Regelwerk; Lebensmittel EU Bund
OGErzeugerOrgDV
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Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
Abschnitt 2
Anerkennung von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden
§ 2 Rechtsform
§ 3 Mindestgröße
§ 4 Mitgliedschaft von Nichterzeugern
§ 5 Stimmrechte und Geschäftsanteile
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft
§ 7 Auslagerung
§ 8 Anwendung der Agrarorganisationen- und- Lieferketten-Verordnung
Abschnitt 3
Wert der vermarkteten Erzeugung und Betriebsfonds
§ 9 Wert der vermarkteten Erzeugung
§ 10 Betriebsfonds
Abschnitt 4
Operationelle Programme und Beihilfe
§ 11 Beantragung eines operationellen Programms
§ 12 Genehmigung eines operationellen Programms
§ 13 Durchführungszeitraum eines operationellen Programms
§ 14 Änderungen eines operationellen Programms
§ 15 Beihilfeantrag
§ 16 Genehmigung und Auszahlung einer Beihilfe
§ 17 Vorschüsse
§ 18 Teilzahlung
§ 19 Einstellung eines operationellen Programms
§ 20 Zweckbindung der Beihilfe für Investitionen
§ 21 Rechtswidrige Beihilfen
§ 22 Umfang der Krisenmaßnahmen
Abschnitt 5
Pflichten
§ 23 Rechnungsführung und Standardpauschalen
§ 24 Duldungs-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 25 Mitteilungspflichten
Abschnitt 6
Kontrollen
§ 26 Verwaltungskontrollen
cVor-Ort-Kontrollen
§ 28 Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
§ 29 Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung
§ 30 Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung
Abschnitt 7
Verwaltungssanktionen
§ 31 Verwaltungssanktionen bei Nichterreichen der Mindestquoten für Umwelt- und Forschungsmaßnahmen
§ 32 Verwaltungssanktionen bei Beantragung von nichtförderfähigen Beihilfen
§ 33 Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht
§ 34 Verwaltungssanktionen bei hinreichendem Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Vor-Ort-Kontrollen und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten
§ 36 Kürzung bei verspäteter Antragstellung
§ 37 Ausnahmen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
§ 38 Muster und Formulare
§ 39 Datenverarbeitung und Datenübermittlung