Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
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1 Rechtsgrundlage und Zuwendungszweck
2 Gegenstand der Förderung
3 Zuwendungsberechtigung
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Beginn der Maßnahme
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
5.2 Zuwendungsfähige Kosten
5.2.1 Maßnahmen nach den Nummern 1.1 bis 5.5 der Anlage
5.2.2 Maßnahmen nach den Nummern 6.1 und 6.2 der Anlage
5.3 Förderhöhe
5.4 Unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag
5.5 Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme
6 Kumulierung
6 Antrag
6.1 Antragsverfahren, Antragsfrist, Antragsform
6.1.3 Antragsfristen, Antragseingang, vorzeitiger Beginn
6.1.4 Antragstellung
6.1.5 Angaben und Erklärungen im Antrag
6.1.5.3 Erklärung zum KMU-Status
6.1.5.4 Erklärung zur Kumulierung
6.1.6 Nachweise
6.2 Bewilligungsverfahren
7 Verwendungsnachweisverfahren, Verwendungsnachweisfrist, Verwendungsnachweisform
7.1 Vorlage des Verwendungsnachweises
7.2 Angaben im Verwendungsnachweis
7.3 Prüfungsrecht der Bewilligungsbehörde, Aufbewahrung von Unterlagen
8 Auszahlung
9 Allgemeine Bestimmungen
10 Subventionserheblichkeit
11 Übergangsregelungen
12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu Nummer 2
1 Vorbereitungslehrgänge
2 Fahrsicherheit und -ökonomie
3 Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
4 Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
5 Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
6 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)