landesamtes für Umwelt

§ 2 Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 3 Zuständigkeit des für Immissionsschutz zuständigen Mitgliedes der Landesregierung

§ 4 Zuständigkeit des für Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums

§ 5 Zuständigkeit der Enteignungsbehörde

§ 6 Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

§ 7 Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden

§ 8 Zuständigkeit der Polizeibehörden

§ 9 Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden

§ 10 Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden

§ 11 Zuständigkeit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

§ 12 Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden

§ 13 Zuständigkeit der Landkreise, kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Städte

§ 14 Zuständigkeit der amtsfreien Gemeinden und der Ämter

§ 15 Allgemeine Überwachungszuständigkeit

§ 15a Übergangsregelung, Ermächtigung

§ 16