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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Lebensmittelbuch

Leitsätze für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware 1

Vom 9. Oktober 1993
(GMBl. Nr. 10 vom 31.01.1994 S. 349, ber. S. 877; Nr. 45 1997 S. 871; 14.04.2009: BAnz. Nr. 89a S.1; 18.06.2008 S. 8aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung:
Leitsätze für Obsterzeugnisse

I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale

A. Begriffsbestimmungen

Pasteurisierte Gurkenkonserven im Sinne dieser Leitsätze sind tafelfertig zubereitete Gurken, die frisch nach Zusatz eines Aufgusses durch Pasteurisation in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht worden sind. Mit Ausnahme von Senf- und Zuckergurken haben die Erzeugnisse eine knackig feste Konsistenz. Der Gesamtsäuregehalt (bestimmt in der Lake) beträgt mindestens 0,5 g/ 100 ml, berechnet als Essigsäure.

B. Herstellung

Bei der Herstellung von pasteurisierten Gurkenkonserven aus frischer Rohware werden die Leitsätze für verarbeitetes Gemüse beachtet.

Bei der Verarbeitung werden üblicherweise als Zutaten verwendet:

  1. Trinkwasser
  2. Speisesalz, jodiertes Speisesalz, Meersalz
  3. Zuckerarten 2
  4. Essig
  5. Milch-, Wein-, Zitronen- und Äpfelsäure
  6. Glutaminsäure und deren Natrium- und Kaliumsalze 3
  7. Gewürze, Kräuter und die daraus hergestellten natürlichen Aromen 4
  8. Calciumsalze der Salz- und Kohlensäure
  9. Süßstoffe 5
  10. Konservierungsstoffe 6
  11. dekorative oder würzende Gemüsestücke.

C. Bezeichnung, Aufmachung und Kenntlichmachung

Neben den Merkmalen in Abschnitt B der Leitsätze für verarbeitetes Gemüse wird die Sortierung der Gurken nach Größe bei Behältnissen ab 4250 ml Inhalt angegeben.

Zusätzlich kann die Angabe "süß-sauer" vor oder hinter der Verkehrsbezeichnung verwendet werden, sofern der Süßegrad einem Gehalt an Saccharose von mindestens 1 Prozent entspricht.

II. Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Erzeugnisse

A. Gewürzgurken und Cornichons

  1. Verkehrsbezeichnung
    Gewürzgurken werden aus Einlegegurken der Handelsklasse a (Qualitätsstufe I) 7 hergestellt.
    Cornichons sind Gewürzgurken, von denen mehr als 60 Stück auf ein Kilogramm gehen.
  2. Sortierung
    Im einzelnen Behältnis befinden sich nur sortierte Gurken, deren Längenunterschied 3 cm nicht übersteigt. Bei Gläsern ist zur besseren Ausnutzung des Kopfraumes auch eine Auflage von einigen kleinen Gurken üblich.
    Die Angabe fein sortiert wird nur verwendet, wenn die Gurken im Behältnis annähernd gleichmäßig in Form, Größe und Aussehen sortiert sind.
    Als Delikateß ... oder Auslese ... bezeichnete Gurken entsprechen den Anforderungen für fein sortierte Gewürzgurken.
  3. Abtropfgewicht
    Die Abtropfgewichte entsprechen den Werten in Tabelle 1.

B. Krumme Gurken

  1. Verkehrsbezeichnung
    Krumme Gurken oder Gurken, krumm werden aus Einlegegurken aller Handels- und Qualitätsklassen hergestellt.
  2. Abtropfgewicht
    Die Abtropfgewichte entsprechen den Werten in Tabelle 1.

C. Zerkleinerte Gurken

  1. Verkehrsbezeichnung
    Zerkleinerte Gurken werden aus Einlegegurken aller Handels- und Qualitätsklassen hergestellt. Sie sind in gleichen Behältnissen annähernd gleichmäßig in Form, Größe und Aussehen.
    Gurken werden in unterschiedlicher Weise zerkleinert, z.B. als Gurkenwürfel, Gurkensticks, Gurkenstücke, Gurkenscheiben, Gurkenschnitzel (Gurkenstreifen).
    Gurkenscheiben sind bis zu 10 mm dick und haben einen Durchmesser bis zu 60 mm, beides mit einer Toleranz von 10 Prozent. Der Durchmesser der kleinsten im Behältnis befindlichen Scheibe beträgt mindestens 50 Prozent des Durchmessers der größten Scheibe.
    Bei Gurkensticks sind die Gurken der Länge nach geteilt. Werden Schlangengurken verwendet, wird darauf hingewiesen. Scheiben aus Schlangengurken (Salatgurken, grüne Gurken) werden aus ungeschälten Schlangengurken hergestellt.
  2. Abtropfgewicht
    Die Abtropfgewichte entsprechen den Werten in Tabelle 1.

D. Senf- und Zuckergurken

  1. Verkehrsbezeichnung
    Senfgurken und Zuckergurken werden aus ausgereiften, geschälten, vom Kerngehäuse befreiten, in Stücke geschnittenen Schälgurken, jedoch nicht aus Schlangengurken, hergestellt.
    Senfgurken können Senfkörner als Gewürze enthalten.
    Bei Zuckergurken enthält das Fertigerzeugnis mindestens 20 g/100 ml Zucker, bestimmt in der Lake.
  2. Abtropfgewicht
    Die Abtropfgewichte entsprechen den Werten in Tabelle 1.

Tabelle 1 zu den Leitsätzen für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware

Abtropfgewichte *)
bei Gurkenkonserven in g/100 ml Behältnisvolumen

  Behältnis bis 1700 ml Behältnis größer als 1700 bis 4250 ml Behältnis größer als 4250 ml
Gewürzgurken 50 52 55
Cornichons 52 52 55
Krumme Gurken 50 52 55
Zerkleinerte Gurken 50 50 50
Senfgurken 58 58 58
Zuckergurken 58 58 58

_____________

*) Auf § 22 a der Fertigpackungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451) in der jeweils geltenden Fassung wird hingewiesen.

1) Gurkenkonserven aus vorbehandelter Rohware werden in besonderen Leitsätzen beschrieben.

2) Zuckerartenverordnung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 502) in der jeweils geltenden Fassung.

3) Anlage 2 zu § 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1633) in der jeweils geltenden Fassung.

4) Aromenverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1677) in der jeweils geltenden Fassung.

5) Anlage 7 Liste a der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.

6) Anlage 3 Liste B Nr. 26 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.

7) Qualitätsnormen für Gurken zur industriellen Verarbeitung, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau, Bonn (Fassung vom 27. Januar 1972).

ENDE

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