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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XVI. Polyvinylether

Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2010 -

(Bundesgesundheitsbl. Nr. 1/2010 S. 86)



Gegen die Verwendung von Polyvinylethern bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bestehen keine Bedenken, sofern sich die Bedarfsgegenstände für den vorgesehenen Zweck eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Hinsichtlich der Verwendung der Ausgangsstoffe für Polyvinylether gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
    Die im Folgenden gegebene Bewertung bezieht sich auf Polymere aus den folgenden monomeren Ausgangsstoffen:
    Vinylisobutylether
    Die Viskosität einer 1%igen Lösung in Benzol darf bei +20 °C nicht weniger als 0, 03 cP betragen.
  2. Neben den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für die Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff zugelassenen Additiven mit den dort genannten Beschränkungen dürfen verwendet werden:
    1. Als Katalysator darf Bortrifluorid verwendet werden. Der Gehalt an Zersetzungsprodukten des Katalysators darf im Fertigerzeugnis 0,04 % Bor und 0,3 % Fluor nicht übersteigen.
    2. Als Regler für die Polymerisation darf tert-Butylphenoldisulfid in Mengen von nicht mehr als 0,15 % verwendet werden.
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(Stand: 06.07.2023)

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