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GFK - Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung
Stand: 31. Oktober 2021
(Publikationen BLAC - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit,aufgehoben)
Archiv 2014 2018 | Zur aktuellen Fassung => |
Teil A
Hinweise für die Verwendung des Fragenkatalogs
Der Gemeinsame Fragenkatalog (GFK) wurde von einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeitet und ist in der aktuellen Fassung auf der Homepage der BLAC im Kapitel Chemikalien-Verbotsverordnung veröffentlicht:
https://www.blac.de/Publikationen.html.
Der Gemeinsame Fragenkatalog (GFK) enthält Fragen mit Antwortoptionen. In einem Verzeichnis sind die richtigen Antworten mit den entsprechenden Fundstellen zusammengestellt.
Der Fragenkatalog soll eine Hilfe für den Prüfer und für den Prüfungsbewerber bieten. Für den Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne eine anderweitige, gründliche Vorbereitung ersetzen zu wollen.
Die Verwendung des GFK durch den Prüfer der zuständigen Behörde bzw. der anerkannten Prüfungseinrichtung trägt zur Harmonisierung des Sachkundenachweises in der Bundesrepublik Deutschland bei, so dass die Sachkunde auf einem einheitlich vergleichbar hohem Niveau steht; dies schließt jedoch nicht aus, dass Prüfer im Einzelfall auch nicht im GFK enthaltene Fragen bei der Sachkundeprüfung stellen können.
Die Arten und Anforderungen der Sachkundeprüfungen sowie die zuständigen Behörden der Länder ergeben sich aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . Diese "Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung" sind in der aktuellen Fassung auf der Homepage der BLAC im Kapitel Chemikalien-Verbotsverordnung veröffentlicht:
https://www.blac.de/Publikationen.html.
Die Prüfungsinhalte werden durch die darin enthaltenen Anhänge I (Grundprüfung) und Anhänge II und III (Zusatzprüfung) bestimmt.
Der GFK wird bei Bedarf unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben; angesichts der häufigen Änderungen der chemikalienrechtlichen Vorschriften kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fragen und Antworten des GFK zum jeweiligen Zeitpunkt seiner Verwendung noch nicht den letzten rechtlichen Änderungen angepasst sind.
Der in den Fragen und Antworten berücksichtigte Rechtsstand ist aus der Angabe in der Überschrift des GFK ersichtlich.
Hinweis:
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeitet und aktualisiert die aufgeführten Fragen nach bestem Wissen. Trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden und die BLAC hat keinen Einfluss auf eventuelle Änderungen durch Dritte. Eine inhaltliche Verantwortung kann daher nicht übernommen werden.
Die Nutzung des Fragenkatalogs ist nach Maßgabe von § 62 Abs. 1 bis 3 (Änderungsverbot) und § 63 Abs. 1 und 2 (Quellenangabe) UrhG zulässig.
Teil B
Fragenkomplex zum Gemeinsamen Fragenkatalog
Stand: 31. Oktoner 2021
GFK I Grundlagen
GFK I Nr. 1 - Grundlagen des deutschen und europäischen Chemikalienrechts
(REACHVerordnung (EG) Nr. 1907/2006, CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, BiozidprodukteVerordnung (EU) Nr. 528/2012, ChemG)
I 1 1
Der Zweck des Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt das Chemikaliengesetz
[ ] a die konkreten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
[ ] b die Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006].
[ ] c die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse.
[ ] d die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis.
I 1 2
Welche Rechtsvorschrift wurde auf Grundlage des Chemikaliengesetzes erlassen?
[ ] a Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] b Gefahrstoffverordnung
[ ] c Pflanzenschutzgesetz
[ ] d Biozid-Meldeverordnung
I 1 3
Das Chemikaliengesetz enthält:
[ ] a Einzelheiten zur Zulassung von Biozidprodukten
[ ] b konkrete Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
[ ] c Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Schutzvorschriften für Beschäftigte
[ ] d Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verboten für Gefahrstoffe
I 1 4
Der Zweck der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt die Verordnung
[ ] a die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts.
[ ] b die Einzelheiten zur Registrierung von Stoffen.
[ ] c die Beschränkung der Verwendung von Stoffen.
[ ] d die Beschränkung des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen
I 1 5
In welcher Rechtsvorschrift wird definiert, auf Grund welcher gefährlichen Eigenschaften Stoffe oder Gemische als gefährlich im Sinne des Chemikalienrechts anzusehen sind?
[ ] a im Chemikaliengesetz
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung
[ ] c in der Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung
[ ] d im Atomgesetz
I 1 6
Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen gefährlicher Stoff und Gefahrstoff im Sinne des Chemikaliengesetzes?
[ ] a Beide Begriffe sind identisch.
[ ] b Gefahrstoffe sind auch solche, aus denen erst bei Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
[ ] c Zu den Gefahrstoffen zählen auch radioaktive Stoffe mit der gefährlichen Eigenschaft der ionisierenden Strahlung.
[ ] d Zu den Gefahrstoffen zählen keine umweltgefährlichen Stoffe.
I 1 7
In welcher Rechtsvorschrift ist der Begriff Gefahrstoffe definiert?
[ ] a im Chemikaliengesetz
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung
[ ] c in der Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung
[ ] d im Atomgesetz
I 1 8
Welche Aussage in Bezug auf die sogenannte " REACH-Verordnung" [VO (EG) Nr. 1907/2006] der EU ist richtig?
[ ] a Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z.B. akut toxisch, krebserzeugend, gewässergefährdend) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe).
[ ] b Die REACH-Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.
[ ] c Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
[ ] d In der REACH-Verordnung gibt es ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe.
I 1 9
Was sind gefährliche Stoffe und Gemische im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
[ ] a Stoffe, die entzündbar sind
[ ] b Stoffe, die gewässergefährdend sind
[ ] c Gemische, die akut toxisch sind
[ ] d Stoffe, die reproduktionstoxisch sind
I 1 10
Die Vorschriften für Gefahrstoffe gelten auch für
[ ] a Gegenstände, die zu gefährlichen Verletzungen führen können.
[ ] b Tabakerzeugnisse.
[ ] c Stoffe, die nach § 3a Chemikaliengesetz eingestuft sind.
[ ] d Stoffe und Erzeugnisse, aus denen bei Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen.
I 1 11
Wofür gelten die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (Dritter Abschnitt) für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissennicht?
[ ] a Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird
[ ] b Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
[ ] c Stoffe und Gemische, die ausschließlich zur Herstellung von zulassungspflichtigen Arzneimitteln bestimmt sind
[ ] d Stoffe und Gemische, soweit sie einem Zulassungsverfahren nach dem Pflanzenschutzgesetz unterliegen
I 1 12
Was sind Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes?
[ ] a aus zwei oder mehr Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen
[ ] b chemische Verbindungen, die aus mindestens 3 Ausgangsstoffen synthetisiert wurden
[ ] c gereinigte chemische Verbindungen
[ ] d ungereinigte chemische Verbindungen
I 1 13
Welche Personen bzw. Personenvereinigungen sind "Hersteller" bzw. "Einführer" im Sinne des Chemikaliengesetzes?
[ ] a jede natürliche Person, die einen Stoff herstellt
[ ] b jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die ein Gemisch oder ein Erzeugnis herstellt
[ ] c jede juristische Person, die lediglich einen Transitverkehr eines Gemisches unter zollamtlicher Überwachung durchführt, soweit keine Be- oder Verarbeitung erfolgt
[ ] d jede natürliche Person, die ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes verbringt
I 1 14
Das Chemikaliengesetz verwendet den Ausdruck Inverkehrbringen. Was alles fällt unter diesen Begriff?
[ ] a Verkaufen
[ ] b Lagern für eigene Zwecke
[ ] c Vorrätig halten zum Verkauf
[ ] d Verschenken
I 1 15
Darf eine Behörde das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen untersagen, auch wenn deren Inverkehrbringen nicht durch eine Verordnung verboten wurde?
[ ] a nein
[ ] b ja, aber ausschließlich das Umweltbundesamt
[ ] c ja, aber nur für Biozidprodukte
[ ] d ja, und zwar die zuständige Landesbehörde nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum
I 1 16
Was umfasst der Begriff Inverkehrbringen im Sinne des Chemikaliengesetzes?
[ ] a die Bereitstellung zur Abgabe an Dritte
[ ] b die Abgabe des Großhändlers an Wiederverkäufer
[ ] c die Abgabe des Einzelhandels an private Endverbraucher
[ ] d die Einstufung von Stoffen
I 1 17
Nach Artikel 72 der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] bestehen für Biozidprodukte Werbevorschriften. Welche Werbung ist erlaubt?
[ ] a "Tierfreundliches Repellent", sofern die Tierärztekammer das bestätigt hat
[ ] b "Natürliches und umweltfreundliches Desinfektionsmittel"
[ ] c "Insektizide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." Diese Sätze müssen sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein.
[ ] d "Rodentizid mit niedrigem Risikopotential"
I 1 18
Bei der Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] wirken nach Maßgabe des Chemikaliengesetzes verschiedene Bundesoberbehörden mit. Welche Behörde ist als Bundesstelle für Chemikalien nach dem Chemikaliengesetz benannt?
[ ] a Gewerbeaufsichtsamt
[ ] b Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
[ ] c Umweltbundesamt
[ ] d Bezirksregierung
I 1 19
Was versteht man unter "Inverkehrbringen" nach dem Chemikaliengesetz?
[ ] a das Abfüllen und Aufbewahren einer Lösung
[ ] b die Abgabe eines Stoffes an ein anderes Unternehmen
[ ] c die Einfuhr eines Stoffes in die Bundesrepublik Deutschland
[ ] d die Bereitstellung eines Gemisches zur Abholung durch einen Kunden
I 1 20
Verwenden gefährlicher Stoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes ist auch das
[ ] a Aufbewahren.
[ ] b Umfüllen.
[ ] c Verarbeiten.
[ ] d Bereitstellen für Dritte.
I 1 21
Die Staatlichen Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zu überwachen. Nach § 21 des Chemikaliengesetzes hat der Betrieb die mit der Überwachung beauftragten Personen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Insbesondere
[ ] a muss jede erbetene Auskunft unter Berücksichtigung des § 21 Abs. 5 Chemikaliengesetz korrekt erteilt werden.
[ ] b muss Zutritt zu den Betriebsräumen gewährt werden.
[ ] c muss in jedem Fall der entstandene Aufwand (z.B. Anfahrtskosten) ersetzt werden.
[ ] d muss in schwierigen Fällen ein Sachverständiger beauftragt werden, auf Betriebskosten ein Gutachten zu erstellen.
I 1 22
Gefahrenklassen bezeichnen nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Welche Gefahrenklassen von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind im Anhang I der CLP-Verordnung genannt?
[ ] a Akute Toxizität
[ ] b Kurzfristig wasserverschmutzend
[ ] c Korrosiv gegenüber Metallen
[ ] d Ungefährlich
I 1 23
Mit welcher Gefahrenklasse gehören Stoffe zwingend zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikalienrechtes?
[ ] a Gasförmig
[ ] b Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
[ ] c Gewässergefährdend
[ ] d Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
I 1 24
Welche Gefahrenklasse müssen Stoffe oder Gemische aufweisen, um als gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische im Sinne des Chemikalienrechts angesehen zu werden?
[ ] a Entzündbare Flüssigkeiten
[ ] b Aspirationsgefahr
[ ] c Akute Toxizität
[ ] d Karzinogenität
I 1 25
Welche Aussage zu Biozidprodukten ist richtig?
[ ] a Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt.
[ ] b Sie sind dazu bestimmt, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
[ ] c Es handelt sich um Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen.
[ ] d Sie können auch als akut toxisch gekennzeichnet sein.
I 1 26
Sie wollen für ein Biozidprodukt werben. Welche Aussage ist zutreffend?
[ ] a Der Werbung für ein Biozidprodukt muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden:
"Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."
[ ] b Die Werbung für Biozidprodukte ist grundsätzlich verboten.
[ ] c Die Werbung darf nicht die Angabe "ungiftig", "unschädlich" oder ähnliche Hinweise enthalten.
[ ] d Die Werbung darf die Angabe "Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial" enthalten.
I 1 27
Welche Art der Zulassung von Biozidprodukten gibt es?
[ ] a nationale Zulassung
[ ] b Unionszulassung
[ ] c weltweite Zulassung
[ ] d Zulassung nach einem vereinfachten Verfahren
I 1 28
Welche Aussage trifft auf die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu?
[ ] a Die Verordnung verwendet Gefahrenpiktogramme für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren.
[ ] b Die Verordnung verwendet H-Sätze für Gefahrenhinweise und P-Sätze für Sicherheitshinweise.
[ ] c Die Gefahrenpiktogramme müssen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats aufweisen.
[ ] d Die Gefahrenpiktogramme müssen ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist.
I 1 29
Welche Aussage trifft auf die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu?
[ ] a Der Begriff "Gemisch" hat die gleiche Bedeutung wie der früher verwendete Begriff "Zubereitung".
[ ] b "Gefahr" und "Achtung" sind Signalwörter im Sinne der Verordnung.
[ ] c Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sind für die Einstufung von Stoffen oder Gemischen vor dem Inverkehrbringen verantwortlich.
[ ] d Verpackungen, die mit kindergesicherten Verschlüssen oder tastbaren Gefahrenhinweisen auszustatten sind, werden im Anhang II der Verordnung benannt.
I 1 30
Wie werden Mischungen mehrerer Stoffe nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bezeichnet?
[ ] a Erzeugnisse
[ ] b Gemische
[ ] c Mixturen
[ ] d Zubereitungen
I 1 31
Was wird durch die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt?
[ ] a Gefahrenpiktogramm zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr
[ ] b Arbeitsplatzgrenzwerte
[ ] c einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien europaweit
[ ] d Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen
I 1 32
Gehören auch Lebens- oder Futtermittel, die als Repellentien oder Lockmittel verwendet werden, zu den Biozidprodukten?
[ ] a nein
[ ] b ja
[ ] c einige
[ ] d ja, sofern Ihre Zulassung nach der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] erfolgt ist
I 1 33
Die Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] gilt auch für:
[ ] a Tierarzneimittel
[ ] b Medizinprodukte
[ ] c Pflanzenschutzmittel
[ ] d Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind
I 1 34
Wo findet man ein Verzeichnis der 22 Biozidproduktarten, die unter den Geltungsbereich der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] fallen?
[ ] a im Anhang V der Biozid-Verordnung
[ ] b im Bundesarbeitsblatt
[ ] c im Anhang II der Gefahrstoffverordnung
[ ] d im Biozid-Anzeiger
I 1 35
Welche Produktgruppen bilden gemäß der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] die vier Hauptgruppen der Biozidprodukte?
[ ] a Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte
[ ] b Holzschutzmittel, Algenbekämpfungsmittel, Rodentizide und Insektizide
[ ] c Repellentien, Akarizide, Molluskizide und topfkonservierungsmittel
[ ] d Schleimbekämpfungsmittel, Desinfektionsmittel, Antifouling-Produkte und Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel
I 1 36
Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?
[ ] a die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffes und seine Konzentration in metrischen Einheiten
[ ] b die Art der Formulierung
[ ] c die Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung
[ ] d die Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung und das Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen
I 1 37
Welche Angabe muss die Kennzeichnung zugelassener Biozidprodukte deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?
[ ] a die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde oder der Kommission zugeteilte Zulassungsnummer
[ ] b die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist
[ ] c Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
[ ] d die Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel
I 1 38
Welche Aussage zu Biozidprodukten ist richtig?
[ ] a Es kann verlangt werden, dass die Kennzeichnung in der/den jeweiligen Amtssprache(n) des Mitgliedsstaates, in dem sie auf dem Markt bereitgestellt werden, erfolgt.
[ ] b Wurden in der Zulassung Kategorien von Verwendern, die das Biozidprodukt anwenden dürfen, festgelegt, sind sie auf dem Etikett anzugeben.
[ ] c Sicherheitsdatenblätter werden gegebenenfalls gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] erstellt und zugänglich gemacht.
[ ] d Enthält das Biozidprodukt Nanomaterialien, ist darauf auf dem Etikett hinzuweisen.
I 1 39
Woran kann man verkehrsfähige Biozidprodukte erkennen?
An der:
[ ] a Zulassungsnummer des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
[ ] b Registrier- bzw. Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder der Kommission
[ ] c Verkehrsfähigkeitserklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
[ ] d Garantieerklärung des Herstellers
I 1 40
Welche Aussage zur Zulassung von Biozidprodukten ist richtig?
[ ] a Die Zulassung kann für ein einziges Biozidprodukt oder für eine Biozidproduktfamilie erteilt werden.
[ ] b Die Zulassung gilt für die Dauer von höchstens 5 Jahren.
[ ] c Ein Biozidprodukt darf ohne Zulassung längstens bis zum 31.12.2024 auf dem Markt bereitgestellt werden oder bis zu einem ggf. früher liegenden Datum auf Grund der Genehmigung eines bestimmten Wirkstoffs für eine Produktart.
[ ] d Anträge auf Unionszulassung sind bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu stellen.
GFK I Nr. 2 - Chemikalien-Verbotsverordnung
I 3 1
Auf der Grundlage von Regelungen welches der folgenden Gesetze wurde die Chemikalien-Verbotsverordnung erlassen?
[ ] a Bundes-Immissionsschutzgesetz
[ ] b Chemikaliengesetz
[ ] c Mutterschutzgesetz
[ ] d Heimarbeitsgesetz
I 2 2
Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von
[ ] a extrem entzündbaren Flüssigkeiten.
[ ] b akut toxischen Stoffen.
[ ] c Medizinprodukten.
[ ] d Arzneimitteln.
I 2 3
Was wird in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt?
[ ] a Aufbewahrung, Lagerung und Vernichtung von Gefahrstoffen
[ ] b Kennzeichnung der Verpackung gefährlicher Gemische
[ ] c Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten
[ ] d Anforderungen in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische
I 2 4
Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe finden sich
[ ] a im Chemikaliengesetz.
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung.
[ ] c in der Chemikalien-Verbotsverordnung.
[ ] d im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.
I 2 5
Welche Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen und Gemischen?
[ ] a die Giftverordnung
[ ] b die Gefahrstoffverordnung
[ ] c die Rückstands-Höchstmengenverordnung
[ ] d die Chemikalien-Verbotsverordnung
I 2 6
In welcher Rechtsvorschrift zum Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sind die Pflichten zur Identitätsfeststellung und Dokumentation, Erlaubnis und Anzeige geregelt?
[ ] a in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung
[ ] c in der Rückstands-Höchstmengenverordnung
[ ] d in der Chemikalien-Verbotsverordnung
I 2 7
In welcher Rechtsvorschrift wird die Selbstbedienung bei der Abgabe besonders gekennzeichneter gefährlicher Stoffe und Gemische geregelt?
[ ] a im Chemikaliengesetz
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung
[ ] c in der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] d in der Gewerbeordnung
I 2 8
Welche gesetzliche Bestimmung regelt Einzelheiten über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse?
[ ] a das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen ( Pflanzenschutzgesetz)
[ ] b die Verordnung über akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1
[ ] c der Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
[ ] d die Chemikalien-Verbotsverordnung
I 2 9
In welcher Rechtsvorschrift werden im Wesentlichen die Beschränkungen bezüglich des Inverkehrbringens von Gefahrstoffen geregelt?
[ ] a in der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] b in der Störfallverordnung
[ ] c in der Gefahrstoffverordnung
[ ] d in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
I 2 10
Als Inhaber eines Geschäftes möchten Sie einen Farbverdünner mit gefährlichen Eigenschaften vertreiben, wissen aber nicht, ob es für das Inverkehrbringen dieses Gemisches Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema?
[ ] a in der Gefahrstoffverordnung
[ ] b im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
[ ] c in der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] d in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
I 2 11
Welche Information enthält die Anlage 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung?
[ ] a die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
[ ] b die Inverkehrbringensverbote für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse
[ ] c die Ausnahmen von Inverkehrbringensverboten für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse
[ ] d die AGW-Werte
I 2 12
Die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung weist man durch ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Behörde nach oder
[ ] a durch die bestandene Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin.
[ ] b durch die Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten oder Chemielaboranten.
[ ] c durch die Approbation als Apotheker.
[ ] d durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen eines naturwissenschaftlichen Studiums.
I 2 13
Wer verfügt über die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung?
[ ] a alle Gärtner
[ ] b Personen, die die Prüfung nach früheren Vorschriften bestanden haben, die der Prüfung nach § 11 Abs. 2 ChemVerbotsV entspricht
[ ] c Personen mit praktischer Erfahrung im Umgang mit giftigen Stoffen
[ ] d Personen, die aus einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen (bei Erfüllung der Voraussetzungen der Richtlinie 74/556/EWG).
I 2 14
Die Chemikalien-Verbotsverordnung legt fest, ob zur Abgabe eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches die Sachkunde erforderlich ist. Bestimmte Personengruppen besitzen diese Sachkunde ohne eine Prüfung vor der Behörde ablegen zu müssen, z.B.:
[ ] a Ärzte
[ ] b Chemiker
[ ] c chemisch-technische Assistenten
[ ] d Geprüfte Schädlingsbekämpfer, Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen
I 2 15
Wer besitzt die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung für die Abgabe von Giften ohne weitere Prüfung?
[ ] a jeder pharmazeutisch-technische Assistent
[ ] b jeder approbierte Apotheker
[ ] c jeder Drogist, sofern er die Abschlussprüfung bestanden hat und die Behörde bestätigt hat, dass diese der Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV entspricht
[ ] d jeder Chemiker, sofern er die entsprechende Prüfung bestanden hat und die Behörde bestätigt hat, dass diese der Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV gleichwertig ist
I 2 16
Zurzeit in Bearbeitung
I 2 17
Die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung hat nachgewiesen, wer
[ ] a eine Begasungserlaubnis für akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 besitzt (die Sachkunde gilt dann nur für die speziellen Begasungsmittel).
[ ] b Sachkunde für die Tätigkeit mit Asbest besitzt (die Sachkunde gilt dann nur für die Tätigkeit mit Asbest).
[ ] c die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer(in)" bestanden hat.
[ ] d Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung besitzt.
I 2 18
Wer darf Stoffe und Gemische, die mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) gekennzeichnet sind, im Einzelhandel abgeben?
[ ] a nur Filialleiter und ihre Vertreter
[ ] b nur Drogisten und ausgebildete Gärtner
[ ] c Personen, die die dazu erforderliche Sachkenntnis nach früheren Rechtsvorschriften abgelegt haben
[ ] d Personen, die die dazu erforderliche Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzen
I 2 19
Wer darf akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorie 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen, wenn der Betrieb die Erlaubnis zur Abgabe besitzt?
[ ] a eine 17-jährige Person mit bestandener Drogistenprüfung
[ ] b eine Person, die nur die Sachkundeprüfung für Pflanzenschutzmittel abgelegt hat
[ ] c eine Apothekenassistentin
[ ] d eine Person mit Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung
I 2 20
Ein Unternehmen gibt in fünf Betriebsstätten nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung erlaubnispflichtige Stoffe an berufsmäßige und private Verwender ab. Wie viele Personen mit Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung braucht das Unternehmen mindestens?
[ ] a 1 Person mit Sachkunde für das Gesamtunternehmen und ein Beauftragter ohne Sachkunde je Betriebsstätte
[ ] b 2 Personen (1 Person und 1 Stellvertreter)
[ ] c 5 Personen (in jeder Betriebsstätte 1 Person)
[ ] d 10 Personen (in jeder Betriebsstätte 1 Person und 1 Stellvertreter)
I 2 21
Die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung und die Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes sind nicht dasselbe, obwohl beide mit der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu tun haben. Wer darf mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel an Kunden abgeben?
[ ] a jeder, der die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat
[ ] b jeder, der die Sachkunde nach § 9 PflSchG nachgewiesen hat
[ ] c jeder, der sowohl die Sachkunde nach ChemVerbotsV als auch nach PflSchG nachgewiesen hat
[ ] d jeder, der die Sachkunde nach ChemVerbotsV oder die nach PflSchG nachgewiesen hat
I 2 22
In welchem Fall ist der zuständigen Behörde die jeweils erforderliche Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung durch Vorlage eines Zeugnisses nachzuweisen?
[ ] a Benennung einer sachkundigen Person im Rahmen der Anzeige nach § 7 ChemVerbotsV
[ ] b Antrag auf Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV
[ ] c Erwerb von Mineralien für Sammlerzwecke
[ ] d behördliche Kontrolle der Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) gekennzeichnet sind (von bestimmten Ausnahmen abgesehen)
I 2 23
Stoffe und Gemische, gekennzeichnet u. a. mit den nachfolgend angeführten Piktogrammen, sollen an private Endverbraucher verkauft werden. Bei welchem Piktogramm ist eine Sachkunde des Verkäufers (von Ausnahmen abgesehen) erforderlich?
[ ] a | [ ] b | [ ] c | [ ] d |
I 2 24
Eine Einzelhandelskette will in jeder ihrer 20 Betriebsstätten akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorien 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen. Wie viele Mitarbeiter müssen die Sachkunde nachweisen können?
[ ] a ein Mitarbeiter
[ ] b je Betriebsstätte mindestens ein Mitarbeiter
[ ] c lediglich der Geschäftsführer
[ ] d keine Mitarbeiter beim Verkauf geschlossener Verpackungen
I 2 25
Die Abgabe mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) gekennzeichneter Stoffe und Gemische an private Endverbraucher darf nur erfolgen
[ ] a durch eine sachkundige Person.
[ ] b durch eine vom Sachkundigen unterwiesene Person.
[ ] c unter Aufsicht des Sachkundigen.
[ ] d von einer nicht sachkundigen Person, wenn der Sachkundige erreichbar ist.
I 2 26
Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht?
[ ] a für leicht entzündbare Stoffe und Gemische
[ ] b für akut toxische Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 und 3
[ ] c für hautreizende/-ätzende Stoffe und Gemische
[ ] d für karzinogene (krebserzeugende) Stoffe und Gemische der Gefahrenkategorien 1a und 1B
I 2 27
Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht?
[ ] a für Stoffe und Gemische mit sonstigen chronisch schädigenden Eigenschaften
[ ] b für entzündliche Stoffe und Gemische
[ ] c für ätzende Stoffe und Gemische
[ ] d für reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1a und 1B
I 2 28
Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht?
[ ] a für gewässergefährdende Stoffe und Gemische
[ ] b für oxidierende Stoffe und Gemische
[ ] c für akut toxische Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 und 3
[ ] d für extrem entzündbare Flüssigkeiten
I 2 29
Welche Aussage zum Inverkehrbringen von Gefahrstoffen durch Tankstellen trifft zu?
[ ] a Für die Abgabe von Ottokraftstoffen an Tankstellen existieren Ausnahmebestimmungen.
[ ] b Für die Abgabe von bestimmten Gefahrstoffen (außer Ottokraftstoffen) an Tankstellen ist Sachkunde entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
[ ] c Ottokraftstoffe an Tankstellen brauchen nicht gekennzeichnet zu werden.
[ ] d Benzine sind keine Gefahrstoffe gemäß der Gefahrstoffverordnung.
I 2 30
Reicht bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, in denen Stoffe und Gemische, die mit dem Totenkopf ( GHS06) gekennzeichnet sind und an private Endverbraucher abgegeben werden, eine Person mit Sachkunde aus?
[ ] a Nein, in jeder Betriebsstätte, in der mit dem Totenkopf gekennzeichnete Stoffe und Gemische abgegeben werden, muss mindestens eine dem Betrieb angehörende, sachkundige Person vorhanden sein.
[ ] b Ja, wenn eine Person mit langjähriger Erfahrung anwesend ist.
[ ] c Ja, wenn nicht mehr als 20 Personen pro Betriebsstätte beschäftigt sind.
[ ] d Ja, wenn das Unternehmen weniger als zehn Betriebsstätten hat.
I 2 31
Welche Voraussetzungen sind nach der ChemVerbotsV zu erfüllen, wenn der Leiter eines Betriebes, der bisher auch Stoffe und Gemische an private Verbraucher abgegeben hat, die mit dem Totenkopf ( GHS06) zu kennzeichnen sind, wechselt? Der neue Leiter muss
[ ] a eine kaufmännische Ausbildung haben.
[ ] b die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen haben.
[ ] c keine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen haben, da er als Beauftragter in dem Betrieb tätig sein wird.
[ ] d der zuständigen Behörde angezeigt werden.
I 2 32
Über wie viele betriebsangehörige Personen mit Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV muss ein Großhändler verfügen, der mit dem Totenkopf ( GHS06) gekennzeichnete Stoffe und Gemische nur an berufsmäßige Verwender abgibt und somit keiner Erlaubnis bedarf?
[ ] a keine, denn die zu benennende, sachkundige Person muss nicht dem Betrieb angehören.
[ ] b eine oder zwei in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten
[ ] c eine
[ ] d eine im Verkauf, eine im Lager
I 2 33
Darf ein neuer Mitarbeiter, der eine abgeschlossene Ausbildung als Tankwart, jedoch keine Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat, im Einzelhandel Methanol-haltige Treibstoffe abgeben, die mit H370 (Schädigt die Organe) gekennzeichnet sind?
[ ] a ja, weil er bei seiner früheren Tätigkeit langjährige Erfahrungen im Umgang mit Treibstoffen gesammelt hat
[ ] b nein
[ ] c ja, aber nur dann, wenn der Betriebsinhaber anwesend ist
[ ] d ja, wenn er als Beauftragter eingesetzt wird und mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt wird
I 2 34
Wer erteilt im Bundesland ... die Erlaubnis zur Abgabe von Stoffen oder Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind?
[ ] a "die zuständige Behörde einsetzen"
[ ] b der TÜV
[ ] c die DEKRA
[ ] d die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
I 2 35
Welche Voraussetzung ist für eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische nach der Chemikalien-Verbotsverordnung notwendig?
[ ] a Mindestalter von 21 Jahren
[ ] b die erforderliche Zuverlässigkeit
[ ] c die erforderliche Sachkundeprüfung gem. § 11 ChemVerbotsV
[ ] d naturwissenschaftliches Hochschulstudium oder ein vergleichbarer Berufsabschluss
I 2 36
Nennen Sie die wichtigsten Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung:
[ ] a Zuverlässigkeit der sachkundigen Person
[ ] b mindestens fünfjährige Tätigkeit in gleicher Branche
[ ] c Mindestalter der sachkundigen Person von 18 Jahre
[ ] d Beschäftigen von ausreichenden Personen mit Sachkunde nach § 11 ChemikalienVerbotsverordnung
I 2 37
Was trifft für folgenden Fall zu? Sie haben die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erworben und sind bei einem Chemikalienhändler (Groß- und Einzelhandel), um über die Belieferung von Kundenaufträgen zu entscheiden. Der Geschäftsführer dieses Handelsbetriebes muss vor Abgabe von Stoffen und Gemischen, die die mit dem Totenkopf ( GHS06) zu kennzeichnen sind, an private Endverbraucher im Rahmen seiner Einzelhandelstätigkeit
[ ] a eine behördliche Erlaubnis nach § 6 der Chemikalien-Verbotsverordnung einholen.
[ ] b den Handel mit dem Stoff angezeigt haben.
[ ] c selbst die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben.
[ ] d Sie über die relevanten Vorschriften belehren.
I 2 38
Wer bedarf generell keiner Erlaubnis nach Chemikalien-Verbotsverordnung, um Stoffe und Gemische in den Verkehr zu bringen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind?
[ ] a Apotheken
[ ] b Drogerien
[ ] c Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Genossenschaften
[ ] d Tankstellen, die nur Ottokraftstoff abgeben
I 2 39
Wer bedarf in der Regel einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen oder Gemischen, Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3?
[ ] a Großhändler, die diese Stoffe oder Gemische nur an Malerbetriebe abgeben
[ ] b Drogerien
[ ] c Apotheken
[ ] d Genossenschaften, die auch an private Endverbraucher abgeben
I 2 40
Eine Erlaubnis zur Abgabe gefährlicher Stoffe oder Gemische benötigt
[ ] a jeder, der Stoffe oder Gemische in den Verkehr bringt, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
[ ] b derjenige, der Stoffe oder Gemische gewerbsmäßig an private Endverbraucher abgibt, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
[ ] c jeder, der Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher abgibt, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
[ ] d jeder, der Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher abgibt, die mit dem Piktogramm , dem Signalwort Gefahr und dem Gefahrenhinweis H370 gekennzeichnet sind.
I 2 41
Großhändler bedürfen keiner Erlaubnis zum Inverkehrbringen akut toxischer Stoffe oder Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 oder krebserzeugenden Stoffen der Gefahrenkategorien 1a und 1B. Welche Aussage hierzu ist richtig?
[ ] a Keiner Erlaubnis bedarf, wer nur an Wiederverkäufer abgibt.
[ ] b Keiner Erlaubnis bedarf, wer weniger als 50 000 Euro pro Jahr umsetzt.
[ ] c Keiner Erlaubnis bedarf, wer einer Großhandelskette oder einer Genossenschaft angeschlossen ist.
[ ] d Wer keiner Erlaubnis bedarf, hat das erstmalige Inverkehrbringen anzuzeigen.
I 2 42
Für welche Stoffe oder Gemische ist für das Inverkehrbringen keine Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich?
[ ] a für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind
[ ] b für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind
[ ] c für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind
[ ] d für Stoffe oder Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind
I 2 43
Eine Erlaubnis nach Chemikalien-Verbotsverordnung zum Inverkehrbringen benötigen
[ ] a Apotheken, da sie auch Arzneimittel mit gefährlichen Inhaltsstoffen abgeben.
[ ] b Tankstellen, da Ottokraftstoff durch den Gehalt an Benzol als krebserzeugend eingestuft ist.
[ ] c Händler, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe an Wiederverkäufer abgeben.
[ ] d Betriebe, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe an private Endverbraucher abgeben.
I 2 44
Bestimmte, nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zu kennzeichnende Stoffe oder Gemische dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde an den privaten Endverbraucher abgegeben werden.
Dieses sind Stoffe oder Gemische, die
[ ] a mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind.
[ ] b mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind.
[ ] c mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind.
[ ] d mit dem Gefahrenpiktogramm zu kennzeichnen sind.
I 2 45
Was ist nach der ChemVerbotsV erforderlich, wenn Sie mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr), dem Signalwort "Gefahr" und dem H-Satz H360F (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) gekennzeichnete Stoffe in den Verkehr bringen wollen?
[ ] a eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann
[ ] b eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, sofern die Abgabe für den privaten Endverbraucher vorgesehen ist
[ ] c ein Lager mit vorgeschriebener Mindestgröße
[ ] d eine Anzeige vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, sofern es sich um Abgabe in Apotheken handelt
I 2 46
Wer benötigt für das Inverkehrbringen von Methanol und seinen mit H370 (Schädigt die Organe) zu kennzeichnenden Gemischen eine behördliche Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV?
[ ] a eine Chemikalienhandlung, die nur die Industrie, Hochschulen und Forschungseinrichtungen beliefert
[ ] b eine Drogerie
[ ] c eine Tankstelle für den Verkauf eines Enteisungsmittels mit 60 % Methanol
[ ] d ein Spielwarenladen, der einen Treibstoff mit 50 % Methanol in Kleinmengen für Modellbaumotoren abgibt
I 2 47
Welche Stelle darf Stoffe oder Gemische, die mit H370 (Schädigt die Organe) oder H372 (Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition) gekennzeichnet sind, abgeben?
[ ] a nur Drogerien und landwirtschaftliche Genossenschaften
[ ] b alle Stellen mit behördlicher Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV
[ ] c Apotheken
[ ] d Einführer oder Händler, sofern sie nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben und das erstmalige Inverkehrbringen angezeigt haben
I 2 48
Welches Mindestalter müssen Personen haben, an die akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 abgegeben werden dürfen?
[ ] a 21 Jahre
[ ] b 18 Jahre
[ ] c 16 Jahre
[ ] d Eine Abgabe ist auch an Minderjährige möglich, sofern sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen.
I 2 49
Beim Inverkehrbringen welcher der aufgeführten Stoffe und Gemische sind Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung zu beachten?
[ ] a bei Laborchemikalien, die mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) zu kennzeichnen sind
[ ] b bei Lebensmitteln
[ ] c bei Formaldehyd
[ ] d bei Fertigarzneimitteln
I 2 50
Sie verkaufen Stoffe, die mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) zu kennzeichnen sind und für deren Inverkehrbringen Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich ist. Was müssen Sie bei der Abgabe beachten?
[ ] a Die Produkte dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
[ ] b Der Erwerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
[ ] c Ihnen muss bekannt sein, dass der Erwerber das Produkt in erlaubter Weise verwenden will.
[ ] d Name und Anschrift des Erwerbers sind festzustellen und zu dokumentieren.
I 2 51
Bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff (PH3) entwickeln und nicht mit dem Totenkopf ( GHS06) oder dem Piktogramm
Gesundheitsgefahr ( GHS08) und einem der H-Sätze H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372 zu kennzeichnen sind, muss
[ ] a der Abgebende den Erwerber über mögliche Gefahren und notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang unterrichten
[ ] b der Abgebende über eine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verfügen oder im Fall der Abgabe an Wiederverkäufer dafür beauftragt sein.
[ ] c der Name der Empfängerfirma schriftlich festgehalten werden.
[ ] d dem Erwerber die Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung ausgehändigt werden.
I 2 52
Die Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Totenkopf ( GHS06) zu kennzeichnen sind, ist im Versandhandel
[ ] a nicht erlaubt.
[ ] b nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt.
[ ] c ohne Einschränkungen zulässig.
[ ] d ausschließlich unter Chemiekonzernen erlaubt.
I 2 53
Wer darf mit dem Totenkopf mit gekreuzten Knochen ( GHS06) gekennzeichnete Stoffe und Gemische erwerben?
[ ] a Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
[ ] b jedermann für wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke
[ ] c jedermann zur Pflanzenbehandlung
[ ] d Jugendliche ab 16 Jahren mit Vollmacht des Erziehungsberechtigten
I 2 54
Zurzeit in Bearbeitung
I 2 55
Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein?
[ ] a Datum der Abgabe
[ ] b Art und Menge der abgegebenen Stoffe und Gemische
[ ] c Registriernummer nach dem europäischen Altstoffverzeichnis EINECS
[ ] d Name und Anschrift des Erwerbers
I 2 56
Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein?
[ ] a name des Abgebenden
[ ] b Unterschrift des Erwerbers
[ ] c Verwendungszweck
[ ] d Name der Personen, die mit den Stoffen umgehen
I 2 57
Für welche der aufgeführten Stoffe und Gemische bestehen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, Aufzeichnungspflichten (Abgabebuch)?
[ ] a für mit H315 (verursacht Hautreizungen) gekennzeichnete Stoffe und Gemische
[ ] b für mit H225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) gekennzeichnete Stoffe und Gemische
[ ] c für mit H300 (Lebensgefahr beim Verschlucken) gekennzeichnete Stoffe und Gemische
[ ] d für mit H224 (Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar) gekennzeichnete Stoffe und Gemische
I 2 58
Stoffe und Gemische, die mit dem Totenkopf ( GHS06) zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden
[ ] a an Personen über 18 Jahre.
[ ] b an Jugendliche gegen Gifterwerbsschein.
[ ] c nach Eintragung ins Abgabebuch.
[ ] d gegen Unterschrift des Erwerbers.
I 2 59
Wie lange muss das Abgabebuch nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden?
[ ] a 1 Jahr
[ ] b 3 Jahre
[ ] c 5 Jahre
[ ] d 10 Jahre
I 2 60
Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig?
[ ] a an jedem Jahresende
[ ] b bei der Abgabe von Experimentierkästen für chemische Versuche
[ ] c bei der Abgabe akut toxischer Stoffe der Kategorie 1
[ ] d bei der Abgabe von Kraftstoffen an Tankstellen
I 2 61
Wie muss der Empfang akut toxischer Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, durch private Abnehmer bestätigt werden?
[ ] a durch Unterschrift des Abgebenden im Abgabebuch
[ ] b durch Unterschrift des Empfängers im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein
[ ] c durch Unterschrift des Empfängers auf der Rechnung des Abgebenden
[ ] d durch Unterschrift des Abgebenden und des Empfängers auf der Rechnung des Abgebenden
I 2 62
Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen an private Endverbraucher? Er hat
[ ] a ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen.
[ ] b über notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu informieren.
[ ] c über die mit dem Verwenden des Stoffes oder des Gemisches verbundenen Gefahren zu unterrichten.
[ ] d über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten.
I 2 63
Stoffe und Gemische, die mit einem der H-Sätze H370, H372, H224, oder H241 gekennzeichnet sind, dürfen im Einzelhandel nur abgegeben werden, wenn
[ ] a der Erwerber die Sachkunde für den Umgang mit Giften nachweist.
[ ] b die Abgabe über Automaten o.a. Formen der Selbstbedienung erfolgt
[ ] c der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist.
[ ] d der Abgeber den Erwerber über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen informiert hat.
I 2 64
Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Stoffe oder Gemische, die der Sachkundepflicht nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, abgibt?
[ ] a über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
[ ] b über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
[ ] c über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen
[ ] d über die ordnungsgemäße Entsorgung
I 2 65
Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig?
[ ] a bei der Abgabe akut toxischer Stoffe und Gemische der Gefahrenkategorie 1 bis 3
[ ] b bei der Abgabe kennzeichnungspflichtiger Pflanzenschutzmittel, die nicht mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind
[ ] c nur bei Abgabe von Begasungsmitteln
[ ] d nur, wenn keine behördliche Erlaubnis zum Inverkehrbringen vorliegt
I 2 66
Wo ist geregelt, dass Stoffe und Gemische, die der Sachkundepflicht nach Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen?
[ ] a im Chemikaliengesetz
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung
[ ] c in der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] d in der Gewerbeordnung
I 2 67
Welche Pflichtverletzung der chemikalienrechtlichen Vorschriften begeht ein Baumarkt, der ein Produkt für jedermann zugänglich anbietet, wobei nur auf dem Beipackzettel über die Gefährlichkeit des Gemisches (Flamme und Totenkopf) informiert wird? Es handelt sich um einen Verstoß gegen die/das
[ ] a Kennzeichnungspflicht.
[ ] b Anzeigepflicht.
[ ] c Identitätsfeststellung und Dokumentation.
[ ] d Selbstbedienungsverbot.
I 2 68
Welche der nachstehend aufgeführten Gemische und Produktgruppen dürfen im Einzelhandel nicht in Selbstbedienung verkauft werden?
[ ] a Natriumperoxid, das u.a. mit dem Piktogramm gekennzeichnet ist
[ ] b Biozidprodukte, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind
[ ] c Klebstoffe, Mehrkomponentenkleber und entsprechende Mehrkomponenten-Reparaturspachtel, die ausschließlich mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind
[ ] d mit dem Piktogramm versehene Reinigungsmittel in Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Warnzeichen
I 2 69
Welche der nachfolgend aufgeführten Stoffe bzw. Gemische dürfen an den privaten Endverbraucher weder durch Automaten noch sonst frei zugänglich in den Verkehr gebracht werden?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
[ ] a Benzonitril (CAS: 100-47-0)
[ ] b Salzsäure 5 %ig (EC: 231-595-7)
[ ] c Ameisensäure 5 %ig (CAS: 64-18-6)
[ ] d Kaliumnitrit (CAS: 7758-09-0)
I 2 70
Für Stoffe oder Gemische mit welchem Piktogramm besteht im Einzelhandel (von Ausnahmen abgesehen) Selbstbedienungsverbot?
[ ] a
[ ] b
[ ] c
[ ] d
I 2 71
Welche Stoffe und Gemische dürfen im Einzelhandel weder durch Automaten noch durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden?
[ ] a Reinigungsmittel, die mit dem Piktogramm "Flamme über einem Kreis" ( GHS03) zu kennzeichnen sind.
[ ] b Gemische, die mit dem H370 (schädigt die Organe) zu kennzeichnen sind.
[ ] c Reinigungsmittel, die mit dem Piktogramm "Ätzwirkung" ( GHS05) zu kennzeichnen sind und deren Verpackung mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet sind.
[ ] d Gemische, die mit dem Piktogramm "Ausrufezeichen" ( GHS07) gekennzeichnet sind.
I 2 72
Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische dürfen nicht zur Selbstbedienung angeboten werden. Dies gilt für
[ ] a Batteriesäure in Verpackungen mit kindergesichertem Verschluss.
[ ] b Heizöl.
[ ] c Gemische, die mit dem H-Satz H370 oder R H372 zu kennzeichnen sind.
[ ] d ausnahmslos für alle Gefahrstoffe.
I 2 73
Welche Stoffe und Gemische dürfen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht in (von Ausnahmen abgesehen)?
[ ] a Stoffe oder Gemische, die mit H224 zu kennzeichnen sind
[ ] b Stoffe oder Gemische, die mit H241 zu kennzeichnen sind
[ ] c Stoffe oder Gemische, die mit H225 zu kennzeichnen sind
[ ] d Stoffe oder Gemische, die mit H370 zu kennzeichnen sind
I 2 74
Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Person mit der Abgabe von bei Hautkontakt giftigen Stoffen oder Gemischen ( H311) beauftragen?
[ ] a Die Person darf nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben.
[ ] b Die Person muss mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt werden.
[ ] c Die Person muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein.
[ ] d Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
I 2 75
Was ist für die Belehrung eines Beauftragten nach § 8 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zwingend vorgeschrieben?
[ ] a Sie muss arbeitsplatzbezogen erfolgen.
[ ] b Dem Beauftragten ist das schriftliche Lehrmaterial zu übergeben.
[ ] c Sie hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
[ ] d Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
I 2 76
Darf ein Händler, der im § 5 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung genannte Stoffe und Gemische an Wiederverkäufer abgibt, mit dem Verkauf einen Betriebsangehörigen beauftragen?
[ ] a nein
[ ] b ja, aber nur, wenn der Beauftragte die Sachkunde nachgewiesen hat
[ ] c ja, aber nur, wenn der Beauftragte mindestens jährlich belehrt wurde
[ ] d ja, aber nur, wenn es sich nicht um Gefahrstoffe handelt, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind
I 2 77
Reicht bei einem Handelsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten eine Person mit Sachkunde aus, sofern das Unternehmen Stoffe oder Gemische, die giftig bei Verschlucken sind ( H301) abgibt?
[ ] a Ja, wenn in jeder Betriebsstätte eine Person mit langjähriger Erfahrung anwesend ist.
[ ] b Ja, wenn das Unternehmen weniger als drei Betriebsstätten hat.
[ ] c Ja, sofern in jeder Betriebsstätte eine Person mit der Abgabe beauftragt ist, die mindestens jährlich belehrt wird, zuverlässig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
[ ] d Nein, für jede Betriebsstätte muss mindestens eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
I 2 78
Zurzeit in Bearbeitung
I 2 79
Ein Verkäufer, der keine Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbots-Verordnung besitzt, darf einem Kunden Kaliumcyanid (gekennzeichnet mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)) nur aushändigen, wenn
[ ] a er für seine Tätigkeit eigens beauftragt ist.
[ ] b er jährlich über die einzuhaltenden Vorschriften belehrt wird.
[ ] c der Kunde Arzt oder Apotheker ist.
[ ] d der Kunde kein Wiederverkäufer oder berufsmäßiger Verwender ist.
I 2 80
Ein Beauftragter gibt Stoffe und Gemische ab, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind. Ist dieser besonders zu belehren?
[ ] a ja, mindestens einmal pro Monat
[ ] b nur, wenn es sich um größere Mengen dieser akut toxischen Stoffe der Kategorie 1 handelt
[ ] c nur bei seiner Einstellung, sofern er das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
[ ] d ja, mindestens einmal jährlich
I 2 81
Ein Unternehmen hat vier Betriebsstätten. Das Unternehmen gibt in jeder Betriebsstätte Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, ausschließlich an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender ab. Wie kann das Unternehmen den Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung entsprechen?
[ ] a Mit vier Personen mit Sachkunde, in jeder Betriebsstätte eine Person.
[ ] b Mit einer Person mit Sachkunde in einer Betriebsstätte, je 1 Beauftragter in den 3 übrigen Betriebsstätten.
[ ] c Mit einer Person mit Sachkunde und einem Beauftragten, die den anderen Betriebsstätten telefonisch zur Verfügung stehen.
[ ] d In jeder Betriebsstätte ein Beauftragter. Eine sachkundige Person ist zu benennen.
I 2 82
Ein Handelsunternehmen mit vier Betriebsstätten gibt erstmalig in jeder Betriebsstätte Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, an berufsmäßige Verwender ab. Was ist zu beachten?
[ ] a Das Unternehmen benötigt eine Erlaubnis nach der ChemVerbotsV.
[ ] b Das Unternehmen muss die Tätigkeit anzeigen.
[ ] c Für jede Betriebsstätte ist eine Person mit Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV zu benennen.
[ ] d Eine Person mit Sachkunde ist vom Unternehmen zu benennen und jeweils ein Beauftragter in jeder Betriebsstätte sind ausreichend.
I 2 83
Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Testbenzin abgibt, das mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet ist?
[ ] a über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
[ ] b über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
[ ] c über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen
[ ] d über die ordnungsgemäße Entsorgung
I 2 84
Wer darf mit den Gefahrenhinweisen H370 oder H372 gekennzeichnete Stoffe bzw. Gemische im Einzelhandel abgeben?
[ ] a Ein Angestellter mit einer Ausbildung als Einzelhandelskaufmann
[ ] b Nur Filialleiter und ihre Vertreter
[ ] c Personen, die die dazu erforderliche Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzen
[ ] d Personen, die nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden haben, die der Prüfung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV entspricht
I 2 85
Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig?
[ ] a Diese dürfen nur in der Baustoffabteilung von Baumärkten abgegeben werden.
[ ] b Es besteht keine Einschränkung für die Abgabe von solchen Gemischen.
[ ] c Es besteht ein Selbstbedienungsverbot für Kunden im Einzelhandel.
[ ] d Die Bereitstellung darf im Einzelhandel nicht über Automaten erfolgen.
I 2 86
Zurzeit in Bearbeitung
I 2 87
Welche Stoffe und Gemische dürfen im Versandhandel nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden?
[ ] a Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
[ ] b Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
[ ] c Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
[ ] d Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm gekennzeichnet sind.
GFK I Nr. 3 - Gefahrstoffverordnung
I 3 1
Für welche der nachfolgend genannten Mittel gelten die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische?
[ ] a Kosmetika im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
[ ] b Lösemittel, Farben und Lacke
[ ] c Holzschutzmittel
[ ] d Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes
I 3 2
Was wird in der Gefahrstoffverordnung geregelt?
[ ] a Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Aufbewahrung, Lagerung, Gebrauch oder Vernichtung)
[ ] b besondere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
[ ] c jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Haushalt
[ ] d Pflichten des Arbeitgebers in Betrieben bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
I 3 3
Gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind z.B.:
[ ] a Stoffe, die akut toxisch sind
[ ] b Ethanol, das entzündbar ist
[ ] c Arzneimittel
[ ] d Tabakerzeugnisse
I 3 4
Die Gefahrstoffverordnung ist erlassen worden auf der Rechtsgrundlage
[ ] a der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] b des Arbeitsschutzgesetzes
[ ] c des Chemikaliengesetzes
[ ] d der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]
I 3 5
Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
[ ] a Beschränkungen bei der Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische
[ ] b Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
[ ] c die Unterweisung der Beschäftigten
[ ] d die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
I 3 6
Die Gefahrstoffverordnung spricht einmal von "gefährlichen Stoffen", einmal von "Gefahrstoffen". Was ist richtig?
[ ] a Der Begriff des "Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch für solche (ungefährlichen) Stoffe gilt, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.
[ ] b Beide Begriffe sind identisch.
[ ] c Der Begriff des "gefährlichen Stoffes" ist weitergehender, da er auch für solche (ungefährlichen) Stoffe gilt, aus denen erst bei ihrer Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
[ ] d Der Begriff des "Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse umfasst, die gefährliche Stoffe freisetzen können.
I 3 7
Die Gefahrstoffverordnung regelt
[ ] a die konkreten Inhalte an ein Sicherheitsdatenblatt.
[ ] b besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen.
[ ] c die Pflicht des Arbeitgebers, jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt haben, der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
[ ] d Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
I 3 8
Welche Aussage ist zutreffend?
[ ] a Die Gefahrstoffverordnung regelt, durch welche Maßnahmen Beschäftigte und andere Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu schützen sind.
[ ] b Regelungen über den Handel mit Chemikalien sind in der Chemikalien-Verbotsverordnung zu finden.
[ ] c Die Gefahrstoffverordnung dient dem Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen.
[ ] d Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff richten sich nach den Bestimmungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008].
I 3 9
Die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische gelten für
[ ] a Holzschutzmittel.
[ ] b Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
[ ] c Farben und Lacke.
[ ] d radioaktive Stoffe.
I 3 10
Wer muss einen gefährlichen Stoff, der nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten ist, einstufen?
[ ] a der Hersteller
[ ] b der Importeur
[ ] c die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
[ ] d die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
I 3 11
In welcher der nachfolgend genannten Vorschrift finden Sie Angaben, ob ein Stoff bereits als karzinogen (krebserzeugend) eingestuft ist?
[ ] a im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]
[ ] b im Anhang II der Gefahrstoffverordnung
[ ] c in der TRGS 905
[ ] d in der Auflistung krebserzeugender Stoffe im Sechsten Abschnitt der Gefahrstoffverordnung
I 3 12
Folgende Aussage zur Einstufung von gefährlichen Stoffen ist richtig:
[ ] a Die Einstufung wird ausschließlich vom Arbeitgeber durchgeführt.
[ ] b Die Einstufung bedeutet Zuordnung einer oder mehrerer Gefahrenklassen.
[ ] c Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung.
[ ] d Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht eine Liste der eingestuften Stoffe.
I 3 13
An wen richten sich die Grundpflichten zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe?
[ ] a an den erstmaligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur)
[ ] b an den Händler (auch Einzelhändler)
[ ] c an den Arbeitgeber (Abnehmer)
[ ] d an den Arbeitnehmer
I 3 14
An wen richten sich die Grundpflichten zur Einstufung gefährlicher Stoffe?
[ ] a an den Hersteller
[ ] b an den Händler
[ ] c an den Arbeitnehmer
[ ] d an den Importeur (Einführer)
I 3 15
Was gehört zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung, die der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ergreifen hat?
[ ] a Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
[ ] b Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind
[ ] c geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren
[ ] d kostenlose Bereitstellung von Milchprodukten zur Gefahrstoffneutralisation
I 3 16
Welche Eigenschaft eines gefährlichen Stoffes bezeichneteine Gefahrenklasse nach § 3 Gefahrstoffverordnung?
[ ] a Keimzellmutagenität
[ ] b Reproduktionstoxizität
[ ] c extreme Infektiosität
[ ] d Radioaktivität
I 3 17
Welche Angabe ist dem Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu entnehmen?
[ ] a Bezeichnung des Gefahrstoffs
[ ] b Einstufung des Gefahrstoffs
[ ] c Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt
[ ] d Verwendungszweck für den Gefahrstoff
I 3 18
Nach welchen Gesichtspunkten hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
[ ] a nach gefährlichen Eigenschaften der Stoffe
[ ] b nach Informationen des Lieferanten
[ ] c nach Art und Ausmaß der Exposition
[ ] d nach den Arbeitsbedingungen
I 3 19
Welche Gesichtspunkte hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?
[ ] a physikalisch-chemische Wirkungen der Gefahrstoffe
[ ] b Möglichkeiten einer Substitution
[ ] c Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
[ ] d TRK-Werte (Technische Richtkonzentration)
I 3 20
Welche Aussage zur Gefährdungsbeurteilung ist richtig?
Der Arbeitgeber
[ ] a hat die Wirksamkeit der zu treffenden Schutzmaßnahmen zu beurteilen.
[ ] b hat Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu ziehen.
[ ] c darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und dem Treffen der Schutzmaßnahmen aufnehmen lassen.
[ ] d hat die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
I 3 21
Als gefährlich sind Stoffe und Gemische anzusehen, die folgendem Kriterium entsprechen:
[ ] a Entzündbare Gase Kategorie 1
[ ] b flüssig
[ ] c Korrosiv gegenüber Metallen
[ ] d Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
I 3 22
Gemäß der Gefahrstoffverordnung gelten für bestimmte Biozidprodukte zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Wo findet man diese?
[ ] a in Anlage 2 zu §§ 5 bis 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] b in § 4 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung
[ ] c im Anhang II der Gefahrstoffverordnung
[ ] d in § 4 des Chemikaliengesetzes
I 3 23
Zu welcher Gefahrenklasse gehört folgende Definition:
"Ein Stoff ist gefährlich, wenn er eine irreversible Hautschädigung erzeugt"
[ ] a Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
[ ] b Entzündbare Flüssigkeiten
[ ] c Akute Toxizität
[ ] d Aspirationsgefahr
I 3 24
Wo findet man die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe?
[ ] a im Bundesgesetzblatt
[ ] b im Bundesanzeiger
[ ] c als Anhang zu einer EU-Verordnung
[ ] d im Bundesgesundheitsblatt
I 3 25
Wo wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen rechtsverbindlich bekannt gegeben?
[ ] a im Anhang VI der Gefahrstoffverordnung
[ ] b im Anhang I der Gefahrstoffverordnung
[ ] c im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]
[ ] d in der Bekanntmachung der Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach § 4a der Gefahrstoffverordnung
I 3 26
Welche Information kann man der Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] entnehmen?
[ ] a die Einstufung von Stoffen
[ ] b die Verbote von Stoffen
[ ] c die Kennzeichnung von Stoffen
[ ] d die Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot
I 3 27
Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm?
[ ] a Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition
[ ] b Akute Toxizität (oral) [ ] c Ätz-/Reizwirkung auf die Haut [ ] d Schwere Augenschädigung/Augenreizung |
I 3 28
Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm?
[ ] a Oxidierende Feststoffe
[ ] b Entzündbare Flüssigkeiten [ ] c Gewässergefährdend (langfristig) [ ] d Entzündbare Feststoffe |
I 3 29
Das abgebildete Gefahrenpiktogramm passt zu der folgenden Gefahrenklasse:
[ ] a Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
[ ] b Sensibilisierung der Atemwege [ ] c Gase unter Druck [ ] d Pyrophore Feststoffe |
I 3 30
Das abgebildete Gefahrenpiktogramm passt zu der folgenden Einstufung:
[ ] a Aspirationsgefahr
[ ] b Akute Toxizität Gefahrenkategorie 1 [ ] c Akute Toxizität Gefahrenkategorie 3 [ ] d Akute Toxizität Gefahrenkategorie 4 |
I 3 31
Welche Aussage zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ist richtig?
[ ] a Wenn ein Gemisch einen gefährlichen Stoff enthält, muss es in jedem Fall wie dieser gekennzeichnet werden.
[ ] b Im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten.
[ ] c In bestimmten Fällen kann die Einstufung eines Gemischs aus den Daten der Einzelkomponenten berechnet werden.
[ ] d Importierte Gemische brauchen nicht gekennzeichnet zu werden.
I 3 32
Welche Aussage zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen ist richtig?
[ ] a Für Drogerien und Großhändler gelten vereinfachte Kennzeichnungsvorschriften.
[ ] b Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Gemische identifizierbar sind.
[ ] c Gefährliche Stoffe und Gemische sind innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung zu versehen, die ausreichende Informationen zu ihrer Einstufung, den mit ihrer Handhabung verbundenen Gefahren und den zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält.
[ ] d Gemische, die Wasser enthalten, müssen nicht gekennzeichnet werden.
I 3 33
Welche Aussage zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische istrichtig?
[ ] a Für Verpackungen mit mehr als 125 ml Inhalt ist eine Mindestgröße der Kennzeichnung vorgeschrieben.
[ ] b Die Kennzeichnung darf unter bestimmten Voraussetzungen auf einem mit der Verpackung verbundenen Schild angebracht werden.
[ ] c Bei akut toxischen Stoffen und Gemischen der Kategorie 2 dürfen die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält.
[ ] d Auf der Verpackung dürfen Angaben wie "ungiftig", "ökologisch" oder "umweltfreundlich" gemacht werden, sofern dies den Tatsachen entspricht.
I 3 34
Wie die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu erfolgen hat, ist
[ ] a im Chemikaliengesetz geregelt.
[ ] b bei Einhaltung der Lesbarkeit und des richtigen Inhalts dem Hersteller überlassen.
[ ] c in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt.
[ ] d aus Wettbewerbsgründen vom VCI geregelt.
I 3 35
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei der Verwendung
[ ] a ist so vorzunehmen, wie es am Arbeitsplatz effektiv ist.
[ ] b ist vorzugsweise wie in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt vorzunehmen.
[ ] c kann bei Apparaturen entfallen.
[ ] d in Rohrleitungen hat so zu erfolgen, dass die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.
I 3 36
Bei welchen gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Angabe "Nicht schädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch" unzulässig?
[ ] a nur bei akut toxisch Stoffen und Gemischen
[ ] b bei allen gefährlichen Stoffen und Gemischen
[ ] c muss im Einzelfall entschieden werden
[ ] d nur bei ätzenden Haushaltschemikalien
I 3 37
Die Chemie AG will Natriumhydroxid-Lösung 20%ig in den Verkehr bringen. Welche Information gehört gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] auf das Etikett für das Abgabegefäß?
[ ] a H- und P-Sätze
[ ] b Abfülldatum
[ ] c Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
[ ] d E-mail Adresse des Lieferanten
I 3 38
Welche Angabe auf der Verpackung eines gefährlichen Stoffes oder eines gefährlichen Gemisches ist ausnahmslos unzulässig?
[ ] a unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
[ ] b umweltfreundlich
[ ] c ungiftig
[ ] d alle Hinweise, die nicht mit der Einstufung des Stoffes im Einklang stehen
I 3 39
Welche Anforderung stellt die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, wenn diese mehrfach verpackt sind?
[ ] a Jede der Verpackungen muss bei einer Mehrfachverpackung gekennzeichnet sein.
[ ] b Nur die Außenverpackung braucht bei Mehrfachverpackungen gekennzeichnet zu sein.
[ ] c Bei Mehrfachverpackungen ist für die Außenverpackung (Versandverpackung) die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften ausreichend.
[ ] d Eine durchsichtige Verpackung braucht nicht gekennzeichnet zu sein, wenn sich unter ihr eine Verpackung mit von außen lesbarer Kennzeichnung befindet.
I 3 40
Welche Anforderung gilt für die Ausführung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden?
[ ] a Die Kennzeichnung muss in deutscher Sprache erfolgen.
[ ] b Im Falle von Mehrfachverpackungen muss jede Verpackung gekennzeichnet sein.
[ ] c Für die Außenverpackung (Versandverpackung) genügt bei Mehrfachverpackungen die Kennzeichnung nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter.
[ ] d Jedes Gefahrensymbol muss mindestens 3 cm2 groß sein.
I 3 41
Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?
[ ] a name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten
[ ] b Internetadresse(n) des bzw. der Lieferanten
[ ] c Produktidentifikatoren gemäß Artikel 18
[ ] d Gefahrenpiktogramme gemäß Artikel 19 (wo zutreffend)
I 3 42
Welche Aufdrucke sind für Aerosolpackungen u.a. vorgeschrieben?
[ ] a "Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten"
[ ] b "Vor Temperaturen über 75°C schützen"
[ ] c "Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen"
[ ] d "Vor Kindern schützen"
I 3 43
Die Chemikalien-Verbotsverordnung enthält Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Besondere Herstellungs- und Verwendungsverbote sind an anderer Stelle geregelt, nämlich:
[ ] a im Chemikaliengesetz.
[ ] b in der Gefahrstoffverordnung.
[ ] c in der Gewerbeordnung.
[ ] d in der Arbeitsstättenverordnung.
I 3 44
Nach welcher Verordnung ist das Herstellen und Verwenden von bestimmten Gefahrstoffen verboten?
[ ] a Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] b Altstoffverordnung
[ ] c Gefahrstoffverordnung
[ ] d Trinkwasserverordnung
I 3 45
Als Hersteller von Farben und Lacken möchten Sie wissen, ob es für das Herstellen und Verwenden eines bestimmten Farbverdünners mit gefährlichen Eigenschaften Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema?
[ ] a in der Gefahrstoffverordnung
[ ] b in der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] c im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
[ ] d im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
I 3 46
Die Gefahrstoffverordnung verwendet den Ausdruck Tätigkeit. Was alles fällt unter diesen Begriff?
[ ] a das Lagern
[ ] b das Verbrauchen
[ ] c das innerbetriebliche Befördern
[ ] d das Herstellen
I 3 47
Was versteht man unter Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung?
[ ] a Herstellung
[ ] b Lagerung und Aufbewahrung
[ ] c Abfüllen
[ ] d Vernichten
I 3 48
Ein Unternehmen will einen gefährlichen Stoff von der Fertigung in den Versandbereich transportieren, ohne dabei öffentliche Verkehrsflächen zu benutzen. Muss er hierfür gekennzeichnet sein?
[ ] a ja, nach den Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter
[ ] b ja, nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung
[ ] c nein, bei internen Transporten sind Kennzeichnungen nicht nötig
[ ] d ja, sowohl nach Gefahrstoffverordnung als auch nach den Transportvorschriften
I 3 49
Welche Aussage ist richtig?
[ ] a Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
[ ] b Die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- und Futtermitteln ist erlaubt, wenn bei diesen keine Qualitätsveränderungen auftreten können.
[ ] c Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung gelten auch für die Aufbewahrung der Gefahrstoffe im Haushalt.
[ ] d Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalien-Verbotsverordnung gelten auch für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
I 3 50
Welcher Gefahrenhinweis entspricht H360 nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
[ ] a Lebensgefahr beim Verschlucken
[ ] b Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
[ ] c Giftig bei Hautkontakt
[ ] d Kann Krebs erzeugen
I 3 51
Welcher Gefahrenhinweis entspricht H350 nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008)]?
[ ]a Kann Krebs erzeugen
[ ] b Lebensgefahr beim Verschlucken
[ ] c Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib
[ ] d Gefährlich für die Ozonschicht
I 3 52
Wie lautet der Gefahrenhinweis H372, mit dem Lösemittelnaphtha bzw. Testbenzin gekennzeichnet wird?
[ ] a Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
[ ] b Irreversibler Schaden möglich.
[ ] c Schädigt die Organe (zentrales Nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition.
[ ] d Kann vererbbare Schäden verursachen.
I 3 53
Wie lautet die Gefahrenklasse eines Stoffes mit folgendem Piktogramm?
[ ] a Akute Toxizität
[ ] b Ätz-/Reizwirkung auf die Haut [ ] c Gewässergefährdend [ ] d Aspirationsgefahr |
I 3 54
Welche Stoffe werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] mit Piktogramm GHS08 Gesundheitsgefahr gekennzeichnet?
[ ] a alle gefährlichen Stoffe
[ ] b nur karzinogene Stoffe der Kategorien 1 a und 1 B [ ] c nur karzinogene Stoffe der Kategorie 2 [ ] d alle karzinogenen Stoffe der Kategorien 1 und 2 |
I 3 55
Wie lautet die Einstufung eines Stoffes mit folgendem Piktogramm?
[ ] a Entzündbare Gase Kategorie 1
[ ] b reizend [ ] c Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 1 [ ] d toxisch |
I 3 56
Welche Einstufung kann dem Piktogramm "Explodierende Bombe" zugeordnet werden?
[ ] a instabile, explosive Stoffe/Gemische
[ ] b Explosive Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Kl. 1.1 [ ] c Reizwirkung auf die Haut [ ] d Ätzwirkung |
I 3 57
Welche Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie kann der Kennzeichnung eines Stoffes mit folgenden Piktogrammen zugeordnet werden?
[ ] a Akute Toxizität
[ ] b Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 [ ] c Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 [ ] d Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorie 1 |
I 3 58
Welche Einstufung kann folgendem Piktogramm zugeordnet werden?
[ ] a mindergiftig
[ ] b Akute orale Toxizität Kategorie 1 [ ] c Akute dermale Toxizität Kategorie 2 [ ] d krebserzeugend |
I 3 59
Ein Stoff ist mit diesem Piktogramm richtig gekennzeichnet, aber die Bezeichnung wurde vergessen. Welche Einstufung passt dazu?
[ ] a Verflüssigtes Gas
[ ] b Leichtentzündliches Gas [ ] c Verdichtetes Gas [ ] d Gelöstes Gas |
I 3 60
Das abgebildete Piktogramm passt zu der folgenden Gefahrenklasse/-kategorie:
[ ] a Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1
[ ] b gesundheitsgefährdend [ ] c aggressiv [ ] d Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1 |
I 3 61
In welche Gefahrenklasse/-kategorie sind Stoffe mit dem Piktogramm "Gesundheitsgefahr" einzuordnen?
[ ] a Keimzell-Mutagenität Kategorie 2
[ ] b Sensibilisierung von Atemwegen Kategorie 1 [ ] c Reproduktionstoxizität Kategorie 1 [ ] d Karzinogenität Kategorie 1 |
I 3 62
Das abgebildete Piktogramm "Ausrufezeichen" gehört zu der folgenden Gefahrenklasse/-kategorie:
[ ] a Augenreizung Kategorie 2
[ ] b umweltgefährlich [ ] c Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 [ ] d mindergiftig |
I 3 63
In welche Gefahrenklasse/-kategorie sind Stoffe mit folgendem Piktogramm einzuordnen?
[ ] a akut toxisch der Kategorie 2
[ ] b Oxidierende Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe Kategorie 1 [ ] c ätzend [ ] d leichtentzündlich |
I 3 64
In welche Gefahrenklasse/-kategorie sind Stoffe mit dem Piktogramm "Gewässergefährdend" einzuordnen?
[ ] a Akut gewässergefährdend, Kategorie 1
[ ] b Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1 [ ] c Akut toxisch [ ] d Langfristig gewässergefährdend Kategorie chronisch 1 |
I 3 65
Was schreibt die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Biozidprodukten vor?
[ ] a sie dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat
[ ] b die Verwendung hat gemäß den in der Zulassung festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung zu erfolgen
[ ] c der Einsatz von Biozidprodukten ist auf das Mindestmaß zu begrenzen
[ ] d für private Haushalte
I 3 66
Nach Artikel 48 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestehen für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische Werbevorschriften. Was ist richtig?
[ ] a Jegliche Werbung für gefährliche Stoffe erfolgt unter Angabe der betreffenden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
[ ] b Die Werbevorschriften gelten für Stoffe und Gemische, für deren Inverkehrbringen Sachkunde erforderlich ist
[ ] c Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften nennen
[ ] d die Werbevorschriften gelten ausschließlich für Internetverkäufe
GFK I Nr. 4 - Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen auf nationaler und EU-Ebene
I 4 1
Für welche Personen gibt es spezielle Vorschriften für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
[ ] a In Heimarbeit beschäftigte Personen
[ ] b Jugendliche
[ ] c Arbeitnehmer über 50 Jahre
[ ] d schwangere und stillende Frauen
I 4 2
Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der auch nicht zu den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zählt, gibt Ihnen ein Dauerkunde per Telefax den Auftrag, mit dem am selben Tag abgehenden Schiff eine größere Menge Ethylenoxid zu liefern. Welche Bestimmung muss erfüllt sein?
[ ] a VO (EG) betreffend die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien
[ ] b VO (EG) betreffend Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen
[ ] c Außenwirtschaftsgesetz
[ ] d VO (EG) zur Genehmigung des Handels mit Stoffen, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
I 4 3
[ ] a regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, um Waffenherstellung zu verhindern.
[ ] b regelt den Export von Chemikalien, um die illegale Herstellung von Rauschgift zu verhindern.
[ ] c bedingt eine Genehmigungspflicht des Exportes bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
[ ] d gilt für die in der Ausfuhrliste genannten Chemikalien.
I 4 4
Welchen Rechtscharakter haben Vorschriften, die von der Europäischen Union sowie internationalen Organisationen erlassen werden?
[ ] a Verordnungen und Richtlinien der EU sind in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gültig.
[ ] b Richtlinien der EU müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden.
[ ] c WHO-Richtlinien müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden.
[ ] d WHO-Richtlinien werden in jedem Mitgliedstaat der Organisation als Stand der Technik angesehen.
I 4 5
Welche gebrauchsfertigen Produkte unterliegen den Vorschriften der Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung ( ChemVOCFarbV)
[ ] a Bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen
[ ] b Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung
[ ] c ausnahmslos alle Farben und Lacke
[ ] d Haarfärbemittel
I 4 6
Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung ( ChemVOCFarbV) enthält zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, die dieser Verordnung unterliegen.
Welche Kennzeichnung entspricht den Vorschriften der ChemVOCFarbV vollständig?
[ ] a VOC-Gehalt: 500 g/l
[ ] b EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. 1/i ): 500 g/l (2010)
Dieses Produkt enthält max. 500 g/l VOC
[ ] c EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. 1/i): 500 g/l
[ ] d Dieses Produkt enthält max. 500 g/l VOC
I 4 7
Welche Aussage über die Gesetzgebung in Deutschland ist richtig?
[ ] a Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden.
[ ] b Eine Verordnung zu einem Gesetz darf nur bis maximal 5 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erlassen werden.
[ ] c Bundesrecht bricht Landesrecht.
[ ] d Eine Verordnung der Europäischen Union hat nur Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis des Bundes, nicht jedoch der Bundesländer.
I 4 8
Welche Tätigkeiten dürfen in Heimarbeit ausgeübt werden?
[ ] a Tätigkeiten mit akut toxische Gefahrstoffen der Gefahrenkategorie 1 oder 2
[ ] b Tätigkeiten mit keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Gefahrenkategorie 1a oder 1B
[ ] c Tätigkeiten mit reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Gefahrenkategorie 1a oder 1B
[ ] d Mit geringer Gefährdung
I 4 9
Welche Verordnung trifft nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Inhalt und Form von Mitteilungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wenn ein Hersteller oder Einführer bestimmte Gemische oder ein Biozid-Produkt in den Verkehr bringt und diese Angaben nach § 16 e des Chemikaliengesetzes abzugeben hat?
[ ] a Gefahrstoffverordnung
[ ] b Biostoffverordnung
[ ] c Giftinformationsverordnung
[ ] d Chemikalien-Verbotsverordnung
I 4 10
Die Gewerbeordnung regelt auch das Reisegewerbe. Nach § 56 dürfen im Reisegewerbe
[ ] a Gifte und gifthaltige Waren nicht vertrieben werden.
[ ] b Gifte nur vertrieben werden, wenn der Vertreter eine Reisegewerbekarte besitzt.
[ ] c Gifte - bis auf wenige Ausnahmen - vertrieben werden.
[ ] d Gifte nur von Personen vertrieben werden, die über eine besondere Ausbildung verfügen.
I 4 11
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gilt für die Herstellung und Verwendung folgender Stoffe:
[ ] a Cyclohexan
[ ] b Chlorhexafluorpropan
[ ] c Bromdifluorpropan
[ ] d Pentachlorfluorethan
I 4 12
An eine Verpackung, die ein Gemisch enthält das u.a. als akut toxisch (Kategorien 1 bis 3) oder hautätzend (Kategorien 1) eingestuft ist und die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden soll, werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestimmte Anforderungen gestellt. Die Verpackung muss:
[ ] a mit genormtem kindergesichertem Verschluss und tastbaren Gefahrenhinweis versehen sein.
[ ] b bei Berührung ein akustisches Warnsignal geben.
[ ] c einen Warnhinweis in roter Schrift tragen.
[ ] d von Form oder Design so gestaltet sein, dass bei Kindern keine Neugier geweckt wird und eine Irreführung des Verbrauchers ausgeschlossen ist.
I 4 13
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, regelt die Verwendung von FCKW in folgenden Produkten:
[ ] a Druckgaspackungen
[ ] b Kältemitteln
[ ] c Frostschutzmitteln
[ ] d Schaumstoffen
I 4 14
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der wichtigsten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wurden weitgehend eingeschränkt. Wo stehen einschlägige Vorschriften?
[ ] a in der Gefahrstoffverordnung
[ ] b in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
[ ] c in der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] d in der VO (EG) Nr. 1005/2009
I 4 15
Welche Aussagen zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB) treffen zu?
[ ] a Sie regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.
[ ] b Sie regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf allen schiffbaren Binnengewässern.
[ ] c Sie regelt nur die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
[ ] d Sie gilt auch für den innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen.
I 4 16
Größere Versandstücke mit giftigen Stoffen oder Gemischen müssen nach dem Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( ADR) gekennzeichnet werden. Welche Aussagen treffen auf das zu verwendende Symbol zu?
[ ] a ein auf der Seite liegendes Quadrat (Seitenlänge mindestens 100 mm)
[ ] b ein auf die Spitze gestelltes Quadrat (Seitenlänge mindestens 100 mm)
[ ] c Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf orangefarbenem Grund
[ ] d Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf weißem Grund
I 4 17
Ein Versandpaket mit zehn Dosen soll als Gefahrgut per LKW vom Lieferanten zum Empfänger transportiert werden. Mit welchem Gefahrensymbol muss es mindestens gekennzeichnet werden?
[ ] a mit denen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB)
[ ] b mit denen der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV)
[ ] c mit den Symbolen der GGVSEB und der GefStoffV nebeneinander
[ ] d Keine der Angaben ist richtig.
I 4 18
Entzündbaren Flüssigkeiten werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestimmte Gefahrenkategorien eingestuft. Die Einstufung richtet sich nach:
[ ] a Siedepunkt bei Normaldruck
[ ] b Flammpunkt
[ ] c Mischbarkeit mit Wasser
[ ] d Explosionsgrenze
I 4 19
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushalts-Gesetzes ( WHG) sind insbesondere:
[ ] a Lebensmittel in flüssiger Form
[ ] b Säuren, Laugen,
[ ] c flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe
[ ] d Gifte
I 4 20
Wasserschutzgebiete sind in drei Schutzzonen unterteilt. Welchen Bereich umfasst die Zone I?
[ ] a den Bereich außerhalb der Schutzzonen
[ ] b die weitere Schutzzone
[ ] c die engere Schutzzone
[ ] d den Fassungsbereich
I 4 21
Welche Aussage zu den Wassergefährdungsklassen (WGK) trifft zu?
[ ] a Die WGK werden durch die Gefahrstoffverordnung festgelegt.
[ ] b Die Gefährdungsstufe einer Anlage bestimmt sich unter anderem nach der Wassergefährdungsklasse der in der Anlage enthaltenen Stoffe.
[ ] c Wassergefährdende Stoffe werden in drei WGK eingeteilt.
[ ] d Wassergefährdende Stoffe werden auf Grund ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in WGK eingeteilt.
I 4 22
Wie müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe beschaffen sein?
[ ] a dicht
[ ] b standsicher
[ ] c gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig
[ ] d Sie dürfen einen Ablauf ins Erdreich besitzen, sofern der Abstand zu grundwasserführenden Schichten mindestens 3 m beträgt.
I 4 23
Wassergefährdende Stoffe werden in insgesamt drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Welche Definition der WGK (in der Reihenfolge 1 - 2 - 3) ist richtig?
[ ] a wassergefährdend - stark wassergefährdend - höchst wassergefährdend
[ ] b schwach wassergefährdend - deutlich wassergefährdend - stark wassergefährdend
[ ] c gewässerstörend - gewässerzerstörend - gewässervernichtend
[ ] d leicht wassergefährdend - stark wassergefährdend - übermäßig wassergefährdend
I 4 24
Wie sind gefährliche Abfälle richtig zu entsorgen?
[ ] a in den Hausmüll geben
[ ] b in zugelassenen Entsorgungsanlagen verwerten oder beseitigen
[ ] c dürfen nicht vermischt werden
[ ] d in die öffentliche Kanalisation schütten
I 4 25
Welche Aussage über die Entsorgung von Gefahrstoffen, die gefährliche Abfälle darstellen können, ist richtig?
[ ] a Sie können wie Hausmüll entsorgt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
[ ] b Die Verbringung auf Ackerböden oder in der Nähe von Nutzpflanzen ist verboten.
[ ] c Sie müssen möglichst nahe an Gewässern vergraben werden, um eine rasche und ausreichende Verdünnung durch das Grundwasser zu gewährleisten.
[ ] d Sie müssen in dafür zugelassenen Anlagen verwertet oder beseitigt werden.
I 4 26
Wer ist zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in der Regel verpflichtet?
[ ] a die Stadt- bzw. Landkreis
[ ] b die Gemeinde
[ ] c der Besitzer
[ ] d der Hersteller
I 4 27
Welche Art der Abfallentsorgung für Schwermetallabfälle ist zugelassen?
[ ] a Abfalldeponie für gefährliche Abfälle
[ ] b Müllverbrennung
[ ] c Recycling, sofern Vorschriften des Anhangs XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] nicht entgegenstehen
[ ] d Duales System
I 4 28
Für welche der nachstehend genannten Abfälle, die aus gewerblichen Unternehmen stammen, ist ein Entsorgungsnachweis zu erbringen?
[ ] a für gefährliche Abfälle
[ ] b ausnahmslos für alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle
[ ] c nur für mit dem Totenkopf gekennzeichnete Abfälle
[ ] d für nicht gefährliche Abfälle auf Anordnung der zuständigen Behörde
I 4 29
Wie müssen gefährliche Abfälle richtig entsorgt werden?
[ ] a stark verdünnt in das Abwasser geben
[ ] b auf einer geordneten Hausmülldeponie
[ ] c auf einer Deponie für gefährliche Abfälle
[ ] d Abgabe an eine Gefahrstoffsammelstelle
I 4 30
Für welche Personengruppen sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgestellt worden?
[ ] a für Jugendliche
[ ] b für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind
[ ] c für schwangere Frauen
[ ] d für stillende Frauen
I 4 31
Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?
[ ] a nein
[ ] b nur, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
[ ] c nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
[ ] d nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden
I 4 32
Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?
[ ] a nein
[ ] b nur, wenn die Luftgrenzwerte unterschritten sind
[ ] c nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden
[ ] d nur, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
I 4 33
In welcher Rechtsvorschrift sind die Beschäftigungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt?
[ ] a in der Gefahrstoffverordnung
[ ] b im Mutterschutzgesetz
[ ] c in der Jugendschutzrichtlinienverordnung
[ ] d im Jugendarbeitsschutzgesetz
I 4 34
Zurzeit in Bearbeitung
I 4 35
Zurzeit in Bearbeitung
GFK I Nr. 5 - Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde und mit der Verwendung verbundene Gefahren
I 5 1
Was sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung?
[ ] a Es sind gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 der Gefahrstoffverordnung.
[ ] b Es sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind.
[ ] c alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist.
[ ] d Es sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe oder Gemische mit gefährlichen Eigenschaften entstehen oder freigesetzt werden können.
I 5 2
Welche Aussage zum biologischen Grenzwert ist richtig?
[ ] a Er gibt die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an.
[ ] b Er gilt nur für Beschäftigte in Biogasanlagen.
[ ] c Er bezieht sich auf Giftstoffe in Lebensmitteln.
[ ] d Er gilt für Schadstoffe im Körper (Blut, Urin) eines Beschäftigten
I 5 3
Ein explosionsfähiges Gemisch ist
[ ] a ein Gemisch, das sich bei gewöhnlicher Temperatur ohne Energiezufuhr erhitzen und entzünden kann.
[ ] b ein Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Zündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.
[ ] c ein Gemisch, das in der Regel selbst nicht brennbar ist, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen kann.
[ ] d eine Mischung aus Stoffen, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei der Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen kann.
I 5 4
Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind "explosionsfähig",
[ ] a wenn sie in der erforderlichen Menge an Lösungsmitteln gelöst worden sind.
[ ] b wenn sie mit oder ohne Luft durch Zündquellen wie äußere thermische Einwirkungen, mechanische Beanspruchungen zu einer chemischen Umsetzung gebracht werden können.
[ ] c wenn sie bei einer Luftfeuchtigkeit unter 30 % reizende Dämpfe abgeben.
[ ] d im Gemisch mit Luft, wenn nach Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende Flammenausbreitung stattfindet, die im Allgemeinen mit einem sprunghaften Temperatur- und Druckanstieg verbunden ist.
I 5 5
Was bedeutet die Angabe "Arbeitsplatzgrenzwert Methanol = 200 ppm"?
[ ] a Bis zu 200 ppm Methanol können täglich vom Körper aufgenommen werden, ohne dass es zu Schädigungen kommt.
[ ] b 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz ist die minimale Konzentration, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.
[ ] c Bis zu einer Konzentration von 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich.
[ ] d Bis zu einer Konzentration von 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz wird die Gesundheit des Arbeitnehmers im Allgemeinen nicht beeinträchtigt.
I 5 6
Gefährliche Stoffe werden in ihren Eigenschaften über Gefahrenklassen definiert.
Welche der genannten Eigenschaften sind Gefahrenklassen nach § 3 GefStoffV?
[ ] a Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ)
[ ] b Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
[ ] c ungesund
[ ] d Karzinogenität
I 5 7
Was ist der biologische Grenzwert?
[ ] a ein Maschinengrenzwert
[ ] b ein Maß für die Raumluftkonzentration in Labors
[ ] c der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes bzw. seines Metaboliten im menschlichen Körper, bei dem die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird
[ ] d der Höchstwert eines Arbeitsstoffes, bezogen auf eine gesunde Einzelperson, die nach einer angemessenen Sicherheitsspanne im Blut und / oder Harn gemessen wird
I 5 8
Welche Bedeutung hat der ADI-Wert?
[ ] a Er gibt die annehmbare durchschnittliche Indikation an.
[ ] b Er gibt die erlaubte tägliche Aufnahme (acceptable daily intake) eines Stoffes über die Nahrung an, ohne dass mit gesundheitlicher Schädigung zu rechnen ist.
[ ] c Es ist ein Wert für die allgemeine duldbare Immission, die von einem Schadstoff verursacht wird.
[ ] d Er bestimmt die akzeptable Dosis des Inputs von gefährlichen Stoffen in einem Gemisch.
I 5 9
LC ist die Abkürzung für:
[ ] niedrige Konzentration (low concentration)
[ ] b ein Pflanzengift
[ ] c tödliche Konzentration (lethal concentration)
[ ] d Konzentration im Lebensraum
I 5 10
Was heißt LC50?
[ ] a lokale Dosis, bei der 50 % der Schadstoffe an einer Stelle eines Erzeugnisses gemessen werden
[ ] b LC50 ist die mittlere tödliche Konzentration eines Stoffs, die bei Versuchstieren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den Tod der Hälfte der Versuchstiere herbeiführt.
[ ] c tödliche Konzentration eines Schadstoffes, bei der bei 50° C der Tod eintritt
[ ] d Konzentration an Toxinen, bei der 50% des menschlichen Körpers irreversible Schäden aufweisen
I 5 11
Was heißt letale Konzentration?
[ ] a Konzentration eines gefährlichen Stoffes, bei der der menschliche Körper noch nicht angegriffen wird
[ ] b Zugelassene Höchstkonzentration für Schadstoffe
[ ] c tödliche Konzentration
[ ] d unbedenkliche Wirkstoffkonzentration
I 5 12
Welche Aussagen zum AGW-Wert sind richtig?
[ ] a Ist die Abkürzung für Arbeitsplatzgrenzwert.
[ ] b Die AGW-Werte beziehen sich auf die Luft am Arbeitsplatz.
[ ] c Die AGW-Werte für krebserzeugende Stoffe sind besonders streng.
[ ] d Die AGW-Werte werden in der TRGS 900 veröffentlicht.
I 5 13
Grenzwert für die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz
[ ] a AGW-Wert
[ ] b Parameter der Trinkwasserverordnung
[ ] c Emissionskonzentration
[ ] d ADI-Wert
I 5 14
Die Angabe "1 ppm" ist gleichbedeutend mit:
[ ] a 1 mg/kg
[ ] b 1 g/kg
[ ] c 1 g/m3
[ ] d 1 ml/m3
I 5 15
Welches Verhältnis entspricht "1 ppm"?
[ ] a 1 Teil pro 1 Milliarde Teile
[ ] b 1 Teil Giftstoff pro 10 Millionen Teile Wasser
[ ] c 1 Milliliter pro 1.000 Liter
[ ] d 1 Mikrogramm pro 1 Kilogramm
I 5 16
Welches Verhältnis entspricht "1 ppb"?
[ ] a 1 Teil pro eine Milliarde Teile
[ ] b 1 Teil pro eine Billion Teile
[ ] c 1 Teil pro eine Billiarde Teile
[ ] d 1 Mikrogramm pro 1 Kilogramm
I 5 17
Erkennen Sie die in der Chemie, Toxikologie, im Gesundheits- und Arbeitsschutz gebräuchliche Konzentrationseinheit ppm!
[ ] a g/kg (Gewichtseinheit / Gewichtseinheit)
[ ] b mg/kg (Gewichtseinheit / Gewichtseinheit)
[ ] c ml/m3 (Volumeneinheit / Volumeneinheit)
[ ] d mg/ml (Gewichtseinheit / Volumeneinheit)
I 5 18
Was ist die letale Dosis?
[ ] a Dosis, die tödlich wirkt.
[ ] b Dosis, die zum Erbrechen führt.
[ ] c Zugelassene Höchstmenge für Schadstoffe.
[ ] d Dosis, die krebserzeugend wirkt.
I 5 19
LD ist in der Toxikologie die Abkürzung für:
[ ] a tödliche Dosis
[ ] b Larvizid
[ ] c ein Rauschgift
[ ] d ein bestimmtes Lockmittel
I 5 20
Was versteht man unter Mortalität?
[ ] a Sterblichkeit
[ ] b Mordrate
[ ] c martialische Schmerzanfälle
[ ] d Selbstmordrate durch Gifteinnahme
I 5 21
Unter dem Begriff Dosis letalis versteht man
[ ] a die ausreichende Menge, um Bewusstlosigkeit hervorzurufen.
[ ] b die tödliche Menge.
[ ] c die Menge, die aufputschende Wirkung hat.
[ ] d die Menge, bei der 50 % eines Versuchstierbestandes stirbt.
I 5 22
Die Giftwirkung eines Stoffes ist abhängig von
[ ] a der Konzentration.
[ ] b der Einwirkzeit.
[ ] c dem Siedepunkt bei einer Flüssigkeit.
[ ] d der Farbe.
I 5 23
LD ist die Abkürzung für
[ ] a Larvizid.
[ ] b ein Rauschgift.
[ ] c lebenslange Dosis.
[ ] d die tödliche Dosis.
I 5 24
Aerosole sind
[ ] a Aluminiumdosen mit flüssigem Inhalt.
[ ] b fein verteilte Tröpfchen oder feste Stoffe/Partikel in einem Gas.
[ ] c Bestandteile der Lungen
[ ] d Salze, die an der Luft unter Freisetzung von Gasen reagieren.
I 5 25
Welches Signalwort gehört zu dem abgebildeten Piktogramm nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
[ ] a Vorsicht
[ ] b Gefahr [ ] c Achtung [ ] d Hautreizung |
I 5 26
Geben Sie das dazu gehörende Signalwort an.
[ ] a Wichtig
[ ] b Gefahr [ ] c Giftig [ ] d Achtung |
I 5 27
Werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] Stoffe oder Gemische mit einem Signalwort gekennzeichnet, ist dieses Signalwort Bestandteil des Etiketts. Um welche Signalwörter kann es sich handeln?
[ ] a Gefahr
[ ] b Achtung
[ ] c Kombination aus beiden - Achtung/Gefahr
[ ] d Kombination aus beiden - Gefahr/Achtung
I 5 28
Wo sind die Gefahrenhinweise "hazard statements" in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zu finden?
[ ] a in Teil I der Verordnung
[ ] b in Anhang II
[ ] c in Anhang III
[ ] d in Anhang I
I 5 29
Welche Aussage zu dem DNEL-Wert ("Derived no-effect level") ist richtig?
[ ] a kann für orale Expositionen angegeben werden
[ ] b kann für dermale Expositionen angegeben werden
[ ] c Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt
[ ] d Angabe kann getrennt für Verbraucher und Arbeitnehmer erfolgen
I 5 30
Wie sind die H-Sätze (Hazard Statement) nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] aufgebaut?
[ ] a H100 - allgemeine Gefahren
[ ] b H200 - physikalische Gefahren
[ ] c H300 - Gesundheitsgefahren
[ ] d H400 - Umweltgefahren
I 5 31
Warum wurden die H-Sätze bzw. P-Sätze eingeführt?
[ ] a Sie wurden eingeführt, um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicherer zu machen.
[ ] b Sie wurden eingeführt, damit so deklarierte Gefahrstoffe auch von Beauftragten ohne Sachkundeprüfung abgegeben werden können.
[ ] c Sie wurden eingeführt, damit so deklarierte Gefahrstoffe nicht getrennt von anderen Artikeln aufbewahrt werden müssen.
[ ] d Sie wurden eingeführt, damit der Verbraucher auch ohne den Rat eines Fachmanns die von den jeweiligen Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren erkennen kann.
I 5 32
Hinweise auf die besonderen Gefahren (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) findet man
[ ] a im Chemikaliengesetz.
[ ] b in den Anhängen III und IV der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008].
[ ] c in Anhang I der Gefahrstoffverordnung.
[ ] d in der Gefährlichkeitsmerkmaleverordnung.
I 5 33
Was versteht man unter einem H-Satz?
[ ] a Ratschlag für die Lagerung eines Gefahrstoffs
[ ] b Hinweis auf die besonderen Gefahren, die bei Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff auftreten
[ ] c Ratschlag zu sachgerechten Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff
[ ] d Hinweis auf die Rücknahmeverpflichtung der Verpackung durch den Lieferanten
I 5 34
Die folgenden Zitate sind entweder H- oder P-Sätze. Bei welchem handelt es sich um einen H-Satz?
[ ] a Lebensgefahr bei Einatmen
[ ] b Behälter dicht geschlossen halten
[ ] c Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
[ ] d Kann für Wasserorganismen schädlich sein mit langfristiger Wirkung
I 5 35
Was sind H-Sätze im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
[ ] a Hinweise auf besondere Gefahren bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
[ ] b Richtsätze für den Hersteller von Gefahrstoffen
[ ] c Hinweise auf Rauchverbote
[ ] d Risikomerkmale von toxischen Stoffen
I 5 36
Ein Kennzeichnungsschild enthält die Angabe H317. Welche Aussage ist richtig?
[ ] a Es handelt sich um einen Hinweis auf Gesundheitsgefahren.
[ ] b Dem Gefahrenhinweis ist das Piktogramm Ausrufezeichen ( GHS07) zuzuordnen
[ ] c Die verbale Erläuterung lautet: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
[ ] d H317 bedeutet: Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußersten Atmosphäre.
I 5 37
Welche Informationen liefern die H-Sätze?
[ ] a Routineverfahren, mit denen die Konzentration eines Gefahrstoffes am Arbeitsplatz gemessen werden kann
[ ] b Zusammenstellung aller behördlichen Regelungen und Verordnungen für einen Gefahrstoff
[ ] c Hinweise auf besondere Gefahren, die von einem Gefahrstoff ausgehen
[ ] d Regeln für Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen
I 5 38
Welche der folgenden Formulierung beschreibt einen H-Satz?
[ ] a Entzündbarer Feststoff.
[ ] b Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
[ ] c Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
[ ] d Lebensgefahr bei Verschlucken.
I 5 39
Der H-Satz 260 lautet:
[ ] a Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
[ ] b Irreversibler Schaden möglich.
[ ] c In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können
[ ] d Kann vererbbare Schäden verursachen.
I 5 40
Was bedeutet der H-Satz 351?
[ ] a Gemisch mit Verdacht auf sensibilisierende Wirkung
[ ] b kann vermutlich Krebs erzeugen
[ ] c umweltschädigende Eigenschaften
[ ] d Verdacht auf erbgutverändernde Wirkung
I 5 41
Auf Grund welcher gefährlichen Eigenschaften der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Trichlorfluormethan (R 11) und Dichlordifluormethan (R 12) ist es verboten, diese in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden?
[ ] a Sie sind gegen Umwelteinflüsse sehr beständig.
[ ] b Sie tragen zur Zerstörung der Ozonschicht bei.
[ ] c Durch natürlich vorkommende Synergisten entsteht eine Giftwirkung.
[ ] d Sie unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz.
I 5 42
Ökotoxikologische Untersuchungen für das Gefährlichkeitsmerkmal aquatische Toxizität sind nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008 durchzuführen an
[ ] a Krebstieren.
[ ] b Fledermäusen.
[ ] c Fischen.
[ ] d Algen.
I 5 43
Welche Aussage trifft für hautätzende Stoffe und Gemische zu?
[ ] a Bei Verschlucken verursachen Säuren und Laugen keine akuten Gesundheitsschäden und führen auch nicht zum Tode.
[ ] b Schwefelsäure (> 15 %) zerstört beim Aufbringen die gesunde intakte Haut von Versuchstieren in ihrer gesamten Dicke nach einer Einwirkzeit von höchstens 3 Minuten.
[ ] c Ätznatron zur Verwendung als Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung darf in der Selbstbedienung angeboten werden.
[ ] d Als hautätzend eingestufte Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören.
I 5 44
Was bedeutet Informationsermittlung nach § 6 Gefahrstoffverordnung?
[ ] a Ermittlung der Gefährlichkeit der im Betrieb verwendeten Stoffe
[ ] b Ermittlung, ob risikoärmere Stoffe zur Verfügung stehen
[ ] c Ermittlung der Schwangeren im Betrieb
[ ] d Ermittlung der Gefährdung der Arbeitnehmer
I 5 45
Was sind H-Sätze nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
[ ] a Einteilungen der hochentzündlichen Stoffe
[ ] b Gefahrenhinweise
[ ] c sogenannte "hazard statements"
[ ] d Kategorien der Herstellungsverbote
I 5 46
Was sind P-Sätze nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
[ ] a Gefahrenhinweise
[ ] b Hinweise auf persistente Substanzen
[ ] c Kategorien der Herstellungsverbote
[ ] d Sicherheitshinweise
I 5 47
Was ist Bestandteil einer Stoffsicherheitsbeurteilung nach der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zur Registrierung Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)?
[ ] a Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
[ ] b Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
[ ] c Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt
[ ] d Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften sowie der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften.
I 5 48
Welche Gefahrenhinweise sind in Anhang III der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten?
[ ] a P-Sätze
[ ] b H-Sätze
[ ] c EUH- Sätze
[ ] d keine der aufgeführten
I 5 49
Geben Sie den Aufbau der P-Sätze (Precautionary statements) nach Anhang IV der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] an
[ ] a P200-Reihe: Prävention
[ ] b P300-Reihe: Reaktion
[ ] c P400-Reihe: Lagerung
[ ] d P100-Reihe: Entsorgung
I 5 50
Was verstehen Sie unter EUH-Sätzen?
[ ] a Ergänzende Gefahrenmerkmale
[ ] b frühere S-Sätze
[ ] c H-Sätze in EU- Amtssprachen
[ ] d Ergänzende Sicherheitshinweise
I 5 51
Kennen Sie Kombinationen von Hazard statements (H-Sätzen)?
[ ] a es gibt keine kombinierten H-Sätze
[ ] b ja, z.B.: H310 + H330: Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen
[ ] c ja, z.B.: H300 + H310 + H330: Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
[ ] d H- und P-Sätze können kombiniert werden
GFK I Nr. 6 - Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe
I 6 1
Was sind P-Sätze?
[ ] a Tipps für den Einsatz eines Mittels in Wasser- und Naturschutzgebieten
[ ] b Precautionary Statements, d.h. Sicherheitshinweise für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
[ ] c Angaben zur Pflanzenschutzmittel-Selektivität
[ ] d Produktions-Vorschriften für krebserzeugende Stoffe
I 6 2
Welche Aussage ist richtig:
[ ] a Die H- und P-Sätze sind knapp gefasste Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden.
[ ] b Die H-Sätze beschreiben die Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen;
[ ] c die P-Sätze sind Sicherheitshinweise für den Umgang chemischen Stoffen oder Gemischen.
[ ] d Unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit können Sicherheitshinweise miteinander kombiniert werden.
I 6 3
Welche Information liefern die P-Sätze?
[ ] a Sicherheitshinweise (Precautionary Statements)
[ ] b Informationen über Gesundheitsrisiken
[ ] c Sicherheitsdatenblätter
[ ] d Tipps beim Umgang mit Gefahrstoffen
I 6 4
Welcher der folgenden Sätze ist ein P-Satz?
[ ] a Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
[ ] b Staub nicht einatmen
[ ] c Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
[ ] d gesundheitsschädlich beim Verschlucken
I 6 5
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 6
Das Sicherheitsdatenblatt
[ ] a ist vom Inverkehrbringer bei der erstmaligen Lieferung eines Gefahrstoffes dem gewerblichen Abnehmer zu übermitteln.
[ ] b ist am Arbeitsplatz auszulegen.
[ ] c enthält - vom Arbeitgeber dargestellt - die Gefahren bei der Verwendung des Gefahrstoffes am konkreten Arbeitsplatz.
[ ] d ist eine stoffbezogene Information für den Abnehmer.
I 6 7
Welche Auskunft findet sich im Sicherheitsdatenblatt über den jeweiligen Gefahrstoff?
[ ] a Datum der Zulassung des Stoffes durch die nationale bzw. europäische Behörde
[ ] b physikalische Eigenschaften (z.B. Flammpunkt, Löslichkeit, Explosionsgrenze)
[ ] c chemische Eigenschaften (z.B. Stoffgruppe, Alkalität)
[ ] d toxikologische Eigenschaften (z.B. akute Toxizitätsgrenze)
I 6 8
Welche Auskunft kann im Sicherheitsdatenblatt über den jeweiligen Gefahrstoff enthalten sein?
[ ] a Arbeitsschutzbestimmungen, die bei Tätigkeiten zu beachten sind (z.B. Schutzkleidung, Atemschutz)
[ ] b Einstufung und Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung
[ ] c Klassifizierung und Kennzeichnung nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB)
[ ] d Maßnahmen zur Entsorgung
I 6 9
Von welchem Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt im Betrieb vorhanden sein?
[ ] a von entzündlichen Stoffen
[ ] b von krebserzeugenden Stoffen
[ ] c prinzipiell für sämtliche im Betrieb eingesetzte Stoffe und Gemische
[ ] d von Stoffen und Gemischen, die als gefährlich gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft sind.
I 6 10
Was versteht man unter einem Sicherheitsdatenblatt?
[ ] a eine Betriebsanweisung
[ ] b eine Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
[ ] c eine Information über physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften eines Gefahrstoffes und über Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen bei Tätigkeiten mit dem Stoff oder dem Gemisch
[ ] d eine Zusammenfassung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen im Betrieb
I 6 11
Die Angaben auf der Verpackung eines gefährlichen Stoffes reichen nicht aus, um die erforderlichen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit zu ergreifen. In welchem Umfang hat der gewerbliche Abnehmer Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt?
[ ] a Das Datenblatt muss spätestens bei der ersten Lieferung des Stoffes unaufgefordert übermittelt werden.
[ ] b Das Datenblatt muss nur auf besondere Anforderung überlassen werden.
[ ] c Das Datenblatt muss mit jeder Lieferung der Stoffe erneut übermittelt werden.
[ ] d Das Datenblatt muss bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden.
I 6 12
Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
[ ] a Erste-Hilfe-Maßnahmen
[ ] b Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
[ ] c Hinweise zur Entsorgung
[ ] d Angaben zum Transport
I 6 13
Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
[ ] a Maßnahmen zur Brandbekämpfung
[ ] b Handhabung, Lagerung und Angaben zum Transport
[ ] c Angaben zur Toxikologie
[ ] d Angaben zur Ökologie
I 6 14
Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
[ ] a Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[ ] b Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
[ ] c Handhabung und Lagerung
[ ] d Jahresproduktionsmengen dieses Stoffes / Gemisches in Tonnen
I 6 15
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 16
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 17
Ein gefährlicher Stoff bzw. ein gefährliches Gemisch wird in den Verkehr gebracht. Wer muss nach § 5 Gefahrstoffverordnung ein Sicherheitsdatenblatt mitliefern?
[ ] a der Hersteller
[ ] b der erneute Inverkehrbringer
[ ] c der Einführer
[ ] d keine dieser Personen
I 6 18
Welche Angaben muss eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen enthalten?
[ ] a Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,
[ ] b Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat.
[ ] c Informationen über Maßnahmen, die von den Beschäftigten und von Rettungsmannschaften, bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen durchzuführen sind.
[ ] d Informationen über Maßnahmen, die von den Beschäftigten und von Rettungsmannschaften zur Verhütung von diesen durchzuführen sind
I 6 19
Ist es ausreichend, wenn die Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung an geeigneter Stelle ausgehängt wird?
[ ] a Ja, denn die Arbeitnehmer sind verpflichtet, diesen Aushang in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis zu nehmen.
[ ] b Nein, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich anhand der Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
[ ] c Nein, sie muss zusätzlich jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden.
[ ] d Nein, das Sicherheitsdatenblatt muss zusätzlich ausgehändigt werden.
I 6 20
Was ist eine Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung?
[ ] a eine allgemeine Anweisung an alle Beschäftigte im Betrieb, wie mit Gefahrstoffen umzugehen ist
[ ] b eine Darstellung der Stoffeigenschaften der verwendeten Stoffe
[ ] c eine arbeitsplatzbezogene Anweisung an die betroffenen Arbeitnehmer für Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff
[ ] d die Gebrauchsanweisung eines Geräteherstellers für die Verwendung von Gefahrstoffen an seinem Gerät
I 6 21
Betriebsanweisungen
[ ] a müssen bei Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen erstellt werden.
[ ] b können auch durch Sicherheitsdatenblätter ersetzt werden, da diese ausreichende Informationen über den Gefahrstoff enthalten.
[ ] c dienen zur Unterweisung der Arbeitnehmer.
[ ] d müssen in der Sprache der Beschäftigten abgefasst sein.
I 6 22
Welche Aussage über Betriebsanweisungen trifft zu?
[ ] a Sie sind arbeitsbereichsbezogen zu erstellen.
[ ] b Sie sind stoffbezogen zu erstellen.
[ ] c Sie ersetzen die Unterweisung für Arbeitnehmer.
[ ] d Sie müssen mindestens einmal durchgeführt werden.
I 6 23
Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Welche Aussagen dazu sind richtig?
[ ] a Die Betriebsanweisung hat über die Gefahren für den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe-Maßnahmen zu informieren.
[ ] b Sie ist in verständlicher Form in einer beliebigen Amtssprache der EU abzufassen.
[ ] c Die Beschäftigten sind vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
[ ] d Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten.
I 6 24
Für welche Fälle sind Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung zu erstellen?
[ ] a bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im offenen System
[ ] b bei jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Betrieb
[ ] c nur bei Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen, die als akut toxisch eingestuft sind
[ ] d nicht bei Geräten, für die der Hersteller bereits eine Gebrauchsanweisung erstellt hat
I 6 25
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 26
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 27
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 28
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 29
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 30
Wer kann bei Vergiftungen Rat und Hilfe geben?
[ ] a Apotheken
[ ] b Ärzte
[ ] c Giftinformationszentren
[ ] d Hersteller der gefährlichen Stoffe
I 6 31
Was bedeutet der Begriff Antidot?
[ ] a Gegengift
[ ] b Gift, das dem Arzneimittelgesetz und nicht der Gefahrstoffverordnung unterliegt
[ ] c Substanz, die beim Erhitzen leicht explodiert
[ ] d Sofortmaßnahme gegen Atemstillstand
I 6 32
Was ist zu tun, wenn der Verdacht besteht, jemand habe durch die verschmutzte Kleidung Gift in den Körper aufgenommen?
[ ] a verschmutzte Kleidung unter Selbstschutz entfernen
[ ] b Erbrechen auslösen
[ ] c Reinigung der Haut durch ein längeres warmes Bad
[ ] d Reinigung der Haut unter fließendem Wasser
I 6 33
Wann darf bei Vergiftetenkein Erbrechen ausgelöst werden?
[ ] a nach Einnahme ätzender Substanzen (z.B. Säuren, Laugen)
[ ] b nach Einnahme schäumender Substanzen (z.B. Wasch- oder Spülmittel)
[ ] c nach Einnahme leicht flüchtiger Substanzen (z.B. Benzin, Petroleum)
[ ] d bei bewusstlosen oder krampfenden Patienten
I 6 34
Einem Maurer ist auf der Baustelle Kalklösung ins Auge gespritzt. Was empfehlen Sie ihm?
[ ] a Er braucht weiter nichts machen, da die Tränenflüssigkeit zur Verdünnung beiträgt.
[ ] b Sofort längere Zeit das offen gehaltene Auge mit Wasser spülen.
[ ] c Nach der Spülung umgehend einen Arzt aufsuchen.
[ ] d Dem Spülwasser stark verdünnt eine schwache Säure (z.B. etwas Essig) beifügen, um die Kalklauge zu neutralisieren.
I 6 35
Bei Verletzung des Auges durch Säureeinwirkung ist folgende Sofortmaßnahme richtig:
[ ] a Verletztes Auge sofort abdecken.
[ ] b Spülung des offen gehaltenen Auges mit Wasser, anschließend Arztbesuch.
[ ] c Sofortiger Arztbesuch ohne Spülung des Auges.
[ ] d Das Auge mit einem fusselfreien Tuch trocken tupfen.
I 6 36
In welchen Fällen darf bei Verschlucken von Gift niemals Erbrechen ausgelöst werden?
[ ] a bei bewusstlosen oder bewusstseinseingetrübten Personen
[ ] b bei Schwangeren
[ ] c bei Diabetikern
[ ] d bei Personen, die zu Krämpfen neigen oder die Krampfgifte aufgenommen haben
I 6 37
Welche Erste-Hilfe-Maßnahme ist bei einem Unfall mit Laugen richtig?
[ ] a Bei Spritzern ins Auge muss längere Zeit mit viel Wasser gespült werden.
[ ] b Es muss bei Verschlucken unbedingt Erbrechen ausgelöst werden.
[ ] c Bei Verschlucken sofort viel Wasser trinken lassen.
[ ] d Bei Spritzern auf die Haut muss mit verdünnter Säure gespült werden.
I 6 38
Was tun Sie als Ersthelfer bei Verdacht, dass bei einem Mitarbeiter eine Vergiftung vorliegt?
[ ] a rasche Gabe eines spezifischen Gegengifts
[ ] b Asservate sammeln und dem Arzt übergeben
[ ] c verhindern weiterer Giftaufnahme unter Beachtung des Selbstschutzes
[ ] d sofort einen Arzt rufen
I 6 39
Was tun Sie bei Verätzungen der Haut?
[ ] a sofortige Entfernung der benetzten Kleidungsstücke
[ ] b neutralisierende Mittel aufstreuen
[ ] c waschen der Haut mit viel Wasser
[ ] d Mehl auf die benetzte Haut streuen
I 6 40
Was tun Sie bei Giftaufnahme durch die Atemwege?
[ ] a Warten, ob sich der Vergiftete erholt.
[ ] b Den Vergifteten sofort aus der Gefahrenzone entfernen, Selbstschutz beachten.
[ ] c Vergifteten vor Auskühlung schützen, für Zufuhr von frischer Luft sorgen.
[ ] d Kontaminierte Kleidung ausziehen.
I 6 41
Welches Hausmittel kann als Erste-Hilfe-Maßnahme bei Vergiftungen in aller Regel empfohlen werden?
[ ] a Milch
[ ] b Rizinusöl
[ ] c starker Kaffee
[ ] d keines der angegebenen Hausmittel
I 6 42
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 43
Ihnen tropft verdünnte Flusssäure auf die Hand, akute Schmerzen haben Sie nicht. Wie verhalten Sie sich?
[ ] a Hand mit reichlich Wasser spülen.
[ ] b Da eine Spülung mit Wasser ineffektiv ist, sollte Natriumbicarbonat-Lösung verwendet werden.
[ ] c Nachdem mit Wasser gespült wurde, sollte Calciumgluconat-Gel einmassiert werden.
[ ] d Auf jeden Fall muss ein Arzt aufgesucht werden.
I 6 44
Einem Bauarbeiter ist auf der Baustelle Kalk ins Auge gespritzt. Er muss
[ ] a nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes weiterarbeiten, da es sich um keine schwer wiegende Verletzung handelt.
[ ] b als allererste Maßnahme zum Augenarzt geschickt werden.
[ ] c das offen gehaltene Auge mit Wasser spülen und anschließend einen Arzt aufsuchen.
[ ] d mit 1%-iger Borsäure spülen.
I 6 45
Was ist im Rahmen der Ersten Hilfe zu tun, wenn jemand Gift auf die Haut bekommen hat?
[ ] a Verschmutzte Kleidung sollte entfernt werden.
[ ] b Ein Arzt muss nur bei Rötung der Haut hinzugezogen werden.
[ ] c Die Haut soll mit Wasser und Seife gewaschen werden.
[ ] d Es muss auf jeden Fall ein Arzt hinzugezogen werden.
I 6 46
Welche Maßnahmen sind bei Verdacht auf eine Vergiftung durch Gefahrstoffe zu ergreifen?
[ ] a sofort den Arzt rufen, Mittelpackung sicherstellen
[ ] b Anregungsmittel (z.B. Kaffee, Tee) verabreichen
[ ] c Person ständig in Bewegung halten, damit der Kreislauf nicht zusammenbricht
[ ] d Person aus der Gefahrenzone bringen und bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage legen.
I 6 47
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 48
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 49
Zurzeit in Bearbeitung
I 6 50
Wie lautet das Signalwort für akut toxische Stoffe der Kategorie 1?
[ ] a Achtung
[ ] b Gefahr
[ ] c giftig
[ ] d Warnung
GFK I Nr. 7 - Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
I 7 1
Welche Handlungen stellen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden?
[ ] a Abgabe von akut toxischen Stoffen oder Gemischen an Personen über 18 Jahren.
[ ] b Abgabe von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Kategorien 1 - 3 mit Erlaubnis, aber ohne Nachweis der Sachkunde gemäß § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung.
[ ] c Die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Abgabe von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Kategorien 1 - 3 im Einzelhandel werden nicht oder nicht vollständig geführt.
[ ] d Verkauf von Giften in einer Apotheke.
I 7 2
Welche Handlungen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden?
[ ] a Abgabe von akut toxischen Gefahrstoffen der Kategorien 1 - 3 an gewerbliche Verbraucher ohne Anzeige nach § 7 Chemikalien-Verbotsverordnung.
[ ] b Abgabe von Stoffen und Gemischen durch Automaten, die nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eine der folgenden Kennzeichnungen aufweisen:
GHS03 | GHS02 | |
oder | ||
Flamme über einem Kreis | Flamme und einem der Gefahrenhinweise H224, H241 oder H242 |
[ ] c Abgabe von Reinigungsmitteln mit der Kennzeichnung
GHS05 |
Ätzwirkung |
in Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen in Selbstbedienung.
[ ] d Abgabe von entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 ohne ein Abgabebuch zu führen.
I 7 3
Wer ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Stoffe oder Gemische verkauft, die als akut toxisch Kategorien 1, 2 oder 3 zu kennzeichnen sind,
[ ] a handelt gegen die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung und wird von der zuständigen Behörde zum Besuch eines Lehrgangs zwangsverpflichtet. Weitere straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen erfolgen jedoch in der Regel nicht.
[ ] b handelt ordnungswidrig, wird aber in der Regel nur kostenfrei verwarnt.
[ ] c handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
[ ] d macht sich strafbar und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
I 7 4
Wer Stoffe oder Gemische, die nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] mit dem Piktogramm
GHS03 |
(Flamme über Kreis) |
zu kennzeichnen sind, durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr bringt,
[ ] a handelt gegen die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
[ ] b macht sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren rechnen.
[ ] c handelt ordnungswidrig.
[ ] d handelt vorschriftswidrig, ist aber nicht von Sanktionen bedroht.
I 7 5
Eine Straftat gegen die Umwelt begeht, wer:
[ ] a unbefugt ein Gewässer oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert.
[ ] b entgegen einer zum Schutz eines Wasserschutzgebietes erlassenen Rechtsvorschrift betriebliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreibt.
[ ] c Feldfrüchte stiehlt.
[ ] d die Luft verunreinigt, indem er unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft freisetzt.
I 7 6
Eine Straftat gegen die Umwelt begeht, wer:
[ ] a ein öffentliches Ärgernis erregt.
[ ] b unbefugt Abfälle, die für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage behandelt, verwertet, lagert oder beseitigt.
[ ] c ohne die erforderliche Genehmigung eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes betreibt.
[ ] d umweltgefährdende Schriften verbreitet.
I 7 7
Ein Versandhändler beabsichtigt Methanol an einen privaten Flugmodellbauer zu verkaufen. Der Verkauf von Methanol im Versandhandel ist
[ ] a gesetzeskonform.
[ ] b strafbar.
[ ] c verboten.
[ ] d ordnungswidrig.
I 7 8
Ein Großhändler verkauft ein als hautätzend der Kategorie 1 eingestuftes Reinigungsmittel ausschließlich an berufsmäßige Verwender. Die Verpackung dieses Reinigungsmittels besitzt keinen kindergesicherten Verschluss. Der Großhändler handelt
[ ] a strafbar.
[ ] b gesetzeskonform.
[ ] c ordnungswidrig.
[ ] d rechtswidrig.
I 7 9
Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Straftat?
[ ] a Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt.
[ ] b Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.
[ ] c das Inverkehrbringen von Stoffen oder Gemischen, mit dem Gefahrenpiktogramm
Totenkopf |
ohne die erforderliche Erlaubnis
[ ] d das Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die in Anlage 1 zu § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (Inverkehrbringensverbote) aufgeführt sind.
I 7 10
Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit?
[ ] a Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt.
[ ] b Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.
[ ] c das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 6 der Chemikalien-Verbotsverordnung
[ ] d das Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die in Anlage 1 zu § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (Inverkehrbringensverbote) aufgeführt sind.
I 7 11
Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Straftat?
[ ] a Wenn ein Händler toxische Stoffe und Gemische an Wiederverkäufer abgibt.
[ ] b Wenn ein Händler hautätzende und oxidierende Stoffe oder Gemische an berufsmäßige Verwender abgibt und mit dem Verkauf eine Person beauftragt, die die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung nicht nachgewiesen hat, jedoch mindestens jährlich belehrt wurde.
[ ] c das Inverkehrbringen von entzündbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 3 an nichtberufsmäßige Verwender
[ ] d das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3 ohne die erforderliche Erlaubnis
I 7 12
Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist ordnungswidrig?
[ ] a Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.
[ ] b das Inverkehrbringen von toxischen Stoffen und Gemischen ohne die erforderliche Erlaubnis.
[ ] c das Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die in der Anlage 1 der ChemVerbotsV (Inverkehrbringensverbote) aufgeführt sind.
[ ] d nur Verstöße gegen § 10 ChemVerbotsV (Versand).
I 7 13
Sie bringen fahrlässig ein akut toxisches Gemisch der Gefahrenkategorie 1 ohne Erlaubnis der Behörde ( § 6 ChemVerbotsV) in den Verkehr.
[ ] a Sie machen sich strafbar.
[ ] b Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit.
[ ] c Sie begehen ein Kavaliersdelikt.
[ ] d weder a noch b noch c.
I 7 14
Ein Importeur will PKW-Feuerlöscher in den Verkehr bringen, die als Löschmittel Halon 1211 (CF2BrCl) enthalten.
[ ] a Der Importeur begeht eine Straftat.
[ ] b Die Verwendung von Halon 1211 ist auf Grund einer Ausnahmeregelung möglich.
[ ] c Es gibt keine Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Halonfeuerlöschern.
[ ] d Das Inverkehrbringen kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
I 7 15
Hersteller oder Importeure, die einen registrierungspflichtigen Stoff in einer Menge > 100 t/a in den Verkehr bringen, mussten diesen Stoff bis zum 01.06.2013 bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren. Bei Zuwiderhandlung ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen.
[ ] a Das Versäumnis kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.
[ ] b Das Versäumnis kann mit Geldbuße bis zu hunderttausend Euro bestraft werden.
[ ] c Es gibt keine Sanktionen. Die Frist kann formlos verlängert werden.
[ ] d Die in den Verkehr gebrachten Stoffe müssen kostenpflichtig zurückgenommen werden.
I 7 16
Die Werbung für ein gefährlich eingestuftes Holzschutzmittel enthält den Hinweis "Unschädlich - Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotential" und enthält keine der auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften. Bewerten Sie diese Werbeaussage!
[ ] a Der Inverkehrbringer macht sich strafbar.
[ ] b Der Inverkehrbringer begeht eine Ordnungswidrigkeit.
[ ] c Die Werbeaussage entspricht den chemikalienrechtlichen Vorschriften.
[ ] d Diese Werbeaussage ist nur im professionellen Bereich (Abgabe an berufsmäßige Verwender) zulässig.
I 7 17
Sie bekommen von einem Großhändler das Angebot, ein Nickel-Schmuckset bestehend aus Halsketten, Armbändern und Ketten zu ordern. Ihnen ist bekannt, dass die Nickelabgabe der angebotenen Erzeugnisse den in Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] festgelegten Migrationswert (0,5 µg/cm2/Woche) übersteigt. Welche Aussage ist richtig?
[ ] a Die Schmuckgegenstände, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
[ ] b Der Inverkehrbringer begeht eine Ordnungswidrigkeit.
[ ] c Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen Beschränkungsbestimmungen des Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
[ ] d Die Schmuckgegenstände, dürfen in Verkehr gebracht werden, da sie mit den Informationen über die Überschreitung des Nickel-Migrationswertes nicht beworben werden.
I 7 18
Sie wollen als Einzelhändler Fahrradreparatursets verkaufen. Worauf müssen Sie bei der Auswahl des Klebers aus chemikalienrechtlicher Sicht achten?
[ ] a Der Kleber sollte bei der Verarbeitung keine Geruchsbelästigung verursachen.
[ ] b Kleber mit einem Benzolgehalt von> 0,1 Gew.-% dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
[ ] c Das Inverkehrbringen von Klebern mit einem Benzolgehalt von> 0,1 Gew.-% kann als Straftat verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
[ ] d Um ein vorzeitiges Eintrocknen zu verhindern, sollten die Verpackungseinheiten nicht größer als 10 ml sein.
I 7 19
Sie wollen als Einzelhändler Klebstoffe verkaufen. Worauf müssen Sie bei der Bestellung beim Großhändler aus chemikalienrechtlicher Sicht achten?
[ ] a Der Kleber sollte bei der Verarbeitung keine Geruchsbelästigung verursachen.
[ ] b Kleber mit einem Toluolgehalt von> 0,1 Gew.-% dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
[ ] c Das Inverkehrbringen von Klebern mit einem Toluolgehalt von> 0,1 Gew.-% kann als Straftat verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
[ ] d Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen.
I 7 20
Ein Händler bietet über eine Internetplattform Bleilot mit der Legierung Sn60Pb40 für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit an. Was ist richtig?
[ ] a Es gibt keine Beschränkungen für den Verkauf an Privatpersonen.
[ ] b Lote mit einer Blei-Konzentration = 0,3 % dürfen nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden.
[ ] c Der Händler begeht eine Ordnungswidrigkeit.
[ ] d Der Händler begeht eine Straftat.
I 7 21
In einem Einzelhandelsunternehmen wird Rattengift mit dem Wirkstoff Bromadiolon mit einer Konzentration von 0,005% angeboten. Was trifft zu?
[ ] a Das Produkt darf nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden.
[ ] b Beim Verkauf an die breite Öffentlichkeit begeht der Händler eine Straftat.
[ ] c Beim Verkauf an die breite Öffentlichkeit begeht der Händler eine Ordnungswidrigkeit.
[ ] d Das Produkt unterliegt einem generellen Verkaufsverbot.
GFK II Abgabe und Bereitstellung von Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV, die nicht Biozidprodukte bzw. Pflanzenschutzmittel sind
GFK II Nr. 1 - Physikalische und chemische Eigenschaften
II 1 1
Bei der Einstufung eines flüssigen Stoffes ist auch sein Flammpunkt zu berücksichtigen. Welche Aussage zum Flammpunkt ist richtig?
[ ] a Als Flammpunkt ist die Temperatur definiert, bei der sich eine Flüssigkeit selbst entzündet.
[ ] b Als Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur definiert, bei der sich aus einer Flüssigkeit Dämpfe in einer solchen Menge entwickeln, dass sich ein durch Fremdzündung entflammbares Dampf-Luft-Gemisch bildet.
[ ] c Als Flammpunkt ist die Temperatur definiert, die beim Verbrennen der Flüssigkeit entsteht.
[ ] d Als Flammpunkt bezeichnet man die Temperatur, bei der unter atmosphärischem Druck der Übergang zwischen flüssiger und gasförmiger Phase stattfindet.
II 1 2
Eine Substanz hat den pH-Wert von etwa 0. Was bedeutet das?
[ ] a Die Substanz reagiert stark sauer.
[ ] b Die Substanz reagiert schwach sauer.
[ ] c Die Substanz reagiert stark basisch.
[ ] d Die Substanz ist ätzend.
II 1 3
Was ist der pH-Wert?
[ ] a eine Maßeinheit nach Paracelsus
[ ] b ein Wert für das Auftreten der polaren Häufigkeit
[ ] c ein Maß für die Wasserstoffionen-Konzentration
[ ] d die Absenkung der Gefährdungsklasse pro Hälfte der Wirkstoffmenge
II 1 4
Welchen pH-Wert hat eine neutrale Substanz?
[ ] a pH = 0
[ ] b pH = 7
[ ] c pH = 10
[ ] d pH = 100
II 1 5
Welche Aussagen zum Dampfdruck einer Substanz sind richtig?
[ ] a Über jeder Flüssigkeit entwickelt sich ein - in manchen Fällen sehr kleiner - Dampfdruck.
[ ] b Wenn der Dampfdruck einer Flüssigkeit den Umgebungsdruck erreicht, beginnt sie zu sieden.
[ ] c Dampfdrücke liegen immer unter oder bei 1 bar.
[ ] d Flüssigkeiten mit einem hohen Dampfdruck verdunsten in einem offenen Gefäß rasch.
II 1 6
Welcher Begriff beschreibt einen Aggregatzustand?
[ ] a warm
[ ] b gasförmig
[ ] c fest
[ ] d gefärbt
II 1 7
Aus welcher Angabe im Sicherheitsdatenblatt kann der Aggregatzustand einer Substanz abgeleitet werden?
[ ] a aus den Angaben zu den Transportvorschriften
[ ] b aus den einzusetzenden Körperschutzmitteln
[ ] c aus Schmelz- und Siedepunkt
[ ] d aus den Erste-Hilfe-Maßnahmen
II 1 8
Wovon hängt die Löslichkeit eines Stoffes in einer Flüssigkeit ab?
[ ] a von den molekularen Eigenschaften des Stoffes und der Flüssigkeit
[ ] b von der Lösungsenthalpie
[ ] c von der Temperatur
[ ] d von der Rührgeschwindigkeit
II 1 9
Wie nennt man eine feine Verteilung von Flüssigkeitströpfchen in einer anderen Flüssigkeit?
[ ] a Suspension
[ ] b Aerosol
[ ] c Emulsion
[ ] d Kristallisation
II 1 10
Wie nennt man eine feine Verteilung von Flüssigkeitströpfchen in einem Gas?
[ ] a Suspension
[ ] b Rauch
[ ] c Emulsion
[ ] d Nebel
II 1 11
Wie nennt man eine feine Verteilung von Feststoffteilchen in einer Flüssigkeit?
[ ] a Suspension
[ ] b Aerosol
[ ] c Emulsion
[ ] d Kristallisation
II 1 12
Wie nennt man eine feine Verteilung von Feststoffteilchen in einem Gas?
[ ] a Suspension
[ ] b Aerosol
[ ] c Granulat
[ ] d Nebel
II 1 13
Was ist die Viskosität einer Substanz?
[ ] a die Löslichkeit in Ethanol
[ ] b die Kosten bei der Verwendung
[ ] c eine visuelle Stoffkonstante
[ ] d ein Maß für die Zähflüssigkeit
GFK II Nr. 2 - Grundkenntnisse der Toxikologie
II 2 1
Welche gefährliche Eigenschaft bezeichnet der Ausdruck reproduktionstoxisch?
[ ] a krebserzeugend
[ ] b entwicklungsschädigend bei den Nachkommen
[ ] c erbgutverändernd
[ ] d bodengefährdend
II 2 2
Welche gefährliche Eigenschaft bezeichnet der Ausdruck mutagen?
[ ] a wassergefährdend
[ ] b krebserzeugend
[ ] c fruchtschädigend
[ ] d erbgutverändernd
II 2 3
Ein karzinogener Stoff wirkt
[ ] a krebserzeugend.
[ ] b krebshemmend.
[ ] c Krebs diagnostizierend.
[ ] d krebsabtötend.
II 2 4
Erläutern Sie bitte folgenden Fachbegriff: orale Aufnahme
[ ] a eine Aufnahme über den Mund
[ ] b eine Aufnahme über die Haut
[ ] c eine Aufnahme über die Atmungsorgane
[ ] d eine Aufnahme durch Injektion in die Blutbahn
II 2 5
Erläutern Sie bitte folgenden Fachbegriff: dermale Aufnahme
[ ] a eine Aufnahme über den Mund
[ ] b eine Aufnahme über die Haut
[ ] c eine Aufnahme über die Atmungsorgane
[ ] d eine Aufnahme durch Injektion in die Blutbahn
II 2 6
Welcher Fachbegriff bedeutet Schadstoffaufnahme über die Atemwege?
[ ] a oral
[ ] b dermal
[ ] c inhalativ
[ ] d intraperitoneal
II 2 7
Was versteht man unter akuter Toxizität?
[ ] a nach längerer Zeit auftretende Giftwirkung eines Stoffes
[ ] b zeitnah auftretende Giftwirkung eines Stoffes
[ ] c Giftwirkung in Verbindung mit Alkoholgenuss
[ ] d bei wiederholter Einnahme auftretende Giftwirkung eines Stoffes
II 2 8
Mit welcher gefährlichen Eigenschaft sind Stoffe nach dem Anhang I der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch Kategorie 4 einzustufen?
[ ] a Stoffe, deren LD50-Wert (oral, Ratte) z.B. 1000 mg/kg beträgt
[ ] b Stoffe, die beim Menschen krebserzeugend wirken
[ ] c Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben
[ ] d Stoffe, die beim Menschen Verätzungen hervorrufen können
II 2 9
In der Regel werden die akut toxischen Eigenschaften von Stoffen und Gemischen durch Tests an Versuchstieren ermittelt. Durch welchen Wert werden die Ergebnisse ausgedrückt?
[ ] a durch den AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
[ ] b durch den LC50-Wert (Mittlere letale Konzentration - 50 % der Versuchstiere verenden)
[ ] c durch den ADI-Wert (acceptable daily intake - "duldbare Tagesmenge")
[ ] d durch den LD50-Wert (Mittlere letale Dosis - 50 % der Versuchstiere verenden)
II 2 10
Was bedeutet LD50?
[ ] a Luftdurchsatz in 50 Sekunden
[ ] b Letale Dosis für 50 % der Versuchstiere einer Testgruppe
[ ] c Anzahl der Versuchstiere einer Testgruppe, die nach 50 min keine Schäden zeigen
[ ] d Langzeitdosis, die ohne Gesundheitsschäden verkraftbar ist
II 2 11
Der LD50-Wert wird angegeben in
[ ] a Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg)
[ ] b Teile pro 1 Million Teile (ppm) pro Stunde Einwirkzeit
[ ] c Milligramm pro Liter Luft in 4 Stunden
[ ] d Mikrogramm pro Kilogramm Probengewicht
II 2 12
Was bedeutet LD50?
[ ] a Letale Wirkstoffdosis (tödliche Menge), bei der 50 % der Versuchstiere einer Testgruppe sterben
[ ] b Anzahl der Versuchstiere einer Testgruppe, die nach 50 Minuten keine Schäden aufweisen
[ ] c Langzeitdosis, die 50 Tage nach der Anwendung im Boden nachweisbar ist
[ ] d Lagerdauer von maximal 50 Tage
II 2 13
Ein Sicherheitshinweis lautet: "Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen". Dabei bedeutet "Exposition":
[ ] a nur die Einnahme durch den Mund oder Einatmen
[ ] b nur das Aufbringen auf die Haut
[ ] c Kontakt mit dem Körper allgemein (innerlich und äußerlich)
[ ] d eine exponierte Körperhaltung
II 2 14
Wie können Gefahrstoffe in den menschlichen Körper gelangen?
[ ] a nur durch Verschlucken
[ ] b durch Verschlucken, Einatmen oder durch die Haut
[ ] c nur durch Verschlucken oder Einatmen
[ ] d nur durch die Haut
GFK II Nr. 3 - Wirkungen gefährlicher Stoffe auf die Umwelt
II 3 1
Schwermetalle können sich in der Nahrungskette anreichern. Welches der genannten Metalle wurde durch Erkrankungen in Japan als Umweltgift bekannt?
[ ] a Quecksilber
[ ] b Blei
[ ] c Cadmium
[ ] d Nickel
II 3 2
"TCDD" ist die Abkürzung für ein Umweltgift aus der Gruppe der
[ ] a Lösemittel.
[ ] b Schwermetalle.
[ ] c Dioxine.
[ ] d Halogene.
II 3 3
Welcher Gefahrenhinweis (H-Satz) kennzeichnet Umweltgefahren?
[ ] a H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
[ ] b H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
[ ] c H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
[ ] d H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
II 3 4
Stoffe und Gemische, die sich in der Natur nur schwer abbauen lassen und deshalb lange in der Umwelt erhalten bleiben, bezeichnet man als
[ ] a latent.
[ ] b okkult.
[ ] c persistent.
[ ] d resistent.
II 3 5
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sieht unter anderem für den chlorierten Kohlenwasserstoff 1,1,1-Trichlorethan ein Verbot seiner Herstellung, seines Inverkehrbringens und seiner Verwendung vor. Auf Grund welcher Eigenschaft wurde dieses Verbot ausgesprochen?
[ ] a starke Wassergefährdung (WGK 3)
[ ] b Ozonabbaupotenzial (ODP-Wert)
[ ] c hoher AGW-Wert
[ ] d Treibhauspotenzial (GWP-Wert)
GFK II Nr. 4 - Spezielle Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen
II 4 1
Welche der aufgezählten Aussagen ist für krebserzeugende Gefahrstoffe zutreffend?
[ ] a Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1a sind mit dem Gefahrenhinweis H350 (Kann Krebs erzeugen) zu kennzeichnen.
[ ] b Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch Buchenholzstaub und Eichenholzstaub.
[ ] c Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch AzofarbstoffeAzofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können.
[ ] d Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch Gemische, die einen Gehalt gleich oder größer 3 % Methanol enthalten.
II 4 2
Welcher Stoff wirkt krebserzeugend?
[ ] a Ätznatron
[ ] b Asbest
[ ] c Salmiakgeist 35 %
[ ] d Benzidin
II 4 3
Welcher der folgenden Stoffe ist karzinogen?
[ ] a Benzol
[ ] b Pyridin
[ ] c Toluol
[ ] d Hydrazin
II 4 4
Welcher Stoff passt vom Gefährlichkeitsmerkmal nicht zu den anderen aufgeführten Stoffen?
[ ] a Benzol
[ ] b Asbest (Feinstaub)
[ ] c Zinkchromat
[ ] d Ammoniumnitrat
II 4 5
Wozu wird Salpetersäure verwendet?
[ ] a zum Füllen von Akkumulatoren
[ ] b zum Herstellen von Düngemitteln und Sprengstoffen
[ ] c zum Ätzen von Glas
[ ] d zum Oxidieren und Nitrieren chemischer Verbindungen
II 4 6
Konzentrierte Schwefelsäure
[ ] a hat eine stark wasserentziehende Wirkung.
[ ] b ruft bereits in geringen Mengen Verätzungen hervor.
[ ] c setzt beim Verdünnen mit Wasser Wärme frei.
[ ] d wird am ungefährlichsten durch tropfenweise Zugabe von Wasser verdünnt.
II 4 7
Giftige Gase erkennt man manchmal am typischen Geruch. Wie riecht Schwefelwasserstoff?
[ ] a wie bittere Mandeln
[ ] b wie Knoblauch
[ ] c wie faule Eier
[ ] d Es ist geruchlos.
II 4 8
Schwefelwasserstoff ist
[ ] a ein akut toxisches Atemgift mit einem typischen Geruch.
[ ] b ein extrem entzündbares Gas.
[ ] c ein Gas mit einer hautreizenden Wirkung.
[ ] d ein geruchloses Gas, das wegen seiner hohen Affinität zum Hämoglobin den Sauerstofftransport im Blut blockiert.
II 4 9
Welche Aussage über Reizgase ist richtig?
[ ] a Reizgase sind typische Nervengifte.
[ ] b Praktisch alle Reizgase bewirken unmittelbar nach der Exposition Krankheitserscheinungen.
[ ] c Typische Reizgase sind Methan, Ethan und Propan.
[ ] d Reizerscheinungen sind im Allgemeinen bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGWWertes) nicht zu erwarten.
II 4 10
Welche Schutzmaßnahme ist bei unbeabsichtigter Freisetzung von Chlor zu treffen?
[ ] a Schutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
[ ] b umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen
[ ] c Dämpfe mit Wassernebel oder feinem Sprühstrahl niederschlagen
[ ] d geeignete Absorptionsmittel anwenden
II 4 11
Welche Aussage trifft für Chlor zu?
[ ] a Chlor ist bei Normalbedingungen eine farblose Flüssigkeit.
[ ] b Chlor kann durch Säuren aus hypochlorithaltigen WC-Reinigern freigesetzt werden.
[ ] c Chlor dient zur Desinfektion von Trinkwasser.
[ ] d Chlor ist zur Begasung in Gewächshäusern zugelassen.
II 4 12
Chlor
[ ] a ist eine hellbraune Flüssigkeit.
[ ] b ist ein Atemgift.
[ ] c dient zur Desinfektion von Trinkwasser.
[ ] d dient zur Desinfektion des Wassers in Frei- und Hallenbädern.
II 4 13
Chlor
[ ] a ist ein grünliches Gas.
[ ] b ist ein brennbares Gas.
[ ] c kann sich aus bestimmten WC-Reinigern entwickeln.
[ ] d ist krebserzeugend.
II 4 14
Welche Aussage trifft auf Chlorate zu?
[ ] a Natriumchlorat ist mit den Piktogrammen zu kennzeichnen.
[ ] b Sie werden als Insektizide eingesetzt.
[ ] c Die Abgabe von Chloraten ist nur in Originalverpackungen (Blechdosen!) erlaubt, sie dürfen nicht in Pappdosen, Säcke oder Papiertüten gefüllt werden.
[ ] d Chlorate sind als Herbizid nicht mehr zugelassen.
II 4 15
Was muss bei Tätigkeiten mit Chloraten beachtet werden?
[ ] a In Kontakt mit oxidierbaren Substanzen besteht die Gefahr der Selbstentzündung.
[ ] b Die Aufbewahrung muss unter Lichtausschluss erfolgen.
[ ] c Entfernt von Zünd- und Wärmequellen lagern.
[ ] d Es besteht Explosionsgefahr beim Mischen mit organischen Stoffen.
II 4 16
Welche Eigenschaft besitzt Natriumchlorat?
[ ] a Es zerstört das Pflanzengewebe.
[ ] b Es fördert Brände.
[ ] c Es ist wasserunlöslich.
[ ] d Es bildet zusammen mit Schwefel und organischen Verbindungen explosive Gemische.
II 4 17
Welche Aussage über Natriumchlorat trifft zu?
[ ] a Es darf nur in Papiersäcken aufbewahrt werden.
[ ] b Es kann in Gegenwart von Kohle oder Schwefel explodieren.
[ ] c Es ist ein Salz der Chlorsäure.
[ ] d Es ist als Unkrautvertilgungsmittel nicht zugelassen.
II 4 18
Wo findet Natriumfluorid typischerweise Verwendung?
[ ] a als Düngemittel
[ ] b in der Glasindustrie
[ ] c bei der Farbstoffgewinnung
[ ] d in der Kariesprophylaxe
II 4 19
Welche Wirkung tritt bei akuter oraler Vergiftung mit Natriumfluorid auf?
[ ] a Schädigung der Sehnerven, mit nachfolgender Erblindung
[ ] b Narkotisierende Wirkung
[ ] c Stoffwechselstörungen
[ ] d Massive Reizwirkung auf Schleimhäute und im Verdauungstrakt
II 4 20
Wozu wird Flusssäure verwendet?
[ ] a zum Ätzen von Glas
[ ] b zum Füllen von Akkumulatoren
[ ] c zum Löten
[ ] d zum Reinigen von Fassaden
II 4 21
Welche Eigenschaft von Flusssäure macht den Kontakt mit ihr gefährlich?
[ ] a Flusssäure ruft schwere Verätzungen der Haut hervor.
[ ] b Flusssäure kann Krebs erzeugen.
[ ] c Flusssäure ruft Verbrennungen durch Selbstentzündung hervor.
[ ] d Flusssäure ätzt Schutzbrillen aus Kunststoff an.
II 4 22
Aus welchem Material sollte ein Gefäß sein, in dem Flusssäure aufbewahrt wird?
[ ] a Quarzglas
[ ] b Polyvinylchlorid
[ ] c Keramik
[ ] d Polyethylen
II 4 23
Wie muss Flusssäure aufbewahrt werden?
[ ] a Aufbewahrung unter Paraffin oder Petroleum erforderlich.
[ ] b Sie ist an einem kühlen, aber frostsicheren Ort, unter Verschluss in einem Behältnis aus Eisen aufzubewahren.
[ ] c Aufbewahrung unter Wasser in einem Glasgefäß, das in einer mit Sand gefüllten Blechbüchse im Giftschrank steht.
[ ] d Keine Aufbewahrung in Glasgefäßen.
II 4 24
Welche Aussagen zu Eigenschaften konzentrierter Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure) sind zutreffend?
[ ] a Sie wirkt stark oxidierend.
[ ] b Sie hat ausgeprägte hautschädigende Eigenschaften.
[ ] c Sie ist persistent.
[ ] d Zur Aufbewahrung sind Gefäße aus silikathaltigen Materialien (Glas, Keramik) erforderlich.
II 4 25
Für welchen Stoff ist nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die Kennzeichnung mit den GHS Piktogrammen
GHS05 und | GHS06 |
vorgeschrieben?
[ ] a Schwefelsäure, > 15 %
[ ] b Salzsäure, 35 %
[ ] c Essigsäure, wasserfrei
[ ] d Flusssäure, > 7 %
II 4 26
Welcher der folgenden Stoffe ist nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als hautätzend der Kategorie 1 eingestuft?
[ ] a Ätznatron
[ ] b Flusssäure
[ ] c Ammoniumnitrat
[ ] d Diethylether
II 4 27
Welche Aussage zu Natriumnitrit ist zutreffend?
[ ] a Es handelt sich um eine organische Verbindung.
[ ] b Es ist als reiner Stoff nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 3 sowie als oxidierender Feststoff der Kategorie 3 eingestuft.
[ ] c Es ist im Nitrit-Pökelsalz enthalten.
[ ] d Es wandelt das Hämoglobin in Methämoglobin um und führt zu Störung des Sauerstofftransports des Blutes (besonders gefährlich für Säuglinge).
II 4 28
Natriumnitrit
[ ] a ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 3 eingestuft.
[ ] b ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als oxidierender Feststoff der Kategorie 3 eingestuft.
[ ] c wird in der chemischen Industrie zur Herstellung von Farbstoffen verwendet.
[ ] d ist im so genannten "Nitritpökelsalz" enthalten.
II 4 29
Kreuzen Sie die Stoffgruppe an, die vornehmlich oxidierende Eigenschaften besitzt.
[ ] a Chlorate
[ ] b Sulfate
[ ] c Nitrite
[ ] d Chloride
II 4 30
Wie muss roter Phosphor aufbewahrt werden?
[ ] a Aufbewahrung unter Paraffin oder Petroleum erforderlich.
[ ] b Er ist nicht über Raumtemperatur zu lagern. Aufbewahrung unter Verschluss in einem feuerfesten Behältnis.
[ ] c Aufbewahrung unter Wasser in einem Glasgefäß, das in einer mit Sand gefüllten Blechbüchse im Giftschrank steht.
[ ] d Keine Aufbewahrung in Glasgefäßen.
II 4 31
Wie muss weißer Phosphor (auch als gelber Phosphor bekannt) aufbewahrt werden?
[ ] a Aufbewahrung unter Paraffin oder Petroleum erforderlich.
[ ] b Er ist an einem kühlen, aber frostsicheren Ort, unter Verschluss in einem feuerfesten Behältnis aufzubewahren.
[ ] c Aufbewahrung unter Wasser in einem Glasgefäß, das in einer mit Sand gefüllten Blechbüchse im Giftschrank steht.
[ ] d Keine Aufbewahrung in Glasgefäßen.
II 4 32
Weißer Phosphor
[ ] a ist die reaktivste Modifikation des Phosphors.
[ ] b muss unter Wasser aufbewahrt werden.
[ ] c ist an der Luft selbstentzündlich.
[ ] d st nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft.
II 4 33
Welche Modifikation des Phosphors ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft?
[ ] a Weißer Phosphor
[ ] b Roter Phosphor
[ ] c Schwarzer Phosphor
[ ] d keine der drei genannten Modifikationen
II 4 34
Weißer Phosphor
[ ] a muss unter Wasser aufbewahrt werden.
[ ] b muss unter Petroleum oder Paraffinöl aufbewahrt werden.
[ ] c wird nach oraler Vergiftung durch Gabe von Rizinusöl oder Butter aus dem Körper entfernt.
[ ] d erzeugt bei Hautkontakt Brandwunden.
II 4 35
Wofür wird Wasserstoffperoxid eingesetzt?
[ ] a als Verdünner für Anstrichstoffe
[ ] b als Bleichmittel
[ ] c als Desinfektionsmittel
[ ] d zur Trinkwasserbehandlung
II 4 36
Welcher Stoff oder welches Gemisch ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als oxidierende Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung.
[ ] a Kalium
[ ] b Wasserstoffperoxid als 20 %-ige wässrige Lösung
[ ] c Ethan
[ ] d keine der genannten Stoffe bzw. Gemische
II 4 37
Wofür wird Wasserstoffperoxid eingesetzt?
[ ] a als Kraftstoff für Modellbaumotoren
[ ] b als Füllung von Akkumulatoren
[ ] c als Bleichmittel
[ ] d als Desinfektionsmittel
II 4 38
Welche Aussage zu Cadmium und Cadmiumverbindungen ist richtig?
[ ] a Die biologische Halbwertzeit im menschlichen Körper beträgt weniger als 5 Jahre.
[ ] b Cadmiumchlorid ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft.
[ ] c Cadmiumverbindungen können sich auch im menschlichen Organismus anreichern (z.B. Itai-Itai-Krankheit).
[ ] d Cadmium und seine Verbindungen sind als Stäube und Aerosole Atemgifte.
II 4 39
Was ist Cadmium?
[ ] a ein Mineralsalz
[ ] b eine starke Lauge
[ ] c ein Schwermetall
[ ] d eine Chlorverbindung
II 4 40
Welche Eigenschaft hat Cadmiumoxid?
[ ] a Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft.
[ ] b Es ist gewässergefährdend.
[ ] c Aerosole und Stäube dieses Stoffes wirken als toxische Atemgifte.
[ ] d Es besitzt eine hohe Persistenz.
II 4 41
Welche Aussage zu Eigenschaften, Wirkungen und Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen trifft zu?
[ ] a Metallisches Quecksilber verdampft schon bei Raumtemperatur.
[ ] b Quecksilberverbindungen dürfen zur Wasseraufbereitung eingesetzt werden.
[ ] c Die Dämpfe des metallischen Quecksilbers wirken toxisch auf den Menschen.
[ ] d Mikroorganismen in Böden und Sedimenten können anorganische Quecksilberverbindungen durch Methylierung in gefährlichere metallorganische Verbindungen umwandeln.
II 4 42
Welches sind charakteristische Wirkungen und Symptome einer chronischen Quecksilberdampf-Vergiftung?
[ ] a Knoblauchgeruch der Atemluft
[ ] b Gelbsucht
[ ] c Schädigung des Zentralnervensystems mit Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen
[ ] d Entzündung von Mundschleimhaut und Zahnfleisch (Quecksilbersaum)
II 4 43
Welcher Gesundheitsschaden kann durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen entstehen?
[ ] a Mundschleimhautentzündung, Zahnverlust
[ ] b Nierenschädigung
[ ] c Zittern, Taubheit der Extremitäten
[ ] d Konzentrationsschwäche und Sehstörungen
II 4 44
Was ist die herausragende Giftwirkung von Quecksilberverbindungen?
[ ] a auffällige Bleichung der Haut
[ ] b sofortige Erblindung
[ ] c starke Nervenschädigung
[ ] d Störung der Blutbildung im Knochenmark
II 4 45
Leitsymptome bei chronischen Metallvergiftungen können Gedächtnisstörung, Kopfschmerzen und Nervosität sein. Für welche der genannten Metalle treffen diese Leitsymptome zu?
[ ] a Chrom
[ ] b Blei
[ ] c Cadmium
[ ] d Quecksilber
II 4 46
Welche Eigenschaften haben Thalliumverbindungen?
[ ] a Sie erhöhen bei Giftaufnahme die Neigung zu Blutungen, so dass das Blut in die Muskulatur, die inneren Organe, die Körperteile etc. austreten kann.
[ ] b Sie sind nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft.
[ ] c Sie sind chronisch gewässergefährdend.
[ ] d Sie wirken krebserzeugend.
II 4 47
Welche der folgenden Substanzen sind besonders wassergefährdend? Wählen Sie die beiden gefährlichsten aus!
[ ] a Altöl
[ ] b Chromtrioxid ("Chromsäure", in der Galvanik verwendet)
[ ] c Wasserstoffperoxid
[ ] d Zitronensäure
II 4 48
Welche Aussage zu Kaliumpermanganat ist richtig?
[ ] a Kaliumpermanganat besteht aus dunkelvioletten Kristallen.
[ ] b Kaliumpermanganat ist ein starkes Oxidationsmittel.
[ ] c Kaliumpermanganat ist ein starkes Reduktionsmittel.
[ ] d Kaliumpermanganat zerfließt an der Luft und setzt Blausäure frei.
II 4 49
Welche Aussage zu Eigenschaften und Wirkungen von Cyaniden ist zutreffend?
[ ] a Wässrige Kaliumcyanid-Lösung ist in saurem Milieu besonders stabil.
[ ] b Aufgrund der starken Komplexbildung auch bei Edelmetallen haben Cyanide in der Galvanotechnik große Bedeutung.
[ ] c Die akute Giftwirkung des Cyanids beruht auf der Komplexbildung mit dem Eisen des Blutfarbstoffs (Hämoglobin).
[ ] d Gebundenes Cyanid in den Kernen einiger Obstarten und Bittermandeln kann insbesondere bei Kleinkindern zu akuten Vergiftungen führen.
II 4 50
Wozu werden Cyanwasserstoff und seine Salze verwendet?
[ ] a im Bergbau zur Laugung gold- und silberhaltiger Erze
[ ] b zur Herstellung galvanischer Bäder
[ ] c zur Schädlingsbekämpfung
[ ] d zur Stahlhärtung
II 4 51
Zyankali (Kaliumcyanid)
[ ] a wird in der Galvanik verwendet.
[ ] b wird zum Härten von Metallen verwendet.
[ ] c ist ein Salz der Blausäure.
[ ] d ist ein Salz der Schwefelsäure.
II 4 52
Blausäure
[ ] a ist eine hellblaue Flüssigkeit.
[ ] b ist akut toxisch beim Einatmen.
[ ] c ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft.
[ ] d entwickelt sich aus Kaliumcyanid und Säuren.
II 4 53
Blausäure
[ ] a ist eine farblose Flüssigkeit.
[ ] b hat einen knoblauchartigen Geruch.
[ ] c spielt in Form ihrer Salze in der Galvanik eine bedeutende Rolle.
[ ] d ist zur Begasung von Gewächshäusern zugelassen.
II 4 54
Welcher Stoff ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft und mit dem Piktogramm GHS06 zu kennzeichnen?
[ ] a Ätznatron
[ ] b Flusssäure
[ ] c Cyanwasserstoff
[ ] d Diethylether
II 4 55
Welche Aussage zu Eigenschaften und Wirkungen beim Lösemittel Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) ist zutreffend?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung.
[ ] a Es verbrennt ausschließlich zu Kohlenstoffdioxid (CO2) und Wasser (H2O).
[ ] b Es ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als leicht entzündbare Flüssigkeit eingestuft.
[ ] c Es ist geruchlos und gut mit Wasser mischbar.
[ ] d Eine auf der guten Fettlöslichkeit beruhende Giftwirkung kann zu schweren Schäden am Nervensystem führen.
II 4 56
Welche Eigenschaft besitzt Schwefelkohlenstoff?
[ ] a Es riecht nach Bittermandeln.
[ ] b Seine Dämpfe sind schwerer als Luft.
[ ] c Es wirkt als Nervengift.
[ ] d Flüssigkeit und Dampf sind leicht entzündbar.
II 4 57
Welcher Stoff wäre mit diesem Schild richtig gekennzeichnet?
Gefahr |
(006-003-00-3)
zur Analyse Gehalt > 99 % |
|
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | H225 | |
Verursacht Hautreizungen. | H315 | |
Verursacht schwere Augenreizung. | H319 | |
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | H361fd | |
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. | H372 | |
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten.
Nicht rauchen. |
P210 | |
Behälter dicht verschlossen halten. | P233 | |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. | P280 | |
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. | P302+P352 | |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. | P305+P351+P338 | |
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | P403+P235 | |
Firma Mustermann AG Firmenstraße 3 80200 München |
||
1 Liter |
[ ] a Schwefelkohlenstoff
[ ] b Schwefelsäure
[ ] c Schwefeldioxid
[ ] d Ammoniak
II 4 58
Oral aufgenommenes Methanol
[ ] a schädigt das Zentralnervensystem.
[ ] b schädigt die Lunge.
[ ] c kann zur Erblindung führen.
[ ] d führt zu tagelangem Erbrechen.
II 4 59
Wie ist Methanol nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft?
[ ] a als akut toxisch
[ ] b als entzündbare Flüssigkeit
[ ] c als krebserzeugend
[ ] d als hautätzend
II 4 60
Für Methanol gilt:
[ ] a Methanol kann als Ersatz für Ethanol problemlos verwendet werden.
[ ] b Seine Dämpfe sind schädigend.
[ ] c Hautkontakt ist nicht schädigend.
[ ] d Methanolbrände sind mit Wasser löschbar.
II 4 61
Wie muss Methanol nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft werden?
[ ] a als oxidierende Flüssigkeit
[ ] b als akut toxisch
[ ] c als entzündbare Flüssigkeit
[ ] d als hautätzend
II 4 62
Wozu wird Methanol verwendet?
[ ] a als Kraftstoff bzw. Kraftstoffzusatz
[ ] b als Trinkbranntwein
[ ] c als Lösemittel
[ ] d als Holzschutzmittel
II 4 63
Bei welchen der genannten Lösemittel kann die Aufnahme einer größeren Menge (100 bis 250 ml) zur Erblindung führen?
[ ] a Toluol
[ ] b Methanol
[ ] c Ethylenglykol
[ ] d Ethanol
II 4 64
Methanol
[ ] a ist eine leicht entzündbare Flüssigkeit.
[ ] b wird als Lösemittel z.B. für Lacke verwendet.
[ ] c ist eine geruch- und geschmacklose Flüssigkeit.
[ ] d ist unter Verschluss oder so zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.
II 4 65
Methanol
[ ] a ist eine farblose Flüssigkeit.
[ ] b ist mit Wasser mischbar.
[ ] c ist der Hauptbestandteil von "Spiritus".
[ ] d ist in Spirituosen als Ersatz für Ethanol geeignet.
II 4 66
Benzol besitzt folgende Eigenschaft:
[ ] a Es ist nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 eingestuft
[ ] b Es ist nach CLP-Verordnung als karzinogen der Kategorie 1a eingestuft
[ ] c Es ist nach CLP-Verordnung mit einer Spezifischen Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) der Kategorie 1 eingestuft
[ ] d Es ist farblos
II 4 67
Welche Folge kann durch eine Benzolvergiftung eintreten?
[ ] a eine Narkose oder deren Vorstadien
[ ] b Venenerweiterungen, insbesondere an den Unterschenkeln
[ ] c Störung der Blutbildung im Knochenmark
[ ] d Anämie
II 4 68
Welche Aussage ist richtig? Benzol
[ ] a ist eine Flüssigkeit, die über 100 °C siedet.
[ ] b ist im Ottokraftstoff enthalten.
[ ] c wird in Autoabgasen (insbesondere ohne Katalysator) freigesetzt.
[ ] d ist in der Großstadtluft nachweisbar.
II 4 69
Benzol ist
[ ] a in Wasser gut löslich.
[ ] b in Ottokraftstoffen enthalten.
[ ] c als Reinigungsmittel verboten.
[ ] d ein wichtiger Grundstoff der chemischen Industrie.
II 4 70
Welcher der folgenden Stoffe ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sowohl als entzündbare Flüssigkeit als auch als karzinogen eingestuft?
[ ] a Benzol
[ ] b Blausäure
[ ] c Methanol
[ ] d Schwefelwasserstoff
II 4 71
Welcher Stoff ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen eingestuft?
[ ] a Arsen (III)-oxid (Arsenik)
[ ] b Ätzkali
[ ] c Natriumchlorat
[ ] d Benzol
II 4 72
Welche Aussage trifft auf Benzol zu?
[ ] a Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2.eingestuft.
[ ] b Es ist mit Wasser mischbar.
[ ] c Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als krebserzeugend der Kategorie 1a eingestuft.
[ ] d Es ist in Ottokraftstoffen enthalten.
II 4 73
Phenol
[ ] a bildet farblose oder leicht rosa gefärbte Kristalle.
[ ] b wirkt desinfizierend.
[ ] c ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 3 beim Einatmen, beim Verschlucken und bei Hautkontakt eingestuft.
[ ] d ist wassergefährdend.
II 4 74
Phenol
[ ] a ist eine dunkelbraune bis schwarze Flüssigkeit.
[ ] b ist geruchlos.
[ ] c ist ein wichtiger Grundstoff für die chemische Industrie.
[ ] d reagiert in wässriger Lösung sauer (Karbolsäure).
II 4 75
Dichlorisocyanursäure ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingestuft als:
[ ] a Oxidierender Feststoff, Kategorie 2.
[ ] b Schwere Augenreizung, Kategorie 2.
[ ] c Entzündbare Flüssigkeit, Kategorie 2.
[ ] d Akut gewässergefährdend, Kategorie 1.
II 4 76
Bei der Verwendung von Härtern für Polyester
[ ] a ist Hautkontakt zu vermeiden.
[ ] b ist Atemschutz anzuwenden.
[ ] c ist Wärme zu meiden.
[ ] d sind Säuren für die Neutralisation aminischer Härter bereitzuhalten.
II 4 77
Epoxidharzverarbeitung gefährdet vorrangig
[ ] a die Leber als Hauptstoffwechselorgan.
[ ] b das Nervensystem.
[ ] c Haut- und Schleimhäute.
[ ] d die Atemwege.
II 4 78
Welches der genannten Lösungsmittel kann nach der Aufnahme entsprechender Mengen zu Müdigkeit oder Bewusstlosigkeit führen?
[ ] a Aceton
[ ] b Toluol
[ ] c Ethanol
[ ] d Benzol
II 4 79
Zurzeit in Bearbeitung
II 4 80
Zurzeit in Bearbeitung
II 4 81
Welcher Stoff ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 1 eingestuft?
[ ] a Ätznatron
[ ] b Flusssäure
[ ] c Cyanwasserstoff
[ ] d Diethylether
II 4 82
Welcher Stoff wäre mit diesem Schild richtig gekennzeichnet?
Gefahr |
(612-008-00-7)
zur Analyse Gehalt > 99 % |
|
Kann vermutlich Krebs erzeugen. | H 351 | |
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. | H341 | |
Giftig bei Einatmen. | H331 | |
Giftig bei Hautkontakt. | H311 | |
Giftig bei Verschlucken. | H301 | |
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. | H372 | |
Verursacht schwere Augenschäden. | H318 | |
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | H317 | |
Sehr giftig für Wasserorganismen. | H400 | |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. | P273 | |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. | P280 | |
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. | P308+P313 | |
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. | P302+P352 | |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. | P305+P351+P338 | |
BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Keine offizielle P-Satzkombination) | P309+P310 | |
Firma Mustermann AG Firmenstraße 3 80200 München +49(0) 89 12345 |
||
1 Liter |
[ ] a Anilin
[ ] b Methanol
[ ] c Trichlorethen
[ ] d Tetrachlorethen
II 4 83
Welche Gefahreneigenschaften besitzt der Stoff Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)?
[ ] a Gesundheitsschädlich bei Einatmen
[ ] b Kann vermutlich Krebs erzeugen
[ ] c Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
[ ] d Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
II 4 84
Welche Gefahr geht vom Treibmittel bei der Verwendung von PU-Montageschäumen aus Aerosoldosen aus?
[ ] a Keine, da es sich bei dem Treibmittel in der Regel um ein inertes Gas handelt.
[ ] b Als Treibmittel werden in der Regel extrem entzündbare Gase (z.B. Propan) verwendet.
Deshalb besteht bei unsachgemäßer Verwendung Brand- und Explosionsgefahr.
[ ] c Bei der Schaumbildung reagiert das Treibmittel vollständig mit dem Präpolymer, so dass weder Brand- noch Explosionsgefahr besteht.
[ ] d Keine, das Treibmittel verbleibt in der Aerosoldose, da das Treibmittel das Präpolymer lediglich aus der Dose verdrängt.
II 4 85
Bei der Verwendung von isocyanathaltigen Montageschäumen
[ ] a ist Hautkontakt zu vermeiden.
[ ] b ist bei unzureichender Lüftung Atemschutz anzuwenden.
[ ] c ist Lichteinwirkung zu meiden.
[ ] d ist eine dichtschließende Schutzbrille zu verwenden.
II 4 86
Für welchen Stoff oder für welche Stoffe, die bei der Herstellung von Polyurethanschäumen im Reaktionsgemisch vorliegen, sind im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Beschränkungsbedingungen festgelegt?
[ ] a bei keinem der Inhaltsstoffe
[ ] b bei Propan
[ ] c bei allen Isocyanaten
[ ] d bei Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
II 4 87
Zurzeit in Bearbeitung
II 4 88
Welche gefährliche Eigenschaft bezeichnet der Ausdruck "Karzinogen"?
[ ] a wassergefährdend
[ ] b krebserzeugend
[ ] c fruchtschädigend
[ ] d erbgutverändernd
II 4 89
Zurzeit in Bearbeitung
II 4 90
Zurzeit in Bearbeitung
II 4 91
Montageschäume, bei denen die Konzentration von MDI>0,1 Gew.-% beträgt, dürfen seit dem 27. Dezember 2010 nur dann an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, wenn
[ ] a der Erwerber eine Ausbildung zum Tischler absolviert hat.
[ ] b der Lieferant gewährleistet, dass die Verpackung Schutzhandschuhe enthält.
[ ] c auf der Verpackung gut sichtbar, leserlich und unverwischbar die Aufschrift steht: "Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen."
[ ] d auf der Verpackung gut sichtbar, leserlich und unverwischbar die Aufschrift steht: "Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen."
II 4 92
Welche Maßnahme der Ersten Hilfe ist nach Kontakt mit reaktiven MDI-haltigen Montageschäumen einzuleiten?
[ ] a Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen
[ ] b Betroffene Hautpartien mit Wasser und Seife abwaschen
[ ] c Nach Verschlucken Erbrechen einleiten
[ ] d Nach Augenkontakt sofortige anhaltende Spülung mit viel fließendem Wasser, Facharzt aufsuchen
GFK II Nr. 5 - Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
II 5 1
Welche Aufgabe hat ein Arbeitgeber, bevor er Arbeitnehmer mit den Gefahrstoffen umgehen lässt?
[ ] a Er muss prüfen, ob von den zur Verwendung vorgesehenen Stoffen oder Gemische eine Gefährdung für die Gesundheit oder die Sicherheit der Beschäftigten ausgehen kann. Hierzu ist auch ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
[ ] b Der Arbeitgeber hat fachkundig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der mögliche auftretende Gefährdungen beschrieben und die Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen beurteilt wird. Ist er nicht fachkundig, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen
[ ] c Bei mehr als 5 Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Treten nur geringe Gefährdungen auf, kann die Dokumentation in einer vereinfachten Form durchgeführt werden.
[ ] d Arbeitnehmer müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnamen unterwiesen werden.
II 5 2
Welche Ermittlungspflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
[ ] a Er hat keine Ermittlungspflicht bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
[ ] b Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.
[ ] c Schutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig.
[ ] d Er hat ein Verzeichnis aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu führen, außer es treten nur geringe Gefährdungen auf.
II 5 3
Der Ersatz von Gefahrstoffen zur Beseitigung von Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten bei der Arbeit ist vorgeschrieben
[ ] a bei Überschreitung einer bestimmten Beschäftigtenzahl.
[ ] b nur nach Anordnung durch das Gewerbeaufsichtsamt.
[ ] c wenn ein weniger gefährlicher Stoff verfügbar ist.
[ ] d auch ohne Begründung, wenn die Arbeitnehmer sie einklagen.
II 5 4
Welche Ermittlungspflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
[ ] a Er muss prüfen, ob es für den gleichen Zweck Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko gibt.
[ ] b Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.
[ ] c Er hat auch zu regeln, welche Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind.
[ ] d Er soll alle Arbeitnehmer vom Betriebsarzt auf ihre gesundheitliche Tauglichkeit überprüfen lassen.
II 5 5
Welche Aussage zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen trifft zu?
[ ] a Der Arbeitgeber hat sich zu vergewissern, ob es sich im Hinblick auf die vorgesehenen Tätigkeiten um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen handelt oder dabei Gefahrstoffe entstehen.
[ ] b Der Arbeitgeber erhält die notwendigen Informationen aus der Kennzeichnung, dem Sicherheitsdatenblatt oder anderen mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen.
[ ] c Der Arbeitgeber hat zu regeln, welche Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu treffen sind, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entstehen können.
[ ] d Die Arbeitnehmer sind berechtigt, die Arbeit zu verweigern, wenn der Arbeitgeber Gefahrstoffe nicht durch weniger gefährliche Chemikalien ersetzt.
II 5 6
Wer ist zur Prüfung gem. § 6 Abs. 1 GefStoffV, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können, verpflichtet?
[ ] a der Einführer
[ ] b der Hersteller
[ ] c der Arbeitnehmer
[ ] d der Arbeitgeber
II 5 7
Wie können Sie sich über notwendige Arbeitschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen informieren?
[ ] a Durchlesen des Sicherheitsdatenblattes
[ ] b Durchlesen des Atemschutzmerkblattes der Berufsgenossenschaft
[ ] c Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
[ ] d Besprechung mit dem Betriebsarzt
II 5 8
Welche Pflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1?
[ ] a Er muss, falls möglich, Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko einsetzen, allerdings nur, wenn dies nicht die Änderung des Verwendungsverfahrens erfordert.
[ ] b Er muss die Gefahren nach Art, Ausmaß und Dauer der Exposition der Arbeitnehmer beurteilen und bei maßgeblichen Veränderungen oder aufgrund von Ergebnissen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren.
[ ] c Er hat den Zutritt zu Arbeitsbereichen, in denen mit krebserzeugenden Stoffen umgegangen wird, nur den dort tätigen Arbeitnehmern zu gestatten.
[ ] d Es sind alle Maßnahmen entsprechend "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1a und 1 B" durchzuführen.
II 5 9
Die Lagerung von Stoffen und Gemischen, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 eingestuft sind, hat zu erfolgen:
[ ] a unter Verschluss und vom "Sachkundigen für Lagerung von Giften"
[ ] b unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zutritt haben
[ ] c generell getrennt von Stoffen mit anderen Gefährlichkeitsmerkmalen
[ ] d bei ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510
II 5 10
Welche Gefahrstoffe müssen unter Verschluss aufbewahrt werden oder so, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben?
[ ] a Stoffe mit Reizwirkung auf die Haut
[ ] b nur Pflanzenschutzmittel
[ ] c Akut toxische Gefahrstoffe der Kategorien 1 bis 3
[ ] d prinzipiell alle Gefahrstoffe
II 5 11
Welche Aussagen sind richtig?
[ ] a Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
[ ] b Die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- und Futtermitteln ist erlaubt, wenn bei diesen keine Qualitätsveränderungen auftreten.
[ ] c Stoffe und Gemische, die als akut toxisch gekennzeichnet sind, dürfen Betriebsfremden nicht zugänglich sein, außer für die Verladung unter Aufsicht.
[ ] d Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung gelten auch für die Aufbewahrung von Gefahrstoffen im Haushalt.
II 5 12
Die Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen muss so erfolgen, dass
[ ] a die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden.
[ ] b ein Missbrauch verhindert wird.
[ ] c Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel nicht in unmittelbarer Nähe gelagert werden.
[ ] d Bei der Aufbewahrung zur Abgabe muss eine Kennzeichnung deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein.
II 5 13
Wie sind akut toxische Stoffe und Gemische der Kategorien 1 bis 3 in Kleinbetrieben und Verkaufsstellen mit weniger als 5 Beschäftigten zu lagern?
[ ] a Unter Verschluss halten oder so aufbewahren, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben
[ ] b So, dass Missbrauch oder Fehlgebrauch verhindert wird.
[ ] c Die Aufbewahrung von Kleinstmengen in Lebensmittelbehältern kann geduldet werden, sofern diese vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind.
[ ] d So, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden.
II 5 14
Wie müssen akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 gelagert werden?
[ ] a Sie müssen so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
[ ] b Sie dürfen wie alle Gefahrstoffe nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
[ ] c Sie dürfen nicht mit Medikamenten zusammengelagert werden.
[ ] d Gefahrstoffe der Gefahrenklasse "Akute Toxizität", der Kategorien 1 bis 3 sind unter Verschluss aufzubewahren oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.
II 5 15
Wie sind Restmengen und Abfälle von krebserzeugenden Gefahrstoffen (Gefahrenhinweis H350 oder H350i) oder die krebserzeugende Gefahrstoffe enthalten zu sammeln, zu lagern oder zu entsorgen?
[ ] a Es gibt keine Vorschriften, da die Gefahrstoffverordnung für Abfälle nicht gilt.
[ ] b Restmengen und Abfälle müssen vom Händler an den Hersteller zurückgegeben werden.
[ ] c Diese Stoffe sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern zu sammeln, zu lagern und zu entsorgen.
[ ] d Restmengen und Abfälle gehören in die Mülltonne.
II 5 16
Welche Aussagen sind richtig?
[ ] a Entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1 oder 2 sind unter Verschluss oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.
[ ] b Entzündbare Flüssigkeiten dürfen auch dann nicht in Trinkwasserflaschen aufbewahrt werden, wenn diese ordnungsgemäß nach GefStoffV gekennzeichnet sind.
[ ] c Arbeitnehmer, die mit ätzenden Stoffen umgehen, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden.
[ ] d Krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1a oder 1B sind unter Verschluss oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.
II 5 17
Bestimmte Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Dies gilt unter anderem für:
[ ] a Akut toxische Gefahrstoffe der Kategorien 1 bis 3
[ ] b Akut gewässergefährdende Stoffe
[ ] c Entzündbare Flüssigkeiten
[ ] d Hautallergene
II 5 18
Welche Aussagen sind richtig?
[ ] a Zur Lagerung von Stoffen und Gemischen, die als akut toxisch Kategorie 1 eingestuft sind, ist ein "Giftschrank" unbedingt erforderlich.
[ ] b Als akut toxisch eingestufte Stoffe und Gemische müssen in jedem Fall unter Verschluss aufbewahrt werden.
[ ] c Wenn gewährleistet ist, dass allein fachkundige und zuverlässige Personen Zugang zu akut toxischen Stoffen und Gemischen haben, müssen diese nicht unter Verschluss gelagert werden.
[ ] d akut toxische Stoffe und Gemische der Kategorie 1, 2 oder 3 dürfen sich nur bis der für den Fortgang der Tätigkeit erforderlichen Menge am Arbeitsplatz befinden.
II 5 19
Welche hygienische Vorsichtsmaßnahme gilt bei Tätigkeiten mit akut toxischen, krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen?
[ ] a Für den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln hat der Arbeitgeber geeignete Bereiche einzurichten.
[ ] b An den Arbeitsplätzen dürfen die Arbeitnehmer keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen.
[ ] c Für die Arbeitnehmer sind immer Waschräume zur Verfügung zu stellen.
[ ] d Schutzkleidung ist vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und deren Reinigung zu veranlassen.
II 5 20
Welche hygienische Vorsichtsmaßnahme gilt bei Tätigkeiten mit akut toxischen, krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen?
[ ] a Für den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln hat der Arbeitgeber geeignete Bereiche einzurichten.
[ ] b An den Arbeitsplätzen darf nicht gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden.
[ ] c Für die Arbeitnehmer sind Räume mit getrennten Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen.
[ ] d Die Arbeitnehmer haben ständig eine persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Atemschutzmaske und Schutzanzug) zu tragen.
II 5 21
Was müssen Arbeitnehmer beachten, die mit akut toxischen Stoffen, der Kategorien 1 bis 3 umgehen?
[ ] a Es gibt keine besonderen Vorschriften im Vergleich zu anderen Gefahrstoffen.
[ ] b Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist in den Arbeitsräumen verboten.
[ ] c An den betroffenen Arbeitsplätzen sind keine Zimmerpflanzen erlaubt.
[ ] d Nahrungsmittel müssen so aufbewahrt werden, dass sie mit den Gefahrstoffen nicht in Berührung kommen.
II 5 22
Darf bei Tätigkeiten mit Stoffen, die akut oral toxisch sind, gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden?
[ ] a nein
[ ] b Essen und Trinken sind nicht erlaubt, Rauchen ist erlaubt.
[ ] c Alkoholfreie Getränke sind erlaubt.
[ ] d Nur Rauchen ist zu unterlassen, da ohnehin schädlich.
II 5 23
Zurzeit in Bearbeitung
II 5 24
Beim Umgang mit Farben, die organische Lösungsmittel enthalten,
[ ] a ist die Schadstoffaufnahme auch über die Haut möglich.
[ ] b sind die Atemwege Hauptaufnahmeweg.
[ ] c kann bei hohen Konzentrationen notfalls auch ein Schutzfilter für Säuren verwendet werden.
[ ] d kann ein Aktivkohlefilter die organischen Lösungsmittel wirksam zurückhalten.
II 5 25
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine größere als nur "geringe Gefährdung"
[ ] a sind weitere Maßnahmen nach den Abschnitt 4 der GefStoffV zu treffen.
[ ] b müssen Signalgeber am Arbeitsplatz ansprechen.
[ ] c kommt eine durch den Stoff ausgelöste Krankheit zum Ausbruch.
[ ] d kann die Arbeit eingestellt werden.
II 5 26
Welche Aussage ist richtig?
[ ] a Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
[ ] b Atemschutzgeräte als persönliche Schutzausrüstung ersetzen mögliche betriebstechnische und organisatorische Maßnahmen.
[ ] c Belastende Atemschutzgeräte dürfen zeitlich unbegrenzt getragen werden, wenn ein ermächtigter Arzt dem Träger die gesundheitliche Eignung bestätigt hat.
[ ] d Bei Feuchtarbeiten von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist eine Tauglichkeitsuntersuchung Voraussetzung für die Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung.
II 5 27
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe, mit denen seine Arbeitnehmer umgehen, durchzuführen. Welche Angabe muss die Gefährdungsbeurteilung u.a. enthalten?
[ ] a Bezeichnung der Gefahrstoffe und gefährlichen Eigenschaften der Stoffe oder Gemische
[ ] b Arbeitsbedingungen und Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen
[ ] c Mengenbereiche der Gefahrstoffe im Betrieb
[ ] d Höhe und Dauer der Exposition
II 5 28
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können Vorsorgeuntersuchungen nötig werden. Sie müssen durchgeführt werden
[ ] a bei jedem Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung.
[ ] b bei Arbeiten mit den in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ( ArbMedVV) Anhang Teil 1(1) genannten Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird.
[ ] c bei Gefahr von Gesundheitsschäden durch Hautkontakt mit hautresorptiven Stoffen aus ArbMedVV Anhang Teil 1(1).
[ ] d bei einer arbeitsbedingten Erkrankung durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
II 5 29
Der Sicherheitshinweis P243 empfiehlt, Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung zu treffen. Wie können Sie diesem Ratschlag nachkommen?
[ ] a Beim Abfüllen ein Erdungskabel verwenden.
[ ] b Nur Metallgeräte verwenden.
[ ] c Nur Kunststoffgefäße verwenden.
[ ] d Nur Kunststofftrichter verwenden.
II 5 30
Sie nehmen Aufgaben des Arbeitgebers in einem Betrieb wahr, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, die Sie von einem Hersteller oder Einführer beziehen. Welche der folgenden Maßnahmen sind von Ihnen durchzuführen?
[ ] a Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.
[ ] b Dafür zu sorgen, dass einmal jährlich alle Mitarbeiter des Betriebes eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung erhalten.
[ ] c Dafür zu sorgen, dass neuerlich bekannt gewordene Gefahren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unverzüglich mitgeteilt werden.
[ ] d Schriftliche Betriebanweisungen erstellen und nachweislich unterweisen.
II 5 31
Welche Angabe muss in dem, umgangssprachlich als Gefahrstoffkataster bezeichneten "Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe" mindestens enthalten sein?
[ ] a Die Kennzeichnung (Einstufung) aller Gefahrstoffe, mit denen die Arbeitnehmer umgehen.
[ ] b Die Arbeitsbereiche, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
[ ] c Die Lieferanten, von denen die Gefahrstoffe regelmäßig bezogen werden.
[ ] d Der tägliche Verbrauch der regelmäßig verwendeten Gefahrstoffe.
II 5 32
Der Sicherheitshinweis P243 empfiehlt: "Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen". Wie können Sie diesem Ratschlag nachkommen?
[ ] a Isolierende Teile, z.B. Kunststofftrichter, dürfen nicht eingesetzt werden.
[ ] b Alle leitfähigen Medien, Einrichtungen und Gegenstände sind zu erden und alle ableitfähigen mit Erde zu verbinden.
[ ] c Ableitfähiges Schuhwerk auf ableitfähigen Fußböden tragen.
[ ] d Rundfunkgeräte ausschalten.
GFK II Nr. 6 - Kenntnisse der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
II 6 1
Für welche der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Stoffe / Stoffgruppen enthält die REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Beschränkungen für das Inverkehrbringen?
[ ] a Asbest
[ ] b Benzol
[ ] c Quecksilber
[ ] d Bleiverbindungen
II 6 2
Welchen Massengehalt an Formaldehyd dürfen Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel beim Inverkehrbringen aufweisen?
[ ] a überhaupt keinen
[ ] b bis zu 2 %
[ ] c bis 0,2 %
[ ] d bis 1 %
II 6 3
Zurzeit in Bearbeitung
II 6 4
Kreuzen Sie den Gefahrstoff an, für den Verbote bzw. Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] für das Inverkehrbringen existieren.
[ ] a Benzol
[ ] b Ammoniak
[ ] c Toluol
[ ] d Cadmium
II 6 5
Welches Produkt darf nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] in den Verkehr gebracht werden?
[ ] a Treibstoffe mit einer Konzentration von < 0,1 Gew.-% Benzol
[ ] b Klebstoffe mit einer Konzentration von < 0,1 Gew.-% Toluol
[ ] c Farben auf der Basis von neutralem Bleikarbonat, die zur Erhaltung von Kunstwerken bestimmt sind; die Verwendung von Ersatzstoffen ist nicht möglich
[ ] d Antifoulingfarben auf der Basis zinnorganischer Verbindungen für Schiffe.
II 6 6
Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen an private Endverbraucher?
[ ] a krebserzeugende Stoffe
[ ] b Fluorchlorkohlenwasserstoffe
[ ] c benzolhaltige Treibstoffe
[ ] d Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten
II 6 7
Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
[ ] a erbgutverändernde Stoffe
[ ] b radioaktive Stoffe
[ ] c Quecksilberverbindungen
[ ] d Arsenverbindungen
II 6 8
Für welche Gefahrstoffe existieren nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]Verwendungsbeschränkungen?
[ ] a Benzol in Gemischen in Konzentrationen von> 0,1 Gew.-%.
[ ] b Bleisulfate, die zur Verwendung als Farben bestimmt sind
[ ] c Quecksilberverbindungen als Holzschutzmittel
[ ] d Arsenverbindungen
II 6 9
Zurzeit in Bearbeitung
II 6 10
Für welche der folgenden Gemische bzw. Stoffgruppen bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
[ ] a Bleichromat
[ ] b Azofarbstoffe
[ ] c Benzol
[ ] d alle Zinnverbindungen
II 6 11
Zu welchem Zweck dürfen Gefahrstoffe, die Arsenverbindungen enthalten,nicht in den Verkehr gebracht werden?
[ ] a als Holzschutzmittel
[ ] b Kupfer-Chromarsenate zum industriellen Behandeln von Eisenbahnschwellen
[ ] c als Wasseraufbereitungsmittel
[ ] d zur Verhinderung des Bewuchses von Bootskörpern
II 6 12
Zu welchem Zweck dürfen bleisulfat- und bleicarbonathaltige Farben in Verkehr gebracht werden?
[ ] a für Innenraumdekoration.
[ ] b für Gestaltung von Aufenthaltsräumen.
[ ] c für originalgetreue Restauration von Denkmalen oder denkmalgeschützten Gebäudeteilen.
[ ] d Sie dürfen überhaupt nicht eingesetzt werden.
II 6 13
Für welche der folgenden Stoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
[ ] a Asbest
[ ] b alle akut toxischen Stoffe
[ ] c Benzol
[ ] d Teeröle
II 6 14
Für welchen der folgenden Stoffe bzw. Verbindungen existieren in Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
[ ] a Phosphorwasserstoff
[ ] b Natriumchlorid
[ ] c Quecksilber
[ ] d Toluol
II 6 15
Für welche der folgenden Stoffe bzw. Verbindungen sind in Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen geregelt?
[ ] a Benzol
[ ] b Cadmium
[ ] c Bleisulfate
[ ] d Quecksilberverbindungen
II 6 16
Zurzeit in Bearbeitung
II 6 17
Für welche der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Stoffe / Stoffgruppen enthält Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Regelungen für das Inverkehrbringen?
[ ] a Diphenylether-Octabromderivat
[ ] b Chrom (VI) Verbindungen
[ ] c Zinnorganische Verbindungen
[ ] d Azofarbstoffe
II 6 18
Für welche der folgenden Stoffe / Stoffgruppen bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
[ ] a Arsenverbindungen
[ ] b Kaliumpermanganat
[ ] c Chrom (VI) haltiger Zement
[ ] d Benzol
II 6 19
Welcher Stoff darf in Konzentrationen von> 0,1 Gew.-% oder mehr nicht in Haushaltreinigern verwendet werden?
[ ] a Nonylphenol
[ ] b Kochsalz
[ ] c Soda
[ ] d Essigsäure
II 6 20
Für welche der folgenden Stoffe / Stoffgruppen bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
[ ] a Cadmium und seine Verbindungen
[ ] b Kupfersulfat
[ ] c Chrom (VI) haltiger Zement
[ ] d Azofarbstoffe
II 6 21
Welche Ausnahme für das Inverkehrbringen von Benzol und Gemischen mit einem Massengehalt von 0,1 % und größer existiert?
[ ] a Einsatz als Treibstoff in Verbrennungsmotoren
[ ] b Einsatz bei industriellen Verfahren
[ ] c Einsatz als Verdünnungsmittel für Lacke
[ ] d Einsatz als Reinigungsmittel
II 6 22
Welcher Stoff darf in Mengen > 0,1 Masse-% nicht in Klebstoffen und Sprühfarben für private Endverbraucher Verwendung finden
[ ] a Toluol
[ ] b Ethylacetat
[ ] c Isopropanol
[ ] d Essigsäure
II 6 23
Für welchen der folgenden Stoffe / Stoffgruppen besteht / bestehen nach dem Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] ein Verbot für das Inverkehrbringen?
[ ] a Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
[ ] b Kaliumpermanganat
[ ] c Toluol
[ ] d 1,2,4-Trichlorbenzol
II 6 24
Ein Händler importiert Fahrradreparatursets aus China. Was hat er aus chemikalienrechtlicher Sicht zu beachten?
[ ] a Er muss die Einhaltung der Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften sicherstellen.
[ ] b Gummilösung mit einem Benzolgehalt von 0,1 % oder mehr darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
[ ] c Der Benzolgehalt ist nicht beschränkt, da die Gummilösung in einer Tube zum Verkauf angeboten wird.
[ ] d Es gibt keinerlei Beschränkungen.
II 6 25
Ein Händler importiert Thermosgefäße. Bei der Anlieferungskontrolle wird festgestellt, dass Abstandshalter aus Weißasbest (Chrysotil) verwendet wurden. Was ist richtig?
[ ] a Die Thermosgefäße dürfen in den Verkehr gebracht werden, weil das potenzielle Füllgut konstruktionsbedingt nicht mit dem Weißasbest in Kontakt kommt.
[ ] b Die Thermosgefäße dürfen auf Grund des enthaltenen Chrysotil nicht in den Verkehr gebracht werden,
[ ] c Es existieren keine Beschränkungen.
[ ] d Chrysotil durfte befristet bis Dezember 2010 für Isolationszwecke verwendet werden.
II 6 26
Zurzeit in Bearbeitung
II 6 27
Zurzeit in Bearbeitung
II 6 28
Farbabbeizer, welche Dichlormethan (DCM) in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten,
[ ] a dürfen an die breite Öffentlichkeit verkauft werden, wenn im Verkaufsgespräch ausreichend über die sichere Anwendung (Körperschutz) sowie Entsorgungsmöglichkeiten informiert wurde.
[ ] b dürfen nicht zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit oder gewerbliche Verwender in Verkehr gebracht werden.
[ ] c dürfen ohne Einschränkung in den Verkehr gebracht werden.
[ ] d unterliegen bei der Verwendung keinen Einschränkungen.
II 6 29
Für welche der folgenden Gemische bzw. Stoffgruppen bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote bzw. Beschränkungen für das Inverkehrbringen?
[ ] a Blei und seine Verbindungen
[ ] b Dichlormethan
[ ] c Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
[ ] d Chrommetall
II 6 30
Existieren Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die Nickel enthalten?
[ ] a Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung zu kommen, wie zum Beispiel Ohrringe, Halsketten und Armbänder dürfennicht in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nickelfreisetzung von diesen Teilen einen Migrationsgrenzwert übersteigt.
[ ] b Es gibt keine Beschränkungen.
[ ] c Sämtliche Erzeugnisse, die Nickel freisetzen können, dürfennicht in den Verkehr gebracht werden.
[ ] d Ohrringe sind von Beschränkungen des Inverkehrbringens ausgenommen.
II 6 31
Nach welcher Verordnung ist das Inverkehrbringen von bestimmten Gefahrstoffen verboten?
[ ] a Gefahrstoffverordnung
[ ] b Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
[ ] c Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV)
[ ] d Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB)
GFK II Nr. 7 - Kenntnisse zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
II 7 1
In einem Lagerraum finden Sie einen Behälter, der Salzsäure enthält. Leider ist das Schild mit der Konzentrationsangabe nicht mehr lesbar. Der Behälter ist aber nach Gefahrenklasse Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B gekennzeichnet. Welche Konzentration hat eine auf diese Art gekennzeichnete wässrige Salzsäurelösung?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a 0,02 - 2 %
[ ] b 2 - 5 %
[ ] c 10%< C < - 25 %
[ ] d C> 25 %
II 7 2
Zurzeit in Bearbeitung
II 7 3
Das Listenprinzip in der CLP-Verordnung ermöglicht die Einstufung
[ ] a sämtlicher chemischer Stoffe.
[ ] b bestimmter gefährlicher Stoffe.
[ ] c sämtlicher gefährlicher Gemische.
[ ] d bestimmter gefährlicher Gemische.
II 7 4
Im Sinne der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] wird ein flüssiger Stoff mit einem Flammpunkt von < 23°C und einem Siedebeginn von > 35°C mit folgendem Gefahrenhinweis versehen:
[ ] a Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
[ ] b Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
[ ] c explosionsgefährlich
[ ] d entzündlich
II 7 5
Welcher Gefahrenklasse nach GHS sind alle diese genannten Stoffe zugehörig? Natriumchlorat, Kaliumpermanganat, Kaliumnitrit, Chromtrioxid
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Akute Toxozität
[ ] b Entzündbare Gase
[ ] c auf Metalle korrosiv wirkend
[ ] d oxidierende Feststoffe
II 7 6
In welche Kategorie wird ein Stoff nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] eingeteilt, der als karzinogen eingestuft ist?
[ ] a Carc. 1 A
[ ] b Carc. 2
[ ] c Carc. 3
[ ] d Carc. 1 B
II 7 7
Welche wässrigen Lösungen folgender Stoffe sind nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als wirkt Ätzend/Reizend auf die Haut Kat. 1B eingestuft?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Essigsäure 50 %
[ ] b Silbernitrat 5 %
[ ] c Kaliumhydroxid 2 %
[ ] d Wasserstoffperoxid 3 %
II 7 8
Welches der nachfolgenden Metalle hat in metallischer Form bzw. in Form seiner Salze oder Oxide ein karzinogenes Potenzial?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Arsen
[ ] b Antimon
[ ] c Rubidium
[ ] d Nickel
II 7 9
Welcher der nachfolgenden Stoffe hat in metallischer Form bzw. in Form seiner Salze oder Oxide ein karzinogenes Potenzial?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Cadmium
[ ] b Selen
[ ] c Chrom
[ ] d Arsen
II 7 10
Kriterien und Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen findet man
[ ] a in der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] Titel II und III.
[ ] b im Anhang VI Tabelle 3 CLP-Verordnung oder VO (EU) 2018/669
[ ] c im Anhang zum Chemikaliengesetz.
[ ] d für Pflanzenschutzmittel im Pflanzenschutzgesetz.
II 7 11
Welche der folgenden Stoffe sind nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch eingestuft?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Arsenverbindungen
[ ] b Lindan
[ ] c Natriumchlorat
[ ] d Benzo[e]pyren
II 7 12
Zurzeit in Bearbeitung
II 7 13
Welches Erzeugnis darf nicht hergestellt oder verwendet werden, wenn es Weichmacher (bestimmte Phthalate) mit einem Gehalt > 0,1 Gew.-% enthält?
[ ] a Spielzeug
[ ] b Dichtungen
[ ] c Babyartikel
[ ] d Bodenbeläge
II 7 14
Benzol (1 % in Mischung mit anderen Kohlenwasserstoffen) darf
[ ] a zum Entfetten von Oberflächen verwendet werden.
[ ] b als Lösemittel für herzustellende Schuhpflegemittel verwendet werden.
[ ] c als Lösemittel für Klebstoffe verwendet werden.
[ ] d als Treibstoff verwendet werden.
II 7 15
Wann dürfen Sie für einen Kunden Bleichlauge in eine Lebensmittelflasche (z.B. Sprudelflasche) abfüllen?
[ ] a Gar nicht.
[ ] b Wenn die Flasche zuvor richtig und vollständig gekennzeichnet wurde.
[ ] c Wenn die Flasche keine sichtbaren Schäden (z.B. Sprünge) aufweist.
[ ] d Wenn der Kunde älter als 18 Jahre und sachkundig im Umgang mit Gefahrstoffen ist.
II 7 16
Wie müssen gefährliche Stoffe und Gemische verpackt sein?
[ ] a Die Verpackung muss so ausgelegt und beschaffen sein, dass der Inhalt nicht austreten kann.
[ ] b Sie dürfen nicht in Behältnissen verpackt sein, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln oder Kosmetika verwechselt werden kann.
[ ] c Die Verpackungen dürfen nicht die aktive Neugier von Kindern wecken oder die Verbraucher irreführen.
[ ] d Eine vorschriftsmäßige Transportverpackung darf auch bei Tätigkeiten verwendet werden.
II 7 17
Darf für einen Kunden ein Gefahrstoff in eine mitgebrachte Flasche abgefüllt werden?
[ ] a Ja, wenn die Flasche zuvor richtig und vollständig gekennzeichnet wird.
[ ] b Ja, wenn die Flasche keine sichtbaren Schäden (Sprünge) aufweist.
[ ] c Nur wenn keine Verwechslung mit einer Getränkeflasche möglich ist.
[ ] d Nein, das Abfüllen in mitgebrachte Behältnisse ist grundsätzlich nicht zulässig.
II 7 18
Welche Anforderung stellt die CLP-Verordnung an die Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische?
[ ] a Die Verpackung muss eine vorgegebene charakteristische Form aufweisen.
[ ] b Die Verpackung darf nicht zu Verwechselungen mit Lebensmitteln Anlass geben.
[ ] c Der Werkstoff der Verpackung darf nicht mit dem Stoff bzw. dem Gemisch reagieren.
[ ] d Das Verpackungsmaterial muss eine bestimmte Farbe aufweisen.
II 7 19
Dürfen Gefahrstoffe in anderen als den Originalbehältnissen aufbewahrt und abgegeben werden?
[ ] a Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Originalbehältnissen aufbewahrt und abgegeben werden.
[ ] b ja, wenn anschließend eine Verpackung und Kennzeichnung entsprechend der CLP-Verordnung erfolgt
[ ] c die Behältnisse dürfen keine Verwechslung mit Trink- oder Essgefäßen zulassen
[ ] d für Gefahrstoffe gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Behältnisse zur Aufbewahrung und zur Abgabe
II 7 20
Gibt es für die Größe der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe konkrete Vorschriften?
[ ] a Die Größe der Kennzeichnung kann entsprechend der Verpackung frei gewählt werden.
[ ] b Die Größe muss mindestens 5 % der Verpackungsoberfläche einnehmen.
[ ] c In Abhängigkeit vom Rauminhalt der Verpackung werden Mindestformate vorgeschrieben.
[ ] d Die Kennzeichnung nach CLP-Verordnung muss mindestens gleich groß sein, wie die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften.
II 7 21
Wie ist ein Gemisch, welches 5 % Methanol enthält, nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] richtig zu kennzeichnen?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a H225 und dem Piktogramm GHS02
[ ] b auf Grund der geringen Konzentration ist keine Kennzeichnung erforderlich
[ ] c H371 und dem Piktogramm GHS08
[ ] d H301, H311, H331 und dem Piktogramm GHS06
II 7 22
Welche Aussage zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische ist richtig?
[ ] a Eine Mindestgröße der Kennzeichnung ist bei Gefäßen bis 500 ml nicht vorgeschrieben.
[ ] b Die Kennzeichnung muss deutlich abgefasst, haltbar und in deutscher Sprache abgefasst sein.
[ ] c Die Kennzeichnung darf unter bestimmten Voraussetzungen auf einem mit der Verpackung verbundenen Schild angebracht werden.
[ ] d Die Kennzeichnung muss generell nur auf einer Seite der Verpackung angebracht werden.
II 7 23
Wie müssen asbesthaltige Erzeugnisse nach der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zusätzlich gekennzeichnet werden?
[ ] a mit dem Piktogramm "Totenkopf ( GHS06)"
[ ] b mit dem Piktogramm "Gesundheitsgefahr ( GHS08)"
[ ] c nach besonderen Vorschriften, unter anderem mit einem hellen "a" auf dunklem Grund
[ ] d nur asbesthaltige Gemische müssen gekennzeichnet werden, Erzeugnisse nicht
II 7 24
Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen u. a. für
[ ] a asbesthaltige Erzeugnisse.
[ ] b Formaldehyd abgebende Erzeugnisse.
[ ] c Aerosoldosen ("Spraydosen").
[ ] d bleihaltige Gemische.
II 7 25
Für welche Erzeugnisse bzw. Stoffe/Gemische bestehen Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen?
[ ] a ortsbewegliche Druckgasflaschen
[ ] b Behälter für Propan, Butan, Flüssiggase
[ ] c Metalle in kompakter Form
[ ] d lösemittelhaltige Gemische
II 7 26
Bei welchen Gemischen dürfen bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält?
[ ] a bei oxidierenden Gasen Kategorie 1
[ ] b bei Gasen unter Druck
[ ] c bei hautreizenden Gemischen Kategorie 1
[ ] d bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 2
II 7 27
Muss ein Stoff oder Gemisch mit dem Gefahrenpiktogramm " GHS06" Totenkopf gekennzeichnet werden, so fällt
[ ] a das Gefahrenpiktogramm " GHS07" Ausrufezeichen weg.
[ ] b das Gefahrenpiktogramm " GHS02" Flamme weg.
[ ] c das Gefahrenpiktogramm " GHS05" Ätzwirkung weg.
[ ] d keines der vorstehend aufgeführten Piktogramme weg.
II 7 28
Wovor warnen die H-Sätze der 200er Reihe
[ ] a vor Umweltgefahren
[ ] b vor Physikalischen Gefahren
[ ] c vor Gesundheitsgefahren
[ ] d vor Chemischen Gefahren
II 7 29
Wann dürfen bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die H- und P- Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält?
[ ] a bei Gasen unter Druck
[ ] b bei oxidierenden Feststoffen der Kategorie 1
[ ] c bei entzündbaren Feststoffen der Kategorie 1
[ ] d bei augenreizenden Stoffen der Kategorie 1
II 7 30
Wovor warnen die H- Sätze der 300er Reihe?
[ ] a vor physikalischen Gefahren
[ ] b vor Gesundheitsgefahren
[ ] c vor Umweltgefahren
[ ] d vor Gewässerverunreinigungen
II 7 31
Wovor warnt der Gefahrenhinweis H331 "Giftig bei Einatmen"?
[ ] a Das Gemisch hat mehrere, mindestens drei, gefährliche Eigenschaften.
[ ] b Das Gemisch ist bei Inhalation akut toxisch.
[ ] c Das Gemisch ist möglicherweise krebserzeugend.
[ ] d Das Gemisch kann sich im menschlichen Körper anreichern und ihn möglicherweise schädigen.
II 7 32
Der Satz H311 "Giftig bei Hautkontakt" ist bei welchem der folgenden Gefahrstoffe anzugeben?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Oxalsäure
[ ] b Phenol
[ ] c Hexachlorophen
[ ] d Quecksilber
II 7 33
Welcher Stoff oder welches Gemisch ist hautätzend Kategorie 1B bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Methyltrichlorsilan 1 %
[ ] b Fluorwasserstoffsäure 2 %
[ ] c Cyclohexylamin 4 %
[ ] d Morpholin 15 %
II 7 34
Welcher der folgenden Stoffe ist akut toxisch Kat. 2 bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Kaliumnitrit 1 %
[ ] b Fluorwasserstoffsäure 0,5 %
[ ] c Methacrylnitril 1,5 %
[ ] d Cadmiumfluorid 0,1 %
II 7 35
Welches der folgenden Gemische ist "reproduktionstoxisch" bei Kennzeichnung nach der der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Kaliumnitrit 1 %
[ ] b Fluorwasserstoffsäure 0,5 %
[ ] c Methacrylnitril 1,5 %
[ ] d Cadmiumfluorid 0,1 %
II 7 36
Welches der folgenden Gemische ist "augenreizend" bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung!
[ ] a Methyltrichlorsilan 1 %
[ ] b Fluorwasserstoffsäure 0,5 %
[ ] c Cyclohexylamin 4 %
[ ] d Morpholin 15 %
II 7 37
Welche Aussage entspricht der Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme nach Art. 26 der CLPVerordnung?
[ ] a Muss mit GHS06 gekennzeichnet werden, so erscheint GHS07 nicht
[ ] b Muss mit GHS05 gekennzeichnet werden, so erscheint GHS07 für Haut- und Augenreizung nicht
[ ] c Muss mit GHS08 für Sensibilisierung der Atemwege gekennzeichnet werden, so erscheint GHS07 für Sensibilisierung der Haut oder Haut- und Augenreizung nicht.
[ ] d Es werden alle bei der Einstufung festgestellten Gefahrenpiktogramme auch für die Kennzeichnung verwendet
II 7 38
Für welche Gemische bestehen spezielle Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente?
[ ] a Benzol und benzolhaltige Gemische
[ ] b cyanacrylathaltige Gemische
[ ] c cadmiumhaltige Gemische, die zum Löten oder Schweißen verwendet werden
[ ] d Zement und Zementgemische
II 7 39
Wie kann man die Gefahrenpiktogramme bestimmen, mit denen Lösemittelmischungen gekennzeichnet werden müssen, deren Einzelbestandteile jeweils als Gefahrstoffe eingestuft sind?
[ ] a Indem man alle für die Einzelsubstanzen erforderlichen Gefahrenpiktogramme verwendet.
[ ] b Indem man die erforderlichen Gefahrenpiktogramme über eine Berechnung ermittelt.
[ ] c Indem man die in der VO (EG) Nr. 440/2008 beschriebenen Messungen oder Versuche durchführt.
[ ] d Indem man das Gefahrenpiktogramme des in höchster Konzentration enthaltenen Gefahrstoffes übernimmt.
II 7 40
Um ein Gemisch einzustufen, das eine Komponente mit toxischen Eigenschaften enthält, existieren bestimmte Konzentrationsgrenzen, die überschritten sein müssen, damit der Inhaltsstoff eine Einstufung des Gemisches als Gefahrstoff zur Folge hat. Welche Konzentrationsgrenze ist für flüssige und feste Gemische richtig?
[ ] a 0,1 % für Akute Toxizität Kat. 1
[ ] b 0,1 % für Augenschäden
[ ] c 10 % für giftige Inhaltsstoffe
[ ] d 1 % für Akute Toxizität Kat. 4
II 7 41
Bei der Einstufung von Gemischen nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] ist folgendes zu beachten:
[ ] a Die Einstufung der Gemische muss anhand von vorgegebenen Prüfungen erfolgen.
[ ] b Die Einstufung als entzündbare Flüssigkeit, entzündbarer Feststoff, oxidierende Flüssigkeit oder oxidierende Feststoffe erfolgt aufgrund vorgegebener Prüfungen.
[ ] c Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 440/2008.
[ ] d Die Einstufung von Gemischen geschieht anhand von Konzentrationsgrenzwerten und M-Faktoren.
II 7 42
Die Einstufung von Gemischen mittels Berechnungsmethoden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]
[ ] a ist eine Möglichkeit für die Einstufung von Gemischen aufgrund toxischer Eigenschaften.
[ ] b ist eine Methode zur Einstufung bislang nicht eingestufter Stoffe.
[ ] c ist eine Möglichkeit für die Einstufung von Gemischen aufgrund physikalisch chemischer Eigenschaften.
[ ] d ist eine Möglichkeit der Einstufung von Gemischen unter Verwendung von Konzentrationsgrenzen für die Einzelkomponenten.
II 7 43
Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Salpetersäure 100 % (007-004-00-1) |
||
Kann Brand verstärken; Oxydationsmittel | H272 | |
Von Kleidung/ ... /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. | P220 | |
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. | P260 | |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. | P280 | |
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. | P303+361+353 | |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. | P305+351+338 | |
Firma Mustermann AG Firmenstraße 3 80200 München +49(0) 89 12345 |
[ ] a Ja.
[ ] b Nein, das Signalwort "Gefahr" fehlt.
[ ] c Nein, es fehlt die Menge des Stoffes.
[ ] d Nein, es fehlt der Gefahrenhinweis "Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden".
II 7 44
Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Gefahr |
Methanol (603-001 -00-X) |
||
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | H225 | ||
Giftig bei Einatmen. | H331 | ||
Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr. | H370 | ||
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. |
P210 | ||
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | P403+233 | ||
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. | P280 | ||
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. | P302+352 | ||
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. | P301+310 | ||
Unter Verschluss aufbewahren. | P405 | ||
Firma Mustermann AG | 20L |
[ ] a Ja.
[ ] b Nein, die vollständige Anschrift und Telefonnummer des Herstellers fehlt.
[ ] c Nein, es fehlt die Menge des Stoffes.
[ ] d Nein, es fehlen die Gefahrenhinweise "Giftig bei Verschlucken" und "Giftig bei Hautkontakt".
II 7 45
Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Gefahr |
Methanol (603-001 -00-X) |
||
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | H225 | ||
Giftig bei Verschlucken. | H301 | ||
Giftig bei Hautkontakt. | H311 | ||
Giftig bei Einatmen. | H331 | ||
Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr. | H370 | ||
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | P403+233 | ||
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. | P280 | ||
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. | P302+352 | ||
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. | P301+310 | ||
Unter Verschluss aufbewahren. | P405 | ||
Firma Mustermann AG Firmenstraße 3 80200 München +49(0) 89 12345 |
20L |
[ ] a Ja.
[ ] b Nein, die vollständige Anschrift und Telefonnummer des Herstellers fehlt.
[ ] c Nein, es fehlt das Gefahrenpiktogramm GHS06 "Totenkopf mit gekreuzten Knochen".
[ ] d Nein, es fehlt der Sicherheitshinweis "Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen".
II 7 46
Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Gefahr |
Toluol (601-021-00-3) |
||
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | H304 | ||
Verursacht Hautreizungen. | H315 | ||
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | H336 | ||
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | H361d | ||
Kann bei Einatmen die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition | H373 | ||
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten.
Nicht rauchen. |
P210 | ||
Behälter dicht verschlossen halten. | P233 | ||
Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen/.../ verwenden. | P241 | ||
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. | P280 | ||
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. | P301+310 | ||
KEIN Erbrechen herbeiführen. | P331 | ||
Firma Mustermann AG Firmenstraße 3 80200 München +49(0) 89 12345 |
20L |
[ ] a Ja.
[ ] b Nein, es fehlt das Gefahrenpiktogramm GHS02 "Flamme".
[ ] c Nein, es fehlt der Gefahrenhinweis H225 "Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar".
[ ] d Nein, die vollständige Anschrift und Telefonnummer des Herstellers fehlt.
II 7 47
Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?
Gefahr |
Salpetersäure 100 % | |
Kann Brand verstärken; Oxydationsmittel | H272 | |
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | H314 | |
Von Kleidung/.../brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. | P220 | |
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. | P260 | |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. | P280 | |
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. | P303+361+353 | |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. | P305+351+338 | |
Firma Mustermann AG Firmenstraße 3 80200 München +49(0) 89 12345 |
[ ] a Ja.
[ ] b Nein, es fehlt ein Produktidentifikator (Indexnummer Anhang VI Teil 3).
[ ] c Nein, es fehlt die Mengenangabe.
[ ] d Nein, die vollständige Anschrift und Telefonnummer des Herstellers fehlt.
II 7 48
Bei der Verwendung von Kohlenwasserstoffgemischen, die mit H372 gekennzeichnet sind,
[ ] a soll die Anwendung nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen erfolgen.
[ ] b ist vorher ein Glas Milch zu trinken.
[ ] c ist Lichteinwirkung zu vermeiden.
[ ] d soll nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden.
II 7 49
Welchen Hinweis geben Sie Kunden zur Entsorgung von Gebinden mit Testbenzin, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind? Entleerte Gebinde können
[ ] a bei der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.
[ ] b in den Hausmüll gegeben werden.
[ ] c in den Papiermüll gegeben werden.
[ ] d in den gelben Sack gegeben werden.
II 7 50
Welche Maßnahmen der Ersten Hilfe sind nach Kontakt mit Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, einzuleiten?
[ ] a Nach Verschlucken Erbrechen einleiten.
[ ] b Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
[ ] c Bei Berührung mit der Haut: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
[ ] d Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
II 7 51
Für welche Gefahr steht der Gefahrenhinweis H372?
[ ] a Bei Eindringen in die Umwelt führt der Stoff oder das Gemisch unweigerlich zu einem massenhaften Fischsterben.
[ ] b Bereits ein einmaliger und kurzer Kontakt führt zum sofortigen Tod der betroffenen Person.
[ ] c Bei wiederholter Exposition Schädigung von bestimmten oder allen menschlichen Organen.
[ ] d Bei Freisetzung des Stoffes oder Gemisches in die Umwelt führt der Stoff oder das Gemisch zu einer Schädigung der Ozonschicht.
II 7 52
Mit welchem Gefahrenpiktogramm werden Stoffe oder Gemische, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, außerdem gekennzeichnet?
[ ] a | [ ] b | [ ] c | [ ] d |
II 7 53
Welche Kombination von Signalwort und Gefahrenpiktogramm finden Sie auf Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind?
Achtung | Gefahr | Achtung Gefahr | Vorsicht |
[ ] a | [ ] b | [ ] c | [ ] d |
II 7 54
Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Verwendung von Kohlenwasserstoffen, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, zu beachten?
[ ] a Handschuhe tragen.
[ ] b Gute Raumlüftung.
[ ] c Keine offene Flamme.
[ ] d Nicht rauchen.
II 7 55
Was ist zu beachten, wenn ein Stoff wie z.B. Petrolether mit dem Gefahrenhinweis H373 "Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition" gekennzeichnet ist, unbeabsichtigt freigesetzt wird?
[ ] a Für diesen H-Satz gibt es keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen
[ ] b An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
[ ] c Behälter dicht verschlossen halten.
[ ] d Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
weiter . |
(Stand: 07.06.2024)
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