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Änderungstext
Korrektur der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") (BMVI/StV 22/7341.1/40 vom 02.12.2019, Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871)
Vom 13. Juni 2022
(VKBl. Nr. 13 vom 15.07.2022 S. 466)
StV 22/7341.1/40
Nach der Veröffentlichung der Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") im Verkehrsblatt - Heft Nr. 24 vom 25.11.2021 werden folgende redaktionelle Fehler in der " HU-Richtlinie" korrigiert:
In der Anlage 2 zu Nummer 4 wird die Angabe zu Untersuchungspunkt (Position) 109.11 in der ersten Spalte
109.11 Krankenwagen Beschriftung/Kennzeichnung - außen
durch die Angabe "109.12 Krankenwagen Beschriftung/Kennzeichnung - außen" ersetzt.
In der Anlage 2 zu Nummer 4 wird die Angabe zu Untersuchungspunkt (Position) 109.12 in der ersten Spalte
109.12 Krankenwagen Inneneinrichtung
durch die Angabe "109.13 Krankenwagen Inneneinrichtung" ersetzt.
Die Korrektur ist spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung anzuwenden.
ENDE |
(Stand: 29.07.2022)
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