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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Lebensmittelbuch

Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse

Vom 26. März 2021
(BAnz AT vom 05.05.2021 B2)



Archiv: 2003

1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze erhalten ihren spezifischen Charakter neben geschmackgebenden Zutaten vor allem durch konsistenzgebende Zutaten. Die typische Konsistenz wird erreicht durch die Verwendung stabilisierender, verdickender, gelierender und/oder emulgierender Zutaten wie Stärken, Gelatine, Eiweiß- und Getreideerzeugnisse, Speiseöle, Speisefette, Verdickungs- und Geliermittel, Emulgatoren und/oder Stabilisatoren 1.

Die Erzeugnisse sind

1.2 Herstellung

Bei der Herstellung von Erzeugnissen im Sinne dieser Leitsätze werden als Zutaten insbesondere verwendet:

1.2.1 Zutaten, die vor allem zur Konsistenzgebung verwendet werden, zum Beispiel:

1.2.2 Abhängig von der jeweiligen Produktart und dem Geschmack werden auch andere Zutaten verwendet zum Beispiel:

1.2.3 Bei nichtverzehrfertigen Erzeugnissen ist eine weitere küchentechnische Zubereitung erforderlich. Diese erfolgt abhängig von der Angebotsform des Produkts. Unterscheiden lassen sich:

Diese sind gemäß den Angaben zur Zubereitung aufzutauen.

Diese sind gemäß den Angaben zur Zubereitung unter Zugabe von Flüssigkeit, zum Beispiel Milch, Sahne, Wasser, pflanzliche Drinks, Fruchtsaft und gegebenenfalls weiterer Zutaten wie zum Beispiel Zucker verzehrfertig zu machen.

1.2.4 Typische küchenmäßige Zubereitungsverfahren sind zum Beispiel:

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

Erzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze werden nach den Grundsätzen der guten Herstellungspraxis und entsprechend den hygienischen Anforderungen gefertigt.

Nach Konsistenz und Art des verzehrfertigen Erzeugnisses werden - unabhängig von stückigen Zutaten - unterschieden:

Werden anstelle von Milch und Milcherzeugnissen pflanzliche Produkte mit Ähnlichkeit zu Milch und Milcherzeugnissen verwendet, entsprechen die Produkte ansonsten den beschriebenen Beschaffenheitsmerkmalen 15.

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

1.4.1 Für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse sind die in diesen Leitsätzen kursiv gedruckten Bezeichnungen üblich. Diese werden auch in Wortverbindungen als Bezeichnung des Lebensmittels verwendet.

1.4.2

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(Stand: 26.05.2021)

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