Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr
A. Personen
(aufgehoben)
§§ 1 bis 15l (aufgehoben)
B. Fahrzeuge
I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
§ 16 Grundregel der Zulassung
§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§ 18 (aufgehoben)
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
§ 20 Allgemeine Betriebserlaubnis für typen
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§ 21c (aufgehoben)
§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
§§ 24 bis 28 (aufgehoben)
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
IIa. Pflichtversicherung
(aufgehoben)
§§ 29a bis 29h (aufgehoben)
III. Bau- und Betriebsvorschriften
1. Allgemeine Vorschriften
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors
§ 30b Berechnung des Hubraums
§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
§ 30d Kraftomnibusse
§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
§ 31a Fahrtenbuch
§ 31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände
§ 31c Überprüfung von Fahrzeuggewichten
§ 31d Gewichte, Abmessungen und Beschaffenheit ausländischer Fahrzeuge
§ 31e Geräuscharme ausländische Kraftfahrzeuge
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
§ 32a Mitführen von Anhängern
§ 32b Unterfahrschutz
§ 32c Seitliche Schutzvorrichtungen
§ 32d Kurvenlaufeigenschaften
§ 32e Schutzstrukturen an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
§ 34 Achslast und Gesamtgewicht
§ 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen
§ 34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen
§ 35 Motorleistung
§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle
§ 35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge
§ 35c Heizung und Lüftung
§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum
§ 35e Türen
§ 35f Notausstiege in Kraftomnibussen
§ 35g Feuerlöscher in Kraftomnibussen
§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
§ 35i Gänge, Anordnung von Fahrgastsitzen und Beförderung von Fahrgästen in Kraftomnibussen
§ 35j Brennverhalten der Innenausstattung bestimmter Kraftomnibusse
§ 36 Bereifung und Laufflächen
§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder
§ 37 Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten
§ 38 Lenkeinrichtung
§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
§ 38b Fahrzeug -Alarmsysteme
§ 39 Rückwärtsgang
§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
§ 41 Bremsen und Unterlegkeile
§ 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter
§ 41b Automatischer Blockierverhinderer
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast
§ 45 Kraftstoffbehälter
§ 46 Kraftstoffleitungen
§ 47 Abgase
§ 47a (aufgehoben)
§ 47b (aufgehoben)
§ 47c Ableitung von Abgasen
§ 47d Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch
§ 47e Genehmigung, Nachrüstung und Nachfüllen von Klimaanlagen
§ 47f Kraftstoffe, emissionsbedeutsame Betriebsstoffe und Systeme zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen
§ 48 Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge
§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung
§ 51b Umrissleuchten
§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
§ 52a Rückfahrscheinwerfer
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
§ 53b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
§ 53c Tarnleuchten
§ 53d Nebelschlussleuchten
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
§ 54a Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen
§ 54b Windsichere Handlampe
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
§ 55a Elektromagnetische Verträglichkeit
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
§ 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
§ 57b Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
§ 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung
§ 57d Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern
§ 58 Geschwindigkeitsschilder
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
§ 59a Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG
§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
§ 60a (aufgehoben)
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
§ 62 Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen
3. Andere Straßenfahrzeuge
§ 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften
§ 63a Fahrräder und Fahrradanhänger
§ 64 Lenkeinrichtung, sonstige Ausrüstung und Bespannung
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
§ 64b Kennzeichnung
§ 65 Bremsen
§ 66 Rückspiegel
§ 66a Lichttechnische Einrichtungen
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
§ 67a Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern
C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 68 Zuständigkeiten
§ 69 (aufgehoben)
§ 69a Ordnungswidrigkeiten
§ 69b (aufgehoben)
§ 70 Ausnahmen
§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
§ 72 Übergangsbestimmungen
§ 73 Technische Festlegungen
Anlagen I, II, III, IV, V, Va, Vb, Vc, Vd, VI, VII (aufgehoben)
Anlage VIII Untersuchung der Fahrzeuge
1 Art und Gegenstand der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen, Ausnahmen
1.2 Hauptuntersuchungen1.3 Sicherheitsprüfungen
2 Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
2.1.1 Krafträder2.1.2 Personenkraftwagen sowie Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen
2.1.3 Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen
2.1.4 Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 fallen
2.1.5 Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
2.1.6 Wohnmobile
3 Durchführung der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen, Nachweise
3.1 Hauptuntersuchungen3.2 Sicherheitsprüfungen
4 Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Untersuchungen der Abgase sowie Sicherheitsprüfungen und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen
Anlage VIIIa Durchführung der Hauptuntersuchung
1 Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
2 Umfang der Hauptuntersuchung
3 Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
4 Untersuchungskriterien
5 Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung
6 Untersuchung
6.1 Bremsanlage6.2 Lenkanlage
6.3 Sichtverhältnisse
6.4 Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
6.4.1 Aktive lichttechnische Einrichtungen6.4.2 Passive lichttechnische Einrichtungen
6.4.3 Andere Teile der elektrischen Anlage
6.5 Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
6.7 Sonstige Ausstattungen
6.7.1 Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit6.7.2 Weitere Ausstattungen
6.8 Umweltbelastung
6.8.1 Geräusche6.8.2 Abgase
6.8.3 Elektromagnetische Verträglichkeit
6.8.4 Verlust von Flüssigkeiten
6.8.5 Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
6.8.6 Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
6.8.7 Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
6.8.8 Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
6.9 Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
6.9.1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen6.9.2 Taxi
6.9.3 Krankenkraftwagen
6.10 Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Anlage VIIIb Anerkennung von Überwachungsorganisationen
2 Voraussetzungen für die Anerkennung RL
3 Anforderungen an Prüfingenieure (PI) RL
4 Abnahmen nach § 19 Absatz 3 Nummer 3 und 4
5 Technischer Leiter und Vertreter RL
6 Weitere Anforderungen an die Überwachungsorganisation RL
7 Übergangsvorschriften
9 Aufsicht über anerkannte Überwachungsorganisationen
Anlage VIIIc Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
1 Allgemeines
2 Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten
3 Nebenbestimmungen
4 Rücknahme der Anerkennung
5 Widerruf der Anerkennung
6 Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten
7 Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
8 Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen
9 Schlussbestimmungen
Anlage VIIId Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen
1 Zweck und Anwendungsbereich
2 Untersuchungsstellen
2.1 Prüfstellen2.1.1 Prüfstellen allgemein2.1.2 Prüfstellen von Technischen Prüfstellen
2.2 Prüfstützpunkte
2.3 Prüfplätze
2.4 Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP
3 Ausstattung und bauliche Gegebenheiten von Untersuchungsstellen, Mess- und Prüfgeräte
4 Abweichungen
5 Schlussbestimmungen
Ausstattung und bauliche Gegebenheiten von Untersuchungsstellen, Mess- und Prüfgeräte zu Nummer 3
Anlage VIIIe Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen
1 Zweck und Anwendungsbereich
2 Erstellung, Aufbereitung und Überprüfung von Vorgaben
3 Weitergabe von Vorgaben
4 Zentrale Stelle zur Erstellung, Aufbereitung, Überprüfung und Weitergabe von Vorgaben
5 Aufsicht über die Zentrale Stelle
6 Kontrolle über die Zentrale Stelle
7 Entwicklung von Vorgaben
7.1 Technischer Beirat7.2 Forschung
8 Zweck und Inhalt der Datenübermittlungen, Einschränkungen und Bedingungen
8.1 Übermittlung der Vorgaben an die Zentrale Stelle8.2 Bereitstellung von Vorgaben, Prüfhinweisen und Angaben über Hoch- und Rückrüstungen der Fahrzeuge durch die Zentrale Stelle
8.3 Übermittlung der Feststellungen bei der technischen Überwachung der Fahrzeuge an die Zentrale Stelle
8.4 (aufgehoben)
8.5 Übermittlung von Angaben zur Entwicklung von Fahrzeugen
8.6 Übermittlung von Angaben zum Zweck der Unfallforschung
8.7 Verhinderung des Missbrauchs personenbezogener Daten
8.8 Erläuterungen
Anlage IX Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Anlage IXa (aufgehoben)
Anlage IXb Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen
1 Vorgeschriebene Beschaffenheit
1.1 Muster1.2 Abmessungen und Gestaltung
1.2.1 Prüfmarke1.2.2 SP-Schild
1.2.3 Farbtöne der Beschriftung und des Untergrundes
1.2.4 Dauerbeanspruchung
2 Ergänzungsbestimmungen
2.1 Fälschungssicherheit2.1.1 Prüfmarken in Folienausführung2.1.2 Prüfmarken in Festkörperausführung
2.2 Übertragungssicherheit
2.2.1 Allgemeines2.2.2 Entfernung von Prüfmarken
2.3 Echtheitserkennbarkeit im Anlieferungszustand
2.4 Anbringung der Prüfmarken und SP-Schilder
2.5 Bezug von Prüfmarken
Anlage X Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen
1 Einteilung der Kraftomnibusse
2 Gänge und Innenraumhöhe über Plattformen
3 Fahrgastsitze
3.1 Sitzmaße
3.2 Freiraum
3.3 Zwischenabstand der Sitze
3.4 Sitze hinter Trennwänden
3.5 Sitze in Längsrichtung
4 Abmessungen der Fahrgasttüren und des Bereichs bis zum Beginn des Gangs
5 Notausstiege
5.1 Notausstiege können sein5.2 Mindestanzahl der Notausstiege
5.3 Mindestabmessungen der Notausstiege
5.4 Anordnung und Zugänglichkeit der Notausstiege
5.5 Bauliche Anforderungen an Notausstiege
5.5.1 Notfenster5.5.2 Notluken
5.5.3 Nottüren
Anlage XI (aufgehoben)
Anlage XIa (aufgehoben)
Anlage XIb (aufgehoben)
Anlage XII Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs
1 Definition der Luftfederung
2 Gleichwertigkeit mit der Luftfederung
3 Definition von Frequenz und Dämpfung
4 Prüfverfahren
Abbildung 1 Schwelle für Federprüfungen
Abbildung 2 Gedämpfte Sinuskurve bei einer kurzzeitigen freien Schwingung
Anlage XIII Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen
(1) Anwendungsbereich
(2) Berechnung der zulässigen Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen
Anlage XIV Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Schadstoffklassen2.2 Geräuschklassen
2.3 EEV Klassen
2.4 Partikelminderungsklassen
3 Emissionsklassen
3.1 Schadstoffklassen3.1.1 Schadstoffklasse S 13.1.2 Schadstoffklasse S 2
3.1.3 Schadstoffklasse S 3
3.1.4 Schadstoffklasse S 4
3.1.5 Schadstoffklasse S 5
3.1.6 Schadstoffklasse S 6
3.2 Geräuschklassen
3.3 EEV Klassen
3.4 Partikelminderungsklassen
3.4.1 Partikelminderungsklasse PMK 013.4.2 Partikelminderungsklasse PMK 0
3.4.3 Partikelminderungsklasse PMK 1
3.4.4 Partikelminderungsklasse PMK 2
3.4.5 Partikelminderungsklasse PMK 3
3.4.6 Partikelminderungsklasse PMK 4
Anlage XV Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug"
Anlage XVI Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
1 Anwendungsbereich
(2) (aufgehoben)
3 Anwendung der Vorschriften auf land- oder forstwirtschaftliche luftbereifte Zugmaschinen mit zwei Achsen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 25 km/h im Rahmen der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften
Anhang I Begriffsbestimmungen, Antrag auf Erteilung einer EWG-Betriebserlaubnis, Kennzeichen für den korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten, Vorschriften und Prüfung, Übereinstimmung der Produktion
1 (aufgehoben)
2 Begriffsbestimmungen
3 Antrag auf Erteilung der EWG-Betriebserlaubnis
3.A EWG-Betriebserlaubnis
4 Kennzeichen für den korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten
5 Vorschriften und Prüfungen
5.1 Allgemeines5.2 Vorschriften über die Kaltstarteinrichtungen
5.3 Vorschriften über die Emission verunreinigender Stoffe
6 (aufgehoben)
7 Übereinstimmung der Produktion
Anhang II Hauptmerkmale der Zugmaschine und des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen
1 Beschreibung des Motors
2 Zusätzliche Einrichtungen zur Verminderung der Abgastrübung
3 Kraftstoff-Speisesystem
4 Ventile
5 Auspuffanlage
6 Kraftübertragung
7 Zusätzliche Angaben über die Prüfbedingungen
8 Kenndaten des Motors
Anhang III Prüfung bei gleichbleibenden Drehzahlen
1 Einleitung
2 Messverfahren
3 Prüfbedingungen
3.1 Zugmaschinen oder Motor3.2 Kraftstoff
3.3. Prüfraum
3.4 Entnahme- und Messgeräte
4 Grenzwerte
Anhang IV Prüfung bei freier Beschleunigung
1 Prüfbedingungen
2 Durchführung der Prüfungen
3 Ermittlung des korrigierten Werts des Absorptionskoeffizienten
3.1 Bezeichnungen
Anhang V Technische Daten des Bezugskraftstoffs für die Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis und für die Nachprüfung der Übereinstimmung der Produktion
Anhang VI Grenzwerte für die Prüfung bei gleichbleibenden Drehzahlen
Anhang VII Eigenschaften der Trübungsmessgeräte
1 Anwendungsbereich
2 Grundsätzliche Vorschriften für die Trübungsmessgeräte
3 Bauvorschriften
3.1 Allgemeines3.2 Rauchkammer und Gehäuse des Trübungsmessgeräts
3.3 Lichtquelle
3.4 Empfänger
3.5 Skalen
3.6 Einstellung und Prüfung des Messgeräts
3.7 Ansprechzeit des Trübungsmessgeräts
3.8 Druck des zu messenden Gases und der Spülluft
3.9 Temperatur des zu messenden Gases
4 Effektive Länge "L" des Trübungsmessgeräts
4.1 Allgemeines4.2 Verfahren für die Ermittlung der effektiven Länge L
Anhang VIII Aufbau und Verwendung des Trübungsmessgeräts
1 Geltungsbereich
2 Teilstrom-Trübungsmessgerät
2.1 Aufbau für die Prüfungen bei gleichbleibenden Drehzahlen2.2 Aufbau für die Prüfungen bei freier Beschleunigung
3 Vollstrom-Trübungsmessgerät
Anhang IX Muster des Kennzeichens für den korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten
Anhang X Anhang zum EWG-Betriebserlaubnisbogen hinsichtlich der Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren
Anlage XVII Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen
1 Art und Gegenstand der Prüfung
2 Durchführung der Prüfungen, Nachweise
3 Untersuchungsstelle zur Durchführung von Prüfungen
Anlage XVIIa Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
1 Allgemeines
2 Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten
3 Nebenbestimmungen
4 Rücknahme der Anerkennung
5 Widerruf der Anerkennung
6 Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten
7 Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
8 Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen
9 Schlussbestimmungen
Anlage XVIII Prüfung der Fahrtenschreiber
1 Allgemeines
2 Voraussetzungen für die Prüfung der Fahrtenschreiber
3 Datensicherung bei Austausch des digitalen Fahrtenschreibers
4 Art und Gegenstand der Prüfung der Fahrtenschreiber
5 Durchführung der Prüfung der Fahrtenschreiber, Nachweise
6 Plombierung
7 Muster für eine Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten
Anlage XVIIIa Durchführung der Prüfungen der Fahrtenschreiber
1 Allgemeines
2 Prüfungsfälle
3 Durchführung der Prüfung der Fahrtenschreiber
3.1 Prüfung von analogen Fahrtenschreibern3.2 Prüfung der digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation
3.3 Prüfung der digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation
Anlage XVIIIb Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und der Geschwindigkeitsbegrenzer
1 Allgemeines
2 Einrichtungen und Ausstattungen
Anlage XVIIIc Anerkennung von Fahrtenschreiberherstellern für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren für die Durchführung von Einbauprüfungen der Fahrtenschreiber
1 Allgemeines
2 Allgemeine Voraussetzungen
3 Nebenbestimmungen
4 Rücknahme der Anerkennung
5 Widerruf der Anerkennung
6 Aufsicht
7 Schlussbestimmungen
Anlage XVIIId Beauftragung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer
1 Allgemeines
2 Persönliche Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten
3 Handhabung der Werkstattkarte
4 Nebenbestimmungen
5 Rücknahme der Anerkennung
6 Widerruf der Anerkennung
7 Aufsicht
8 Schulung der verantwortlichen Fachkräfte
9 Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen
10 Schlussbestimmungen
Anlage XIX (aufgehoben)
Anlage XX (aufgehoben)
Anlage XXI Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge
1 Allgemeines
2 Lastkraftwagen
2.1 GeräuschgrenzwerteTabelle 12.2 Geräuschmessverfahren
2.2.1 Fahrgeräusch2.2.2 Motorbremsgeräusch
Abbildung 1 Markierung der Messstrecke für das Messen des Fahrgeräuschs
2.2.3 Rundumgeräusch
Abbildung 2 Lage der Messpunkte für das Messen des Rundumgeräuschs
2.2.4 Druckluftgeräusche
2.2.5 Auswertung der Ergebnisse
2.2.6 Sonstiges
Anlage XXII Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)
1 Allgemeines
1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich1.2 Begriffsbestimmungen
1.3 Abkürzungsverzeichnis
2 Anforderungen an NOxMS-Pkw
2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachrüstung2.2 Anforderungen bei Software-Updates
2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen
3 Übereinstimmungskriterien für NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachrüstung
4 PEMS-Prüffamilie
4.1 Fahrzeughersteller4.2 Technische Kriterien
4.3 Messfahrzeug
5 Verwendungsbereich
6 Kraftstoff/Kraftstoffqualität
7 Prüfung des NOxMS-Pkw
7.1 Einbau des zu prüfenden NOxMS-Pkw7.2 Messfahrten und Prüfablauf
7.2.1 Randbedingungen7.2.2 Fahrzeugkonditionierung - Prüfung bei Start mit kaltem Motor
7.2.3 Dynamische Bedingungen
7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs
7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt
7.2.6 Anforderungen an den Betrieb
7.2.7 Kaltstart
7.2.8 Schmieröl, Kraftstoff und Reagens
7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt
7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses
8 Bewertungskriterien für NOxMS-Pkw
9 Messtechnik
9.1 Messtechnische Ausrüstung9.2 Validierung der Messtechnik
10 Überwachungsmaßnahmen
10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde
10.3 Übereinstimmungsfaktor
11 Allgemeine Betriebserlaubnis für Hardware-Nachrüstung oder Software-Updates
12 Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw
13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw
13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit
13.3 Geräuschverhalten
13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit
13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachrüstung bislang nicht vorhandener PMS
13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw
13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen
13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-Pkw
13.8 NH3-Emissionen bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen
13.9 Sekundäremissionen
13.10 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten
13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen
13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen
13.13 Ermittlung der Änderung der CO2-Emissionen
13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebnisse13.13.2 Verwendungsbereich
14 Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen Änderungen
14.1 Einbau14.2 Abnahme
15 Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen
Anhang I Beschreibungsbogen/Informations-Dokument
(zu Nummer 2)Anhang II Verwendungsbereich
(zu Nummer 5)Anhang III Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachrüstung oder bei einem Software-Update
(zu Nummer 11)Anhang IV Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
(zu Nummer 14.2)Anlage XXIII Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren
1 Vorschriften zur Erlangung der Betriebserlaubnis
1.1 Anwendungsbereich1.2 Begriffsbestimmungen
1.3 Anforderungen
1.4 Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis
1.5 Genehmigungsverfahren
1.6 Änderungen an genehmigten Fahrzeugtypen und des Wartungsplans
1.7 Prüfungen
1.8 Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in der Produktion und während der Fahrzeuglebensdauer
1.8.1 Allgemeines1.8.2 Übereinstimmung der Produktion (Serienprüfung)
1.8.2.1 Serienprüfung durch den Hersteller1.8.2.2 Serienprüfung durch den Technischen Dienst
1.9 (aufgehoben)
1.10 Genehmigungsbehörde
1.11 Mitteilung über die Prüfung
1.12 Anerkennung von Prüfungen in anderen Staaten
2 Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis, Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, Wartungsplan
2.1 Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis2.2 Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, der emissionsmindernden und -relevanten Bauteile des Fahrzeugtyps, für den die Betriebserlaubnis beantragt wird
2.3 Wartungsplan für die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile
3 Durchführung der Prüfungen der gas- und partikelförmigen luftverunreinigenden Emissionen
3.1 Einleitung3.2 Übersicht über die Prüfungen
3.2.1 Vorbereitung3.2.2 Prüfung der Abgasemissionen
Figur 1 Prüfablauf für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren
Figur 2 Prüfablauf für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren
Figur 3 Prüfablauf für Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren
3.2.3 Prüfung der Verdunstungsemissionen
3.3 Prüffahrzeug und Kraftstoff
3.3.1 Prüffahrzeug3.3.2 Zusätzliche Vorrichtungen am Prüffahrzeug
3.3.3 Kraftstoff
3.4 Prüfeinrichtungen
3.4.1 Fahrleistungsprüfstand3.4.2 Abgas- und Partikelentnahmeeinrichtung
Figur 4 Schema eines Probenahme- und Analysesystems zur Bestimmung gasförmiger Emissionen bei Pkw mit Ottomotoren
3.4.3 Einrichtung zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen
3.4.3.1 Gasdichte Hülle3.4.3.2 Kohlenwasserstoffanalysator
3.4.3.3 Tankbeheizung, Temperaturmessung
3.4.3.4 Gebläse
3.4.3.5 CH-Sammelstellen
3.4.4 Analysegeräte
3.4.4.1 Allgemeine Vorschriften3.4.4.2 Besondere Vorschriften für Dieselmotoren
3.4.4.3 Kalibrierung
3.4.5 Volumenmessung
3.4.6 Gase
3.4.6.1 Reine Gase3.4.6.2 Prüfgase
3.4.7 Zusätzliche Messgeräte
3.4.7.1 Temperatur3.4.7.2 Druck
3.4.7.3 Absolute Feuchte
3.4.8 Abgasentnahmesystem
3.5 Vorbereitung der Prüfungen
3.5.1 Anpassung der äquivalenten Schwungmassen an die translatorisch bewegten Massen des Fahrzeugs3.5.2 Einstellung der Bremse auf dem Prüfstand
3.5.3 Vorbereitung der Messeinrichtungen
3.5.4 Vorbereitung des Fahrzeugs
3.6 Emissionsprüfungen
3.6.1 Allgemeine Vorschriften3.6.2 Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren
3.6.2.1 Allgemeines zum Prüfablauf3.6.2.2 Prüfung der Tankatmungsverluste
3.6.2.3 Prüfung der Abgasemissionen
3.6.2.4 Prüfung der Verdunstungsemissionen beim Heißabstellen
3.6.3 Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren)
3.6.3.1 Allgemeines zum Prüfablauf3.6.3.2 Prüfung der Abgasemissionen von Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren)
Figur 5 Schema eines Probenahme- und Analysesystems zur Bestimmung gas- und partikelförmiger Emissionen bei Pkw mit Dieselmotoren
3.6.4 Prüfung gemäß § 47a
3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse
3.7.1 Probenahme3.7.1.1 Prüfung nach Fahrkurve I3.7.1.2 Prüfung nach Fahrkurve II
3.7.2 Analyse
3.7.3 Bestimmung der Menge der emittierten luftverunreinigenden Gase und Partikel
3.7.3.1 Maßgebliches Volumen3.7.3.2 Gesamtmasse der emittierten luftverunreinigenden Gase und Partikel
3.8 Fahrkurven zur Bestimmung der durchschnittlichen Emissionsmengen
3.8.1 Allgemeines3.8.2 Zulässige Abweichungen
3.8.3 Verwendung des Getriebes
3.8.4 Weitere Hinweise zum Durchfahren der Fahrkurven
Tabelle zur Fahrkurve I
Tabelle zur Fahrkurve II
3.9 Fahrleistungsprüfstand
3.9.1 Verfahren zur Kalibrierung des Fahrleistungsprüfstands3.9.1.1 Allgemeines3.9.1.2 Kalibrierung der Leistungsanzeige in Abhängigkeit von der aufgenommenen Leistung
3.9.2 Fahrwiderstand eines Fahrzeugs
3.9.2.1 Allgemeines3.9.2.2 Beschreibung der Fahrbahn
3.9.2.3 Meteorologische Bedingungen
3.9.2.4 Zustand und Vorbereitung des Prüffahrzeugs
3.9.2.5 Messverfahren für die Energieänderung beim Auslaufversuch
3.9.2.6 Messverfahren für das Drehmoment bei konstanter Geschwindigkeit
3.9.3 Überprüfung der Gesamtschwungmassen des Fahrleistungsprüfstands bei elektrischer Simulation
3.9.3.1 Allgemeines3.9.3.2 Prinzip
3.9.3.3 Vorschriften
3.9.3.4 Kontrollverfahren
3.9.3.5 Technische Anmerkung
3.10 Beschreibung der Gas- und Partikelentnahmesysteme
3.10.1 Einleitung3.10.2 Kriterien für das System mit variabler Verdünnung beim Messen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen im Abgas
3.10.2.1 Anwendungsbereich3.10.2.2 Erläuterungen des Verfahrens
3.10.2.3 Besondere Vorschriften
3.10.2.4 Zusätzliches Entnahmegerät zur Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren
3.10.3 Beschreibung der Systeme
3.10.3.1 Entnahmesystem mit variabler Verdünnung und Verdrängerpumpe (PDP-CVS-System) (Figur 5)3.10.3.2 Verdünnungssystem mit Venturi-Rohr und kritischer Strömung (CFV-CVS-System) (Figur 4)
3.10.4 Ermittlung der Massenemissionen
3.11 Kalibrierverfahren für die Geräte
3.11.1 Erstellung der Kalibrierkurve des Analysators3.11.1.1 Verlauf der Kalibrierung3.11.1.2 Überprüfung der Kalibrierkurve
3.11.2 Überprüfung der Wirksamkeit des NOx-Konverters
Figur 6 Schaltschema für NO2-NO-Konverterprüfung3.11.3 Kalibrierung des Entnahmesystems mit konstantem Volumen (CVS-System)
3.11.3.1 Kalibrierung der Verdrängerpumpe (PDP)Figur 7 Schematische Darstellung einer Kalibriervorrichtung für CVS-Geräte
3.11.3.2 Kalibrierung des Venturi-Rohrs mit kritischer Strömung (CFV)
3.11.4 Überprüfung des Gesamtsystems
3.12 Kalibrierung der Messkammer und Berechnung der Verdunstungsemissionen
3.12.1 Kalibrierung der gasdichten Kammer zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen3.12.1.1 Bestimmung des Kammervolumens3.12.1.2 Bestimmung der Hintergrundkonzentration in der Kammer
3.12.1.3 Prüfung der Kammer auf Dichtheit
3.12.2 Berechnung der Verdunstungsemissionen
3.12.2.1 Kalibrierung3.12.2.2 Berechnung der Verdunstungsemissionen nach Nummer 3.6
3.13 Berechnung der emittierten Mengen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen
3.13.1 Allgemeines3.13.2 Volumenbestimmungen
3.13.3 Berechnung der korrigierten Konzentration luftverunreinigender Gase im Auffangbeutel
3.13.4 Berechnung des Feuchtekorrekturfaktors für NO
3.13.5 Bestimmung der mittleren CH-Konzentration bei Selbstzündungsmotoren
4 Ermittlung des Verschlechterungsfaktors und des Verschlechterungswerts
4.1 Allgemeines4.2 Durchführung der Dauerlaufprüfung
4.2.1 Auswahl der Dauerlauffahrzeuge4.2.2 Zugang während der Prüfung
4.2.3 Fahrbetrieb und Prüfungen
Figur 8 Programm für den Fahrbetrieb
4.2.4 Wartung der Prüffahrzeuge
4.3 Berechnung
4.3.1 Berechnung des Verschlechterungsfaktors4.3.2 Berechnung des Verschlechterungswerts
4.4 Schlussbericht
5 Prüfkraftstoffspezifikation
5.1 Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor5.2 Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor
5.3 Prüfkraftstoff für die Prüfung von Flüssiggasfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor
6 Formblatt: Mitteilung über die Betriebserlaubnis
Anhang I Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIII
Anhang II Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII
Anlage XXIV Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren
1 Bedingungen für die Einstufung als bedingt schadstoffarmes Kraftfahrzeug
1.1 Anwendungsbereich1.2 Definition
1.2.1 Bedingt schadstoffarme Personenkraftwagen der Stufe A1.2.2 Bedingt schadstoffarme Personenkraftwagen der Stufe B
1.2.3 Bedingt schadstoffarme Personenkraftwagen der Stufe C
1.3 Anforderungen
1.4 Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und Nachweis über Schadstoffverringerungen auf der Grundlage bereits erteilter Allgemeiner Betriebserlaubnisse
1.5 Prüfungen
1.5.1 Stufe A1.5.2 Stufe B
1.5.2.1 Grenzwerte für gasförmige Schadstoffe, gemessen nach Europa-Fahrzyklus des Anhangs I der Richtlinie 83/351/EWG des Rates1.5.2.2 Kraftstoffverbrauch und Betriebsverhalten
1.5.3 Stufe C
1.5.4 Bestehen Anhaltspunkte
1.5.5 Serienprüfungen durch den Technischen Dienst
1.6 (aufgehoben)
1.7 Genehmigungsbehörde
1.8 Anerkennung von Prüfungen anderer Staaten
2 Beschreibung des Kraftfahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, der emissionsmindernden und emissionsrelevanten Bauteile des Fahrzeugtyps, für den die Betriebserlaubnis beantragt wird, sowie Beschreibung des Abgasreinigungssystems in Verbindung mit dem betreffenden Fahrzeugtyp, Prüfberichte
3 Durchführung der Prüfungen
3.3.1 Vorbereitung der Kraftfahrzeuge3.3.2 Prüfung und Einstellung des Motors
3.3.3 Überprüfung der Einbau- und Einstellanweisung beim nachträglichen Einbau des Abgasreinigungssystems
3.4 Kraftstoff
Anhang I Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIV
Anhang II Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIV
Anhang III Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme
Anlage XXV Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren
1 Anwendungsbereich
2 Text gestrichen
3 Anforderungen
4 Grenzwerte
Anlage XXVI Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor
1 Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2 Definitionen der Minderungsstufen
3 Anforderungen an ungeregelte Partikelminderungssysteme
3.1 Übereinstimmungskriterien für ungeregelte Partikelminderungssysteme3.2 Prüfung des ungeregelten Partikelminderungssystems
3.3 Durchführung des Dauerlaufs
3.4 Prüfungen im Dauerlauf
3.5 Abgasuntersuchung
3.6 "Worst-Case-Regeneration" nach dem Dauerlauf
3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs
3.8 Bewertung des ungeregelten Partikelminderungssystems
4 Anforderungen an ein ungeregeltes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie
4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien4.2 Auswahl der Prüffahrzeuge
4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereichs innerhalb einer Familie nach Anhang I Nummer 1.2
4.4 Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand
4.5 Bewertung der ungeregelten Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Fahrzeugfamilie
5 Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme
6 Genehmigung
6.1 Neue Kraftfahrzeuge6.1.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge
6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung
7 Genehmigungsbehörde
8 Rücknahme der Genehmigung
9 Zusätzliche Anforderungen
9.1 Betriebsverhalten9.2 Geräuschverhalten
9.3 Additivierung
9.4 Elektromagnetische Verträglichkeit
10 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem
10.1 Einbau10.2 Abnahme
Anhang I Übersicht über Prüfabläufe
1 Ungeregelte Partikelminderungssysteme
1.1 Partikelminderungssystem1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien
2 Geregelte Partikelminderungssysteme
2.1 Partikelminderungssystem2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien
Anhang II Bescheinigung des Inhabers der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug nach Anlage XXVI Nummer 6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b
Anhang III Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVI Nummer 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3
Anhang IV Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen
Anhang V Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
1 Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus
2 Angaben zum Kraftfahrzeug
3 Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS)
4 Angaben zu den Fahrzeugpapieren
Anlage XXVII Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor
1 Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2 Definitionen der Partikelminderungsklassen
3 Anforderungen an Partikelminderungssysteme
3.1 Übereinstimmungskriterien3.2 Aktive Einrichtungen
3.3 Kraftstoff
3.3.1 Kraftstoffqualität3.3.2 Kraftstoffverbrauch
4 Prüfung eines Partikelminderungssystems
4.1 Nachweis der kontinuierlichen Regeneration4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors
4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen
4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus
5 Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme
5.1 Rückhaltegrad5.2 Limitierte Schadstoffe
5.3 Rauchgastrübung
6 Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme
6.1 Rückhaltegrad6.2 Limitierte Schadstoffe
6.3 Rauchgastrübung
7 Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie
7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien7.2 Anforderungen an den Prüfmotor
7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand
7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/ Fahrzeugfamilie
7.4.1 Partikelemission7.4.2 Rückhaltegrad
7.4.3 Rauchgastrübung
7.4.4 Limitierte gasförmige Komponenten
8 Genehmigung
9 Genehmigungsbehörde
10 Rücknahme der Genehmigung
11 Zusätzliche Anforderungen
11.1 Betriebsverhalten11.2 Geräuschverhalten
11.3 Additivierung
11.4 Elektromagnetische Verträglichkeit
12 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem
12.1 Einbau12.2 Abnahme
Anhang I Übersicht über Prüfabläufe
Anhang II Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII
Anhang III Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen
Anhang IV Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
1 Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus
2 Angaben zum Kraftfahrzeug
3 Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS)
4 Angaben zu den Fahrzeugpapieren
Anhang V Angepasster ESC-Zyklus
Anlage XXVIII Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag
Anlage XXIX EG-Fahrzeugklassen
Abschnitt 1
Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger, jeweils soweit nicht unter Abschnitt 2 oder Abschnitt 3 gesondert aufgeführt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen1 Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern
2 Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern
3 Klasse O: Anhänger (einschließlich Sattelanhänger)
4 Geländefahrzeuge (Symbol G)
5 Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
Abschnitt 2
Zwei-, drei- und vierrädrige KraftfahrzeugeAbschnitt 3
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und gezogene auswechselbare GeräteMuster 1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 2a, 2b, 2c (aufgehoben)
1. Trägermaterial
2. Aufbau und Inhalt der Datenbestätigung