umwelt-online: Leitsätze für Gemüseerzeugnisse (2)

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2.2.1.16 Spinat

2.2.1.16.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Spinat ist ein Erzeugnis aus den Blättern der Art Spinacia olearacea L. aus ganzjährigem Anbau. Auf die Erntezeit kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen werden.

Tiefgefrorener Spinat wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Spinat oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels zum Beispiel Rahmspinat in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Blattspinat, oder wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gehackt".

Tabelle 23

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Blattspinat überwiegend ganze Blätter mit Stiel, in Portionen oder einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Spinat, gehackt oder passiert Spinatblätter mit Stiel, die grob bis fein zerkleinert, in der Regel gewolft sind.
Rahmspinat Rahmspinat wird aus Blattspinat, gehacktem oder passiertem Spinat unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/ Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Spinat wird sorgfältig, praktisch sandfrei gewaschen, ausreichend blanchiert, je nach Produkt zerkleinert oder unzerkleinert und mit anderen Zutaten vermischt in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

2.2.1.16.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Spinat hat eine annähernd gleichmäßig grüne Farbe. Die Rohware ist praktisch frei von faserigen Blütenstängeln, Blütenknospen und Wurzeln des Spinats sowie von teilweise verfärbten oder gelblichen Blättern oder solchen Blättern, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind.

Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Spinaterzeugnisses soll so niedrig wie möglich sein - er überschreitet 10 mg/kg nicht.

Die Gesamttrockenmasse des fertigen Erzeugnisses, bestimmt durch die Seesand-Methode (Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C), liegt nicht unter 5,5 % (ohne Toleranz).

Der Stielanteil des Blattspinats beträgt maximal 20 % (m/m).

Gegarter Blattspinat hat eine deutlich zusammenhängende Blattstruktur mit anhaftendem Stiel.

Spinat ist typisch in Geruch und Geschmack, mit leichter Bitternote. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel Heunote. Die Textur ist zart, nicht lederartig oder faserig, nicht matschig weich.

Gegarter gehackter/passierter Spinat ist annähernd gleichmäßig zerkleinert und entspricht in Geruch und Geschmack dem Blattspinat.

Erwärmter Rahmspinat ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Spinatteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. Wurzelreste: Stiele mit Wurzeln oder Wurzelresten.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Spinatpflanze wie zum Beispiel geschossene Triebe und Blüten sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Blattes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Blatt beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 24

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Wurzelreste je Stück 2
fremde Pflanzenteile je Stück 3
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 3
Insektenbefall je Stück 10
Fehler, gesamt Standardprobemenge 15

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

2.2.1.17 Wirsing

2.2.1.17.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Wirsing wird aus zerkleinerten, frischen Köpfen der Art Brassica olearacea L. var. sabauda L. mit oder ohne weitere Zutaten küchenfertig hergestellt in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorener Wirsing wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Wirsing oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmwirsing in Verkehr gebracht.

Rahmwirsing wird aus gehacktem, grob oder fein zerkleinertem Wirsing unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/ Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

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