Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände,

RiFlEtikettV
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Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 2
(aufgehoben)

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 (aufgehoben)

§ 6 (aufgehoben)

§ 7 (aufgehoben)

§ 8 (aufgehoben)

§ 9 (aufgehoben)

Abschnitt 3
Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern

§ 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern

§ 9b Etikettierung von nicht vorverpacktem Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern im Einzelhandel

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

§ 11 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 12 (aufgehoben)

Anlage