umwelt-online: Fleischhygiene-Verordnung (7)

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Genusstauglichkeitsbescheinigungen Anlage 3   01 07
(zu den §§ 10, 12 und 13)

1. Die nach § 10 Abs. 1 für das Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebenen Genusstauglichkeitsbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn das gesamte Fleisch nach den für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr oder den Handelsverkehr mit anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebenen Mindestanforderungen (Anhang I der Richtlinie 64/433/EWG, Anhänge A, B und C der Richtlinie 77/99/EWG, Anhänge I, II und IV der Richtlinie 94/65/EG, Anhang I der Richtlinie 91/495/EWG, Anhang I der Richtlinie 71/118/EWG und Anhang I der Richtlinie 92/45/EWG in den jeweils geltenden Fassungen) behandelt worden ist und insbesondere die Bedingungen der Anlage 2 Kapitel IX Nr. 3 ständig eingehalten worden sind.

2. Der amtliche Tierarzt hat zum Zeitpunkt des Versandes in einen anderen Mitgliedstaat oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Island die Urschrift der Genusstauglichkeitsbescheinigung in den vorgeschriebenen Fällen auszustellen. Die Genusstauglichkeitsbescheinigung muss zumindest in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaates oder -vertragsstaates abgefasst sein und den entsprechenden Mustern der Genusstauglichkeitsbescheinigung in

2.1 Anhang IV der Richtlinie 64/433/EWG,

2.2 Anhang D der Richtlinie 77/99/EWG,

2.3 Anhang III und V der Richtlinie 94/65/EG,

2.4 Anhang II und IV der Richtlinie 91/495/EWG oder

2.5 Anhang II der Richtlinie 92/45/EWG

in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das Bundesministerium gibt die Genusstauglichkeitsbescheinigungen in den Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Bundesanzeiger bekannt.

3. Auf Verlangen der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaates oder anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist eine Genusstauglichkeitsbescheinigung auszustellen, sofern das Fleisch nach Behandlung oder Zubereitung zur Ausfuhr in ein Drittland bestimmt ist.

4. Die nach § 13 Abs. 4 vorgeschriebenen Genusstauglichkeitsbescheinigungen sind von einem amtlichen Tierarzt des Versandlandes zum Zeitpunkt des Verladens auszustellen; sie müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und aus einem Blatt bestehen.

5. (gestrichen)

6. Muster für Genusstauglichkeitsbescheinigungen nach § 12 Abs. 2 und 3 und nach Nummer 5:

6.1 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Kaninchenfleisch1), das für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist ( § 12 Abs. 2 Nr. 1 FlHV)

Versandland: Nr. 2)
Zuständiges Ministerium:
Ausstellende Behörde:
Bezug2):
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Fleisch von:  (Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Packstücke:
Nettogewicht:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s)4):
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s)4):
III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt von  (Versandort)
nach (Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel3):
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1.  
    • das vorstehend bezeichnete Kaninchenfleisch4)
    • die Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches4)

    ist mit einem Kennzeichen versehen, aus dem ersichtlich ist, dass

    • das Kaninchenfleisch nur von Schlachttieren stammt, die in zugelassenen Schlachtbetrieben geschlachtet worden sind4),
    • das Fleisch in einem zugelassenen Zerlegungsbetrieb zerlegt worden ist4);
  2. das Kaninchenfleisch ist auf Grund einer tierärztlichen Untersuchung nach der Richtlinie 91/495/EWG des Rates vom 27. November 1990 zur Regelung der gesundheitlichen und tierseuchenrechtlichen Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Kaninchenfleisch und Fleisch von Zuchtwild als tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;
  3. die Transportmittel und die Ladebedingungen entsprechen den in der vorgenannten Richtlinie genannten hygienischen Anforderungen.


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Frisches Kaninchenfleisch, das einer auf seine Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden ist; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.

2) Wahlfrei.

3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand mit einem Flugzeug die Flugnummer und bei Versand mit dem Schiff der Name einzutragen.

4) Nichtzutreffendes streichen.

   

6.2 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleisch von Zuchtwild
1 , das für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist
( § 12 Abs. 2 Nr. 2 FlHV)

Versandland: Nr.2):
Zuständiges Ministerium:
Ausstellende Behörde:
Bezug2):
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Fleisch von:  (Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Packstücke:
Nettogewicht:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s)4):
 
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s)4):
 
III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt
von (Versandort)
nach (Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel3):
Name und Anschrift des Absenders:
 
Name und Anschrift des Empfängers:
 
IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1.  
    • das Fleisch der vorstehend bezeichneten Gattungen4)
    • die Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches4)

    ist mit einem Kennzeichen versehen, aus dem ersichtlich ist, dass

    • - das Fleisch nur von Schlachttieren stammt, die in zugelassenen Schlachtbetrieben geschlachtet worden sind4),
    • - das Fleisch in einem zugelassenen Zerlegungsbetrieb zerlegt worden ist4);
  2. das Fleisch ist auf Grund einer tierärztlichen Untersuchung nach
    • - der Richtlinie 71/118/EWG des Rates vom 15. Februar 1971 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch4,
    • - der Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch4,

    als tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;

  3. die Transportmittel und die Ladebedingungen entsprechen den in der vorgenannten Richtlinie genannten hygienischen Anforderungen.


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Frisches Fleisch von Federwild aus Zuchtbetrieben und von freilebenden Säugetieren aus Zuchtbetrieben, das einer auf seine Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden ist; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.

2) Wahlfrei.

3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand mit einem Flugzeug die Flugnummer und bei Versand mit dem Schiff der Name einzutragen.

4) Nichtzutreffendes streichen.

6.3 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung für Hackfleisch1
( § 12 Abs. 3 Nr. 1 FlHV)

Nr.:
Versandland:
Ministerium:
Behörde:
Betr.2:
I. Angaben zur Identifizierung des Hackfleischs
Erzeugnisse, hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung)
Art der Erzeugnisse3:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Temperatur bei Lagerung und Beförderung:
Dauer der Haltbarkeit:
Nettogewicht:
II. Herkunft des Hackfleischs
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s):
gegebenenfalls:
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Kühlhauses/-häuser:
III. Bestimmung des Hackfleischs
Das Hackfleisch wird versandt
von  (Versandort)
nach  (Bestimmungsland)
mit folgendem Transportmittel4:
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Bescheinigung über die Genusstauglichkeit

Der Unterzeichnete bescheinigt, dass das vorstehend genannte Hackfleisch

  1. aus Fleisch unter den in der Richtlinie 94/65/EG vorgesehenen besonderen Bedingungen hergestellt worden ist;
  2. für die Griechische Republik bestimmt ist5).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 94/65/EG.

2) Angabe steht frei.

3) Angaben gemäß Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe oder Richtlinie 94/65/EG.

4) Bei Eisenbahnwaggons und Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben; diese Angaben sind im Fall von Umladungen zu ergänzen.

5) Gegebenenfalls.

   

6.3a Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischzubereitungen 1) ( § 12 Abs. 3 Nr. 1 FlHV)

Nr.:
Versandland:
Ministerium:
Behörde:
Betr.2):
I. Angaben zur Identifizierung der Fleischzubereitungen
Erzeugnisse, hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung)
Art der Erzeugnisse3):
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Temperatur bei Lagerung und Beförderung:
Dauer der Haltbarkeit:
Nettogewicht:
II. Herkunft der Fleischzubereitungen
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s):
gegebenenfalls:
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Kühlhauses/-häuser:
III. Bestimmung der Fleischzubereitungen
Die Erzeugnisse werden versandt
von (Versandort)
nach (Bestimmungsland)
mit folgendem Transportmittel4):
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Bescheinigung über die Genusstauglichkeit

Der Unterzeichnete bescheinigt, dass die vorstehend genannten Fleischzubereitungen

  1. aus frischem Fleisch unter den in der Richtlinie 94/65/EG vorgesehenen besonderen Bedingungen hergestellt worden sind;
  2. für die Griechische Republik bestimmt sind5).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 94/65/EG.

2) Angabe steht frei.

3) Angaben einer etwaigen ionisierenden Bestrahlung aus medizinischen Gründen.

4) Bei Eisenbahnwaggons und Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben; diese Angaben sind im Fall von Umladungen zu ergänzen.

5) Gegebenenfalls.

   

6.4 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch
1 gemäß Artikel 3 Abs. 1 Abschnitt a Buchstabe f Ziffer iii der Richtlinie 64/433/EWG
( § 12 Abs. 3 Nr. 2 FlHV)

Versandland:
Zuständiges Ministerium:
Ausstellende Behörde:
Bezug2):
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Fleisch von:
(Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Einfrierungsmonat(e) und -jahr(e):
Nettogewicht:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- und Gefrierhauses/-häuser:
III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt
von  (Versandort)
nach  (Bestimmungsland)
mit folgendem Transportmittel3):
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Genusstauglichkeitsbescheinigung

Der unterzeichnete amtliche Tierarzt bescheinigt, dass das vorstehend bezeichnete Fleisch unter den in der Richtlinie 64/433/EWG vorgesehenen Bedingungen betreffend die Herstellung und Kontrolle

  • in einem Schlachtbetrieb, der in einer Beschränkungen unterliegenden Region oder Zone4) liegt, gewonnen wurde und
  • nach Durchfuhr durch ein Drittland4) für einen Mitgliedstaat bestimmt ist,
  • für Finnland oder Schweden bestimmt ist4):
    1. Der Test nach Artikel 5 Abs. 3 Buchstabe a wurde durchgeführt4),
    2. das Fleisch ist zur Verarbeitung bestimmt4),
    3. das Fleisch stammt aus einem Betrieb, in dem ein Programm nach Artikel 5 Abs. 3 Buchstabe c anwendbar ist4).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Frisches Fleisch im Sinne der in Abschnitt IV dieser Bescheinigung erwähnten Richtlinie sind alle zum Genuss für Menschen geeigneten Teile von Haustieren der Gattung Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie von Einhufern, die als Haustiere gehalten werden; diese Teile dürfen einer auf ihre Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden sein; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.

2) Wahlfrei.

3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes sowie erforderlichenfalls die Containernummer einzutragen.

4) Nichtzutreffendes streichen.

6.5 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
Gesundheits- und Tiergesundheitsbescheinigung
für Wildfleisch1), das nach Durchfuhr durch ein Drittland für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist

( § 12 Abs. 3 Nr. 3 FlHV)

Versandland: Nr.2):
Ministerium:
Zuständige Dienststelle:
Bezug2):
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Wildfleisch von: (Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Packstücke:
Nettogewicht:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Betriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s)4):

III. Bestimmung des Wildfleisches
Das Fleisch wird versandt
von (Versandort)
nach (Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel3):
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Genusstauglichkeitsbescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1. das Wildfleisch der vorstehend bezeichneten Arten ist in einem Bearbeitungsbetrieb in einem Gebiet oder Teilgebiet, das tierseuchenrechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, gewonnen und auf Grund einer tierärztlichen Untersuchung gemäß der Richtlinie 92/45/EWG als zum Genuss für Menschen tauglich erklärt worden4);
  2. die Transportmittel und die Ladebedingungen entsprechen den in der vorgenannten Richtlinie genannten hygienischen Anforderungen;
  3. die ganzen Wildtierkörper sind/das Wildfleisch ist4). nach Durchfuhr durch ein Drittland für einen Mitgliedstaat bestimmt.


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

_______________
1) Wildfleisch, das außer einer Kältebehandlung keiner seine Haltbarkeit gewährleistenden Behandlung unterzogen worden ist.

2) Wahlfrei.

3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand mit einem Flugzeug die Flugnummer und bei Versand mit dem Schiff der Name einzutragen.

4) Nichtzutreffendes streichen.

6.6 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischerzeugnisse1) ( § 12 Abs. 3 Nr. 4 FlHV)

Versandland: Nr.2)
Ministerium:
Behörde:
Bezug2):
I. Angaben zur Identifizierung der Fleischerzeugnisse
Erzeugnisse hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung)
Art der Erzeugnisse3):
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Temperatur bei Lagerung und Beförderung3):
Dauer der Haltbarkeit4):
Nettogewicht:
II. Herkunft der Fleischerzeugnisse
Anschrift(en) und Kontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s):

gegebenenfalls:
Anschrift(en) und Kontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühllager(s):

III. Bestimmung der Fleischerzeugnisse
Die Fleischerzeugnisse werden versandt
von (Versandort)
nach (Bestimmungsland)
mit folgendem Transportmittel5):
Name und Anschrift des Absenders:

Name und Anschrift des Empfängers:

IV. Bescheinigung über die Genusstauglichkeit

Der Unterzeichnete bescheinigt, dass die vorstehend genannten Fleischerzeugnisse

  1. aus frischem Fleisch oder Fleischerzeugnissen unter den in der Richtlinie 77/99/EWG vorgesehenen besonderen Bedingungen hergestellt worden sind6);
  2. aus dem Fleisch anderer als den in Artikel 2 Buchstabe d der Richtlinie 77/99/EWG genannten Tiergattungen hergestellt worden sind6);
  3. für die Griechische Republik bestimmt sind6).
V. Falls erforderlich:

Im Fall der Umladung in einem zugelassenen Kühlhaus oder einem zugelassenen Kühllager, Identifizierung

  1. des Umladeortes (Anschrift und Zulassungsnummer):
  2. des Transportmittels5):


Dienstsiegel   Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift der zuständigen Behörde)
(Name in Großbuchstaben)

_____________
1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 77/99/EWG.

2) Wahlfrei.

3) Angabe einer etwaigen ionisierenden Bestrahlung aus medizinischen Gründen.

4) Für den Fall auszufüllen, dass Angaben gemäß Artikel 7 der Richtlinie 77/99/EWG vorgesehen sind.

5) Bei Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben.

6) Nichtzutreffendes streichen.

6.7 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch1) ( § 13 Abs. 3 Nr. 1 FlHV)

Versandland: Nr.2):
Zuständiges Ministerium:
Ausstellende Behörde:
Bezug2):
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Fleisch von:  (Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Einfrierungsmonat(e) und -jahr(e):
Nettogewicht:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser:

III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt
von
(Versandort)
nach
(Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel3):
Name und Anschrift des Absenders:

Name und Anschrift des Empfängers:

IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1. - das vorstehend bezeichnete Fleisch4)
    - das an der Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches angebrachte Etikett4)
    ist mit einem Stempelabdruck versehen, aus dem ersichtlich ist, dass das Fleisch nur von Tieren stammt, die in zugelassenen Schlachtbetrieben im Hinblick auf die Ausfuhr nach dem Bestimmungsland geschlachtet worden sind;
  2. das Fleisch ist auf Grund einer nach den Anforderungen der Richtlinie 72/462/EWG durchgeführten tierärztlichen Untersuchung als solches für tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;
  3. das Fleisch ist in einem zugelassenen Zerlegungsbetrieb zerlegt worden4);
  4. das Fleisch ist - ist nicht -4) auf Trichinen untersucht worden; bei Anwendung des Artikels 3 der Richtlinie 77/96/EWG: das Fleisch ist einer Kältebehandlung unterzogen worden;
  5. die Transportmittel und die für das frische Fleisch dieser Sendung geltenden Ladebedingungen entsprechen den für den Versand nach dem Bestimmungsland vorgesehenen hygienischen Anforderungen.


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Alle zum Genuss für Menschen geeigneten Teile von Haustieren der Gattung Rinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons, Schweine, Schafe und Ziegen sowie von Einhufern, die als Haustiere gehalten werden; diese Teile dürfen einer auf ihre Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden sein; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.

2) Wahlfrei.

3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes und erforderlichenfalls die Containernummer einzutragen.

4) Nichtzutreffendes streichen.

6.8 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch von Hauskaninchen ( § 13 Abs. 3 Nr. 2 FlHV)

Versandland: Nr.1):
Zuständiges Ministerium:
Ausstellende Behörde:
Bezug1)
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Fleisch von:  (Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Nettogewicht:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s):

Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser:

III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt
von
(Versandort)
nach
(Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel2):
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:

IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1.  
    1.  
      • - das vorstehend bezeichnete Fleisch3)
      • - das an der Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches angebrachte Etikett3)
      • - Tierkörper von Hauskaninchen
        ist (sind)3) mit einem Stempelabdruck versehen, aus dem ersichtlich ist, dass das Fleisch nur von Tieren stammt, die in zugelassenen Schlachtbetrieben im Hinblick auf die Ausfuhr nach dem Bestimmungsland geschlachtet worden sind;
    2. das Fleisch ist entsprechend einer den Anforderungen der Richtlinie 91/495/EWG durchgeführten tierärztlichen Untersuchung als solches für tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;
    3. das Fleisch ist in einem zugelassenen Zerlegungsbetrieb zerlegt worden3;
    4. die Transportmittel und die für das frische Fleisch dieser Sendung geltenden Ladebedingungen entsprechen den für den Versand nach dem Bestimmungsland vorgesehenen hygienischen Anforderungen;
    5. e) die Tierkörper sind nicht wassergekühlt worden; oder
  2. das Fleisch ist nach Vorschriften des Versandlandes gewonnen, untersucht, beurteilt, verpackt, gelagert und befördert worden, die vom Bundesminister als gleichwertig anerkannt worden sind3).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Wahlfrei.

2) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.

3) Nichtzutreffendes streichen.

6.9 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch von Zuchtwild ( § 13 Abs. 3 Nr. 3 FlHV)

Versandland: Nr.1):
Zuständiges Ministerium:
Ausstehende Behörde:
Bezug1):
I. Angaben zur Identifizierung des Fleisches
Fleisch von: (Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Nettogewicht
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s):
 
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s):
 
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser:
 
III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt
von (Versandort)
nach (Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel2):
Name und Anschrift des Absenders:

Name und Anschrift des Empfängers:

IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1.  
    1.  
      • - das vorstehend bezeichnete Fleisch3)
      • - das an der Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches angebrachte Etikett3)
        ist mit einem Stempelabdruck versehen, aus dem ersichtlich ist, dass das Fleisch nur von Tieren stammt, die in zugelassenen Schlachtbetrieben im Hinblick auf die Ausfuhr nach dem Bestimmungsland geschlachtet worden sind;
    2. das Fleisch ist entsprechend einer den Anforderungen der Richtlinie 91/495/EWG durchgeführten tierärztlichen Untersuchung als solches für tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;
    3. das Fleisch ist in einem zugelassenen Zerlegungsbetrieb zerlegt worden3);
    4. das Fleisch ist - ist nicht -3) auf Trichinen untersucht worden; bei Anwendung des Artikels 3 der Richtlinie 77/96/ EWG: das Fleisch ist einer Kältebehandlung unterzogen worden;
    5. die Transportmittel und die für das frische Fleisch dieser Sendung geltenden Ladebedingungen entsprechen den für den Versand nach dem Bestimmungsland vorgesehenen hygienischen Anforderungen; oder
  2. das Fleisch ist nach Vorschriften des Versandlandes gewonnen, untersucht, beurteilt, verpackt, gelagert und befördert worden, die vom Bundesminister als gleichwertig anerkannt worden sind3).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Wahlfrei.

2) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.

3) Nichtzutreffendes streichen.

6.10 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleisch von erlegtem Haarwild ( § 13 Abs. 3 Nr. 4 FlHV)

Versandland: Nr.1):
Zuständiges Ministerium:
Ausstehende Behörde:
I. Angaben zur Identifizierung des frischen Fleisches von erlegtem Haarwild
Fleisch von: (Tiergattung)
Art der Teile: Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke
Nettogewicht: Kennzeichnung der Sendung:
II. Herkunft des Fleisches
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Wildexportbetriebe(s):
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser:
III. Bestimmung des Fleisches
Das Fleisch wird versandt
von (Versandort)
nach (Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Beförderungsmittel2):
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1.  
    1.  
      • - das vorstehend bezeichnete Fleisch3)
      • - das an der Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches angebrachte Etikett3)
        ist mit einem Stempelabdruck versehen, aus dem ersichtlich ist, dass das Fleisch nur von Tieren stammt, die in zugelassenen Wildexportbetrieben im Hinblick auf die Ausfuhr nach dem Bestimmungsland behandelt worden sind;
    2. das Fleisch ist auf Grund einer nach den Vorschriften der Richtlinie 92/45/EWG durchgeführten tierärztlichen Untersuchung als tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;
    3. das Fleisch ist in einem zugelassenen Wildexportbetrieb zerlegt worden3;
    4. das Fleisch ist - ist nicht -3) auf Trichinen untersucht worden;
    5. die Beförderungsmittel und die für das frische Fleisch dieser Sendung geltenden Ladebedingungen entsprechen den für den Versand nach dem Bestimmungsland vorgesehenen hygienischen Anforderungen, oder
  2. das Fleisch ist nach Vorschriften des Versandlandes gewonnen, untersucht, beurteilt, verpackt, gelagert und befördert worden, die vom Bundesminister als gleichwertig anerkannt worden sind3).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Wahlfrei.

2) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.

3) Nichtzutreffendes streichen.

   

6.11 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischerzeugnisse1 6

( § 13 Abs. 3 Nr. 5 FlHV)

Versandland: Nr.2:
Zuständiges Ministerium:
Ausstehende Behörde:
Bezug2:
I. Angaben zur Identifizierung der Fleischerzeugnisse
Fleischerzeugnis von:
(Tiergattung)
Art der Teile:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Erforderliche Lagerungs- und Beförderungstemperatur3
Haltbarkeitsdauer3:
Nettogewicht:
II. Herkunft der Fleischerzeugnisse
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Betriebe(s):
III. Bestimmung der Fleischerzeugnisse
Die Fleischerzeugnisse werden versandt
von
(Versandort)
nach
(Bestimmungsort und -land)
mit folgendem Transportmittel4:
Name und Anschrift des Absenders:
Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Bescheinigung

Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:

  1.  
    • - die vorstehend bezeichneten Fleischerzeugnisse5
    • - das an der Verpackung des vorstehend bezeichneten Fleisches angebrachte Etikett5
      (sind) ist mit einem Stempelabdruck versehen, aus dem ersichtlich ist, dass die Fleischerzeugnisse nur aus frischem Fleisch von Tieren stammen, die in zugelassenen Schlachtbetrieben im Hinblick auf die Ausfuhr nach dem Bestimmungsland geschlachtet worden sind oder, im Falle der Anwendung des Artikels 21a Abs. 2 der Richtlinie 72/462/ EWG, von Tieren stammen, die in einem Schlachtbetrieb geschlachtet worden sind, der eine besondere Zulassung für die Lieferung von Fleisch zu der in dem genannten Absatz vorgesehenen Behandlung besitzt;
  2. die Fleischerzeugnisse sind auf Grund einer nach den Anforderungen der Richtlinie 72/462/EWG durchgeführten tierärztlichen Untersuchung als solche für tauglich zum Genuss für Menschen befunden worden;
  3. die Fleischerzeugnisse sind aus Schweinefleisch hergestellt, das auf Trichinen untersucht worden ist/nicht auf -Trichinen untersucht worden ist; in dem letztgenannten Fall: die Fleischerzeugnisse sind einer Kältebehandlung unterzogen worden5);
  4. die Transportmittel und die für die Fleischerzeugnisse dieser Sendung geltenden Ladebedingungen entsprechen den für den Versand nach dem Bestimmungsland vorgesehenen hygienischen Anforderungen;
  5. die Fleischerzeugnisse sind aus Fleisch hergestellt, das den Anforderungen des Kapitels III der Richtlinie 72/462/EWG sowie den Anforderungen des Artikels 3 der Richtlinie 77/99/EWG genügt/sind in Anwendung der Ausnahmeregelung nach Artikel 21 a Abs. 2 der Richtlinie 72/462/EWG hergestellt5.
Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Fleischerzeugnisse im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 92/5/EWG.

2) Wahlfrei.

3) Auszufüllen im Falle der Angabe gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 92/5/EWG.

4) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.

5) Nichtzutreffendes streichen.

6) Fleischerzeugnisse im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b Ziffer i bis v und Buchstabe c der Richtlinie 92/5/EWG: Fleischmehl, Blutplasma, Trockenblut, Trockenblutplasma, ausgelassenes Fett, ganze, gebrochene oder gemahlene Knochen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern, die als Haustiere gehalten werden und zubereitetes Fleisch sonstiger Tierarten.

6.12 Muster

Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischzubereitungen
1)
( § 13 Abs. 3 Nr. 6 FlHV)

Nr.
Versandland:
Ministerium:
Behörde:
Betr.2:
I. Angaben zur Identifizierung der Fleischzubereitungen
Erzeugnisse, hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung)
Art der Erzeugnisse3:
Art der Verpackung:
Zahl der Teile oder Packstücke:
Temperatur bei Lagerung und Beförderung:
Dauer der Haltbarkeit:
Nettogewicht:
II. Herkunft der Fleischzubereitungen
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s):

gegebenenfalls:
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Kühlhauses/-häuser:

III. Bestimmung der Fleischzubereitungen
Die Erzeugnisse werden versandt
von  (Versandort)
nach  (Bestimmungsland)
mit folgendem Transportmittel4:
Name und Anschrift des Absenders:

Name und Anschrift des Empfängers:
IV. Bescheinigung über die Genusstauglichkeit

Der Unterzeichnete bescheinigt, dass die vorstehend genannten Fleischzubereitungen

  1. aus frischem Fleisch unter den in der Richtlinie 94/65/EG vorgesehenen besonderen Bedingungen hergestellt worden sind;
  2. für die Griechische Republik bestimmt sind5).


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Datum)
   
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des amtlichen Tierarztes)

1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 94/65/EG.

2) Angabe steht frei.

3) Angaben einer etwaigen ionisierenden Bestrahlung aus medizinischen Gründen.

4) Bei Eisenbahnwaggons und Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben; diese Angaben sind im Falle von Umladungen zu ergänzen.

5) Gegebenenfalls.

weiter .

 

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