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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 24. November 2023
(BAnz. AT vom 15.02.2024 B3)


Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 47. Plenarsitzung am 1. Juni 2023 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen:

Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Änderung der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse

Die Neufassung der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse vom 8. Januar 2008 (BAnz Nr. 89a vom 18. Juni 2008, GMBl Nr. 23-25 S. 451 ff vom 19. Juni 2008) wird wie folgt geändert:

Es wird ein Inhaltsverzeichnis ergänzt:

1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze
1.1.2 Diese Leitsätze gelten nicht für Gemüsesäfte und Gemüsenektare,
1.1.3 Prozentangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Gewicht.
1.1.4 Bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen
1.1.5 Blanchieren

1.2 Herstellung

1.2.1 Die verwendete Rohware ist gesundes Gemüse
1.2.2 Bei vielen Gemüsearten wird die Rohware blanchiert,
1.2.3 Die vorbereitete Rohware
1.2.4 Bei Gemüse mit Essig
1.2.5 Zur Herstellung von Gemüseerzeugnissen

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

1.3.1 Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten.
1.3.2 Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:
1.3.3 Für Gemüseerzeugnisse werden nur solche Bezeichnungen des Lebensmittels und sonstige Angaben verwendet,

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

1.4.1 Bei Gemüseerzeugnissen ist die Bezeichnung des Lebensmittels in der Regel der Name der verwendeten Gemüseart oder der verwendeten Gemüsearten.
1.4.2 Bildliche Darstellungen der Rohware
1.4.3 Wird eine Zutat über eine Geschmacksabrundung hinaus verwendet,
1.4.4 Geographische Angaben sind in der Regel echte Herkunftsangaben.

2 Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

2.1.1 Als tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse werden insbesondere hergestellt:
2.1.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse
2.1.3 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse enthalten innerhalb einer Packung in der Regel nur Gemüse einer Sorte, das von annähernd gleicher Größe ist.

2.2 Bezeichnung des Lebensmittels und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

2.2.1 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus einer Gemüseart
2.2.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten

3 Besondere Beurteilungsmerkmale für Gemüsekonserven

3.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

3.1.1 Als Gemüsekonserven, die ausschließlich durch Sterilisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:
3.1.2 Das Gemüse in Konserven
3.1.3 Das für Gemüsekonserven verwendete Gemüse ist innerhalb einer Verkaufseinheit sortenrein und von annähernd gleicher Größe.

3.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

3.2.1 Gemüsekonserven aus einer Gemüseart
3.2.2 Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten

4 Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Gemüse mit Essig

4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

4.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

4.2.1 Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart
4.2.2 Gemüse mit Essig aus mehreren Gemüsearten

5 Besondere Beurteilungsmerkmale für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware

5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

5.2 Beschaffenheitsmerkmale

6 Besondere Beurteilungsmerkmale für Salzdillgurken

6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

6.2 Beschaffenheitsmerkmale

7 Besondere Beurteilungsmerkmale für verarbeiteten Rotkohl

7.1 Rotkohlgemüse

7.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

7.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

8 Besondere Beurteilungsmerkmale für Sauerkraut

8.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

8.2 Beschaffenheitsmerkmale

9 Besondere Beurteilungsmerkmale für Tomatenerzeugnisse

9.1 Tomatenkonserven

9.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

9.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

9.2 Getrocknete Tomaten

9.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

9.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

9.3 Tomatenketchup

9.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

9.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

10 Besondere Beurteilungsmerkmale für Artischockenerzeugnisse

10.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

10.2 Beschaffenheitsmerkmale

11 Besondere Beurteilungsmerkmale für Olivenerzeugnisse

11.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

11.2 Beschaffenheitsmerkmale

Anlage 1 Fundstellenverzeichnis der beschriebenen Gemüsearten

Anlage 2 Abtropfgewichte

Anlage 3 Für Deutschland eingetragene geschützte geographische Angaben (g. g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) (Stand 14. Dezember 2022)

Fußnoten

Nummer 1 wird wie folgt geändert:

1.

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