Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Sicherstellung der Krankenhausversorgung
§ 4 Selbstverwaltungsaufgaben
Teil 2
Mitwirkung der Beteiligten
§ 5 Beteiligte
§ 6 Mitwirkung der Beteiligten
Teil 3
Krankenhausplanung
§ 7 Aufstellung eines Krankenhausplans
§ 8 Inhalt des Krankenhausplans
§ 9 Aufnahme in den Krankenhausplan
§ 10 Wechsel des Trägers oder Eigentümers
Teil 4
Förderung der Krankenhäuser
§ 11 Grundsätze der Förderung
§ 12 Aufbringung der Mittel
§ 13 Aufstellung des Investitionsprogramms
§ 14 Inhalt des Investitionsprogramms
§ 15 Förderung der Errichtung und Erstausstattung
§ 16 Förderung der Nutzung von Anlagegütern
§ 17 Förderung der Anlauf-, Umstellungs- und Grundstückskosten
§ 18 Förderung von Lasten aus Darlehen
§ 19 Förderung der mit Eigenmitteln beschafften Anlagegüter
§ 20 Pauschale Förderung
§ 21 Förderung bei Schließung oder Umstellung auf andere Aufgaben
§ 22 Beginn der Förderung
§ 23 Nebenbestimmungen bei der Bewilligung der Fördermittel
§ 24 Erstattung von Fördermitteln
§ 25 Verwendungsnachweisprüfung
§ 26 Förderung von Ausbildungsstätten
Teil 5
Pflichten der Krankenhäuser
§ 27 Aufnahmen, Dienstbereitschaft und Notaufnahme
§ 28 Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf
§ 29 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
§ 30 Krankenhausalarmplanung
§ 31 Sozialdienst im Krankenhaus, Krankenhausseelsorge und ehrenamtliche Hilfe
§ 32 Sonstige Pflichten
Teil 6
Krankenhausstruktur
§ 33 Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfung
§ 34 Betriebsleitung, ärztlicher, psychotherapeutischer und pflegerischer Dienst
Teil 7
Patientendatenschutz
§ 35 Allgemeine Bestimmungen, Begriffsbestimmungen
§ 36 Datenverarbeitung im Krankenhaus
§ 37 Datenverarbeitung im Auftrag
§ 38 Verarbeiten von Patientendaten im Rahmen von Forschungsvorhaben
§ 39 Auskunft und Akteneinsicht
§ 40 Löschen von Patientendaten und Einschränkung der Verarbeitung
Teil 8
Krankenhausaufsicht
§ 41 Krankenhausaufsicht und Befugnisse
§ 42 Zuständigkeiten
Teil 9
Ordnungswidrigkeiten
§ 43 Ordnungswidrigkeiten
Teil 10
Schlussvorschriften
§ 44 Experimentierklausel