Aktualisierung der Amtlichen Bekanntmachung der Tatbestände, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind
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A. In das Seetagebuch
I. Im Hafen und vor Antritt der Reise
II. In der übrigen Zeit während der Reise
1. innerhalb von 24 Stunden nach Auslaufen aus einem Hafen
2. nach Einschiffung neuer Fahrgäste
3. innerhalb von 2 Wochen nach Dienstantritt eines Besatzungsmitglieds
4. regelmäßig
5. täglich
6. wöchentlich
7. monatlich
8. zweimonatlich
9. vierteljährlich
10. viermonatlich
11. halbjährlich
12. jährlich
13. alle 3 Jahre
14. von Fall zu Fall
B. In das Maschinentagebuch