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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XXX. Fördergurte aus Guttapercha und Balata

Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.07.1984 -

(Bundesgesundheitsbl. Nr. 9/1984 S. 289)



Gegen die Verwendung von Guttapercha und/oder Balata zur Herstellung von Fördergurten für Lebensmittel, die mit diesen in unmittelbare Berührung kommen, bestehen keine Bedenken, sofern die Fördergurte sich für den vorgesehenen Zweck eignen 1und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Als Rohstoffe dürfen verwendet werden: Gereinigte Guttapercha und/oder Balata Naturkautschuk in Form von hellen Crepes Chlorbutadienkautschuk (Polychloropren). Der Acetonextrakt des Naturkautschuks darf 3,5 % und der Methanolextrakt des Chlorbutadienkautschuks 4,0 % nicht überschreiten.
  2. Die Kontaktzeit des Lebensmittels mit dem Fördergurt darf 1 Stunde nicht überschreiten.

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1) Fördergurte aus Guttapercha bzw. Balata eignen sich nicht für den Transport von Fetten und Ölen, wenn diese mit den Fördergurten in unmittelbare Berührung kommen.

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(Stand: 13.02.2023)

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