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Anlage 1
(zu Kapitel II Nr. 2.1)


Behörde
Protokoll
der amtlichen Überprüfung eines Erzeugerbetriebes auf Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Milchverordnung entsprechend Nummer 2.1 des Kapitels II der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Milchverordnung in Thüringen
Name des Milcherzeugers:  
Anschrift:  
Betriebsteil:  
Tag, Uhrzeit der Überprüfung:  
Bestandsgröße:   Anzahl laktierende Kühe:  
Molkerei:  
Milch-ab-Hof-Abgabe ja nein Vorzugsmilchbetrieb: ja nein
Anlass der Überprüfung: Routine Nachkontrolle Mängel Rohmilch
Teilnahme an Milchleistungsprüfung ja nein
Ergebnis der letzten Sammelmilchprobe  
Zellgehalt   Hemmstoffe  
Keimgehalt   Gefrierpunkt  
Letzte Einzelgemelksproben untersucht am   durch:  
Letzte Milcherzeugerberatung am   durch: TVL
Milchhygiene- und Eutergesundheitsdienst
andere
Haltungsform: Anbindestall mit Einstreu ohne Einstreu
Laufstall mit Einstreu ohne Einstreu
Bemerkungen:
Weidehaltung ja nein
Schweine/Geflügel im Kuhstall ja nein
Kühe sauber ja nein
Melkanlage:
Hersteller:


  Bedingungen erfüllt Auflagen
mit Termin
Bemerkungen
ja nein
1. Anforderungen an den Tierbestand (Anlage 1 Milchverordnung)
1.1 keine Anzeichen von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten
1.2 keine Anzeichen
- von Störungen des Allgemeinbefindens
- von Krankheiten der Geschlechtsorgane mit Ausfluss
- von Magen-Darm-Krankheiten mit Durchfall und Fieber
- von Entzündungen des Euters oder der Haut des Euters
1.3 Absonderung von erkrankten und krankheitsverdächtigen Tieren gewährleistet, Form der Absonderung
1.4 keine Wunden am Euter
1.5 amtl. anerk. tuberkulose- und brucellosefreier Bestand
- letzte Untersuchung Tbc
- letzte Untersuchung Brucellose
1.6 Mindestmilchmenge 2 l/Tag
2. Anforderungen an den Erzeugerbetrieb (Anlage 2 Milchverordnung)
 2.1 Räume, in denen gemolken wird
- Wandflächen, Fußboden leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- ausreichende Ableitung von Abwässern, Entmistung, Abfallbeseitigung
- ausreichende Beleuchtung
- ausreichende Be- und Entlüftung
- Trinkwasserversorgung gesichert
- Handwascheinrichtungen
- ausreichende räumliche Trennung zu Toiletten und Dungstätten
- Einrichtung leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- Ordnung und Sauberkeit
2.2 Mobiler Melkstand
- Trinkwasserversorgung gesichert
- Einrichtung leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- Sauberkeit der Stellfläche
2.3 Räume, in denen Milch behandelt wird
- leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- getrennte Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und -gegenständen
- Ableitung von Abwässern
- ausreichende Beleuchtung
- ausreichende Be- und Entlüftung
- Trinkwasserversorgung
- Handwaschgelegenheit
- Ungezieferschutz, ausreichende Trennung zu Stallräumen
- Vorrichtung zum Kühlen der Milch
2.4 Geräte und Gegenstände, die mit Milch in Berührung kommen
- Oberfläche korrosionsbeständig, glatt
- leicht zu reinigen und zu desinfizieren
- Sauberkeit der Geräte und Gegenstände
3. Anforderungen an das Melken, das Behandeln der Milch und an Stallarbeiten sowie an die damit befassten Personen (Anlage 3 Milchverordnung)
3.1 Anforderungen an das Personal
- keine Anzeichen übertragbarer Krankheiten
- saubere waschbare Oberbekleidung
- Reinigung der Hände und Arme vordem Melken
 3.2 Melkhygiene
- sauberes Euter
- Vormelkprobe von jedem Euterviertel
- getrenntes Melken von abgesonderten Kühen und solchen, die keine einwandfreie Milch geben
- Abgabe der Milch innerhalb von zwei Std.
- Abgabe täglich, Kühlung auf 8° C
- Abgabe nicht täglich, Kühlung auf 6° C
- Reinigung, Desinfektion, Spülung der Melkanlage

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Anlage 2
(zu Kapitel II Nr. 5.3)

Behörde

Protokoll zur amtlichen Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Maßnahmenkatalogs für Milcherzeugerbetriebe mit automatischen Melkverfahren (AMV)
1. Melkanlage
Hersteller:
Einzelboxensystem Mehrboxensystem Anzahl der Melkboxen
Inbetriebnahme am: VLÜa informiert am:
Eutergesundheitsstatus vor Inbetriebname
4 - 6 Wochen vorher geprüft nein ja o. B.
1 - 2 Wochen vorher geprüft nein ja o. B.
Bemerkungen:
2. Statuserhebung
monatliche Prüfung der Gesamtgemelke auf Zellgehalt und Tagesleistung der Kühe ja nein
Anteil der Kühe mit Zellgehalten über 250 000 Zellen/ml: < 30 % > 30 %
Untersuchung der Tankmilch 2x/Monat auf Zellgehalt: ja nein
Zellzahl der Tankmilchproben unter den Richtwerten

über den  Richtwerten

Maßnahmen im Falle der Überschreitung der Richtwerte
Durch den Landwirt:
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen:
3. Prüfung der Tiergesundheit
Stallbegehung regelmäßig (2x/Tag): ja nein
Abweichungen (Krankheiten, Wunden, Entzündungen, Sauberkeit) dokumentiert ja nein
erkrankte oder behandelte Kühe von Milchlieferung ausgeschlossen ja nein
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ja nein
Bemerkungen
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen
4. Kontrolle der vom AMV automatisch erfassten Daten (Warnlisten)
Warnlisten elektronisch gespeichert ja nein
mind. 2x/tgl. Kontrolle der Warnlisten auf Hinweise auf Gesundheitsstörungen ja nein
Kontrolle auf
Zwischenmelkzeiten Verhältnis Milchmenge einzelner Viertel
Melkrhythmus elektrische Leitfähigkeit der Milch
Milchmenge erfolglose Melkversuche
Futterverbrauch Sonstiges
Grenzwerte festgelegt ja nein
Abweichungen von Grenzwerten markiert ja nein
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ja nein
Bemerkungen
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen:
5. Überprüfung der Kühe im Stall und in der Melkbox
Sauberkeit der Liegeboxen ausreichend

unzureichend

Hygienestatus der Euter sauber leicht verschmutzt stark verschmutzt
Zitzenbasis und Zitzen vor dem Melken: sauber leicht verschmutzt stark verschmutzt
Bemerkungen
Vom VLÜa geforderte Maßnahmen
Datum Unterschrift Milcherzeuger Unterschrift Amtstierarzt

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Anlage 3
(zu Kapitel II Nr. 5.5)

Anschrift Milcherzeugerbetrieb Datum:
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................

Mitteilung über die Überschreitung der Richtwerte zu den Zellgehalten nach Nummer 2 Satz 3 und Nummer 3 Satz 2 des Maßnahmenkatalogs zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 1. Februar 2001 über die Anwendung bestimmter Maßnahmen in Milcherzeugerbetrieben mit automatischen Melkverfahren bis zum Vorliegen entsprechender Rechtsvorschriften (BAnz. Nr. 30 S. 2183)

* Beim aktuellen Probemelken am ......................wurden bei über 30 % aller laktierenden Kühe mehr als 250 000 Zellen/ml Milch im Gesamtgemelk festgestellt.

* Bei zwei aufeinander folgenden Proben (Tankmilch) vom .......................und ................... wurden mehr als 300.000 Zellen/ml Tankmilch im arithmetischen Mittel festgestellt.

* Bei einer Probe vom .................wurden mehr als 400.000 Zellen/ml Tankmilch festgestellt.

Diese Ergebnisse dokumentieren, dass die Anlieferungsmilch Ihres Betriebes die Anforderungen nach Nummer 2 Satz 3** und/oder Nummer 3 Satz 2** des oben genannten Maßnahmenkatalogs nicht erfüllt. Zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen an Milch ist die Überprüfung der Eutergesundheit in Ihrem Bestand erforderlich. Auf die Vorgaben der Nummer 4 des Maßnahmenkatalogs wird verwiesen.

Das für Ihren Betrieb zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird über die oben aufgeführten Untersuchungsergebnisse informiert.

Unterschrift Untersuchungsstelle

Verteiler: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt .....................................................................................

* Zutreffendes bitte ankreuzen
** Nichtzutreffendes streichen

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Anlage 4
(zu Kapitel II Nr. 5.6)

Anschrift der Untersuchungsstelle Datum
außerhalb von Thüringen

...................................................................................
...................................................................................
...................................................................................
...................................................................................

Einverständniserklärung

Weitergabe von Daten im Rahmen der Untersuchung der Tankmilch auf die Anzahl somatischer Zellen nach Nummer 3 des Maßnahmenkatalogs zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 1. Februar 2001 über die Anwendung bestimmter Maßnahmen in Milcherzeugerbetrieben mit automatischen Melkverfahren bis zum Vorliegen entsprechender Rechtsvorschriften (BAnz. Nr. 30 S. 2183)

Hiemit bin ich einverstanden, dass ...................................................................................................................................................................

Untersuchungsstelle außerhalb von Thüringen

dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten der Tankmilchuntersuchungen in Bezug auf die Zellzahl dann zur Verfügung stellt, wenn bei der monatlich durchgeführten Untersuchung der Tankmilch bei zwei aufeinanderfolgenden Proben im arithmetischen Mittel mehr als 300 000 Zellen je ml Tankmilch und/oder bei einer Probe mehr als 400 000 Zellen je ml Tankmilch festgestellt werden.

Ich bitte, die Daten in diesen Fällen dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

.................................................................................................................................................................................................................................................................................................. ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Anschrift des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

zu übermitteln.

.......................................................................
.......................................................................
.......................................................................
.......................................................................

Unterschrift und Anschrift des Milcherzeugers

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Anlage 5
(zu Kapitel III Nr. 1.1)

Anschrift Milcherzeugerbetrieb Datum
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................

Mitteilung nach § 17 Abs. 1 der Milchverordnung

Bei der Untersuchung der Anlieferungsmilch Ihres Betriebes, Lieferanten-Nr.:.....................................................

nach § 1 Abs. 1 der Milch-Güteverordnung wurde festgestellt, dass die Anforderungen der Milchverordnung Anlage 4 Nr. 1.2 in Bezug auf Keimzahl/somatische Zellen*) nicht erfüllt werden.

Es wurden nachfolgende Untersuchungsergebnisse ermittelt: 

Abrechnungsmonat Keimzahl pro ml, geometrisches Mittel über zwei Monate Zellzahl pro ml, geometrisches Mittel über drei Monate



Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Milchverordnung teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen das Inverkehrbringen der Milch verboten ist, wenn die Anlieferungsmilch nicht innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Überschreitung den Anforderungen der Anlage 4 Nr. 1.2 der Milchverordnung wieder entspricht.

Die genannte Frist endet für Sie mit Ablauf des Monats ................................................

Danach wird Ihnen bei Vorliegen entsprechender Untersuchungsergebnisse der Eintritt des Verkehrsverbots mitgeteilt.

Unterschrift Untersuchungsstelle .

Verteiler:

*) Nichtzutreffendes streichen

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Anlage 6
(zu Kapitel III Nr. 2.1)

Anschrift Milcherzeugerbetrieb                                                                                           Datum
......................................................................................
......................................................................................
......................................................................................

Mitteilung nach § 17 Abs. 2 der Milchverordnung

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass für die in Ihrem Betrieb/Betriebseinheit*)..................................................... erzeugte Milch nach § 17 Abs. 2 Satz 1 der Milchverordnung ab sofort ein Verkehrsverbot besteht.

Mit Schreiben vom ................................. wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Anlieferungsmilch Ihres Betriebes, Lieferanten-Nr.:............................... die Anforderungen der Milchverordnung, Anlage 4 Nr. 1.2 in Bezug auf Keimzahl/somatische Zellen*) nicht erfüllt. Gleichzeitig wurden Sie darüber informiert, dass Ihnen das Inverkehrbringen der Milch verboten ist, wenn die Anlieferungsmilch nicht innerhalb von drei Monaten den Anforderungen wieder entspricht.

Seitdem wurden nachfolgende Untersuchungsergebnisse ermittelt:

Abrechnungsmonat Zellzahl pro ml, geometrisches Mittel des Monats Zellzahl pro ml, geometrisches Mittel über drei Monate Keimzahl pro ml, geometrisches Mittel über zwei Monate




Im letzten Monat der oben genannten Frist (Monat ..................) wurden in Bezug auf die Keimzahl folgende Einzelergebnisse erzielt:

Untersuchungstag Keimzahl pro ml
1.
2.
3.
4.

Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Milchverordnung entfällt das eingetretene Verkehrsverbot, wenn Sie durch die Einzelergebnisse von zwei im Abstand von mindestens vier Tagen entnommenen repräsentativen Proben der für die Anlieferung vorgesehenen Herdenmilch nachweisen, dass die Anforderungen wieder erfüllt werden.

Die Entnahme der Proben erfolgt auf Ihren Antrag durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Unterschrift

Untersuchungsstelle

Verteiler:

*) Nichtzutreffendes streichen

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Anlage 7
(zu Kapitel III Nr. 3.6)

Anschrift Milcherzeugerbetrieb                                                                                                                           Datum

.........................................................................
.........................................................................
.........................................................................

Mitteilung über das Entfallen des Verkehrsverbotes nach § 17 Abs. 4 der Milchverordnung

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das entsprechend der Mitteilung vom .................................................
bestehende Verkehrsverbot für die in Ihrem Betrieb/Betriebseinheit*) ................................................................................. erzeugte Milch mit sofortiger Wirkung entfällt.

Auf Ihren Antrag vom .......................................wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt*) ............................................................................................................. nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Milchverordnung in Verbindung mit Nummer 3 des Kapitels III der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Milchverordnung in Thüringen zwei repräsentative Proben der für die Anlieferung vorgesehenen Herdenmilch am ....................................und am...................................... entnommen.

Nachfolgende Untersuchungsergebnisse wurden ermittelt:

Keimzahl pro ml Zellzahl pro ml
1. Probe
2. Probe

Damit ist nachgewiesen, dass die Anforderungen der Anlage 4 Nr. 1.2 der Milchverordnung wieder eingehalten werden.

Unterschrift Untersuchungsstelle

Verteiler:

*) Nichtzutreffendes streichen

ENDE

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