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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts *

Vom 8. August 2007
(BGBl. I Nr. 39 vom 14.08.2007 S. 1816)



Es verordnen auf Grund

Artikel 1
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
(LMHV - Lebensmittelhygiene-Verordnung
)

( wie eingefügt)

Artikel 2
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
(Tier-LMHV - Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
)

( wie eingefügt)

Artikel 3
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
(Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)

( wie eingefügt)

Artikel 4
Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

( wie eingefügt)

Artikel 5
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern
(LMEV - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
)

" wie eingefügt"

Artikel 6
Änderung der Fleisch-Verordnung

Die Fleisch-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1982 (BGBl. I S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 3, 6 und 12

§ 3

(1) aufgehoben

(2) aufgehoben

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