Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

Gegenproben-V
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§ 1 Grundsatz

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Zulassungsverfahren

§ 4 Anzeigeverfahren

§ 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen

§ 6 Bestehende Zulassungen

§ 7 Unterrichtung des Herstellers über die Zurücklassung von amtlich entnommenen Proben

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 Anforderungen an die fachgerechte Untersuchung und Beurteilung von Gegen- oder Zweitproben

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2 und § 5) (aufgehoben)

Anlage 3