I. Bestellung und Lieferung der Führerscheine (zu § 25 und Anlage 8 FeV) |
1. Rahmenvertrag |
2. Auftragserteilung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden |
3. Bestellung der Führerscheine |
4. Lieferung durch die Bundesdruckerei GmbH |
5. Preise und Rechnungsstellung |
II. Eintragung des Aushändigungsdatums des Führerscheins (zu § 22 Absatz 4 Satz 3 FeV) |
III. Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister |
IV. Übergabe von Unterlagen zu einer Fahrerlaubnis |
V. Schlussvorschriften |
Begründung |
A. Allgemeiner Teil |
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen |
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs |
III. Alternativen |
IV Ermächtigungsgrundlage |
V. Folgenabschätzung |
1. Rechts und Verwaltungsvereinfachung |
2. Nachhaltigkeitsaspekte |
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand |
4. Erfüllungsaufwand |
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger |
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft |
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung |
5. Weitere Kosten |
6. Weitere Gesetzesfolgen |
B. Besonderer Teil |
Zu Abschnitt I Bestellung und Lieferung des Führerscheins |
Zu Abschnitt II Eintragung des Aushändigungsdatums des Führerscheins |
Zu Abschnitt III Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister |
Zu Abschnitt IV Übergabe von Unterlagen zu einer Fahrerlaubnis |
Zu Abschnitt V Schlussvorschriften |