Regelwerk, Lebensmittel, Medizinprodukte

IRegG
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Abschnitt 1
Zweck; Begriffsbestimmungen

§ 1 Bezeichnung und Zweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Registerstelle; Beleihung

§ 3 Registerstelle

§ 4 Aufgaben der Registerstelle

§ 5 Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung

§ 6 Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene

Abschnitt 3
Geschäftsstelle

§ 7 Geschäftsstelle; Aufgaben der Geschäftsstelle

Abschnitt 4
Vertrauensstelle

§ 8 Vertrauensstelle

§ 9 Aufgaben der Vertrauensstelle

Abschnitt 5
Auswertungsgruppen

§ 10 Auswertungsgruppen

§ 11 Aufgaben der Auswertungsgruppen

Abschnitt 6
Beirat

§ 12 Beirat

§ 13 Aufgaben des Beirats

Abschnitt 7
Produktdatenbank

§ 14 Produktdatenbank

§ 15 Pflichten der Produktverantwortlichen

Abschnitt 8
Meldepflichten

§ 16 Meldepflichten gegenüber der Registerstelle

§ 17 Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle

§ 18 Art der Datenübermittlung

Abschnitt 9
Datenverarbeitung durch die Vertrauens- und Registerstelle

§ 19 Grundsätze der Datenverarbeitung

§ 20 Einheitliche Datenstruktur

§ 21 Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister

§ 22 Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern

§ 23 Austausch anonymisierter Registerdaten

Abschnitt 10
Informationspflichten; Beschränkung der Betroffenenrechte

§ 24 Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten

§ 25 Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern

§ 26 Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und Patienten

Abschnitt 11
Zugang zu den Registerdaten

§ 27 Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten

§ 28 Allgemeine Auskünfte

§ 29 Datenübermittlung durch die Registerstelle

§ 30 Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

§ 31 Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; Datenbereitstellung

Abschnitt 12
Anonymisierung

§ 32 Anonymisierung

Abschnitt 13
Finanzierung und Vergütung

§ 33 Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung

§ 34 Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen

§ 35 Vergütungsminderung

§ 36 Nachweispflicht

Abschnitt 14
Verordnungsermächtigung

§ 37 Verordnungsermächtigung

Anlage Liste der Implantattypen