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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderungen des Vertrags nach § 12 des Transplantationsgesetzes

Vom 9. Juni 2021
(BAnz. AT 28.06.2021 B4)



Die Vertragsparteien nach § 12 des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das zuletzt durch das Digitale-Versorgungs- und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1309) geändert worden ist, haben die Anlage 1 des Vertrags nach § 12 TPG (Bekanntmachung vom 19. April 2018, BAnz AT 15.05.2018 B6), für das Jahr 2021 geändert. Die Änderung ist mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. Mai 2021 (Az. 312-4090-12/3) gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 und 2 TPG genehmigt worden.

Die Vertragsänderungen werden nachfolgend gemäß § 12 Absatz 4 Satz 1 TPG bekannt gemacht (Anhang).

Berlin, den 9. Juni 2021

312-4090-12/3

.

Vereinbarung über das Eurotransplant-Budget für das Jahr 2021 (21. Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zu § 11 Absatz 1 des Vertrags nach § 12 Absatz 4 Satz 2 TPG)  Anlage

zwischen
der Stichting Eurotransplant International Foundation, Leiden (NL)

- im Folgenden ET genannt -

und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin

- im Folgenden DKG genannt -

und
der Bundesärztekammer, Berlin

- im Folgenden BÄK genannt -

sowie
dem GKV-Spitzenverband, Berlin

- im Folgenden GKV-Spitzenverband genannt -

im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln

Eurotransplant-Budget 2021
(21. Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zu § 11 Absatz 1 des Vertrags nach § 12 Absatz 4 Satz 2 TPG)

1 Für das Jahr 2021 werden insgesamt 5.000 Registrierungsfälle unterstellt.

2 Der Zahlbetrag der Registrierungspauschale in Höhe von 1.306 Euro ergibt sich aus folgenden Budgetanteilen

(Gesamtbetrag kaufmännisch abgerundet). Maßgeblich ist das Datum der Aufnahme auf die Warteliste.

Das Budget besteht aus einem Basisbudget zur Finanzierung aller länderübergreifenden Aufgaben und einem Länderbudget zur Finanzierung von länderspezifischen Aufgaben.

Auf Deutschland entfällt der folgende Budgetanteil:


2.1 Basisbudget 6.478 089,00 Euro
2.2 Länderbudget 381.758,00 Euro
2.3 Fallzahlausgleich für das Jahr 2029 -330.121,00 Euro


Summe 6.529 726,00 Euro
Registrierungspauschale bei 5.000 Registrierungsfällen 1.305,95 Euro

3 Bei Überschreitung der Fallzahl von 5.000 Registrierungsfällen werden 100 % der Mehrerlöse durch ET an die Kostenträger erstattet.

Bei Unterschreitung der Fallzahlen von 5.000 Registrierungsfällen werden 100 % der Mindererlöse durch die Kostenträger an ET erstattet.

4 Angesichts der prognostizierten Inflationsraten und Lohnkostensteigerungen in Deutschland und in den Niederlanden wird das Gesamtbudget wie folgt gesteigert:

Die Personalkosten werden entsprechend des CPB-Index (Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis) um 1,40 % angehoben, die Sachkosten steigen entsprechend des CPB-Index um 1,50 %.

ET wird für die zukünftigen Budgetverhandlungen weiterhin bezüglich der in den Niederlanden prognostizierten Inflationsrate und Lohnkostensteigerung unaufgefordert gesicherte Daten des niederländischen "Centraal Bureau voor de Statistiek" (CBS) oder einer vergleichbaren Institution, z.B. das Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis (CPB), im Vorfeld der Verhandlungen vorlegen, die den Vertragspartnern ein Nachvollziehen der Entwicklungen in den Niederlanden ermöglichen. Unabhängig hiervon behalten sich die Auftraggeber vor, einen Inflationsausgleich sowie eine Anpassung an die Lohnkostensteigerung unter Berücksichtigung der deutschen Verhältnisse, der finanziellen Lage bei den gesetzlichen Krankenkassen und etwaiger gesetzlicher Rahmenvorgaben vorzunehmen.

5 Im Länderbudget werden alle Kosten ausgewiesen, die nicht von allen Mitgliedsländern gemeinsam getragen werden.

6 Die Kosten des im Jahr 2011 angestoßenen Projekts "Einführung des Lung Allocation Score (LAS)" sind in das deutsche und niederländische Länderbudget eingegangen. Für den Fall, dass weitere ET-Mitglieder den LAS-Score für die Allokation einsetzen, werden den deutschen und niederländischen Länderbudgets im folgenden Budgetjahr die anteiligen Entwicklungskosten erstattet.

Die Kosten für das im Jahr 2016 angestoßene Projekt "Einführung des Cardiac Allocation Score (CAS)" sind in das deutsche Länderbudget eingegangen. Für den Fall, dass weitere ET-Mitglieder den CAS-Score für die Allokation einsetzen, werden dem deutschen Länderbudget im folgenden Budgetjahr die anteiligen Entwicklungskosten erstattet.

7 Die Honorare der Auditoren für das HU- und das NSE-Auditverfahren betragen im Jahr 2021 unverändert 30 Euro je gutachterliche Stellungnahme.

8 Ferner sind sich die Vertragspartner einig, dass weiterhin auf die finanziellen Auswirkungen für ET im Fall der Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organtransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird ET jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Organtransplantation seine absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulieren und darlegen.

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(Stand: 31.05.2022)

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