Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln

GGR-010
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1 Geltungsbereich

2 Zuständigkeiten

3 Festlegungen der BAM als zuständige Behörde

4 Erlangung einer Baumusterzulassung für MEMU

4.5 Erstmalige Prüfung des Fahrzeugs vor Inbetriebnahme

4.6 Wiederkehrende Prüfung und Zwischenprüfung des Fahrzeugs

5 Anhang

Anhang 1
Antrag auf Ausstellung der Baumusterzulassung für MEMU

Anhang 2
Bericht über die Prüfung des Baumusters eines MEMU gemäß ADR

Anhang 3
Fließschema zur Darstellung des Ablaufs der MEMU-Zulassung

Anhang 4
Checkliste für Antrag auf Weiterbetrieb einer Mobilen Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff als MEMU nach 1.6.5.11 ADR

Anhang 5
Erläuterungen und ergänzende Festlegungen der BAM als zuständige Behörde

1 MEMU Komponenten
2 Festlegungen der BAM als zuständige Behörde
2.1 Prüfungen in Unterabschnitt 6.12.3.1.3 ADR und in Unterabschnitt 6.12.3.2.6 ADR
2.2.1 Selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen für den Motorraum
2.2.2 Metallene Wärmeschutzschilde für die Reifen
3 Unterscheidung MEMU-Fahrzeug und MEMU-Aufbau
3.1 MEMU-Aufbau
3.2 MEMU-Fahrzeug
4 Begutachtung von Mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die vor dem 01. Januar 2009 gebaut und zugelassen wurden