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SächsLMÜZuVO
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die oberen Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Sachsen -
Vom 24. September 2010
(SächsGVBl. Nr. 12 vom 18.10.2010 S. 272)
Es wird verordnet
§ 1 Zuständigkeiten
(1) Die Landesdirektionen sind zuständige Behörden und Stellen im Sinne von
(2) Die Landesdirektionen sind ferner zuständig für
(Stand: 06.07.2018)
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