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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Lebensmittelbuch

Leitsätze für Obsterzeugnisse

Vom 8. Januar .2008
(BAnz. Nr. 89a vom 18.06.2008 S. 8; 09.06.2022 B1 aufgehoben)



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Zu den vorherigen Regelungen:
Leitsätze für tiefgefrorenes Obst und Gemüse
Leitsätze für verarbeitetes Obst
Leitsätze für verarbeitetes Gemüse

Siehe Fn. *

1. Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Obsterzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Erzeugnisse aus ganzen Früchten, Teilen von Früchten oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Dazu gehören insbesondere

1.1.2 Obsterzeugnisse sind Erzeugnisse aus Obst einschließlich Rhabarber. Auch Rübenkraut ist ein Erzeugnis im Sinne dieser Leitsätze.

1.1.3 Diese Leitsätze gelten nicht für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtmark, Konfitüren, Marmeladen, Gelees und andere Erzeugnisse, die der Fruchtsaftverordnung 1 bzw. der Konfitürenverordnung 2 unterliegen.

1.1.4 Prozentangaben beziehen sich auf das Gewicht.

1.2 Herstellung

1.2.1 Die verwendete Rohware ist gesundes und frisches Obst, von einer geeigneten Sorte und in einem geeigneten Reifestadium. Sie ist praktisch frei von Fäulnis, Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten oder ähnlichen Mängeln. Die Rohware wird je nach Obstart gewaschen, gereinigt, geputzt, von zum Verzehr nicht geeigneten Teilen wie Stielen, Steinen, Kernen und/oder Schalen so weit wie technisch möglich befreit und gegebenenfalls zerkleinert.

1.2.2 Die vorbereitete Rohware wird je nach dem gewählten Verfahren zum fertigen Erzeugnis weiterverarbeitet und vor oder nach dem Verpacken in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht.

Zum Haltbarmachen sind insbesondere die folgenden Verfahren, auch in Kombination miteinander, üblich:

  1. Tiefgefrieren im Sinne der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel 3,
  2. Kühlen,
  3. Wärmebehandeln durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
  4. Konzentrieren durch Wasserentzug,
  5. Trocknen (einschließlich Gefriertrocknen),
  6. Kandieren,
  7. Zusatz von Konservierungsstoffen 4,
  8. Einlegen in Alkohol.

    Bei der Verarbeitung werden die wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware so weit wie möglich erhalten.

1.2.3 Zur Herstellung von Obsterzeugnissen werden außer Obst je nach Produktgruppe weitere Zutaten nach Maßgabe der Rechtsvorschriften verwendet. Zur Herstellung von tiefgefrorenen Obsterzeugnissen aus einer Obstart werden keine weiteren Zutaten verwendet.

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

1.3.1 Obsterzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Obstart oder den verwendeten Obstarten. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen wie mineralischen Bestandteilen, z.B. Erde, Steine oder Sand, und sonstigen Verunreinigungen,
z.B. Blätter, Zweige, Stiele und Schädlinge.

1.3.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse werden so hergestellt, dass sie nach dem Auftauen so wenig Flüssigkeit wie möglich abgeben und ihre ursprüngliche Form weitgehend behalten. Zur Überprüfung dieser Beschaffenheit wird der Dripverlust bestimmt. Hierzu werden mindestens 200 g tiefgefrorene Früchte auf einem Sieb mit einer Maschenweite von 2 mm abgedeckt bei Raumtemperatur (20 bis 25 °C) innerhalb von maximal 3 Stunden auf eine Produkttemperatur von 5 bis 10 °C aufgetaut. Die abgetropfte Flüssigkeit wird gewogen.

1.3.3 Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

1.4.1 Für Obsterzeugnisse werden Verkehrsbezeichnungen und sonstige Angaben verwendet, die der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften des Erzeugnisses entsprechen. In den Leitsätzen sind die Verkehrsbezeichnungen kursiv gedruckt.

1.4.2 Bei Obsterzeugnissen enthält die Verkehrsbezeichnung in der Regel den Namen der verwendeten Obstart oder der verwendeten Obstarten. Außer der Obstart kann der Sortenname angegeben sein. Der Sortenname wird in Einzelfällen auch allein als Verkehrsbezeichnung verwendet (z.B. Schattenmorellen). Weitere Verkehrsbezeichnungen sind in den "Besonderen Beurteilungsmerkmalen" beschrieben.

1.4.3 Bildliche Darstellungen der Rohware entsprechen jeweils der verwendeten Obstart oder den verwendeten Obstarten. Bei Mischungen wird das anteilige Mischungsverhältnis annähernd berücksichtigt.

1.4.4 Bei Obstkonserven mit Aufguss wird die Verkehrsbezeichnung ergänzt durch Angaben über die Art der Verarbeitung und die Verarbeitungsform, wenn bei einzelnen Erzeugnissen nicht anders beschrieben auch über die Zuckerkonzentrationsstufe.

2. Besondere Beurteilungsmerkmale für tiefgefrorene Obsterzeugnisse

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

2.1.1 Als tiefgefrorene Obsterzeugnisse werden insbesondere hergestellt:

2.1.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse haben nach dem Auftauen auf 5 °C bis 10 °C eine annähernd einheitliche Farbe. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack entsprechen sie je nach verwendeter Obstart nach dem Auftauen weitgehend dem frischen Obst.

2.1.3 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse sind, so weit wie technisch möglich, frei von Fehlern. Für einzelne Erzeugnisse sind Fehlertoleranzen aufgeführt.

2.1.4 Je Fruchtart werden innerhalb einer Packung in der Regel nur Früchte derselben Sorte und annähernd gleicher Größe verwendet.

3. Verkehrsbezeichnungen und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

3.1 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus einer Fruchtart

3.1.1 Brombeeren

3.1.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Brombeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Kulturart Rubus fruticosus L.
Tiefgefrorene Kultur-Brombeeren werden mit der Verkehrsbezeichnung Brombeeren in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Wildformen wird in der Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten und Blättern befreit und in einem geeigneten Verführen einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Brombeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte in der Regel von großfruchtigen Sorten mit einer sortentypischen schwarzen/schwarzroten Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Brombeeren sind von typischer schwarzer Farbe, haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen, nicht ledrig oder zäh; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich, frisch und ohne Fremdnoten wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf.

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, deren Oberfläche mehr als 20 % nicht von schwarzroter Farbe sind (rot, hellrot).
  2. Vertrocknet oder unterentwickelt: Stücke mit mehr als 3 vertrockneten oder unterentwickelten sichtbaren Einzelfrüchten.
  3. Kelche oder Blütenböden: Stücke, bei denen Kelch oder Blütenboden nicht entfernt wurden.
  4. Pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
  6. Leichter Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel an max. 2 Einzelfrüchten (Bewertung im aufgetauten Zustand).
  7. Schwerer Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel an 3 und mehr Einzelfrüchten (Bewertung im aufgetauten Zustand).
  8. Mechanisch beschädigt: Stücke, die stark mechanisch beschädigt (z.B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil werden als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Unreif je Stück 2
Vertrocknet oder unterentwickelt je Stück 2
Kelche oder Blütenböden je Stück 2
Pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
Leichter Schimmelbefall je Stück 3
Schwerer Schimmelbefall je Stück 5
Mechanisch beschädigt je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 20

Tiefgefrorene Brombeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

3.1.2 Erdbeeren

3.1.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Erdbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Fragaria ananassa.
Tiefgefrorene Erdbeeren werden mit der Verkehrsbezeichnung Erdbeeren in Verkehr gebracht. Der Zusatz von weiteren Zutaten, zum Beispiel Zuckerarten 5, ist unüblich.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, entkelcht, von fehlerhaften Früchten befreit und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Erdbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen roten Farbe verwendet, die in der Regel auch auf das Fruchtfleisch zutrifft.

Die sachgerecht aufgetauten Erdbeeren sind von frischer typischer Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig frisch und ohne Fremdnoten wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine merkliche Süße auf.

Beschreibung der Fehler

  1. Überreif: Stücke, die nach dem Auftauen zusammenfallen (Bewertung im aufgetautem Zustand).
  2. Unreif: Stücke mit weniger als 80 % roter Oberfläche (gelb, grün).
  3. Unterentwickelt: Stücke, die fehlentwickelt sind und nicht die sortentypische Form aufweisen.
  4. Kelche: Stücke mit anhaftenden Kelchblättern.
  5. Sichtbare Erd- oder Sandreste: Stücke mit anhaftenden Erd- oder Sandresten.
  6. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Überreif je Stück 2
Unreif je Stück 3
Unterentwickelt je Stück 3
Kelche je Stück 2
Sichtbare Erd- oder Sandreste je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 15

Tiefgefrorene Erdbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

3.1.3 Heidelbeeren

3.1.3.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Heidelbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Waldheidelbeere Vaccinium myrtillus L.
Tiefgefrorene Heidelbeeren werden mit der Verkehrsbezeichnung Heidelbeeren, Waldheidelbeeren oder Blaubeeren in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Kulturheidelbeeren Vaccinium corymbosum L. lautet die Verkehrsbezeichnung Kultur-Heidelbeeren.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von Stielchen und pflanzlichen Fremdteilen befreit in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren und dann verlesen.

3.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Heidelbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer produkttypischen schwarzblauen Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Heidelbeeren sind von schwarzblauer Farbe, haben eine pralle Form und sind nicht matschig oder zusammenfallend; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind typisch fruchtig frisch, ohne Fremdnoten wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf.

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, die nicht von blauschwarzer Farbe sind (rot, grün).
  2. Vertrocknet: Stücke, die deutliche Anzeichen von Trocknung (faltige Oberfläche) haben.
  3. Stielchen: Stücke mit Stielchen.
  4. Pflanzliche Fremdteile: lose Blätter und Zweige sowie anhaftende/aufgefrorene Blätter und Blattteile.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
  6. Mechanisch beschädigt: Stücke, die mechanisch beschädigt (z.B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Heidelbeeren Kultur-Heidelbeeren
Unreif je 1 % (m/m) 5 5
Vertrocknet je Stück 1 2
Stielchen je 10 Stücke 2 5
Pflanzliche Fremdteile je Stück 2 3
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5 5
Mechanisch beschädigt je Stück 1 1
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 30 20

Tiefgefrorene Heidelbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

3.1.4 Himbeeren

3.1.4.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Himbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Rubus idaeus L.
Tiefgefrorene Himbeeren werden mit der Verkehrsbezeichnung Himbeeren in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, entkelcht, von fehlerhaften Früchten befreit und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Himbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen roten Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Himbeeren sind von frischer typischer Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig frisch und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine merkliche Süße auf.

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht von roter Farbe sind (gelb, weiß).
  2. Vertrocknet oder unterentwickelt: Stücke mit mehr als 3 vertrockneten oder unterentwickelten sichtbaren Einzelfrüchten der Himbeere.
  3. Kelche oder Blütenböden: Stücke, bei denen Kelch oder Blütenboden nicht entfernt wurden.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
  5. Leichter Schimmelbefall: Stücke mit max. 2 sichtbar verschimmelten Einzelfrüchten der Himbeere (Bewertung im aufgetauten Zustand).
  6. Schwerer Schimmelbefall: Stücke mit mehr als 3 sichtbar verschimmelten Einzelfrüchten der Himbeere (Bewertung im aufgetauten Zustand).
  7. Bruchstücke (Gries): Teile der Himbeere mit einem Durchmesser kleiner 10 mm (Quadratsieb).

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Unreif je Stück 5
Vertrocknet oder unterentwickelt je Stück 3
Kelche oder Blütenböden je Stück 2
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2
Leichter Schimmelbefall je Stück 3
Schwerer Schimmelbefall je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 15

Tiefgefrorene Himbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.
Der Anteil an Bruchstücken (Gries) überschreitet 10 % (m/m) nicht.

3.1.5 Johannisbeeren

3.1.5.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene rote Johannisbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Ribes rubrum L.
Tiefgefrorene rote Johannisbeeren werden mit der Verkehrsbezeichnung Johannisbeeren in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von schwarzen Johannisbeeren (Ribes nigrum L.) lautet die Verkehrsbezeichnung schwarze Johannisbeeren, bei Verwendung von weißen Johannisbeeren (Ribes rubrum L.) lautet die Verkehrsbezeichnung weiße Johannisbeeren.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von Rispen und pflanzlichen Fremdteilen befreit in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren und dann verlesen.

3.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Johannisbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Johannisbeeren sind von gleichmäßiger Farbe, haben eine pralle Form und sind nicht matschig oder zusammenfallend; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind typisch fruchtig, frisch und ohne Fremdnoten wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf. Schwarze Johannisbeeren haben einen leicht bitteren Geschmack.

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, die nicht von sortentypischer Farbe reifer Früchte (weiß bzw. kräftig rot bzw. tiefschwarz) sind.
  2. Vertrocknet: Stücke, die deutliche Anzeichen von Trocknung (faltige Oberfläche) haben.
  3. Rispen: Rispen oder Rispenteile der Johannisbeerpflanze.
  4. Pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Zweige, Zweigteile.
  5. Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel (Bewertung im aufgetauten Zustand).
  6. Mechanisch beschädigt: Stücke, die stark mechanisch beschädigt (z.B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Unreif je Stück 1
Vertrocknet je Stück 2
Rispen je Stück 2
Pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schimmelbefall je Stück 5
Mechanisch beschädigt je Stück 1
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 30

Tiefgefrorene Johannisbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

3.1.6 Kirschen

3.1.6.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Kirschen sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Prunus cerasus L. (Sauerkirschen).
Tiefgefrorene Kirschen werden mit der Verkehrsbezeichnung Kirschen in Verkehr gebracht. Der Sortenname Schattenmorellen kann als Verkehrsbezeichnung verwendet werden.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, entsteint und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Kirschen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Kirschsteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen dunkelroten Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Kirschen sind von typischer Farbe, haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich, frisch und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf.

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht von dunkelroter Farbe sind (hellrot, gelb).
  2. Steine, Steinfragmente: Stücke mit ganzem Stein oder mit Steinsplitter. Die Prüfung wird im aufgetauten Zustand durchgeführt.
  3. Pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/Blattteile.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Frucht oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Unreif je 1 % (m/m) 2
Steine, Steinfragmente je Stück 10
Pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 20

Tiefgefrorene Kirschen weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

3.1.7 Pflaumen

3.1.7.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Pflaumen sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Prunus domestica L.
Tiefgefrorene Pflaumen werden mit der Verkehrsbezeichnung Pflaumen (Zwetschen/Zwetschgen) in Verkehr gebracht. Die übliche Angebotsform ist halbiert, ohne Stein. Der Zusatz von Zuckerarten 5 ist unüblich.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, sorgfältig entsteint, zerteilt und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Pflaumen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Pflaumensteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen blauen/blaurötlichen Farbe verwendet. Die Früchte sind annähernd frei von Maden. Maden und Madennester sind nicht auszuschließen, kommen aber nur vereinzelt vor. Schalenfehler wie z.B. Schorf dürfen das Erscheinungsbild des Gesamterzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen.

Die sachgerecht aufgetauten Pflaumen sind von typischer Farbe, haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich, frisch und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine merkliche Süße auf.

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht von blauer Farbe sind (hellrot, grünlich).
  2. Steine: ganze Steine oder Steinfragmente.
  3. Pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/Blattteile.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
  5. Schädlingsbefall: Maden, Madennester.
  6. Mechanisch beschädigt: Stücke, die stark mechanisch beschädigt (z.B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Frucht oder ein pflanzliches Fremdteil werden als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Unreif je 1 % (m/m) 2
Steine, Steinfragmente je Stück 10
Pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2
Schädlingsbefall je Stück 10
Mechanisch beschädigt je Stück 1
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 20

Tiefgefrorene Pflaumen weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

3.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus mehreren Fruchtarten

3.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Obstmischungen sind Erzeugnisse aus tiefgefrorenen Früchten, die sachgerecht verarbeitet wurden. Jede Komponente der Mischung entspricht den "Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen" sowie gegebenenfalls den "Besonderen Beurteilungsmerkmalen" für die jeweilige Fruchtart.

Tiefgefrorene Obstmischungen werden mit den Verkehrsbezeichnungen Obst-, Frucht- oder Beeren-Mischung, Obst-, Frucht- oder Beeren-Salat, Obst-, Frucht- oder Beeren-Cocktail oder Beerenobstteller in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung können die enthaltenen Fruchtarten angegeben werden. Üblicherweise enthalten tiefgefrorene Obstmischungen mindestens vier Obstarten.

Produkte mit dem Hinweis "tropisch" enthalten überwiegend folgende tropische und andere Fruchtarten: Ananas, Kiwi, Mango, Melone, Papaya, Pfirsiche, Weinbeeren, Zitrusfrüchte.

Beerenmischungen oder Waldbeerenmischungen enthalten ausschließlich Beerenfrüchte, wie z.B. Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren.

Neben den oben genannten tiefgefrorenen Obstmischungen gibt es Mischungen aus tiefgefrorenen Obstarten mit weiteren Zutaten, wie Fruchtsäften 1, Fruchtsaftkonzentraten 1, Zuckerarten 5, Süßungsmitteln 4 oder Aromen 6. Diese werden unter Hinweis auf die genannten Zusätze mit beschreibenden Verkehrsbezeichnungen 7 in Verkehr gebracht.

3.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die verwendeten Früchte werden in einem geeigneten Reifezustand geerntet, sorgfältig verarbeitet und einzeln entnehmbar tiefgefroren. Sofern nicht für die einzelnen Fruchtarten besondere Beschaffenheitsmerkmale festgelegt sind, sind sie praktisch fehlerfrei.

Früchte großfruchtiger Obstarten werden zerteilt verwendet. Innerhalb einer Obstart haben Fruchtteile und unzerteilt verwendete Früchte eine annähernd gleichmäßige Größe.

Folgende Früchte werden für tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus mehreren Fruchtarten in den aufgeführten Verarbeitungsformen verwendet:

Fruchtart Verarbeitungsform Zerkleinerungsgrad
Ananas geschält, ohne Kernholz Chunks, Stücke, halbe Scheiben, Scheiben
Äpfel geschält, ohne Kerne/Kerngehäuse Spalten, Stücke, Würfel, Streifen
Aprikosen geschält oder ungeschält, entsteint halbe Frucht, Würfel
Bananen geschält Scheiben, Stücke, Würfel
Birnen geschält, ohne Kerne/Kerngehäuse Würfel, Stücke
Boysenbeeren   ganze Frucht
Brombeeren entkelcht ganze Frucht
Erdbeeren entkelcht ganze Frucht
Feigen   ganze Frucht, halbiert, geviertelt
Heidelbeeren   ganze Frucht
Kulturheidelbeeren   ganze Frucht
Himbeeren entkelcht ganze Frucht
Johannisbeeren rot, weiß, schwarz   ganze Frucht
Kirschen entsteint ganze Frucht
Kiwi geschält Würfel, Scheiben
Lychees geschält, entsteint ganze Frucht
Mangos geschält, entsteint Würfel, Stücke
Melonen grün oder gelb geschält, ohne Kerne/Kerngehäuse Bällchen, Würfel
Papaya geschält, ohne Kerne/Kerngehäuse Würfel, Stücke, Bällchen
Pfirsiche geschält, entsteint Spalten, Würfel, Stücke
Pflaumen entsteint halbe Frucht
Walderdbeeren   ganze Frucht
Weintrauben blau oder weiß kernlos ganze Frucht
Zitrusfrüchte (Orangen, Mandarinen, Grapefruit) geschält, ohne Kerne, Segmente mit und ohne Haut Segmente

Die sachgerecht aufgetaute Obstmischung enthält in Form und Farbe sortentypische Früchte. Die Fruchte sind nicht matschig oder zusammenlallend. Bei Obstmischungen ohne weitere Zutaten ist ein leichter Fruchtsaftaustritt typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig frisch und typisch für die einzelnen Obstarten. Tiefgefrorene Obstmischungen haben keinen Fremdgeruch oder Fremdgeschmack wie z.B. muffig oder gärig.

Tiefgefrorene Obstmischungen ohne weitere Zutaten weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf. Bei tiefgefrorenen Obstmischungen mit weiteren Zutaten kann der Dripverlust bis zu 35 % betragen.

4. Besondere Beurteilungsmerkmale für Obstkonserven

4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

4.1.1 Als Obstkonserven, die ausschließlich durch Pasteurisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:

4.1.2 Als Verarbeitungsformen sind insbesondere üblich:

Ganze Frucht: Mit Stein oder entsteint, mit oder ohne Kerngehäuse, mit oder ohne Stiel, ungeschält oder geschält
Halbe Frucht: .In annähernd gleiche Hälften, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht
Viertel: In vier annähernd gleichmäßige Stücke, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht
Schnitten: In mehr als vier annähernd gleichmäßige Stücke, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht
Ganze Segmente: Ganze und praktisch ganze Segmente von Zitrusfrüchten, die mindestens 2/3 der ursprünglichen Größe aufweisen, einschließlich eingerissener Segmente
Scheiben: In Scheiben von annähernd gleicher Dicke geschnittene Frucht
Würfel: In Würfel von annähernd gleicher Kantenlänge geschnittene Frucht
Bällchen: Aus Fruchtfleisch gewonnene, annähernd kugelförmige Stücke
Stücke: In unregelmäßige Stücke geschnittene Frucht
Chunks: Große regelmäßige Stücke aus Ananasscheiben
Tidbits: Kleine trapezförmige Stücke aus Ananasscheiben.

4.1.3 Zuckerkonzentrationsstufen

Zur geschmacklichen Unterscheidung sind bei Obstkonserven mit Zuckerzusatz folgende Zuckerkonzentrationsstufen verkehrsüblich:

Bezeichnung der Zuckerkonzentrationsstufe Zuckerkonzentration
"sehr leicht gezuckert" 9 % - 14 %
"leicht gezuckert" 14 % - 17 %
"gezuckert" 17 % - 20 %
"stark gezuckert" über 20 %

Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Fertigerzeugnis. Die Bestimmung der Zuckerkonzentration erfolgt im homogenisierten Erzeugnis refraktometrisch, gemessen bei 20 °C, ohne Säurekorrektur in °Brix, entsprechend g Saccharose/ 100 g Lösung 8.

Die untere Grenze der jeweiligen Zuckerkonzentrationsstufe wird im Mittel nicht unterschritten; die obere Grenze wird im Mittel um nicht mehr als 1 % (absolut) überschritten.

Die Feststellung des Mittelwertes erfolgt entsprechend den Regeln zur Füllmengenkontrolle gemäß Fertigpackungsverordnung 8.

4.1.4 Ohne Zusatz von Zuckerarten 5 hergestellte Obstkonserven werden als "Dunst"-Obsterzeugnisse gekennzeichnet. Wird stattdessen ein Hinweis wie "ohne Zuckerzusatz" bzw. "ungezuckert" gegeben, sollte auf den natürlichen Zuckergehalt hingewiesen werden 9.

4.1.5 Obstkonserven, die als Aufgussflüssigkeit einen Fruchtsaft 1 enthalten, tragen die Verkehrsbezeichnung der Frucht bzw. der Früchte und des jeweiligen Fruchtsaftes, bei der gleichen Fruchtart auch mit der Angabe "... im eigenen Saft".

4.2 Verkehrsbezeichnungen, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

4.2.1 Obstkonserven aus einer Fruchtart mit Aufguss

4.2.1.1 Ananas

4.2.1.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Ananaskonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Ananas comosus L. Merr.

Ananas wird mit der Verkehrsbezeichnung Ananas in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "Scheiben", "halbe Scheiben" und "Stücke".

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, sorgfältig von der Schale und vom Zentralzylinder befreit und zerkleinert. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Ananas in der jeweiligen Verarbeitungsform ist in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Ananaskonserven sind von typischer, gelber Farbe, sie haben eine feste, jedoch nicht harte Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte *:

  Behältervolumen
  bis 425 ml über 425 ml
  Gruppe g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen Gruppe g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Scheiben u. a X 58 X 58

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: hellgelbe bis weißlichgelbe Stücke mit schwachem Aroma.
  2. Holzige Teile: Stücke/Scheiben mit holzigen Teilen des Zentralzylinders der Ananasfrucht.
  3. Schnittfehler: Scheiben, die eine optisch abweichende Form aufweisen, so dass sie das Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigen.
  4. Schälfehler: Stücke mit Kelch- oder Schalenresten größer 2 mm Durchmesser.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke mit sichtbaren, braun verfärbten Teilen größer 2 mm Durchmesser.
  6. Mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobenmenge beträgt mindestens 20 ganze oder halbe Scheiben beziehungsweise 50 Chunks beziehungsweise 500 g bei Stücken und Tidbits. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Scheibe, eine halbe Scheibe, ein Tidbit, ein Chunk oder ein Stück werden als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit   Fehlerpunkte  
Schreiben/halbe Scheiben Chunks Stücke, Tidbits
Unreif je Stück 1 1 1
Holzige Teile je Stück 1 1 1
Schnittfehler je Stück 1 1 1
Schälfehler je Stück 2 3 3
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 3 5 5
Mechanisch beschädigt je Stück 2 1 1
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 5 15 25

4.2.1.2 Aprikosen

4.2.1.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Aprikosenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus armeniaca L.

Aprikosen werden mit der Verkehrsbezeichnung Aprikosen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "halbe Frucht". Die übliche Angebotsform sind halbe Früchte, geschält und entsteint.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, geschält, zerteilt und sorgfältig entsteint. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Aprikosen in der jeweiligen Verarbeitungsform sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Aprikosensteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen gelben bis gelbrötlichen Farbe verwendet.

Die Früchte in Aprikosenkonserven sind von typischer gelber Farbe und haben eine feste, nicht harte Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte *:

  Behältervolumen
  bis 425 ml über 425 ml
  Gruppe g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen Gruppe g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Halbe Früchte IX 56 IX 56

Beschreibung der Fehler

  1. Unreif: Stücke, deren Oberfläche zu mehr als 20 % grün ist.
  2. Steine: ganze Steine oder Steinfragmente, die hart oder scharfkantig sind.
  3. Schnittfehler: ungleichmäßig zerteilte Früchte und Einschnitte.
  4. Schalenreste (nur bei geschälten Erzeugnissen): lose oder anhaftende Teile der Fruchtschale mit einem Durchmesser größer 4 mm.
  5. Pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/Blattteile.
  6. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
  7. Mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.


Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht. Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine halbe Frucht wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart Maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Unreif je Stück 1
Steine je Stück 10
Schnittfehler je Stück 1
Schalenreste je Stück 2
Pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 4
Mechanisch beschädigt je Stück 2
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 20


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