Abschnitt 1
Künstliche Besamung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
§ 3 Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
§ 4 Ausnahmen
§ 5 Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation
§ 6 Kennzeichnung von Samen
§ 7 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
§ 8 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
§ 9 Prüfeinsatz
Abschnitt 3
Embryotransfer
§ 10 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 11 Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 12 Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit
§ 13 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang
§ 16 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Aufhebung von Rechtsverordnungen
§ 19 Inkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
Anlage 2 Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind