umwelt-online: AVV Fleischhygiene (6)

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10.3.4 Auswertung

Auswertung und Erstellung des Untersuchungsberichtes erfolgen in Anlehnung an die Methode L 06.00-5 "Untersuchung von Lebensmitteln, Bestimmung des Kochsalzgehaltes in Fleisch und Fleischerzeugnissen" der Amtlichen Sammlung nach § 35 LMBG.

10.4 Nachweis natürlicher Farbstoffe

10.4.1 Chemikalien

10.4.1.1 Aluminiumoxid (Merck);

10.4.1.2 Schwefelsäure, 40 %ig;

10.4.1.3 Petrolether;

10.4.1.4 Chloroform;

10.4.1.5 Reagenz nach Carr-Price;

10.4.1.6 Ethanol.

10.4.2 Geräte und Hilfsmittel

10.4.2.1 Stativ mit Hahnbürette;

10.4.2.2 Glasplatte (ca. 20 x 20 cm).

10.4.3 Durchführung und Auswertung

Die in Verdachtsfällen vorzunehmende chemische Untersuchung auf das Vorhandensein zugesetzter natürlicher Farbstoffe ist als Vorprobe zu betrachten. Zur exakten Bestimmung sind die Farbstoffe nach Extraktion mit Ethanol - z.B. mit UV-spektroskopischen Methoden - weiter zu untersuchen.

Auf eine Glasplatte ist eine Schicht Aluminiumoxid von etwa 2 mm Dicke und 12 cm Durchmesser gleichmäßig aufzutragen. Im Mittelpunkt ist durch Auftropfen von 40 %iger Schwefelsäure ein etwa pfennigstückgroßer Fleck zu erzeugen, in dessen Mitte einige Tropfen einer Petroletherlösung des zu untersuchenden Fettes aufgebracht werden. Danach ist aus einer Hahnbürette Petrolether aus einer Entfernung von etwa 0,3 bis 0,5 cm so lange in das Schwefelsäurezentrum zu tropfen, bis die Petroletherzone den Rand der Aluminiumoxidschicht erreicht hat. Tomatenfarbstoff gibt bereits beim Betropfen mit Petrolether einen roten Ring, der in 2 bis 3 cm Entfernung vom Schwefelsäurezentrum auftritt.

Paprika zeigt sich als gelbroter Ring, der sich an die Schwefelsäuregrenze anschließt und der nach anschließendem Aufgeben einiger Tropfen Chloroform 2 bis 3 cm radial nach außen wandert. Nach Verdunsten des Lösungsmittels schlägt die Farbe in gelborange um.

Karotin wandert mit der Petroletherentwicklung nach außen und bildet eine charakteristisch gezackte Linie; mit Chloroform entwickelt setzt es sich am Rande der Aluminiumoxidschicht ab.

Annatto wandert nicht und ist auch mit keinem Lösungsmittel auszuwaschen. Mit dem Reagenz nach Carr-Price färbt sich Annatto blaugrün.

10.5 Untersuchungsbericht

Im Untersuchungsbericht sind unter Hinweis auf die jeweils angewandte Methode mindestens anzugeben:

11 Untersuchung von ausgelassenem Fett

11.1 Kurzbeschreibung

Bei ausgelassenen Fetten (Schmalz) können durch physikalische und chemische Verfahren der Wassergehalt und flüchtige Stoffe (Nummer 11.2), der Gehalt an freien Fettsäuren (Nummer 11.3) und die Peroxidzahl (Nummer 11.4) bestimmt sowie die Raffination (Nummer 11.5) nachgewiesen werden.

11.2 Untersuchung auf Wassergehalt und andere flüchtige Stoffe. Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Arbeitsweise ist die Abwesenheit anderer unlöslicher Stoffe (Gewebeteile usw.).

11.2.1 Geräte und Hilfsmittel

11.2.1.1 starkwandige Reagenzgläser (Fassungsvermögen mind. 18 ml);

11.2.1.2 Gummistopfen mit Bohrung für Thermometer;

11.2.1.3 Thermometer mit einer Ablesegenauigkeit von mindestens 0,1 °C;

11.2.1.4 Bunsenbrenner;

11.2.1.5 Waage;

11.2.1.6 Trockenschrank (105 °C ± 1 °C);

11.2.1.7 flache Aluminiumschale und Glasstab;

11.2.1.8 gereinigter, ausgeglühter Seesand.

11.2.2 Durchführung und Auswertung

10 g der gut durchmischten Fettprobe werden in ein starkwandiges Reagenzglas verbracht, das mit einem Gummistopfen verschlossen wird, durch dessen Bohrung ein Thermometer so weit eingeführt ist, dass die Quecksilberkugel sich in der Mitte des Untersuchungsgutes befindet. Durch vorsichtiges Erwärmen über freier Flamme wird das Fett auf 50 bis 52 °C erhitzt und, wenn es bei dieser Temperatur klar geschmolzen ist, an der Luft so lange geschüttelt, bis die Temperatur auf 40 °C gefallen ist. Tritt dabei keine Trübung ein, so beträgt der Wassergehalt weniger als 0,15 %. Falls das Fett bei 50 bis 52 °C nicht vollständig geschmolzen ist, wird zunächst auf 75 °C und danach erforderlichenfalls auf 95 °C erhitzt. Ist die Fettprobe bei 95 °C nicht zu einer klaren Flüssigkeit geschmolzen, enthält sie mehr als 0,45 % Wasser. Der Versuch sollte zwei- bis dreimal durchgeführt werden.

Der ungefähre Wassergehalt der Fettprobe kann aus der folgenden Tabelle ermittelt werden.

Nachweisbarer Wassergehalt in Abhängigkeit von der Trübungstemperatur


Trübungstemperatur ((°C) Wassergehalt (%)
40,5 0,15
53,5 0,20
64,5 0.25
75,2 0,30
85,0 0,35
90,8 0,40
95,5 0,45

Bei Verdacht auf möglicherweise vorhandene andere flüchtige Stoffe sind 5 bis 10 g der zuvor sorgfältig durchmischten Fettprobe in eine flache Schale zusammen mit Seesand einzuwiegen und möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die Schale ist danach in einem Trockenschrank auf 105 °C zu erwärmen. Nach 30 Minuten ist das Gewicht erstmals festzustellen und danach alle 10 Minuten, bis keine Gewichtsabnahme mehr zu bemerken ist.

11.3 Untersuchung auf den Gehalt an freien Fettsäuren

11.3.1 Chemikalien

11.3.1.1 0,1 N alkoholische Kalilauge;

11.3.1.2 0,5 N alkoholische Kalilauge;

11.3.1.3 Lösungsmittelgemisch aus je einem Teil Ethanol (95 %) und Ethylether oder Gemisch aus einem Teil Ethanol (96 %) und zwei Teilen Reinbenzol;

11.3.1.4 alkoholische Phenolphthaleinlösung, 1 %ig.

11.3.2 Geräte

11.3.2.1 Pipetten;

11.3.2.2 200 ml Weithals-Erlenmeyer-Kolben.

11.3.3 Durchführung und Auswertung

5 bis 10 g (auf ± 1 % genau eingewogen) der Fettprobe sind in etwa 100 bis 150 ml eines neutralen Lösungsmittelgemisches nach Nummer 11.3.1.3 zu lösen. Das zum Lösen des Schmalzes zu verwendende Lösungsmittelgemisch ist vor Gebrauch nach Zusatz einiger Tropfen der Phenolphthaleinlösung durch Titration mit 0,1 N alkoholischer Kalilauge auf eine ganz leichte Rotfärbung einzustellen. Nach Zusatz von einigen Tropfen der Phenolphthaleinlösung ist schnell mit 0,5 N alkoholischer Kalilauge - im Falle eines geringeren Gehaltes an. freien Fettsäuren mit 0,1 N alkoholischer Kalilauge - bis zum Farbumschlag des Indikators zu titrieren. Der Endpunkt der Titration ist erreicht, wenn die Rotfärbung der Lösung 3 bis 5 Sekunden bestehen bleibt.

Berechnung:

a x 28,05
Freie Fettsäure =
x 0,5027
E

wobei a die verbrauchten ml 0,5 N Kalilauge und E die Einwaage der Fettprobe in Gramm bedeuten.

11.4 Bestimmung der Peroxidzahl

Die Peroxidzahl ist ein Maß für den Gehalt eines Fettes oder Dies an. gebundenem Sauerstoff, insbesondere Hydroperoxiden, und dient neben anderen Kennzahlen zur Beurteilung des Oxidationsgrades.

Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgt nach der Methode L 13.00 - 6 "Untersuchung von Lebensmitteln, Bestimmung der Peroxidzahl in Fetten und Ölen (Verfahren nach Wheeler, Verfahren nach Sully)" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG.

11.5 Nachweis der Raffination

11.5.1 Vorbemerkung

Als Vorprobe auf Raffination ist auf die Eigenfluoreszenz und auf kreidig-weißliche Farbtönungen bei der Neutralrot-Fluoreszenzlösung zu achten.

Sowohl raffiniertes und gehärtetes Schmalz als auch raffiniertes Abfallschmalz fällt durch die ausgesprochen bläulichweiße Eigenfluoreszenz auf, die sich unter der Ultraviolett-Analysen-Quarzlampe auch im Grundton der Neutralrot-Fettprobe auswirkt.

Weist die Fluoreszenzfarbe bei der Neutralrot-Fettprobe einen stark weißen (kreidigen), zuweilen auch bläulichweißen Grundton auf, so besteht der Verdacht, dass gehärtetes Schmalz oder raffinierte Fette vorliegen.

11.5.2 Chemikalien

11.5.2.1 Neutralrot-Stammlösung;

11.5.2.2 frisch hergestellte Neutralrotlösung (1 : 10.000 mit Leitungswasser);

11.5.2.3 Ammoniak;

11.5.2.4 Hexan, optisch rein.

Als Lösungsmittel ist optisch reines Hexan zu verwenden. Dieses ist durch Fraktionieren zu reinigen, wobei von 1 L Hexan 200 mL Vorlauf und 200 ml Rücklauf zu verwerfen sind. Die mittlere Fraktion ist durch eine mit Silicagel dicht gepackte Säule von 120 cm Länge und 4,5 cm Durchmesser zu schicken. Der Durchlauf ist in Partien von 50 bis 100 ml auf seine optische Reinheit durch Bestimmung der Extinktion im Spektralphotometer bei den Wellenlängen 220, 230 und 255 nm gegen reines Wasser zu prüfen. Dabei darf ein Extinktionswert von 0,1 nicht überschritten werden.

11.5.3 Geräte

11.5.3.1 Porzellantüpfelplatte und Spatel;

11.5.3.2 25 ml Meßkolben;

11.5.3.3 Reagenzgläser;

11.5.3.4 Wasserbad;

11.5.3.5 UV-Quarzlampe;

11.5.3.6 Spektralphotometer und Quarzküvetten.

11.5.4 Durchführung und Auswertung

Auf eine Porzellantüpfelplatte werden 3 Schmalzproben (je 1 g) gegeben. Die erste Probe bleibt unverändert und wird glattgestrichen. Die zweite und dritte Probe werden jeweils mit einigen Tropfen (0,3 ml) einer frisch hergestellten Neutralrot-Lösung mit einem Spatel kräftig verrieben und die überstehende Farbstofflösung nach etwa 3 Minuten abgegossen. Unter dem filtrierten UV-Licht einer Analysen-Quarzlampe wird auf blauviolette bis weiß-bläuliche Eigenfluoreszenz und besonders auf etwaige kreidig-weißliche Tönungen der beiden Neutralrot-Fluoreszenzproben geachtet. Falls die sehr pH-empfindliche Neutralrot - Reaktion infolge stark ausgeprägter orange-rosa-roter Färbungen den zu beobachtenden Grundton-Effekt stört, ist eine der beiden Proben mit wenig Ammoniak vorsichtig zu neutralisieren, um die Beurteilung hinsichtlich des Raffinationsverdachtes zu erleichtern.

Ergibt sich bei der Vorprobe ein Verdacht, dann ist spektralphotometrisch wie folgt zu prüfen:

Die aus dem Innern des Untersuchungsmaterials zu entnehmende Probe ist in einem Reagenzglas vorsichtig im Wasserbad zu schmelzen. Danach sind 0,25 ± 0,01 g des geschmolzenen Fettes in 25 ml Meßkolben einzuwiegen, in optisch reinem Hexan zu lösen und mit optisch reinem Hexan bis zum Eichstrich des Meßkolbens aufzufüllen. Diese Lösung ist im Spektralphotometer bei den Wellenlängen 264, 268 und 272 nm gegen optisch reines Hexan in einer 1 cm Quarzküvette zu messen und die Extinktion abzulesen.

Berechnung:

1 % E abgelesen
E =
=
1 cm c x d

wobei E die Einwaage in g multipliziert mit 4 und d die Schichtdicke in cm bedeutet.

Daraus errechnen sich T-Wert und Q-Wert wie folgt:

Berechnung:

E 241 - E 472
T = E 248 -
 x 100
2
T
Q =
E 248

Grenzwerte sind T-Wert: 1,0

Q-Wert: 6,0 wenn T-Wert 1,0

Bei Q-Werten über 5,0 ist nach dem Anreicherungsverfahren zu prüfen.

11.6 Untersuchungsbericht

Im Untersuchungsbericht sind unter Hinweis auf die jeweils angewandte Methode mindestens anzugeben:

12 Prüfung luftdicht verschlossener Behältnisse

Bei luftdicht verschlossenen Behältnissen (z.B. Dosen) sind diese auf Dichtigkeit und das Vorliegen von Korrosion zu prüfen. Dosen sind so zu öffnen, dass ein Deckelrand von 2 bis 3 cm verbleibt.

Danach ist der Inhalt zu entfernen; die Dose ist unter Verwendung von oberflächenaktiven Spülmitteln innen und außen gründlich zu reinigen. Anschließend ist sie zur Hälfte mit Wasser zu füllen und mit einem Dichtigkeitsprüfer (z.B. nach Hepp) zu verschließen. Durch Einführen von Luft (Luftpumpe) ist ein Innendruck von ca. 2 bar herbeizuführen. Zur Prüfung auf Dichtigkeit wird das Behältnis so in ein Gefäß mit Wasser gelegt, dass es vollkommen damit bedeckt ist; Blasenbildung zeigt Undichtigkeiten an.

13 Analysenmethoden für die Untersuchungen auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände

13.1 Zweck und Anwendungsbereich

Diese Vorschriften über die Ermittlung von Rückständen und Stoffen sowie über Überwachungspläne gewährleisten eine einheitliche Durchführung der Kontrollmaßnahmen bei amtlichen Kontrollen und Untersuchungen sowie des nationalen Rückstandskontrollplans.

13.2 Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung und von Kontaminanten

13.2.1 Bei der Durchführung der Probenahme und der Behandlung der Proben zur Rückstandsuntersuchung nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel III Nr. 2 F1HV oder § 6 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel V GFIHV sind die Regelungen der Entscheidung 98/179/EG der Kommission vom 23. Februar 1998 mit Durchführungsvorschriften für die amtlichen Probenahmen zur Kontrolle von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände (ABl. EG Nr. L 65 S. 31) zu beachten.

Bezüglich der routinemäßig anwendbaren Verfahren zur Rückstandsanalytik sind die im Gemeinschaftsrecht festgelegten Vorschriften der Entscheidung 93/256/EWG der Kommission vom 14. April 1993 über die Verfahren zum Nachweis der Rückstände von Stoffen mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung (ABl. EG Nr. L 118 S. 64), die vom Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden, zu beachten.

Folgende Analyseverfahren sind zugelassen:

Außerdem können andere Analysemethoden oder Kombinationen von Methoden (z.B. LC-MS, MS-MS, GC-IR), als Screening und Bestätigungsmethoden eingesetzt werden, wenn sie vergleichbare Kriterien erfüllen, die gewährleisten, dass der Analyt in der für die Beurteilung maßgeblichen Konzentration eindeutig nachgewiesen werden kann.

13.2.3 Der Probe ist ein Antrag auf Rückstandsuntersuchung sowie Darstellung der Untersuchungsergebnisse beizufügen.

13.3 Untersuchung von Därmen auf fettlösliche Pestizidrückstände

Vor der Aufnahme der Untersuchung von Rinderdärmen ist sicherzustellen, dass diese aus einem Land stammen, aus dem auf Grund des Gemeinschaftsrechts das Verbringen oder die Einfuhr zulässig ist.

13.3.1 Methode zur einheitlichen Probenvorbereitung

13.3.1.1 Untersuchungsmaterial

Die aus einer Sendung gezogenen Einzelproben werden zu einer Sammelprobe zusammengefaßt. Der Umfang dieser Sammelprobe beträgt mindestens 300 g.

13.3.1.2 Därme mit einem Fettgehalt unter 10 % (Dünndärme, Saitlinge, Blasen u.a.)

13.3.1.2.1 Probenaufbereitung

Die Darmabschnitte der Sammelprobe werden in ca. 5 cm lange Stücke geschnitten, auf einem halbrunden Haushaltssieb aus Nylongewebe (Ø mindestens 20 cm) in einem Wasserbecken 20 Minuten in fließendem kaltem Leitungswasser entsalzt und anschließend kurz mit destilliertem Wasser abgespült.

Die salzfreien Stücke werden entweder ungefroren zusammen mit Trockeneis oder nach vorherigem Einfrieren in einen Universalzerkleinerer mit tiefliegenden Messern (z.B. Universal-Schneidemaschine Weissner, Modell 81 K) gegeben, durchmischt und homogenisiert. Das Gerät sollte ein Fassungsvermögen von ca. 2 L und einen flachen Boden haben. Bei kleineren Kuttern muss portionsweise homogenisiert werden, wobei die Portionen nach dem Zusammenfügen gründlich zu durchmischen sind. Der Zerkleinerungsprozeß muss abgeschlossen sein, bevor das Untersuchungsmaterial wieder aufgetaut ist.

Ein aliquoter Teil der homogenisierten Probe wird für die Untersuchung auf Organochlorpestizide verwendet, ein weiterer Teil dient der Bestimmung der Trockenmasse (Seesandmethode, Trocknung bei 103 °C ± 2 °C zum Erreichen der Massenkonstanz, etwa 5 Stunden). Das hierbei anfallende Seesand-Trockenmasse-Gemisch wird für eine eventuell notwendig werdende quantitative Fettbestimmung aufbewahrt. Zwei weitere Teile der Probe werden als Gegenprobe und eventuell erforderliche Schiedsprobe gefriergelagert.

13.3.1.2.2 Probenbeurteilung

Der ermittelte Rückstandsgehalt wird entsprechend der Fußnote 1 der Anlagen 1 und 2 der Rückstands-Höchstmengenverordnung auf das Gesamtgewicht, d.h. in diesem Fall das Frischgewicht der Darmproben, bezogen. Hierbei wird ein Wasseranteil von 80 % in frischen Därmen zugrunde gelegt.

Berechnung:

PE x TM
FG =
20

wobei FG = Frischgewicht der Darmprobe (g),
PE = Probeneinwaage (g),
TM = Trockenmasse (%)

bedeuten.

13.3.1.3 Därme mit einem zu erwartenden Fettgehalt von über 10 % (Fettenden, ggf. Schweinekrause)

Bei Därmen mit einem Fettgehalt von über 10 % wird gemäß Fußnote 1 der Anlagen 1 und 2 der Rückstands-Höchstmengenverordnung der Pestizidrückstandsgehalt auf den Fettanteil bezogen. Die Proben Werden wie in Nummer 13.3.1.2.1 beschrieben behandelt und nach Nummer 13.3.1.2.2 beurteilt. Hierbei sind die frischen Därme auf 20 % fettfreie Trockenmasse zu normieren.

13.3.1.4 Aus der für die Untersuchung auf Organochlorpestizide vorgesehenen Teilprobe wird mit Hilfe einer für die Rückstandsbestimmung geeigneten Methode das Rohfett extrahiert. Überschreitet der Rückstandsgehalt, bezogen auf Rohfett, den zulässigen Höchstwert, so ist mit der von der Trockenmassebestimmung verbliebenen Restprobe eine quantitative Fettbestimmung (Soxhlet-Methode) anzuschließen. Auf die Fettbestimmung kann verzichtet werden, wenn der festgestellte Pestizidgehalt, auch bei Bezug auf das Frischgewicht der Därme, die Höchstmenge überschritten hat.

Wird bei der Fettbestimmung die 10 % - Grenze überschritten, ist der Pestizidgehalt auf das Fettgewicht, andernfalls auf das Frischgewicht der Därme zu beziehen.

13.3.2 Durchführung der Untersuchungen

Die Untersuchung richtet sich nach den Vorschriften L 00.00-38 (Teile 1-4) "Fettreiche Lebensmittel - Bestimmung von Pestiziden und polychlorierten Biphenylen (PCB)" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG.

14 Nachweis der Tierart bei frischem Muskelfleisch

Zweck und Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Methoden beschreiben Verfahren zum Nachweis der Tierart aus Proben von frischem Muskelfleisch warmblütiger Tiere (die Nummern 14.1 bis 14.3) oder bei erhitztem Fleisch und Fleischerzeugnissen (Nummer 14.4).

Unter dem Begriff Tierart wird die handelsübliche Bezeichnung des Tieres verstanden, von dem das Fleisch gewonnen wurde, z.B. Schwein, Rind, Pferd, Huhn, Gans, Känguruh. Die handelsübliche Bezeichnung muss sich in Einklang mit der zoologischen Zuordnung des Tieres zu einer Tierart befinden.

14.1 Nachweis mit Hilfe der doppelten Geldiffusion nach Ouchterlony

14.1.1 Kurzbeschreibung

Die doppelte Geldiffusion ist ein Präzipitationsverfahren und basiert auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion im Agargel. Dabei wird ein tierartlich unbekannter Muskelfleischextrakt (Antigen) mit Hilfe tierartspezifischer Antiseren (Antikörper) auf Zugehörigkeit zu einer bestimmten Tierart untersucht.

Dem Verfahren liegt die Methode L 07.00-35 "Nachweis von Proteinen in Fleischerzeugnissen - Doppelte Geldiffusion nach Ouchterlony" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG zugrunde. Dieses für den Nachweis von Fremdeiweiß in Fleischerzeugnissen bestimmte Verfahren ist für die Untersuchung von frischem Muskelfleisch wie folgt zu ergänzen:

14.1.2 Vorbereitung

14.1.2.1 Aus dem zu untersuchenden Muskelfleisch wird ein wäßriger Extrakt gewonnen, der zusammen mit einem Referenzextrakt aus Muskelfleisch einer bestimmten Tierart (z.B. Rindfleisch, siehe Nummer 14.1.2.2) und spezifischem, dem Referenzextrakt entsprechendem Antiserum (z.B. Anti-Rindfleisch-Serum, siehe Nummer 14.1.2.3), auf einer agarosegelbeschichteten Platte zur Reaktion gebracht wird. Im Gel diffundieren die Reagenzien aufeinander zu (Doppeldiffusion). Nach einer Reaktionszeit von 4 bis 48 Stunden zeigen sich im Agarosegel zwischen Antiserum und Referenzextrakt sowie im positiven Fall auch zwischen Antiserum und Untersuchungsmaterial optisch sichtbare weiße Präzipitationslinien. Sie werden zur Verdeutlichung und Dokumentation ungefärbt.

14.1.2.2 Referenzextrakt als positive Kontrolle

Der Referenzextrakt wird nach dem unter Nummer 14.1.3.1 beschriebenen Verfahren aus Muskelfleisch der Tierart hergestellt, auf deren Zugehörigkeit das Untersuchungsmaterial kontrolliert werden soll. Er wird für die immunologischen Nachweise durch Verdünnen mit Puffer (Barbiturat-Puffer oder Tris-Tricine-Puffer) auf einen Bereich eingestellt, der etwa dem Äquivalenzbereich des Antiserums entspricht.

14.1.2.3 Antiseren

Das verwendete Antiserum gegen die jeweilige Tierart muss nach Titerhöhe und Spezifität ausreichend beschrieben sein.

14.1.3 Durchführung

14.1.3.1 Extraktion der Probe und Bestimmung des Proteingehaltes

Der zu untersuchenden Probe wird möglichst sehnen- und fettfreies Muskelfleisch entnommen und sachgerecht zerkleinert. 5 bis 10 g des gut durchmischten Homogenisates werden mit der doppelten Volumenmenge Puffer (Barbiturat-Puffer oder Tris-Tricine-Puffer) versetzt. Die Extraktion kann über Nacht im Kühlschrank bei 4 °C (oder für 30 Minuten im Schüttelwasserbad bei 38 °C erfolgen.

Nach mindestens 10 Minuten Zentrifugation bei ca. 3000 U/min und gegebenenfalls Filtration durch ein grobes Filter wird der Überstand für die Nachweise verwendet.

Sollte der Extrakt nicht unmittelbar nach der Herstellung verwendet werden, ist er tiefgefroren (bei mindestens -18 °C) oder bei kurzfristiger Aufbewahrung zumindest gekühlt aufzubewahren.

Die Bestimmung des Proteingehaltes der Extrakte erfolgt photometrisch (nach Methode L 06.00-23 "Bestimmung des Proteingehaltes nach der Biuret-Methode in Lösungen für immunologische Untersuchungen in Fleisch und Fleischerzeugnissen" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren flach § 35 LMBG).

Die Fleischextrakte werden für die Untersuchung mit Puffer (Barbiturat-Puffer oder Tris-Tricine-Puffer) verdünnt.

14.1.3.2 Beispiel für das Einfüllen der Proben und Antiseren

Für den Tierartnachweis sollte das Antiserum unverdünnt in das zentrale Bassin, das Kaninchen-Normalserum (ebenfalls unverdünnt) sowie die Proben- und die Referenzextrakte in die peripheren Bassins eingefüllt werden. Für die 6 peripheren Bassins empfiehlt sich folgende Verteilung: Zwei gegenüberliegende Bassins werden mit dem Referenzextrakt nach Nummer 14.1.2.2, ein weiteres mit dem Kaninchen-Normalserum und die dazwischenliegenden Bassins mit unterschiedlich verdünntem Untersuchungsmaterial befüllt (Verdünnungsstufen unverdünnt, 1:2 und 1:4, hergestellt mit Barbiturat-Puffer oder Tris-Tricine-Puffer). Bei diesem Einfüllschema ist jede Verdünnungsstufe des Untersuchungsmaterials mit dem Referenzextrakt benachbart.

Bei Fleischgemischen sollte zusätzlich der unverdünnte Probenextrakt in die Untersuchung einbezogen werden.

14.2 Nachweis mit Hilfe der isoelektrischen Fokussierung (PAGIF)

Diese Methode entspricht der Vorschrift L 06.00-17 "Nachweis der Tierart aus frischem Muskelfleisch in Polyacrylamid-Gelen mit Hilfe der isoelektrischen Fokussierung (PAGIF)" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG.

14.3 Nachweis mit Hilfe der Standard-Elektrophorese (PAGE)

Diese Methode entspricht der Vorschrift L 06.00-2 7 "Nachweis der Tierart aus frischem Muskelfleisch mit Hilfe der Standard-Elektrophorese (PAGE)" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG.

14.4 Nachweis mit dem ELISA-Verfahren

Diese Methode entspricht der Vorschrift L 06.00-47 "Immunoenzymatischer Nachweis der Tierart bei erhitztem Fleisch und Fleischerzeugnissen; ELISA-Verfahren" der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG.

Kapitel V
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Untersuchungen nach dem Fleischhygienegesetz vom 11. Dezember 1986 (BAnz. Nr. 238a vom 23. Dezember 1986) außer Kraft.

weiter .

____________________
1) US National Formulary

2) British Pharmacopoea / Pharmacopoea des vereinigten Königreichs

3) Federation Internationale de Pharmacie/Internationale Pharmazeutische Föderation

4) Volumenkonzentration

5) jeder Polycarbonat-Membranfilter darf höchstens fünfmal verwendet werden. Der Filter ist nach jedem Einsatz auf Beschädigungen, die ihn für eine weitere Verwendung ungeeignet machen, zu prüfen; er ist außerdem nach jedem Einsatz zu wenden.

6) British Pharmacopoea / Pharmacopoea des vereinigten Königreichs

7) Federation Internationale de Pharmacie / Internationale Pharmazeutische Föderation

8) Beim Umgang mit Diethylether sind die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen - am besten unter einem Abzug - einzuhalten. Die Aufbewahrung sollte gegebenenfalls in einem Sicherheitsgefäß erfolgen

9) Bei Tieren , die als Ausscheider von Salmonellen ausgemerzt werden sollen, jedoch keine Störungen des Allgemeinbefindens zeigen, erübrigt sich die Durchführung der Bakteriologischen Untersuchung, da in solchen Fällen grundsätzlich von einem Befall des Fleisches mit Salmonellen ausgegangen wird.

10) durch tryptische Verdauung gewonnen

11) durch panktreatische Verdauung gewonnen

12) Saughöhe nach Klemm: 170 bis 190 mm/30 min: z.B. Filterpapier Nr. 1117 oder Nr. 2040b der Firma Schleicher & Schüll oder andere gleichwertige Filterpapiere

13) z.B. der Firma Scott

14) Androstenon als Reinsubstanz (zu beziehen z.B. bei der Firma Makor Chemicals, Best.-Nr.1207, über Firma Nordwald in Hamburg), gelöst in Chloroform oder als Aerosol (zu beziehen z.B. bei der Firma Vemie Veterinärchemie, Kempen/Ndrh., unter dem Handelsnamen "Crestax")

15) z.B. Schleicher & Schüll, Papiersorte 22, oder anderes gleichwertige Filterpapier







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