umwelt-online: EG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis Anhang 17

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Echtzeit-Freigabeprüfung und parametrische Freigabe Anhang 17 18b

Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung dieses Leitfadens:

Artikel 47 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel und Artikel 51 der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel.

Dieses Dokument bietet eine Anleitung für die Auslegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel entsprechend der Richtlinie 2003/94/EG für Humanarzneimittel und der Richtlinie 91/412/EWG für Tierarzneimittel.

Status des Dokuments: Revision 1

Grund der Änderungen:

Die vorhergehende Leitlinie behandelte ausschließlich die Anwendung der parametrischen Freigabe für die Routinefreigabe im Endbehältnis sterilisierter Produkte, durch welche die Durchführung einer Sterilitätsprüfung entfällt, wenn nachgewiesen wird, dass zuvor festgelegte und validierte Sterilisationsbedingungen erfüllt wurden. Darüber hinaus haben Fortschritte bei der Anwendung prozessanalytischer Technologie (PAT) sowie von Quality by Design (QbD) und Prinzipien des Qualitätsrisikomanagements (QRM) auf die pharmazeutische Entwicklung und Herstellung gezeigt, dass eine geeignete Kombination aus Prozesskontrollen, zeitnahem Monitoring und Überprüfung vorab festgelegter Materialeigenschaften die Sicherstellung der Produktqualität besser gewährleistet als die alleinige Prüfung des Fertigprodukts (üblicherweise als Endproduktprüfung bezeichnet).

Diese Revision des Anhangs 17 berücksichtigt Änderungen an anderen Abschnitten von Eudra Lex Band 4 Teil I Kapitel 1, Anhang 1 und 15, ICH Q8, Q9, Q1 0 und Q1 1, der QWP-Leitlinie zur Echtzeit-Freigabeprüfung (QWP Guideline on Real Time Release Testing) sowie Änderungen bei Herstellungs- und Analyseverfahren.

Termin des Inkrafttretens: 26. Dezember 2018 (6 Monate nach Veröffentlichung)

1 Grundsatz

1.1 Arzneimittel müssen mit ihren genehmigten Spezifikationen übereinstimmen, und ihre Freigabe kann, sofern sie die Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (GMP) erfüllen, normalerweise durch Durchführung einer vollständigen Reihe an Prüfungen der Wirkstoffe und/oder Fertigprodukte gemäß der Festlegung in der jeweiligen Arzneimittelzulassung oder Genehmigung der klinischen Prüfung erfolgen. Unter bestimmten Umständen können, sofern zulässig, basierend auf Produktkenntnis und Prozessverständnis, während des Herstellungsprozesses gesammelte Informationen anstelle der Endproduktprüfung für die Chargenfreigabe verwendet werden. Sämtliche gesonderten Aktivitäten, die für diese Art der Chargenfreigabe erforderlich sind, sollten in das Pharmazeutische Qualitätssystem (PQS) integriert werden.

2 Anwendungsbereich

2.1 Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an die Anwendung der Echtzeit-Freigabeprüfung (Real Time Release Testing, RTRT) und der parametrischen Freigabe für die Fälle, für die die Kontrolle kritischer Parameter und relevanter Materialeigenschaften als Alternative zur routinemäßigen Endproduktprüfung von Wirkstoffen und/oder Fertigprodukten zugelassen ist. Ein besonderes Ziel dieser Leitlinie ist es, RTRT in sämtliche Phasen des Herstellungsprozesses einzubeziehen und auf alle Arten von Fertigprodukten oder Wirkstoffen, einschließlich ihrer Zwischenprodukte, anzuwenden.

3 Echtzeit-Freigabeprüfung (RTRT)

3.1 Bei der RTRT kann eine Kombination aus Inprozess-Monitoring und -Kontrollen, sofern zugelassen, die Endproduktprüfung als Teil der Entscheidung über die Chargenfreigabe ersetzen. Hierfür ist vor und während des Bewertungsprozesses, der der behördlichen Genehmigung vorausgeht, die Interaktion mit allen relevanten Behörden erforderlich. Der Grad an Interaktion hängt von der Komplexität des vor Ort angewendeten RTRT-Kontrollverfahrens ab.

3.2 Bei der Planung der RTRT-Strategie wird die Festlegung und Einhaltung der folgenden Mindestkriterien erwartet:

  1. Die Echtzeitmessung und -kontrolle relevanter Inprozess-Materialeigenschaften und -Prozessparameter sollten eine genaue Vorhersage der entsprechenden Eigenschaften des Fertigprodukts ermöglichen.
  2. Die zutreffende Kombination aus relevanten, beurteilten Materialeigenschaften und Prozesskontrollen als Ersatz für Fertigprodukteigenschaften sollte anhand wissenschaftlicher Nachweise, die auf Material-, Produkt und Prozesskenntnissen beruhen, festgelegt werden.
  3. Die kombinierten Prozessmessungen (Prozessparameter und Materialeigenschaften) und alle anderen, während des Herstellungsprozesses generierten Testdaten sollten eine verlässliche Grundlage für die RTRT und die Entscheidung über die Chargenfreigabe bieten.

3.3 Die RTRT-Strategie sollte in das PQS integriert sein und durch dieses kontrolliert werden. Dazu sollten mindestens Informationen zu folgenden Punkten gehören oder es sollte auf diese verwiesen werden:

3.4

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(Stand: 18.02.2020)

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