zurück |
Anlage 1 (zu Kapitel II Nr. 2.1) |
Behörde | |||||||||||
Protokoll der amtlichen Überprüfung eines Erzeugerbetriebes auf Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Milchverordnung entsprechend Nummer 2.1 des Kapitels II der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Milchverordnung in Thüringen |
|||||||||||
Name des Milcherzeugers: | |||||||||||
Anschrift: | |||||||||||
Betriebsteil: | |||||||||||
Tag, Uhrzeit der Überprüfung: | |||||||||||
Bestandsgröße: | Anzahl laktierende Kühe: | ||||||||||
Molkerei: | |||||||||||
Milch-ab-Hof-Abgabe | ja | nein | Vorzugsmilchbetrieb: | ja | nein | ||||||
Anlass der Überprüfung: | Routine | Nachkontrolle | Mängel Rohmilch | ||||||||
Teilnahme an Milchleistungsprüfung | ja | nein | |||||||||
Ergebnis der letzten Sammelmilchprobe | |||||||||||
Zellgehalt | Hemmstoffe | ||||||||||
Keimgehalt | Gefrierpunkt | ||||||||||
Letzte Einzelgemelksproben untersucht am | durch: | ||||||||||
Letzte Milcherzeugerberatung am | durch: | TVL | |||||||||
Milchhygiene- und Eutergesundheitsdienst | |||||||||||
andere | |||||||||||
Haltungsform: | Anbindestall | mit Einstreu | ohne Einstreu | ||||||||
Laufstall | mit Einstreu | ohne Einstreu | |||||||||
Bemerkungen: | |||||||||||
Weidehaltung | ja | nein | |||||||||
Schweine/Geflügel im Kuhstall | ja | nein | |||||||||
Kühe sauber | ja | nein | |||||||||
Melkanlage: | |||||||||||
Hersteller: |
Bedingungen | erfüllt | Auflagen mit Termin |
Bemerkungen | ||
ja | nein | ||||
1. | Anforderungen an den Tierbestand (Anlage 1 Milchverordnung) | ||||
1.1 | keine Anzeichen von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten | ||||
1.2 | keine Anzeichen | ||||
- | von Störungen des Allgemeinbefindens | ||||
- | von Krankheiten der Geschlechtsorgane mit Ausfluss | ||||
- | von Magen-Darm-Krankheiten mit Durchfall und Fieber | ||||
- | von Entzündungen des Euters oder der Haut des Euters | ||||
1.3 | Absonderung von erkrankten und krankheitsverdächtigen Tieren gewährleistet, Form der Absonderung | ||||
1.4 | keine Wunden am Euter | ||||
1.5 | amtl. anerk. tuberkulose- und brucellosefreier Bestand | ||||
- | letzte Untersuchung Tbc | ||||
- | letzte Untersuchung Brucellose | ||||
1.6 | Mindestmilchmenge 2 l/Tag | ||||
2. | Anforderungen an den Erzeugerbetrieb (Anlage 2 Milchverordnung) | ||||
2.1 | Räume, in denen gemolken wird | ||||
- | Wandflächen, Fußboden leicht zu reinigen und zu desinfizieren | ||||
- | ausreichende Ableitung von Abwässern, Entmistung, Abfallbeseitigung | ||||
- | ausreichende Beleuchtung | ||||
- | ausreichende Be- und Entlüftung | ||||
- | Trinkwasserversorgung gesichert | ||||
- | Handwascheinrichtungen | ||||
- | ausreichende räumliche Trennung zu Toiletten und Dungstätten | ||||
- | Einrichtung leicht zu reinigen und zu desinfizieren | ||||
- | Ordnung und Sauberkeit | ||||
2.2 | Mobiler Melkstand | ||||
- | Trinkwasserversorgung gesichert | ||||
- | Einrichtung leicht zu reinigen und zu desinfizieren | ||||
- | Sauberkeit der Stellfläche | ||||
2.3 | Räume, in denen Milch behandelt wird | ||||
- | leicht zu reinigen und zu desinfizieren | ||||
- | getrennte Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und -gegenständen | ||||
- | Ableitung von Abwässern | ||||
- | ausreichende Beleuchtung | ||||
- | ausreichende Be- und Entlüftung | ||||
- | Trinkwasserversorgung | ||||
- | Handwaschgelegenheit | ||||
- | Ungezieferschutz, ausreichende Trennung zu Stallräumen | ||||
- | Vorrichtung zum Kühlen der Milch | ||||
2.4 | Geräte und Gegenstände, die mit Milch in Berührung kommen | ||||
- | Oberfläche korrosionsbeständig, glatt | ||||
- | leicht zu reinigen und zu desinfizieren | ||||
- | Sauberkeit der Geräte und Gegenstände | ||||
3. | Anforderungen an das Melken, das Behandeln der Milch und an Stallarbeiten sowie an die damit befassten Personen (Anlage 3 Milchverordnung) | ||||
3.1 | Anforderungen an das Personal | ||||
- | keine Anzeichen übertragbarer Krankheiten | ||||
- | saubere waschbare Oberbekleidung | ||||
- | Reinigung der Hände und Arme vordem Melken | ||||
3.2 | Melkhygiene | ||||
- | sauberes Euter | ||||
- | Vormelkprobe von jedem Euterviertel | ||||
- | getrenntes Melken von abgesonderten Kühen und solchen, die keine einwandfreie Milch geben | ||||
- | Abgabe der Milch innerhalb von zwei Std. | ||||
- | Abgabe täglich, Kühlung auf 8° C | ||||
- | Abgabe nicht täglich, Kühlung auf 6° C | ||||
- | Reinigung, Desinfektion, Spülung der Melkanlage |
Anlage 2 (zu Kapitel II Nr. 5.3) |
Behörde
Protokoll zur amtlichen Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Maßnahmenkatalogs für Milcherzeugerbetriebe mit automatischen Melkverfahren (AMV) | ||||
1. Melkanlage | ||||
Hersteller: | ||||
Einzelboxensystem | Mehrboxensystem | Anzahl der Melkboxen | ||
Inbetriebnahme am: | VLÜa informiert am: | |||
Eutergesundheitsstatus vor Inbetriebname | ||||
4 - 6 Wochen vorher geprüft | nein | ja | o. B. | |
1 - 2 Wochen vorher geprüft | nein | ja | o. B. | |
Bemerkungen: | ||||
2. Statuserhebung | ||||
monatliche Prüfung der Gesamtgemelke auf Zellgehalt und Tagesleistung der Kühe | ja | nein | ||
Anteil der Kühe mit Zellgehalten über 250 000 Zellen/ml: | < 30 % | > 30 % | ||
Untersuchung der Tankmilch 2x/Monat auf Zellgehalt: | ja | nein | ||
Zellzahl der Tankmilchproben | unter den Richtwerten |
über den Richtwerten |
||
Maßnahmen im Falle der Überschreitung der Richtwerte | ||||
Durch den Landwirt: | ||||
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen: | ||||
3. Prüfung der Tiergesundheit | ||||
Stallbegehung regelmäßig (2x/Tag): | ja | nein | ||
Abweichungen (Krankheiten, Wunden, Entzündungen, Sauberkeit) dokumentiert | ja | nein | ||
erkrankte oder behandelte Kühe von Milchlieferung ausgeschlossen | ja | nein | ||
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen | ja | nein | ||
Bemerkungen | ||||
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen | ||||
4. Kontrolle der vom AMV automatisch erfassten Daten (Warnlisten) | ||||
Warnlisten elektronisch gespeichert | ja | nein | ||
mind. 2x/tgl. Kontrolle der Warnlisten auf Hinweise auf Gesundheitsstörungen | ja | nein | ||
Kontrolle auf | ||||
Zwischenmelkzeiten | Verhältnis Milchmenge einzelner Viertel | |||
Melkrhythmus | elektrische Leitfähigkeit der Milch | |||
Milchmenge | erfolglose Melkversuche | |||
Futterverbrauch | Sonstiges | |||
Grenzwerte festgelegt | ja | nein | ||
Abweichungen von Grenzwerten markiert | ja | nein | ||
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen | ja | nein | ||
Bemerkungen | ||||
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen: | ||||
5. Überprüfung der Kühe im Stall und in der Melkbox | ||||
Sauberkeit der Liegeboxen | ausreichend |
unzureichend |
||
Hygienestatus der Euter | sauber | leicht verschmutzt | stark verschmutzt | |
Zitzenbasis und Zitzen vor dem Melken: | sauber | leicht verschmutzt | stark verschmutzt | |
Bemerkungen | ||||
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen | ||||
Datum | Unterschrift Milcherzeuger | Unterschrift Amtstierarzt |
Anlage 3 (zu Kapitel II Nr. 5.5) |
Anschrift Milcherzeugerbetrieb Datum:
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
Mitteilung über die Überschreitung der Richtwerte zu den Zellgehalten nach Nummer 2 Satz 3 und Nummer 3 Satz 2 des Maßnahmenkatalogs zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 1. Februar 2001 über die Anwendung bestimmter Maßnahmen in Milcherzeugerbetrieben mit automatischen Melkverfahren bis zum Vorliegen entsprechender Rechtsvorschriften (BAnz. Nr. 30 S. 2183)
* Beim aktuellen Probemelken am ......................wurden bei über 30 % aller laktierenden Kühe mehr als 250 000 Zellen/ml Milch im Gesamtgemelk festgestellt.
* Bei zwei aufeinander folgenden Proben (Tankmilch) vom .......................und ................... wurden mehr als 300.000 Zellen/ml Tankmilch im arithmetischen Mittel festgestellt.
* Bei einer Probe vom .................wurden mehr als 400.000 Zellen/ml Tankmilch festgestellt.
Diese Ergebnisse dokumentieren, dass die Anlieferungsmilch Ihres Betriebes die Anforderungen nach Nummer 2 Satz 3** und/oder Nummer 3 Satz 2** des oben genannten Maßnahmenkatalogs nicht erfüllt. Zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen an Milch ist die Überprüfung der Eutergesundheit in Ihrem Bestand erforderlich. Auf die Vorgaben der Nummer 4 des Maßnahmenkatalogs wird verwiesen.
Das für Ihren Betrieb zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird über die oben aufgeführten Untersuchungsergebnisse informiert.
Unterschrift Untersuchungsstelle
Verteiler: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt .....................................................................................
* Zutreffendes bitte ankreuzen
** Nichtzutreffendes streichen
Anlage 4 (zu Kapitel II Nr. 5.6) |
Anschrift der Untersuchungsstelle Datum
außerhalb von Thüringen
...................................................................................
...................................................................................
...................................................................................
...................................................................................
Einverständniserklärung
Weitergabe von Daten im Rahmen der Untersuchung der Tankmilch auf die Anzahl somatischer Zellen nach Nummer 3 des Maßnahmenkatalogs zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 1. Februar 2001 über die Anwendung bestimmter Maßnahmen in Milcherzeugerbetrieben mit automatischen Melkverfahren bis zum Vorliegen entsprechender Rechtsvorschriften (BAnz. Nr. 30 S. 2183)
Hiemit bin ich einverstanden, dass ...................................................................................................................................................................
Untersuchungsstelle außerhalb von Thüringen
dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten der Tankmilchuntersuchungen in Bezug auf die Zellzahl dann zur Verfügung stellt, wenn bei der monatlich durchgeführten Untersuchung der Tankmilch bei zwei aufeinanderfolgenden Proben im arithmetischen Mittel mehr als 300 000 Zellen je ml Tankmilch und/oder bei einer Probe mehr als 400 000 Zellen je ml Tankmilch festgestellt werden.
Ich bitte, die Daten in diesen Fällen dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
.................................................................................................................................................................................................................................................................................................. ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................
Anschrift des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
zu übermitteln.
.......................................................................
.......................................................................
.......................................................................
.......................................................................
Unterschrift und Anschrift des Milcherzeugers
Anlage 5 (zu Kapitel III Nr. 1.1) |
Anschrift Milcherzeugerbetrieb Datum
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Mitteilung nach § 17 Abs. 1 der Milchverordnung
Bei der Untersuchung der Anlieferungsmilch Ihres Betriebes, Lieferanten-Nr.:.....................................................
nach § 1 Abs. 1 der Milch-Güteverordnung wurde festgestellt, dass die Anforderungen der Milchverordnung Anlage 4 Nr. 1.2 in Bezug auf Keimzahl/somatische Zellen*) nicht erfüllt werden.
Es wurden nachfolgende Untersuchungsergebnisse ermittelt:
Abrechnungsmonat | Keimzahl pro ml, geometrisches Mittel über zwei Monate | Zellzahl pro ml, geometrisches Mittel über drei Monate |
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Milchverordnung teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen das Inverkehrbringen der Milch verboten ist, wenn die Anlieferungsmilch nicht innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Überschreitung den Anforderungen der Anlage 4 Nr. 1.2 der Milchverordnung wieder entspricht.
Die genannte Frist endet für Sie mit Ablauf des Monats ................................................
Danach wird Ihnen bei Vorliegen entsprechender Untersuchungsergebnisse der Eintritt des Verkehrsverbots mitgeteilt.
Unterschrift Untersuchungsstelle .
Verteiler:
*) Nichtzutreffendes streichen
Anlage 6 (zu Kapitel III Nr. 2.1) |
Anschrift Milcherzeugerbetrieb Datum
......................................................................................
......................................................................................
......................................................................................
Mitteilung nach § 17 Abs. 2 der Milchverordnung
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass für die in Ihrem Betrieb/Betriebseinheit*)..................................................... erzeugte Milch nach § 17 Abs. 2 Satz 1 der Milchverordnung ab sofort ein Verkehrsverbot besteht.
Mit Schreiben vom ................................. wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Anlieferungsmilch Ihres Betriebes, Lieferanten-Nr.:............................... die Anforderungen der Milchverordnung, Anlage 4 Nr. 1.2 in Bezug auf Keimzahl/somatische Zellen*) nicht erfüllt. Gleichzeitig wurden Sie darüber informiert, dass Ihnen das Inverkehrbringen der Milch verboten ist, wenn die Anlieferungsmilch nicht innerhalb von drei Monaten den Anforderungen wieder entspricht.
Seitdem wurden nachfolgende Untersuchungsergebnisse ermittelt:
Abrechnungsmonat | Zellzahl pro ml, geometrisches Mittel des Monats | Zellzahl pro ml, geometrisches Mittel über drei Monate | Keimzahl pro ml, geometrisches Mittel über zwei Monate |
Im letzten Monat der oben genannten Frist (Monat ..................) wurden in Bezug auf die Keimzahl folgende Einzelergebnisse erzielt:
Untersuchungstag | Keimzahl pro ml | |
1. | ||
2. | ||
3. | ||
4. |
Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Milchverordnung entfällt das eingetretene Verkehrsverbot, wenn Sie durch die Einzelergebnisse von zwei im Abstand von mindestens vier Tagen entnommenen repräsentativen Proben der für die Anlieferung vorgesehenen Herdenmilch nachweisen, dass die Anforderungen wieder erfüllt werden.
Die Entnahme der Proben erfolgt auf Ihren Antrag durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Unterschrift
Untersuchungsstelle
Verteiler:
*) Nichtzutreffendes streichen
Anlage 7 (zu Kapitel III Nr. 3.6) |
Anschrift Milcherzeugerbetrieb Datum
.........................................................................
.........................................................................
.........................................................................
Mitteilung über das Entfallen des Verkehrsverbotes nach § 17 Abs. 4 der Milchverordnung
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das entsprechend der Mitteilung vom .................................................
bestehende Verkehrsverbot für die in Ihrem Betrieb/Betriebseinheit*) ................................................................................. erzeugte Milch mit sofortiger Wirkung entfällt.
Auf Ihren Antrag vom .......................................wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt*) ............................................................................................................. nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Milchverordnung in Verbindung mit Nummer 3 des Kapitels III der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Milchverordnung in Thüringen zwei repräsentative Proben der für die Anlieferung vorgesehenen Herdenmilch am ....................................und am...................................... entnommen.
Nachfolgende Untersuchungsergebnisse wurden ermittelt:
Keimzahl pro ml | Zellzahl pro ml | |
1. Probe | ||
2. Probe |
Damit ist nachgewiesen, dass die Anforderungen der Anlage 4 Nr. 1.2 der Milchverordnung wieder eingehalten werden.
Unterschrift Untersuchungsstelle
Verteiler:
*) Nichtzutreffendes streichen
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion