Regelwerk, Immissionsschutz, Lärm
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Inhalt =>
Erster Teil Allgemeine Vorschriften |
§ 1 Zweck des Gesetzes |
§ 2 Geltungsbereich |
§ 3 Begriffsbestimmungen |
Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen |
Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen |
§ 4 Genehmigung |
§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen |
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen |
§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen |
§ 8 Teilgenehmigung |
§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns |
§ 9 Vorbescheid |
§ 10 Genehmigungsverfahren |
§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid |
§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung |
§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen |
§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen |
§ 14a Vereinfachte Klageerhebung |
§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen |
§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen |
§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen |
§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien |
§ 17 Nachträgliche Anordnungen |
§ 18 Erlöschen der Genehmigung |
§ 19 Vereinfachtes Verfahren |
§ 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung |
§ 21 Widerruf der Genehmigung |
Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen |
§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen |
§ 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen |
§ 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind |
§ 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren |
§ 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz |
§ 24 Anordnungen im Einzelfall |
§ 25 Untersagung |
§ 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind |
Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen |
§ 26 Messungen aus besonderem Anlass |
§ 27 Emissionserklärung |
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen |
§ 29 Kontinuierliche Messungen |
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen |
§ 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen |
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen |
§ 31 Auskunftspflichten des Betreibers |
Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage |
§ 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU |
§ 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU |
§ 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193 |
§ 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193 |
§ 31e (aufgehoben) |
§ 31f (aufgehoben) |
§ 31g (aufgehoben) |
§ 31h (aufgehoben) |
§ 31i (aufgehoben) |
§ 31j (aufgehoben) |
§ 31k (aufgehoben) |
§ 31l (aufgehoben) |
Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen |
Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen |
§ 32 Beschaffenheit von Anlagen |
§ 33 Bauartzulassung |
§ 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen |
§ 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen |
§ 36 Ausfuhr |
§ 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union |
Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen |
§ 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen |
§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen |
§ 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten |
§ 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen |
§ 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung |
§ 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse |
§ 37g Bericht der Bundesregierung |
§ 37h Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung |
Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen |
§ 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen |
§ 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union |
§ 40 Verkehrsbeschränkungen |
§ 41 Straßen und Schienenwege |
§ 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen |
§ 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung |
Fuenfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung |
§ 44 Überwachung der Luftqualität |
§ 45 Verbesserung der Luftqualität |
§ 46 Emissionskataster |
§ 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit |
§ 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen |
Sechster Teil Lärmminderungsplanung |
§ 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils |
§ 47b Begriffsbestimmungen |
§ 47c Lärmkarten |
§ 47d Lärmaktionspläne |
§ 47e Zuständige Behörden |
§ 47f Rechtsverordnungen |
Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften |
§ 48 Verwaltungsvorschriften |
§ 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte |
§ 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen |
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete |
§ 50 Planung |
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise |
§ 51a Kommission für Anlagensicherheit |
§ 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit |
§ 52 Überwachung |
§ 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie |
§ 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation |
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz |
§ 54 Aufgaben |
§ 55 Pflichten des Betreibers |
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers |
§ 57 Vortragsrecht |
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz |
§ 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten |
§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten |
§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten |
§ 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz |
§ 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte |
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung |
§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung |
§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission |
§ 62 Ordnungswidrigkeiten |
§ 63 Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung |
§§ 64 und 65 (aufgehoben) |
Achter Teil Schlussvorschriften |
§ 66 Fortgeltung von Vorschriften |
§ 67 Übergangsvorschrift |
§ 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands |
§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren |
Anlage Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik |