Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln

BAM-GGR 005
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1 Einleitung

2 Definitionen spezieller Begriffe

3 Gegenstand

3.1 Anerkennung von Prüfstellen

3.2 Durchführung von Baumusterprüfungen

4 Kosten

Teil A
Anerkennung von Prüfstellen

A.1 Definition Prüfstelle

A.2 Pflichten der Prüfstelle

A.2.1 Mitteilungspflichten an die BAM

A.2.2 Teilnahme am Arbeitskreis Prüfstellen (AK Prüfstellen)

A.3 Abweichungen

A.3.1 Definition von Abweichungen

A.3.2 Maßnahmen der Prüfstelle bei Abweichungen

A.3.3 Maßnahmen der BAM bei Abweichungen

A.4 Veröffentlichung

A.5 Verfahren zur Anerkennung als Prüfstelle

A.5.1 Erstmalige Anerkennung als Prüfstelle

A.5.2 Neufassung der Anerkennung als Prüfstelle

A.5.3 Verlängerung der Anerkennung als Prüfstelle

A.6 Anerkennungsbescheid für Prüfstellen

A.6.1 Erteilung des Anerkennungsbescheids

A.6.2 Wirksamkeit des Anerkennungsbescheids

A.6.3 Widerruf des Anerkennungsbescheids

A.7 Audits bei Prüfstellen

A.7.1 Erst-Audit

A.7.2 Re-Audits

A.7.3 Dokumentation bei Audits

A.7.4 Mitarbeit bei Audits

Anhang 1 Mindestanforderungen an die Prüfstelle und ihr QSP

Teil B
Durchführung der Baumusterprüfung

B.1 Allgemeines

B.2 Prüfablaufplan, Einzeldatenerfassung, Formulare/Checklisten

B.3 Prüfungen

B.3.1 Vorbereitung der Prüfmuster

B.3.2 Bauprüfung

B.3.3 Baumusterprüfung

B.3.4 Verwendung eines Prüfmusters für mehrere Prüfungen

B.3.5 Nachprüfung im Fall negativer Ergebnisse

B.4. Unterbeauftragung

B.5 Prüfbericht

Anhang 1