Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln

Richtlinie R 003
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1 Geltungsbereich

2 Zuständige Behörden für die Bundesrepublik Deutschland

2.1 Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe

2.2 Bauarten von radioaktiven Stoffen in besonderer Form und von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen

2.3 Bauarten von freigestellten spaltbaren Stoffen

3 Verfahren der Bauart-Zulassungen

3.1 Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe
3.1.1 Antragstellung
3.1.2 Antragsunterlagen
3.1.3 Bauartprüfung
3.1.4 Bauart-Zulassung

3.2 Anerkennung ausländischer Bauart-Zulassungen von Versandstücken

3.2.1 Antragstellung
3.2.2 Antragsunterlagen
3.2.3 Sicherheitstechnische Begutachtung
3.2.4 Anerkennung

3.3 Bauart-Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form und von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen

3.3.1 Antragstellung
3.3.2 Antragsunterlagen
3.3.3 Bauartprüfung
3.3.4 Bauart-Zulassung

3.4 Bauart-Zulassung von freigestellten spaltbaren Stoffen

3.4.1 Antragstellung
3.4.2 Antragsunterlagen
3.4.3 Sicherheitstechnische Begutachtung
3.4.4 Bauart-Zulassung

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