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Regelwerk

Aktualisierung der Amtlichen Bekanntmachung der Tatbestände, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind

Vom 30.03.2021
(VKBl. Nr. 8 vom 30.04.2021 S. 416)



Archiv 2016

Stand: 29.03.2021

Tatbestand Rechtsgrundlage
A. In das Seetagebuch
I. Im Hafen und vor Antritt der Reise
1. Name, Zweck sowie Beginn und Ende des Aufenthaltes von Personen an Bord, die nicht zu den Besatzungsmitgliedern gehören und keine Fahrgäste sind SeeArbG § 3 Abs. 5 (6)
2. Zusammensetzung der Besatzung in der nationalen Fahrt, falls keine Besatzungsliste erstellt wurde SeeArbG § 22 Abs. 2 (6)
3. Zeitpunkt der Prüfung und Erprobungen der Ruderanlage innerhalb von zwölf Stunden vor dem Auslaufen SOLAS Kap. V Regel 26.6 (1)
4. Zeitpunkt des Öffnens wasserdichter Türen und Rampen in Laderäumen im Hafen und ihres Schließens vor dem Auslaufen SOLAS Kap. II-1 Regel 24.3 (1)
5. Ergebnis über die Funktionsprüfung der Navigationsausrüstung vor dem Auslaufen (vgl. Abschnitt II Nr. 15.16) STCW-Code Kap. VIII Abschn. a Teil 4 Nr. 33 (5)
6. Vermerk aller wichtigen, das Schiff beeinträchtigenden Vorkommnisse während der Deckswache durch den Wachoffizier STCW-Code Kap. VIII Abschn. a Teil 4 -1 Nr. 31 (5)
7. (nur auf Fahrgastschiffen in der Inlandfahrt)
Zeitpunkt des Öffnens der wasserdichten Türen, die nicht RL 2009/45/EG Anh. I, Kap. II-1, Teil B Regel 13 Abs. 5.1 bis 5.5 entsprechen, und ihres Schließens vor dem Auslaufen
RL 2009/45/EG Anh. I, Kap. II-1, Teil B Regel 13.5.6 (3)
8. (auf Fahrgastschiffen)
Zeitpunkt des Öffnens der in wasserdichten Schotten, die in Zwischendecks Laderäume unterteilen, eingebauten Türen im Hafen und ihres Schließens vor dem Auslaufen
SOLAS Kap. II-1 Regel 22.6 (1)
RL 2009/45/EG Anh I, Kap. II-1, Teil B Regel 13.10.2 i.V. m. Regel 13.10.1 (3)
9. (nur auf Fahrgastschiffen in der Inlandfahrt)
Zeitpunkt des Entfernens losnehmbarer Platten an Schotten im Maschinenraum und des Wiedereinsetzens (vgl. Abschnitt II Nr. 15.9)
RL 2009/45/EG Anh I, Kap. II-1, Teil B Regel 13.11 (3)
10. Zeitpunkt des Schließens und Öffnens von Hängetüren, losnehmbaren Platten, runden Schiffsfenstern, Landgangs-, Lade- und Bunkerpforten sowie andere Öffnungen SOLAS Kap. II-1 Regel 22.13 (1)
11. (auf Fahrgastschiffen)
Zeitpunkt des Öffnens bestimmter runder Schiffsfenster im Hafen und ihres Schließens und Verriegelns vor dem Auslaufen
SOLAS Kap. II-1 Regel 22.14.1 i.V. m. Regel 22.14 (1)
12. (auf Fahrgastschiffen)
Zeitpunkt des wasserdichten Schließens und Verriegelns von runden Schiffsfenstern in Räumen, die wahlweise der Beförderung von Ladung oder Fahrgästen dienen; wenn darin Ladung befördert wird, vor Übernahme der Ladung
SOLAS Kap. II-1 Regel 22.16 (1) i.V. m. Regel 15.5.2 (1)
13. Zeitpunkt des letzten Schließens der Frachtladeraumtüren vor oder beim Auslaufen SOLAS Kap. II-1 Regel 22.12 i.V. m. Regel 22.8.1-.4

RL 2009/45/EG Anh I, Kap. II-1, Teil B Regel 17.4

(1)
14. Datum und Einzelheiten der durchgeführten Notsteuerübungen SOLAS Kap. V Regel 26.6 (1)
15. (auf Fahrgastschiffen)
Zeitpunkt des Schließens und Öffnens der Hängetüren, losnehmbarer Verschlussplatten, runder Schiffsfenster, Landgangs- und Ladepforten sowie anderen Öffnungen, die während der Fahrt geschlossen bleiben müssen

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