umwelt-online: Fleischhygiene-Verordnung (7)
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Genusstauglichkeitsbescheinigungen | Anlage 3 01 07 (zu den §§ 10, 12 und 13) |
1. Die nach § 10 Abs. 1 für das Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebenen Genusstauglichkeitsbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn das gesamte Fleisch nach den für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr oder den Handelsverkehr mit anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebenen Mindestanforderungen (Anhang I der Richtlinie 64/433/EWG, Anhänge A, B und C der Richtlinie 77/99/EWG, Anhänge I, II und IV der Richtlinie 94/65/EG, Anhang I der Richtlinie 91/495/EWG, Anhang I der Richtlinie 71/118/EWG und Anhang I der Richtlinie 92/45/EWG in den jeweils geltenden Fassungen) behandelt worden ist und insbesondere die Bedingungen der Anlage 2 Kapitel IX Nr. 3 ständig eingehalten worden sind.
2. Der amtliche Tierarzt hat zum Zeitpunkt des Versandes in einen anderen Mitgliedstaat oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Island die Urschrift der Genusstauglichkeitsbescheinigung in den vorgeschriebenen Fällen auszustellen. Die Genusstauglichkeitsbescheinigung muss zumindest in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaates oder -vertragsstaates abgefasst sein und den entsprechenden Mustern der Genusstauglichkeitsbescheinigung in
2.1 Anhang IV der Richtlinie 64/433/EWG,
2.2 Anhang D der Richtlinie 77/99/EWG,
2.3 Anhang III und V der Richtlinie 94/65/EG,
2.4 Anhang II und IV der Richtlinie 91/495/EWG oder
2.5 Anhang II der Richtlinie 92/45/EWG
in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das Bundesministerium gibt die Genusstauglichkeitsbescheinigungen in den Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Bundesanzeiger bekannt.
3. Auf Verlangen der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaates oder anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist eine Genusstauglichkeitsbescheinigung auszustellen, sofern das Fleisch nach Behandlung oder Zubereitung zur Ausfuhr in ein Drittland bestimmt ist.
4. Die nach § 13 Abs. 4 vorgeschriebenen Genusstauglichkeitsbescheinigungen sind von einem amtlichen Tierarzt des Versandlandes zum Zeitpunkt des Verladens auszustellen; sie müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und aus einem Blatt bestehen.
5. (gestrichen)
6. Muster für Genusstauglichkeitsbescheinigungen nach § 12 Abs. 2 und 3 und nach Nummer 5:
6.1 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Kaninchenfleisch1), das für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist ( § 12 Abs. 2 Nr. 1 FlHV)
Versandland: | Nr. 2) | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstellende Behörde: | ||
Bezug2): | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches | |
Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Packstücke: | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s)4): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s)4): |
||
III. | Bestimmung des Fleisches | |
Das Fleisch wird versandt von (Versandort) | ||
nach (Bestimmungsort und -land) | ||
mit folgendem Transportmittel3): | ||
Name und Anschrift des Absenders: | ||
Name und Anschrift des Empfängers: | ||
IV. | Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Frisches Kaninchenfleisch, das einer auf seine Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden ist; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.
2) Wahlfrei.
3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand mit einem Flugzeug die Flugnummer und bei Versand mit dem Schiff der Name einzutragen.
4) Nichtzutreffendes streichen.
6.2 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleisch von Zuchtwild1 , das für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist
( § 12 Abs. 2 Nr. 2 FlHV)
Versandland: | Nr.2): | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstellende Behörde: | ||
Bezug2): | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches | |
Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Packstücke: | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s)4): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s)4): |
||
III. | Bestimmung des Fleisches | |
Das Fleisch wird versandt | ||
von (Versandort) | ||
nach (Bestimmungsort und -land) | ||
mit folgendem Transportmittel3): | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
||
Name und Anschrift des Empfängers: |
||
IV. | Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Frisches Fleisch von Federwild aus Zuchtbetrieben und von freilebenden Säugetieren aus Zuchtbetrieben, das einer auf seine Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden ist; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.
2) Wahlfrei.
3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand mit einem Flugzeug die Flugnummer und bei Versand mit dem Schiff der Name einzutragen.
4) Nichtzutreffendes streichen.
6.3 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung für Hackfleisch1
( § 12 Abs. 3 Nr. 1 FlHV)
Nr.: | |
Versandland: | |
Ministerium: | |
Behörde: | |
Betr.2: | |
I. | Angaben zur Identifizierung des Hackfleischs |
Erzeugnisse, hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung) | |
Art der Erzeugnisse3: | |
Art der Verpackung: | |
Zahl der Teile oder Packstücke: | |
Temperatur bei Lagerung und Beförderung: | |
Dauer der Haltbarkeit: | |
Nettogewicht: | |
II. | Herkunft des Hackfleischs |
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s): | |
gegebenenfalls: Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Kühlhauses/-häuser: |
|
III. | Bestimmung des Hackfleischs |
Das Hackfleisch wird versandt | |
von (Versandort) | |
nach (Bestimmungsland) | |
mit folgendem Transportmittel4: | |
Name und Anschrift des Absenders: | |
Name und Anschrift des Empfängers: | |
IV. | Bescheinigung über die Genusstauglichkeit
Der Unterzeichnete bescheinigt, dass das vorstehend genannte Hackfleisch
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 94/65/EG.
2) Angabe steht frei.
3) Angaben gemäß Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe oder Richtlinie 94/65/EG.
4) Bei Eisenbahnwaggons und Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben; diese Angaben sind im Fall von Umladungen zu ergänzen.
5) Gegebenenfalls.
6.3a Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischzubereitungen 1) ( § 12 Abs. 3 Nr. 1 FlHV)
Nr.: | |
Versandland: | |
Ministerium: | |
Behörde: | |
Betr.2): | |
I. | Angaben zur Identifizierung der Fleischzubereitungen |
Erzeugnisse, hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung) | |
Art der Erzeugnisse3): | |
Art der Verpackung: | |
Zahl der Teile oder Packstücke: | |
Temperatur bei Lagerung und Beförderung: | |
Dauer der Haltbarkeit: | |
Nettogewicht: | |
II. | Herkunft der Fleischzubereitungen |
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s): | |
gegebenenfalls: Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Kühlhauses/-häuser: |
|
III. | Bestimmung der Fleischzubereitungen |
Die Erzeugnisse werden versandt | |
von (Versandort) | |
nach (Bestimmungsland) | |
mit folgendem Transportmittel4): | |
Name und Anschrift des Absenders: | |
Name und Anschrift des Empfängers: | |
IV. | Bescheinigung über die Genusstauglichkeit
Der Unterzeichnete bescheinigt, dass die vorstehend genannten Fleischzubereitungen
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 94/65/EG.
2) Angabe steht frei.
3) Angaben einer etwaigen ionisierenden Bestrahlung aus medizinischen Gründen.
4) Bei Eisenbahnwaggons und Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben; diese Angaben sind im Fall von Umladungen zu ergänzen.
5) Gegebenenfalls.
6.4 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch1 gemäß Artikel 3 Abs. 1 Abschnitt a Buchstabe f Ziffer iii der Richtlinie 64/433/EWG
( § 12 Abs. 3 Nr. 2 FlHV)
Versandland: | |
Zuständiges Ministerium: | |
Ausstellende Behörde: | |
Bezug2): | |
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches |
Fleisch von: (Tiergattung) |
|
Art der Teile: | |
Art der Verpackung: | |
Zahl der Teile oder Packstücke: | |
Einfrierungsmonat(e) und -jahr(e): | |
Nettogewicht: | |
II. | Herkunft des Fleisches |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s): |
|
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s): |
|
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- und Gefrierhauses/-häuser: |
|
III. | Bestimmung des Fleisches |
Das Fleisch wird versandt | |
von (Versandort) | |
nach (Bestimmungsland) | |
mit folgendem Transportmittel3): | |
Name und Anschrift des Absenders: |
|
Name und Anschrift des Empfängers: |
|
IV. | Genusstauglichkeitsbescheinigung
Der unterzeichnete amtliche Tierarzt bescheinigt, dass das vorstehend bezeichnete Fleisch unter den in der Richtlinie 64/433/EWG vorgesehenen Bedingungen betreffend die Herstellung und Kontrolle
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Frisches Fleisch im Sinne der in Abschnitt IV dieser Bescheinigung erwähnten Richtlinie sind alle zum Genuss für Menschen geeigneten Teile von Haustieren der Gattung Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie von Einhufern, die als Haustiere gehalten werden; diese Teile dürfen einer auf ihre Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden sein; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.
2) Wahlfrei.
3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes sowie erforderlichenfalls die Containernummer einzutragen.
4) Nichtzutreffendes streichen.
6.5 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
Gesundheits- und Tiergesundheitsbescheinigung
für Wildfleisch1), das nach Durchfuhr durch ein Drittland für einen Mitgliedstaat der EWG bestimmt ist
( § 12 Abs. 3 Nr. 3 FlHV)
Versandland: | Nr.2): | |
Ministerium: | ||
Zuständige Dienststelle: | ||
Bezug2): | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches | |
Wildfleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Packstücke: | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Betriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s)4): |
||
III. | Bestimmung des Wildfleisches | |
Das Fleisch wird versandt | ||
von (Versandort) | ||
nach (Bestimmungsort und -land) | ||
mit folgendem Transportmittel3): | ||
Name und Anschrift des Absenders: | ||
Name und Anschrift des Empfängers: | ||
IV. | Genusstauglichkeitsbescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
_______________
1) Wildfleisch, das außer einer Kältebehandlung keiner seine Haltbarkeit gewährleistenden Behandlung unterzogen worden ist.
2) Wahlfrei.
3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand mit einem Flugzeug die Flugnummer und bei Versand mit dem Schiff der Name einzutragen.
4) Nichtzutreffendes streichen.
6.6 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischerzeugnisse1) ( § 12 Abs. 3 Nr. 4 FlHV)
Versandland: | Nr.2) | |
Ministerium: | ||
Behörde: | ||
Bezug2): | ||
I. | Angaben zur Identifizierung der Fleischerzeugnisse | |
Erzeugnisse hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Erzeugnisse3): | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Teile oder Packstücke: | ||
Temperatur bei Lagerung und Beförderung3): | ||
Dauer der Haltbarkeit4): | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft der Fleischerzeugnisse | |
Anschrift(en) und Kontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s): |
||
gegebenenfalls: | ||
Anschrift(en) und Kontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühllager(s): |
||
III. | Bestimmung der Fleischerzeugnisse | |
Die Fleischerzeugnisse werden versandt | ||
von (Versandort) | ||
nach (Bestimmungsland) | ||
mit folgendem Transportmittel5): | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
||
Name und Anschrift des Empfängers: |
||
IV. | Bescheinigung über die Genusstauglichkeit
Der Unterzeichnete bescheinigt, dass die vorstehend genannten Fleischerzeugnisse
|
|
V. | Falls erforderlich:
Im Fall der Umladung in einem zugelassenen Kühlhaus oder einem zugelassenen Kühllager, Identifizierung
|
Dienstsiegel | Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift der zuständigen Behörde) (Name in Großbuchstaben) |
_____________
1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 77/99/EWG.
2) Wahlfrei.
3) Angabe einer etwaigen ionisierenden Bestrahlung aus medizinischen Gründen.
4) Für den Fall auszufüllen, dass Angaben gemäß Artikel 7 der Richtlinie 77/99/EWG vorgesehen sind.
5) Bei Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben.
6) Nichtzutreffendes streichen.
6.7 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch1) ( § 13 Abs. 3 Nr. 1 FlHV)
Versandland: | Nr.2): | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstellende Behörde: | ||
Bezug2): | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches | |
Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Teile oder Packstücke: | ||
Einfrierungsmonat(e) und -jahr(e): | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser: |
||
III. | Bestimmung des Fleisches | |
Das Fleisch wird versandt | ||
von (Versandort) |
||
nach (Bestimmungsort und -land) |
||
mit folgendem Transportmittel3): | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
||
Name und Anschrift des Empfängers: |
||
IV. | Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Alle zum Genuss für Menschen geeigneten Teile von Haustieren der Gattung Rinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons, Schweine, Schafe und Ziegen sowie von Einhufern, die als Haustiere gehalten werden; diese Teile dürfen einer auf ihre Haltbarkeit einwirkenden Behandlung nicht unterworfen worden sein; als frisch gilt jedoch auch Fleisch, das einer Kältebehandlung unterworfen worden ist.
2) Wahlfrei.
3) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes und erforderlichenfalls die Containernummer einzutragen.
4) Nichtzutreffendes streichen.
6.8 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch von Hauskaninchen ( § 13 Abs. 3 Nr. 2 FlHV)
Versandland: | Nr.1): | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstellende Behörde: | ||
Bezug1) | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches | |
Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Teile oder Packstücke: | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser: |
||
III. | Bestimmung des Fleisches | |
Das Fleisch wird versandt | ||
von (Versandort) |
||
nach (Bestimmungsort und -land) |
||
mit folgendem Transportmittel2): | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
||
Name und Anschrift des Empfängers: |
||
IV. Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Wahlfrei.
2) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.
3) Nichtzutreffendes streichen.
6.9 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für frisches Fleisch von Zuchtwild ( § 13 Abs. 3 Nr. 3 FlHV)
Versandland: | Nr.1): | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstehende Behörde: | ||
Bezug1): | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des Fleisches | |
Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Teile oder Packstücke: | ||
Nettogewicht | ||
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Schlachtbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Zerlegungsbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser: |
||
III. | Bestimmung des Fleisches | |
Das Fleisch wird versandt | ||
von (Versandort) | ||
nach (Bestimmungsort und -land) | ||
mit folgendem Transportmittel2): | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
||
Name und Anschrift des Empfängers: |
||
IV. | Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Wahlfrei.
2) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.
3) Nichtzutreffendes streichen.
6.10 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleisch von erlegtem Haarwild ( § 13 Abs. 3 Nr. 4 FlHV)
Versandland: | Nr.1): | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstehende Behörde: | ||
I. | Angaben zur Identifizierung des frischen Fleisches von erlegtem Haarwild | |
Fleisch von: (Tiergattung) | ||
Art der Teile: Art der Verpackung: | ||
Zahl der Teile oder Packstücke | ||
Nettogewicht: | Kennzeichnung der Sendung: | |
II. | Herkunft des Fleisches | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Wildexportbetriebe(s): |
||
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Kühl- oder Gefrierhauses/-häuser: |
||
III. | Bestimmung des Fleisches | |
Das Fleisch wird versandt | ||
von (Versandort) | ||
nach (Bestimmungsort und -land) | ||
mit folgendem Beförderungsmittel2): | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
||
Name und Anschrift des Empfängers: |
||
IV. | Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Wahlfrei.
2) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.
3) Nichtzutreffendes streichen.
6.11 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischerzeugnisse1 6
( § 13 Abs. 3 Nr. 5 FlHV)
Versandland: | Nr.2: | |
Zuständiges Ministerium: | ||
Ausstehende Behörde: | ||
Bezug2: | ||
I. | Angaben zur Identifizierung der Fleischerzeugnisse | |
Fleischerzeugnis von: (Tiergattung) |
||
Art der Teile: | ||
Art der Verpackung: | ||
Zahl der Teile oder Packstücke: | ||
Erforderliche Lagerungs- und Beförderungstemperatur3 | ||
Haltbarkeitsdauer3: | ||
Nettogewicht: | ||
II. | Herkunft der Fleischerzeugnisse | |
Anschrift(en) und Veterinärkontrollnummer(n) des (der) zugelassenen Betriebe(s): | ||
III. | Bestimmung der Fleischerzeugnisse | |
Die Fleischerzeugnisse werden versandt | ||
von (Versandort) |
||
nach (Bestimmungsort und -land) |
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mit folgendem Transportmittel4: | ||
Name und Anschrift des Absenders: |
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Name und Anschrift des Empfängers: |
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IV. | Bescheinigung
Der Unterzeichnete, amtlicher Tierarzt, bescheinigt Folgendes:
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Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Fleischerzeugnisse im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 92/5/EWG.
2) Wahlfrei.
3) Auszufüllen im Falle der Angabe gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 92/5/EWG.
4) Bei Versand mit Eisenbahnwaggons oder Lastkraftwagen sind die jeweiligen Kennzeichen oder Nummern, bei Versand per Flugzeug die Flugnummer und bei Versand per Schiff der Name des Schiffes einzutragen.
5) Nichtzutreffendes streichen.
6) Fleischerzeugnisse im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b Ziffer i bis v und Buchstabe c der Richtlinie 92/5/EWG: Fleischmehl, Blutplasma, Trockenblut, Trockenblutplasma, ausgelassenes Fett, ganze, gebrochene oder gemahlene Knochen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern, die als Haustiere gehalten werden und zubereitetes Fleisch sonstiger Tierarten.
6.12 Muster
Genusstauglichkeitsbescheinigung
für Fleischzubereitungen1)
( § 13 Abs. 3 Nr. 6 FlHV)
Nr. | |
Versandland: | |
Ministerium: | |
Behörde: | |
Betr.2: | |
I. | Angaben zur Identifizierung der Fleischzubereitungen |
Erzeugnisse, hergestellt aus Fleisch von: (Tiergattung) | |
Art der Erzeugnisse3: | |
Art der Verpackung: | |
Zahl der Teile oder Packstücke: | |
Temperatur bei Lagerung und Beförderung: | |
Dauer der Haltbarkeit: | |
Nettogewicht: | |
II. | Herkunft der Fleischzubereitungen |
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Herstellungsbetriebe(s): |
|
gegebenenfalls: | |
Anschrift(en) und Zulassungsnummer(n) des (der) zugelassenen Kühlhauses/-häuser: |
|
III. | Bestimmung der Fleischzubereitungen |
Die Erzeugnisse werden versandt | |
von (Versandort) | |
nach (Bestimmungsland) | |
mit folgendem Transportmittel4: | |
Name und Anschrift des Absenders: |
|
Name und Anschrift des Empfängers: |
|
IV. | Bescheinigung über die Genusstauglichkeit
Der Unterzeichnete bescheinigt, dass die vorstehend genannten Fleischzubereitungen
|
Ausgefertigt in | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort) |
am | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Datum) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des amtlichen Tierarztes) |
1) Nach Artikel 2 der Richtlinie 94/65/EG.
2) Angabe steht frei.
3) Angaben einer etwaigen ionisierenden Bestrahlung aus medizinischen Gründen.
4) Bei Eisenbahnwaggons und Lastkraftwagen ist die Zulassungsnummer, bei Flugzeugen die Flugnummer und bei Schiffen der Name des Schiffes anzugeben; diese Angaben sind im Falle von Umladungen zu ergänzen.
5) Gegebenenfalls.
weiter . |
(Stand: 06.07.2018)
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