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ÖLM-VO - Öko-Landbau-Mitwirkungsverordnung
Verordnung über die Mitwirkung von Kontrollstellen im ökologischen Landbau
- Saarland -
Vom 26. April 2012
(Amtsbl. I Nr. 9 vom 16. mai 2012 S. 126; 07.12.2020 S. 1363 20)
Aufgrund des § 2 Absatz 3 Satz 1 des Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 der Verordnung zur Neuregelung der Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft vom 15. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2056), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1387), verordnet das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr:
§ 1 Mitwirkung privater Kontrollstellen
(1) Die für das Saarland nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Öko-Landbaugesetzes zugelassenen Kontrollstellen wirken neben der Durchführung des Kontrollverfahrens nach § 3 Absatz 1 des Öko-Landbaugesetzes bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 des Öko-Landbaugesetzes mit, indem sie
(2) Die Kontrollstellen haben je Kalenderjahr bei mindestens 10 vom Hundert der von ihnen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 kontrollierten Unter nehmen neben den Kontrollen nach Artikel 65 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 zusätzlich unangekündigte Kontrollen nach Artikel 65 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 durchzuführen.
(3) In den zusammenfassenden Bericht nach Artikel 27 Absatz 14 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sind auch die statistischen Angaben nach Artikel 93 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufzunehmen.
(4) Die Kontrollstellen haben der Landwirtschaftskammer für das Saarland jeder zeit Auskunft über die Durchführung des Kontrollverfahrens nach § 3 Absatz 1 des Öko-Landbaugesetzes und die Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 des Öko-Landbaugesetzes zu geben. Die Kontrollstellen prüfen die Richtigkeit der Auskünfte der Unternehmer und leiten die Auskünfte zusammengefasst mit einer Stellungnahme an die Landwirtschaftskammer für das Saarland weiter.
(5) Die Kontrollstellen lassen die von ihnen im Rahmen des Kontrollverfahrens nach Artikel 27
(Stand: 23.06.2022)
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