Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
12. BImSchV
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Vorschriften für Betriebsbereiche
Erster Abschnitt
Grundpflichten
§ 3 Allgemeine Betreiberpflichten
§ 4 Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen
§ 5 Anforderungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen
§ 6 Ergänzende Anforderungen
§ 7 Anzeige
§ 8 Konzept zur Verhinderung von Störfällen
§ 8a Information der Öffentlichkeit
Zweiter Abschnitt
Erweiterte Pflichten
§ 9 Sicherheitsbericht
§ 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
§ 11 Weitergehende Information der Öffentlichkeit
§ 12 Sonstige Pflichten
Dritter Abschnitt
Behördenpflichten
§ 13 Mitteilungspflicht gegenüber dem Betreiber
§ 14 (weggefallen)
§ 15 Domino-Effekt
§ 16 Überwachungssystem
§ 17 Überwachungsplan und Überwachungsprogramm
Vierter Abschnitt
Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 18 Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dritter Teil
Meldeverfahren, Schlussvorschriften
§ 19 Meldeverfahren
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
Anhang I Mengenschwellen
Stoffliste
Anhang II Mindestangaben im Sicherheitsbericht
I. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhinderung von StörfällenII. Umfeld des Betriebsbereichs
III. Beschreibung der Anlagen des Betriebsbereichs
IV. Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhinderung solcher Störfälle
V. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen
Anhang III Sicherheitsmanagementsystem
Anhang IV Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
Anhang V Information der Öffentlichkeit
Teil 1 Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen KlasseTeil 2 Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse
Anhang VI Meldungen
Teil 1 KriterienTeil 2 Inhalte