Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
ThürVV-Fleischhygienerechtliche BSE-Vorschriften
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Abschnitt I
Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE
1 Allgemeines
2 Probenahme und Probentransport
3 Maßnahmen bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses
4 Untersuchung von geschlachteten Rindern im Rahmen betriebseigener Kontrollen
5 Übermittlung der Untersuchungsergebnisse
6 Maßnahmen nach Mitteilung des Untersuchungsergebnisses
7 Verfahren bei Hausschlachtungen
8 Mitteilungspflichten
Abschnitt II
Untersuchung von geschlachteten Schafen und Ziegen auf TSE
1 Allgemeines
2 Probenahme und Probentransport
3 Sicherstellung bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses
4 Berichterstattung
Abschnitt III
Entfernung und Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial im Zusammenhang mit der Fleischgewinnung
1 Entfernung, Kennzeichnung und Aufbewahrung des Risikomaterials im Schlachtbetrieb
2 Behandlung der Köpfe von über 12 Monate alten Rindern
3 Verfahren bei Hausschlachtungen
4 Entfernen der Wirbelsäule bei der Zerlegung
5 Sonstiges
Abschnitt IV
Schlussbestimmungen
Anlage 1 (zu Abschnitt I Nr. 6.2 bis 6.4)
Maßnahmen im Schlachtbetrieb nach Mitteilung eines nicht negativen Ergebnisses der Untersuchung
von geschlachteten Rindern auf BSE
1 Unterbrechung der Schlachttätigkeit
2 Sicherstellung
3 Freigabe
1 Beurteilung der sichergestellten Tierkörper, Nebenprodukte, Häute und des Blutes
2 Reinigung und Desinfektion
Anlage 2 (zu Abschnitt III Nr. 2.8)
Begleitschein zur unmittelbaren Beförderung von Rinderköpfen aus einem Schlachtbetrieb in einen Zerlegungsbetrieb nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EG-TSE-Ausnahmeverordnung
Anlage 3 (zu Abschnitt III Nr. 3.1)