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Aktualisierung der Amtlichen Bekanntmachung der Tatbestände, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind
Vom 30.03.2021
(VKBl. Nr. 8 vom 30.04.2021 S. 416)
Stand: 29.03.2021
Tatbestand | Rechtsgrundlage | ||
A. | In das Seetagebuch | ||
I. | Im Hafen und vor Antritt der Reise | ||
1. | Name, Zweck sowie Beginn und Ende des Aufenthaltes von Personen an Bord, die nicht zu den Besatzungsmitgliedern gehören und keine Fahrgäste sind | SeeArbG § 3 Abs. 5 | (6) |
2. | Zusammensetzung der Besatzung in der nationalen Fahrt, falls keine Besatzungsliste erstellt wurde | SeeArbG § 22 Abs. 2 | (6) |
3. | Zeitpunkt der Prüfung und Erprobungen der Ruderanlage innerhalb von zwölf Stunden vor dem Auslaufen | SOLAS Kap. V Regel 26.6 | (1) |
4. | Zeitpunkt des Öffnens wasserdichter Türen und Rampen in Laderäumen im Hafen und ihres Schließens vor dem Auslaufen | SOLAS Kap. II-1 Regel 24.3 | (1) |
5. | Ergebnis über die Funktionsprüfung der Navigationsausrüstung vor dem Auslaufen (vgl. Abschnitt II Nr. 15.16) | STCW-Code Kap. VIII Abschn. a Teil 4 Nr. 33 | (5) |
6. | Vermerk aller wichtigen, das Schiff beeinträchtigenden Vorkommnisse während der Deckswache durch den Wachoffizier | STCW-Code Kap. VIII Abschn. a Teil 4 -1 Nr. 31 | (5) |
7. | (nur auf Fahrgastschiffen in der Inlandfahrt) Zeitpunkt des Öffnens der wasserdichten Türen, die nicht RL 2009/45/EG Anh. I, Kap. II-1, Teil B Regel 13 Abs. 5.1 bis 5.5 entsprechen, und ihres Schließens vor dem Auslaufen |
RL 2009/45/EG Anh. I, Kap. II-1, Teil B Regel 13.5.6 | (3) |
8. | (auf Fahrgastschiffen) Zeitpunkt des Öffnens der in wasserdichten Schotten, die in Zwischendecks Laderäume unterteilen, eingebauten Türen im Hafen und ihres Schließens vor dem Auslaufen |
SOLAS Kap. II-1 Regel 22.6 | (1) |
RL 2009/45/EG Anh I, Kap. II-1, Teil B Regel 13.10.2 i.V. m. Regel 13.10.1 | (3) | ||
9. | (nur auf Fahrgastschiffen in der Inlandfahrt) Zeitpunkt des Entfernens losnehmbarer Platten an Schotten im Maschinenraum und des Wiedereinsetzens (vgl. Abschnitt II Nr. 15.9) |
RL 2009/45/EG Anh I, Kap. II-1, Teil B Regel 13.11 | (3) |
10. | Zeitpunkt des Schließens und Öffnens von Hängetüren, losnehmbaren Platten, runden Schiffsfenstern, Landgangs-, Lade- und Bunkerpforten sowie andere Öffnungen | SOLAS Kap. II-1 Regel 22.13 | (1) |
11. | (auf Fahrgastschiffen) Zeitpunkt des Öffnens bestimmter runder Schiffsfenster im Hafen und ihres Schließens und Verriegelns vor dem Auslaufen |
SOLAS Kap. II-1 Regel 22.14.1 i.V. m. Regel 22.14 | (1) |
12. | (auf Fahrgastschiffen) Zeitpunkt des wasserdichten Schließens und Verriegelns von runden Schiffsfenstern in Räumen, die wahlweise der Beförderung von Ladung oder Fahrgästen dienen; wenn darin Ladung befördert wird, vor Übernahme der Ladung |
SOLAS Kap. II-1 Regel 22.16 (1) i.V. m. Regel 15.5.2 | (1) |
13. | Zeitpunkt des letzten Schließens der Frachtladeraumtüren vor oder beim Auslaufen | SOLAS Kap. II-1 Regel 22.12 i.V. m. Regel 22.8.1-.4 | (1) |
14. | Datum und Einzelheiten der durchgeführten Notsteuerübungen | SOLAS Kap. V Regel 26.6 | (1) |
15. | (auf Fahrgastschiffen) Zeitpunkt des Schließens und Öffnens der Hängetüren, losnehmbarer Verschlussplatten, runder Schiffsfenster, Landgangs- und Ladepforten sowie anderen Öffnungen, die während der Fahrt geschlossen bleiben müssen |
(Stand: 13.07.2022)
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