Regelwerk Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr

FS-VwV
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  I. Bestellung und Lieferung der Führerscheine
(zu § 25 und Anlage 8 FeV)
  II. Eintragung des Aushändigungsdatums des Führerscheins
(zu § 22 Absatz 4 Satz 3 FeV)
  III. Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister
  IV. Übergabe von Unterlagen zu einer Fahrerlaubnis
  V. Schlussvorschriften
  Begründung