Regelwerk, Biotechnologie

SamenV
- Inhalt =>

Abschnitt 1
Künstliche Besamung

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation

§ 3 Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation

§ 4 Ausnahmen

§ 5 Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation

§ 6 Kennzeichnung von Samen

§ 7 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen

§ 8 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen

Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung

§ 9 Prüfeinsatz

Abschnitt 3
Embryotransfer

§ 10 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 11 Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

§ 12 Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit

§ 13 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen

§ 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen

Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang

§ 16 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 17 Ordnungswidrigkeiten

§ 18 Aufhebung von Rechtsverordnungen

§ 19 Inkrafttreten

Anlage 1 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation

Anlage 2 Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind

Anlage 3