Regelwerk, Biotechnologie; Tierschutz
BmTierSSchV
- Inhalt =>
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bescheinigungen
§ 4 Anzeige und Registrierung
§ 5 Buchführung
§ 6 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
§ 7 Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
Abschnitt 2
Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1
Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
§ 8 Genehmigungsfreies Verbringen
§ 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
§ 9a Verbringungsverbot für Tiere
§ 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
§ 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
§ 10a Weitere Verbringungsverbote
§ 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
§ 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
§ 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
§ 14 Besondere Bestimmungen für Fische
§§ 14a, 14b (weggefallen)
§ 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
§ 16 Bekanntgabe der Zulassungen
§ 17 Ruhen der Zulassung
§ 18 Kennzeichnung
Unterabschnitt 2
Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
§ 19 Anzeige der Ankunft
§ 20 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
§ 21 Sonstige Maßnahmen
Abschnitt 3
Einfuhr
Unterabschnitt 1
Anforderungen an die Einfuhr
§ 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
§ 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
§ 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
§ 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
§ 25 Besondere Einfuhrverbote
§ 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 27 Einfuhruntersuchung
§ 28 (weggefallen)
Unterabschnitt 2
Maßnahmen bei der Einfuhr
§ 29 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, physische Untersuchung
§ 30 Bescheinigungen
§ 31 Zurückweisung
Unterabschnitt 3
Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
§ 32 Allgemeine Bestimmung
§ 33 Eingeführte Schlachttiere
§ 34 Eingeführte Nutz und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
§ 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
§ 35 Eingeführte Vögel
§ 36 (weggefallen)
§ 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zollager
Abschnitt 4
Durchfuhr
§ 36b Durchfuhrverbot für bestimmte Waren
§ 37 Anforderungen an die Durchfuhr
Abschnitt 4a
Ausfuhr
§ 37a Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 5
Ausnahmen
§ 38 Tiere
§ 39 Waren
§ 39a Anwendung von Unionsrecht
Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 40 Befugnisse der Behörde
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen
§ 43a (aufgehoben)
§ 44 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind.
Anlage 2 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
Anlage 3 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren und deren Einfuhr aus EWR-Staaten nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 4 Tiere und Waren, deren Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten und deren Einfuhr der Genehmigung bedarf
Anlage 5 Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist
Anlage 6 Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachthäuser.
Anlage 7 Zulassungsbedürftige Betriebe
Anlage 8 Kennzeichnungsmethoden
Anlage 9 Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 9a Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 9b Verbot der Einfuhr von Tieren und Waren auf Grund des Unionsrechts
Anlage 10 Besondere Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Tieren und Waren auf Grund des Unionsrechts
Anlage 10a Durchführung der Dokumentenprüfung bei Tieren
Anlage 11 Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren
Anlage 12 Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Waren