§ 1 Grundsatzzuständigkeit des Landesamtes für Umwelt
§ 2 Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 3 Zuständigkeit des für Immissionsschutz zuständigen Mitgliedes der Landesregierung
§ 4 Zuständigkeit des für Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums
§ 5 Zuständigkeit der Enteignungsbehörde
§ 6 Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
§ 7 Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden
§ 8 Zuständigkeit der Polizeibehörden
§ 9 Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden
§ 10 Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden
§ 11 Zuständigkeit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
§ 12 Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden
§ 13 Zuständigkeit der Landkreise, kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Städte
§ 14 Zuständigkeit der amtsfreien Gemeinden und der Ämter
§ 15 Allgemeine Überwachungszuständigkeit
§ 15a Übergangsregelung, Ermächtigung