Regelwerk Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr
I. Bestellung und Lieferung der Führerscheine
(zu § 25 und Anlage 8 FeV)
1. Rahmenvertrag
2. Auftragserteilung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
3. Bestellung der Führerscheine
4. Lieferung durch die Bundesdruckerei GmbH
5. Preise und Rechnungsstellung
II. Eintragung des Aushändigungsdatums des Führerscheins
(zu § 22 Absatz 4 Satz 3 FeV)
III. Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister
(zu § 22 Absatz 2 Satz 2, § 25 Absatz 4 Satz 2, § 49 und § 52 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FeV in Verbindung mit § 51 des Straßenverkehrsgesetzes)
IV. Übergabe von Unterlagen zu einer Fahrerlaubnis
V. Schlussvorschriften
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Folgenabschätzung
1. Rechts und Verwaltungsvereinfachung2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt I Bestellung und Lieferung des Führerscheins
Zu Abschnitt II Eintragung des Aushändigungsdatums des Führerscheins
Zu Abschnitt III Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister
Zu Abschnitt IV Übergabe von Unterlagen zu einer Fahrerlaubnis