Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
Gegenproben-V
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§ 1 Grundsatz
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Zulassungsverfahren
§ 4 Anzeigeverfahren
§ 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen
§ 6 Bestehende Zulassungen
§ 7 Unterrichtung des Herstellers über die Zurücklassung von amtlich entnommenen Proben
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Anforderungen an die fachgerechte Untersuchung und Beurteilung von Gegen- oder Zweitproben
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2 und § 5) (aufgehoben)